Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2023: Busch­mann für Unter­halts­re­form / Pro­zess gegen Wei­marer Fami­li­en­richter endet / Anklage gegen Sebas­tian Kurz

21.08.2023

Der Justizminister kündigt Unterhaltsreform für asymetrische Wechselmodelle an. In Erfurt endet der Rechtsbeugungs-Prozess gegen einen Weimarer Familienrichter. Die Wiener Staatsanwaltschaft klagt Österreichts Ex-Bundeskanzler an.

Thema des Tages

Unterhalt: Im Interview mit der Berliner Morgenpost (Jochen Gaugele/Christian Unger) erläutert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die von ihm geplante Unterhaltsreform. Sie werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen das Kind im sogenannten asymmetrischen Wechselmodell betreut werde; es gehe also um Konstellationen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 bis 40 Prozent einbringt. Mit der Reform sollen "klare und faire Regeln" dafür geschaffen werden, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen sei, da die Gerichte derzeit uneinheitlich entscheiden. Dabei soll allerdings sichergestellt werden, verspricht Buschmann, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährde. Wenn zum Beispiel ein Unterhaltspflichtige:r 4000 Euro und die Hauptbetreuer:in der Kinder 2000 Euro im Monat verdient, sinke die Unterhaltsverpflichtung von gut 500 auf rund 400 Euro - falls 40 Prozent der Erziehungsleistung übernommen werden. Buschmann will in den kommenenden Tagen Eckpunkte vorlegen. Es berichten auch Mo-SZ (Claus Hulverscheidt) und tageschau.de

Rechtspolitik

Verantwortungsgemeinschaft: Die Sa-taz (Katja Kullmann) und die Sa-taz (Dinah Riese) skizzieren mögliche Konstellationen für die geplante Verantwortungsgemeinschaft, die die Ampelkoalition einführen will. Erste "Umrisse" eines künftigen Gesetzes wolle Bundesjustizminister Buschmann demnächst vorlegen. Als "kleine gesellschaftspolitische Revolution" wird die angedachte Reform bezeichnet. Denn mit den Alleinstehenden stehe damit erstmals die größte und am stärksten wachsende Minderheit im Mittelpunkt einer familienpolitischen Maßnahme.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Bedenken des Bundesinnenministeriums gegen einzelne Regelungen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes sind laut Mo-FAZ (Heike Schmoll) beseitigt. So sei jetzt vorgesehen, dass Behörden, die das Interesse haben, Identitäten lückenlos nachzuverfolgen, dazu auch nach einer Änderung des Geschlechtseintrags in der Lage sein sollen. Außerdem werde klargestellt, dass das Offenbarungsverbot nicht gelte, wenn amtliche Register oder Informationssysteme ihre Aufgaben erfüllen. 

Cannabis: Der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium sei dringend notwendig, aber teils wenig durchdacht, findet Jonas Grimm (Sa-taz). Für Menschen, die eine echte Cannabis-Legalisierung wollten, sei er "mutlos und unausgegoren".

Künstliche Intelligenz: Die geplante EU-KI-Verordnung wird derzeit im Trilog beraten. Der polnische Anwalt und NGO-Aktivist Filip Konopczynski erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), um welche Punkte es jetzt noch geht und beklagt die Intransparenz der Beratungen. Er befürchtet, dass sich große wirtschaftliche Player mit ihrem intensiven Lobbying oder/und Staaten, die den Bereich der nationalen Sicherheit vom KI-Act ausnehmen wollen, jetzt durchsetzen könnten und zwar zu Lasten der Rechte der Bürger:innen.

Politikerhaftung: Der Referatsleiter im Bundesverwaltungsamt Wolfgang Bader hält im Verfassungsblog eine Ergänzung des Ministergesetzes für geboten, um die Ministerhaftung auszuweiten. Nach seiner Prüfung wäre im Fall Andreas Scheuer zwar möglicherweise auch jetzt schon eine Haftung möglich, Sittenwidrigkeit bzw. Vorsatz wären aber wohl nicht leicht nachzuweisen. Solcherart schwierige rechtliche Bewertungen würden aber das Vertrauen in die Politik stärker gefährden als ein erweitertes Haftungsrisiko die Aufgabenerfüllung der Regierung beeinträchtigen könnte, meint Bader.

Jurastudent Kilian Herzberg geht, ebenfalls im Verfassungsblog, der Frage nach, wie die bestehende Lücke im Ministergesetz historisch zustande gekommen ist. Er stellt fest, dass das "Schweigen" kein "beredtes Schweigen" sei, und daher auch aus historischer Sicht nichts gegen eine Haftung der Minister:innen gegenüber dem Bund aus ihrem Amtsverhältnis – sei es analog zum Beamtenrecht oder zum Vertragsrecht, ggf. mit modifiziertem Haftungsmaßstab – spreche.

Strafgefangenen-Entlohnung: Die Justizminister:innen der Länder haben kurz nach dem Urteil zur Gefangenenentlohnung im Juni dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Herbst einen Bericht zu möglichen Reformen veröffentlichen will. Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach betont den großen Spielraum der Länder. Die FAS (Reiner Burger) berichtet.

Die Mo-FAZ (Felix Schwarz) berichtet ausführlich über die Grundfragen der Strafgefangenen-Entlohnung.

Justiz

LG Erfurt – Weimarer Familienrichter: Am vergangenen Freitag ist vor dem Landgericht Erfurt die mündliche Verhandlung im Prozess gegen einen Weimarer Familienrichter geendet, dem Rechtsbeugung vorgeworfen wird. Er hatte während der Pandemie die Coronamaskenpflicht an zwei Schulen in Weimar aufgehoben und dazu, so die Staatsanwaltschaft, "im Verborgenen und mit hoher krimineller Energie ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt", weil er gegen die seinerzeit bestehenden staatlichen Maßnahmen ein "Fanal" setzen wollte. Dabei habe der Richter sich willkürlich von Recht und Gesetz entfernt und dabei "den Rechtsstaat mit Füßen getreten". Die Staatsanwaltschaft fordere laut spiegel.de eine dreijährige Freiheitsstrafe. Die Verteidiger des Mannes dagegen plädierten auf Freispruch, weil sie es für "legitim und nachvollziehbar" halten, dass sich der Familienrichter angesichts der massiven Coronabeschränkungen Gedanken darüber gemacht habe, ob damit das Wohl von Kindern gefährdet werde.

BGH zu Missbrauch durch Priester: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines heute 69-jährigen Trierer Priesters wegen der sexuellen Nötigung eines damals 14-jährigen Messdieners bestätigt. Er wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Gegen den Mann lägen weitere Vorwürfe vor. Er soll seit den 1980er-Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt haben. Es berichtet tagesschau.de (Max Bauer).

BVerwG - Abschiebung nach Afghanistan: Seit Jahresbeginn kann das Bundesverwaltungsgericht im Asylrecht und bei Abschiebungen in der Revision auch über Tatsachen entscheiden, um die entsprechende Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten zu vereinheitlichen. Die Gesetzesänderung war auf den Weg gebracht worden, nachdem Experten bereits seit vielen Jahren eine Zersplitterung der Rechtsprechung bemängelt hatten. Nun sei, wie beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet, ein erster entsprechender Fall eingegangen, bei dem es um die Frage geht, ob ein junger erwerbsfähiger Paschtune nach Afghanistan abgeschoben werden kann oder ob die dortige Lage dies nicht erlaubt.

OLG Jena – "Knockout 51": An diesem Montag beginnt der Prozess gegen vier Mitglieder der Thüringer Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51". Mindestens drei Jahre lang soll die Gruppe in Eisenach Kampfsport trainiert und mit dem Ziel der Schaffung eines "Nazi-Kiezes" eine ganze Reihe Gewalttaten verübt haben. Die Männer seien auch zur Tötung von Linken bereit gewesen. Während allerdings die Bundesanwaltschaft die Gruppe, die sie zunächst als "kriminelle Vereinigung" qualifizierte, später als "terroristische Vereinigung" einstufte, hat das Oberlandesgericht lediglich die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zugelassen. Es berichten Mo-SZ (Iris Mayer) und Mo-taz (Konrad Litschko).

LG Stendal zu Angriff auf Klimaaktivist:innen: Das Landgericht Stendal hat mehrere Personen, die Klimaaktivist:innen mit einem Paintball-Gewehr abgegriffen haben, verurteilt. Der Hauptangeklagte, der die Schüsse abgegeben hatte, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, berichtet LTO. Die beiden Mitangeklagten, die nach Ansicht des Gerichts die Tat gefilmt und das Fluchtauto gefahren hatten, bekamen eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro bzw. eine Haftstrafe von elf Monaten. Den Angeklagten sei es darum gegangen, die Aktivist:innen aus der Region zu vertreiben, begründete die Richterin das Urteil, "wenn nötig auch mit Gewalt".

LG München II zu Volkverhetzung durch Impfvergleich: Der AfD-Politiker Florian Jäger ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden, schreibt spiegel.de. Das Landgericht München II hat eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen bestätigt. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der frühere Bundestagsabgeordnete auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem die Impfkampagne zur Eindämmung der Coronapandemie mit den Novemberpogromen von 1938 verglichen wurden. Aufgrund der Einkommensverhältnisse des Angeklagten habe die Kammer allerdings die Tagessatzhöhe von 60 auf 30 Euro herabgesetzt.

LG München I zu ReGas: Reiner Geulen, der Anwalt des Ostseebades Binz, muss mehrere Äußerungen über das Unternehmen Deutsche ReGas unterlassen, das auf Rügen ein in Flüssiggas-Terminal betreiben will. So muss u.a. die Behauptung unterbleiben, einer der ReGas-Geschäftsführer habe Kapital von den Cayman Inseln nach Deutschland transferiert. Die Sa-SZ (Michael Bauchmüller) berichtet. 

LG Hamburg zu Till Lindemann/Shelby Linn: Das Landgericht Hamburg hat mehrere Unterlassungsanträge gegen die Rammstein-Konzert-Besucherin Shelby Lynn abgewiesen. Rammstein-Sänger Lindemann wollte der Irin Äußerungen untersagen lassen, weil sie – so die Anwälte – den unwahren Eindruck erweckten, dass Lynn auf dem Rammstein-Konzert heimlich unter Drogen gesetzt worden sei und Till Lindemann etwas damit zu tun habe. Nach Ansicht des Landgerichtes Hamburg seien die Äußerungen aber als Meinungsäußerungen zu werten, berichten nun auch Sa-FAZ (Michael Hanfeld), Sa-SZ (Jakob Biazza) und LTO (Felix W. Zimmermann).

RDG Leipzig – rechtsextremer Richter Jens Maier: Wie jetzt auch die Mo-FAZ (Stefan Locke) berichtet, hat die sächsische Staatsregierung Disziplinarklage gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Ex-Richter Jens Maier erhoben. Die Klage soll Maiers Status als Richter beenden und würde im Erfolgsfall auch einen Verlust seiner aktuellen Ruhestandsbezüge bewirken. Im Oktober wird bereits der BGH in einem weiteren Verfahren über die vorläufige Versetzung Maiers in den Ruhestand verhandeln.

LG Potsdam zur Tötung zweier Kinder: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Verena Mayer (Sa-SZ) an den Prozess gegen einen 32-jährigen Mann, der 2015 zwei kleine Jungen ermordet haben soll. Sie habe das Gefühl gehabt, einem bizarren Spektakel zuzusehen, so die Autorin, alles an dem Verfahren sei furchtbar gewesen. So seien über mehrere Verhandlungstage im Gerichtssaal Gegenstände ausgestellt worden, die der Mann benutzt hatte, um die Kinder von ihren Familien wegzulocken, um sie zu betäuben und ihre Leichen zu verstecken: Puppen, Süßigkeiten und Medikamentenschachteln, Chloroformflaschen und Kabelbinder. Bis heute frage sie sich, so Mayer, was der Gedanke dahinter gewesen sei, ob die Gegenstände die Grausamkeit der Tat greifbar machen sollten oder ob der Staatsanwalt gehofft hatte, damit den Angeklagten zum Reden zu bringen.

AG Waren – Beleidigung von Drosten: Weil sie den Pandemieforscher Christian Drosten auf einem Campingplatz beleidigt und verleumdet haben sollen, müssen sich demnächst drei Berliner vor dem Amtsgericht Waren (Müritz) verantworten. Angeklagt ist u.a. ein 49-Jähriger, der den Virologen als "Massenmörder" und "Verbrecher" beschimpft haben soll, berichtet der Spiegel, und der zudem versucht haben soll, die Aufmerksamkeit weiterer Campinggäste auf Drosten zu lenken, um ihn und seine Familie von dem Platz zu vertreiben. Er ist daher auch wegen versuchter Nötigung angeklagt.

StA München I – Alfons Schuhbeck: Wie laut LTO die Staatsanwaltschaft München I mitteilte, wurde der wegen Steuerhinterziehung verurteilte bekannte Koch Alfons Schuhbeck jetzt zum Haftantritt geladen. Er müsse die Haft "in den kommenden Tagen" antreten, ein konkretes Datum wurde aber nicht genannt.

Recht in der Welt

Österreich – Falschaussagen von Kurz: Weil er vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlaments Falschaussagen gemacht haben soll, muss sich der früheren österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe laut LTO entsprechend Anklage erhobene. Der Prozess soll am 18. Oktober beginnen. Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt betrage laut Behörde bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

USA – Trump/Verschwörung: Der Prozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen versuchten Wahlbetruges auf Bundesebene soll nach dem Willen der Verteidiger erst im April 2026 beginnen, seine Anwälte haben, wie die Sa-FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO berichten, einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Sonderermittler Jack Smith habe hingegen vorgeschlagen, den Prozess am 2. Januar 2024 zu beginnen. Die zuständige Richterin wolle darüber voraussichtlich bei einer Anhörung Ende August befinden.

USA – Klage gegen "Internet Archive": Worum es in einer neuen Klage mehrerer Musiklabels gegen die frei zugängliche Online-Bibliothek "Internet Archive" geht, erläutert netzpolitik.org (Thomas Rudl). Das "Internet Archive" hat alte Schellackplatten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts digitalisiert und zum freien Herunterladen bereitgestellt und damit nach Auffassung der Musikunternehmen ihre Rechte an knapp 3.000 Musiktiteln verletzt. "Internet Archive" argumentiert dagegen, dass die Aufnahmen nur in ihrer ursprünglichen Fassung inklusive Knistern und Rauschen aufgezeichnet worden seien, während die Labels die Titel restauriert hätten. Die Titel würden daher hauptsächlich von Forschern abgerufen, die Aufnahmen von Platten studieren wollten, die so klingen, wie sie ursprünglich erschaffen wurden.

Juristische Ausbildung

Jura-Podcasts zur Examensvorbereitung: LTO (Sabine Olschner) stellt Podcasts vor, die für das Jurastudium und das Examen von Nutzen sein könnten.

International Business Law in Leipzig: spiegel.de (Verena Töpper) berichtet über die erfolglosen Versuche, in Leipzig einen Studiengang International Business Law einzurichten. Bisher sei es noch nicht gelungen, die entsprechende Professur zu besetzen. Zwei deutsche Professoren, die bisher in England lehren, seien wieder abgesprungen. Nach deren Schilderungen habe sich die Uni zu wenig um ihre persönlichen Anliegen gekümmert. 

Sonstiges

Verfassungsschutz und AfD: Ausführlich widmet sich die Sa-FAZ (Helena Bubrowski/Friederike Haupt) der Frage, inwieweit sich Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz zu den Erkenntnissen der Behörde über verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD äußern darf und wann hier entsprechende Kompetenzen überschritten werden. Es sei nicht auszuschließen, dass das Verfassungsgericht irgendwann wirklich ein Problem mit der Chancengleichheit sehe und dann die AfD etwas zum Feiern habe, heißt es im Text.

AfD-Verbot: Es wäre "kein geschickter Mittelweg", nur gegen den AfD-Landesverband Thüringen ein Parteiverbotsverfahren zu führen, meint Christian Rath (Sa-taz). Die Diskussion, die jüngst in einigen Leitartikeln verschiedener Medien aufgebracht wurde, wirke wie eine "Einstiegsdroge" für Parteiverbote. Denn natürlich werde es nicht beim Verbotsantrag gegen die AfD Thüringen bleiben, eine Aufteilung der AfD in extremistische und vermeintlich gemäßigte Landesverbände sei längst nicht mehr möglich. Auch der Bundesverband werde inzwischen inhaltlich vom Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke dominiert.

Verfassungsfeindlichkeit: Aus aktuellem Anlass hat sich LTO (Pauline Engels) die Definition des Begriffes der Verfassungsfeindlichkeit aus einer rechtsgeschichtlichen Perspektive angeschaut und auch die daraus folgende Frage, was unter der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung (FDGO) zu verstehen ist.

AfD-Abgeordneter Maximilian Krah: Wie der Rechtsanwalt und frühere Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln Martin Huff für beck-aktuell schreibt, bestehen Unklarheiten in Bezug auf den Kanzleisitz des AfD-Abgeordneten und frisch gekürten AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl Maximilian Krah, der sich regelmäßig als Rechtsanwalt bezeichnet. Im amtlichen Rechtsanwaltsregister ist er mit einem Kanzleisitz bei der Kanzlei Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Biberach an der Riß in Baden-Württemberg verzeichnet, auf deren Homepage er allerdings nicht auftauche. Der Geschäftsführer der Kanzlei Rechtsanwalt Armin Schneider habe auf eine Presseanfragen mitgeteilt, dass Krah "kein Mitarbeiter/Angestellter unserer Kanzlei" sei und "hier auch keine Mandate" bearbeite.

Kohl-Äußerungen: Die Sa-FAZ (Reiner Burger) fasst die rechtlichen Auseinandersetzungen um die "Kohl-Protokolle" zusammen, die zunächst mit Billigung des früheren Regierungschefs, später dann aber gegen seinen Willen aufgezeichnet wurden. Die jetzt vom Heyne-Verlag angekündigte Neuauflage müsse nach derzeitigem Verfahrensstand ein Werk ohne Autoren sein, schreibt die FAZ. Denn während das Oberlandesgericht Köln im Sommer auf Rücküberweisung des Bundesgerichtshofs entschieden hat, dass der Heyne-Verlag eine große Zahl der im Buch enthaltenden Kohl-Zitate im vollständigen Wortlaut oder mit vergleichsweise geringen Veränderungen doch verbreiten dürfe, sei das dem Autor Heribert Schwan nach wie vor untersagt.

Rechtsgeschichte – Nachkriegsgeschichte: Martin Rath stellt auf LTO das neue Buch von Ernst Reuß "Endzeit und Neubeginn. Berliner Nachkriegsgeschichten" vor, in dem von der Zeit zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 erzählt wird. Reuß zeige, so der Rezensent, "wie sich das mitunter komische Surreale mit der Gewalt und wie sich die alte Ordnung mit dem Durcheinander der neuen Obrigkeiten in Berlin überschnitten" hätten.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2023: Buschmann für Unterhaltsreform / Prozess gegen Weimarer Familienrichter endet / Anklage gegen Sebastian Kurz . In: Legal Tribune Online, 21.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52520/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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