Berliner Innensenatorin schlägt Beweislastumkehr bei Vermögensabschöpfungen vor. Die Jugendorganisationen der Parteien haben Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung vorgelegt. Buschmann will Rückkehr zu normalen Fristen bei Gesetzgebung.
Thema des Tages
Vermögensabschöpfung: Die Berliner Innensenatorin und derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Länder, Iris Spranger (SPD), hat im Kampf gegen die so genannte Clankriminalität eine Beweislastumkehr für die Vermögensabschöpfung gefordert, berichten Mo-taz (Susanne Memarnia), tagesspiegel.de (Pascal Bartosz/Christopher Ziedler) und zeit.de. Ein Verdächtiger ohne Einkünfte und Vermögen müsste dann nachweisen, woher er das Geld für den Kauf etwa einer Millionen-Villa hat. Bundesinnenministerin Nancy Faeser stehe diesem Ansinnen offen gegenüber. Aus dem Ministerium hieß es, dass "der aktuelle Berliner Vorschlag näher zu prüfen und zu beraten“ sei.
Clankriminalität: Anlässlich der aktuellen Debatte um die Bekämpfung der Clankriminalität schaut sich Rechtsprofessor Kilian Wegner im Verfassungsblog den Begriff der "Clankriminalität" an und stellt fest, dass er – gleichgültig welche der zahlreichen Definitionsvorschläge man heranziehe – von diffusen und nicht subsumtionsfähigen Merkmalen wie insbesondere jenem der "Ethnie" oder der "ethnischen Abschottung" bzw. neuerdings dem "gemeinsamen Abstammungsverständnis" abhängig sei. Eine sozialwissenschaftlich zumindest nachvollziehbare Methodik zur Feststellung der "Ethnie" bzw. des "Abstammungsverständnisses" gebe es jedoch nicht.
In seiner Kolumne auf spiegel.de erinnert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer angesichts der Diskussion um Clankriminalität daran, dass "Clan" ein soziologischer Begriff sei, der dem modernen Staats- und Strafrecht fremd sei und über den der Staat der Neuzeit gar nicht mehr ernsthaft verhandeln könne. Und selbst wenn man auf die so genannte kriminelle Vereinigung im Sinn von Paragraf 129 StGB abstellt, weist Fischer darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der hiesigen Kriminalität bandenmäßig und ein noch viel kleinerer im Rahmen sogenannter krimineller Vereinigungen begangen werde. Und beides komme unter deutschen Staatsangehörigen öfter vor als unter Ausländern.
Ausweisung/Clanmitglieder: Der Strafverteidiger Burkhard Benecken hält den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), auch nicht vorbestrafte Clan-Mitglieder abzuschieben, für "brandgefährlich". Eine Abschiebung sei nichts anderes als eine Strafe, für die im Rechtsstaat eine Schuld Voraussetzung sei, meint er im Interview mit SZ.de (Tobias Bug). Das Bundesverfassungsgericht würde ein solches Gesetz kassieren. Die Diskussion fokussiere sich auf die falschen Strukturen. Die echten Mafiosi "agieren still und leise. Die gehen nicht auf die Straße mit einem AMG-Mercedes und pöbeln Polizeibeamte an."
Rechtspolitik
Abgeordnetenbestechung: Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen der Jusos, der Jungen Union, der Grünen Jugend, der Jungen Liberalen und der links jugend [solid] hat unter Federführung des Deutschen Insituts für Compliance einen Gesetzesvorschlag zur Ahndung der Abgeordnetenbestechlichkeit vorgelegt. Der Vorschlag will einen neuen Straftatbestand "Pflichtwidrige Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme" schaffen, der die Integrität des Mandats in einem weiteren, über die Wahrnehmung des parlamentarischen Mandats im engeren Sinne hinausgehenden Umfang schützen und damit Fälle wie die Ausnutzung des Mandats für Maskendeals erfassen soll. LTO (Paula Binder/Felix W. Zimmermann) berichtet.
Gesetzgebung: Für mehr Zeit bei den Beratungen zu Gesetzentwürfen hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgesprochen. Man habe in den letzten Jahren häufig quasi "im Schweinsgalopp" Gesetze gemacht, so Buschmann laut Sa-SZ, das habe den Gesetzen nicht gut getan, die seien fehlerbehaftet gewesen. Nun sei es bei der Formulierung von Gesetzentwürfen geboten, "wieder in den regulären Modus mit seinen Fristen" zurückzufinden, mahnte er.
Abschiebung: Im Diskussionsentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verbesserung von Rückführungen werde auch vorgeschlagen, bei der Abschiebung von Personen generell auf eine Ankündigung zu verzichten, um die Ausländerämter zu entlasten. Bisher war bei Personen, die länger als ein Jahr geduldet waren, eine Ankündigungsfrist von vier Wochen vorgesehen. Die Mo-SZ (Jan Bielecki) berichtet.
Digitale Dienste: beck-aktuell (Miriam Montag) beleuchtet den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) von Digitalminister Volker Wissing (FDP). Das neue Gesetz soll gemeinsam mit dem bereits verabschiedeten Digital Services Act der EU das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ablösen. Anders als im NetzDG ist allerdings in den Neuregelungen keine ausdrückliche Löschpflicht für illegale Inhalte vorgesehen. Stattdessen enthalte die DSA-Verordnung einen neuen Verhaltenskodex für Anbieter digitaler Inhalte, diese seien verpflichtet "zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen" zu entscheiden. Kommen Betreiber ihren Verpflichtungen aus dem DSA nicht nach, indem sie insbesondere keine Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte treffen oder diese zu spät löschen, können Nutzer das nach dem DDG künftig einer neuen Plattformaufsicht melden.
Cannabis: Kritisch zu den Plänen der Bundesregierung für eine Cannabislegalisierung hat sich der Deutsche Richterbund geäußert. Es sei "unzutreffend", dass die Neuregelung die Justiz ganz erheblich entlasten werde, denn anders als von der Regierung dargestellt, liege der Schwerpunkt der strafrechtlichen Ermittlungen nicht im Bereich des Eigenbesitzes von Kleinstmengen an Cannabis, sondern bei grenzüberschreitenden Ermittlungen im Bereich der Schwerkriminalität, so der Richterbund laut Mo-FAZ (Daniel Deckers). Auch der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) hat Einwände. Das Legalisierungsprojekt sei "mit gravierenden rechtlichen Risiken verbunden" und es sei mehr als fraglich, ob der Gesetzentwurf europarechtskonform sei.
Der Spiegel (Lukas Eberle) hat sich mit der Richterin Clivia von Dewitz über den Umgang mit drogenabhängigen Straftätern unterhalten. Sie beklagt unter anderem, dass der Besitz von geringen Mengen von den Bundesländern extrem unterschiedlich behandelt werde; wer in Bayern angeklagt werde, könnte in Berlin straffrei bleiben. Den neuen Gesetzentwurf zur Cannabisentkriminalisierung hält sie für "völlig überreguliert" und befürchtet, dass es zu keiner großen Entlastung für Justiz und Polizei führen werde. Von Dewitz, die selbst Mitglied im Hanfverband ist, wünscht sich eher eine Gleichstellung von Marihuana mit Alkohol und Nikotin und damit eine umfassende Freigabe für Erwachsene, so dass sich alle ab 18 in Fachgeschäften das Cannabisprodukt kaufen können, das sie wollen.
StGB/Unfallflucht: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Unfallflucht weiterhin aus dem StGB streichen. Unfallfluchten ohne Personenschaden könnten demnach künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Buschmann verteidigt seinen Vorstoß aus dem April mit einer Entlastung für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, die dadurch erreicht würde. Als Alternative könnte die Einrichtung einer Meldestelle genügen, wo bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind. Letztlich gehe es ja darum, "dass niemand auf einem Schaden sitzenbleibt, den ein anderer verursacht", so Buschmann. spiegel.de berichtet.
Koranverbrennungen: Koranverbrennungen, wie jüngst in Schweden, sollen nicht mit dem Strafrecht geahndet werden, findet Heribert Prantl (Sa-SZ) in seiner Kolumne und plädiert im Ergebnis für die Abschaffung des noch übrig gebliebenen Teils des "Religionsbeschimpfungsparagrafen" § 166 StGB. Die Strafandrohung sei bis heute an die Bedingung geknüpft, dass die Beschimpfung "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Dies sei aber eine Formulierung, die die Militanz der Anhänger einer Religion belohne.
Entbürokratisierung: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, dass zeitnah nach der Sommerpause in einer Kabinettsklausur Eckpunkte zur Bürokratieentlastung beschlossen werden sollen. Um Deutschland aus der Rezession zu führen, brauche es jetzt "eine Trendwende bei der Bürokratiebelastung", wird Buschmann von beck-aktuell zitiert. Unter anderem sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Belege von zehn auf sieben Jahre verkürzt werden, teilt spiegel.de mit.
Justiz
BVerfG – Sanktionen gegen Oligarchen/Usmanow: Der mutmaßliche Putin-Unterstützer und russische Oligarch Alischer Usmanow geht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Durchsuchung seiner im Bremer Hafen liegenden Luxusyacht "Dilbar" vor. Usmanow macht geltend, dass durch die Durchsuchungsbeschlüsse seine Menschenwürde und die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt worden seien, berichtet die WamS (Philipp Vetter). Vertreten wird die Verfassungsbeschwerde von dem emeritierten Rechtsprofessor Dietrich Murswiek
BSG zu PTBS bei Rettungssanitäter: Nun berichtet auch der Spiegel (Katrin Langhans) über ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Juni. In dem "historischen Urteil" hat das Bundessozialgericht jetzt erstmals entschieden, dass eine psychische Beeinträchtigung - etwa eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) - wie eine Berufskrankheit anerkannt werden könne, auch wenn sie bisher nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört.
OLG Bamberg – Corona-Impfschäden: Am heutigen Montag wird beim Oberlandesgericht Bamberg eine Entscheidung zur Haftung von Impfschäden erwartet. Die Klägerin fordert Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von 17.200. Sie war im März 2021 mit dem Astra-Zeneca-Präparat "Vaxzevria" geimpft worden und erlitt anschließend eine Darmvenenthrombose. Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) berichtet ausführlich über den Fall. Die Zahl der Klagen wegen Corona-Impfschäden werde in ganz Deutschland auf etwas mehr als 200 geschätzt, von "Massenverfahren" könne derzeit daher keine Rede sein.
OVG Berlin-BB zu Unterhaltsvorschuss bei Samenspende: Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, hat das OVG Berlin-Brandenburg laut beck-aktuell entschieden. Dies würde der gesetzgeberischen Konzeption widersprechen, die öffentliche Unterhaltsleistung in erster Linie als Vorschuss zu zahlen und von dem säumigen zum Barunterhalt verpflichteten anderen Elternteil zurückzufordern.
LG Köln – Betrug mit Corona-Tests: Die Sa-SZ (Christian Wernicke) berichtet über den Prozess gegen mehrere Angeklagte, die 2021 und 2022 mit vorgetäuschten Corona-Tests versucht haben sollen, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) um 21,4 Millionen Euro zu prellen. Es soll einer der teuersten Betrugsfälle mit Corona-Tests im Land sein: Fast Zwei Millionen Tests sollen die mutmaßlichen Täter – ein Netzwerk von über 40 Beschuldigten – von Februar bis Mai 2022 bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet haben, wobei kein einziger Test, so die Anklage, jemals stattgefunden habe.
LG München I zu Bezeichnung als "Terf": In seiner Kolumne in der WamS erläutert Rechtsprofessor Arnd Diringer ein aktuelles (Versäumnis-)Urteil des Landgerichtes München I, in der einer Transfrau untersagt wurde, die frühere stellvertretende Vorsitzende von Terre des Femmes Inge Bell als "Terf" (Trans-Exclusionary Radical Feminist - Trans-ausschließende Radikalfeministin) zu bezeichnen. Diringer hofft, dass das mittlerweile rechtskräftige Urteil einige Transaktivist:innen dazu bringe, ihr Verhalten zu überdenken – und das hoffentlich nicht nur, weil sie rechtliche Konsequenzen fürchteten. Eine Auseinandersetzung, die durch die Herabwürdigung von Frauen geprägt sei, verhärte die Fronten, statt Lösungen zu ermöglichen.
VG Berlin zu heimlichen Fotos in der Schule: Ein Schüler, der seinen Lehrer heimlich im Unterricht fotografiert und die Bilder dann weitergeleitet hatte, habe zu Recht einen Verweis erhalten. Bei der Verhängung einer solchen Ordnungsmaßnahme komme der Schule ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu, der nur sehr begrenzt einer gerichtlichen Kontrolle unterliege, zitiert LTO aus der Begründung. Überprüft werden könne grundsätzlich nur, ob der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde, die Maßnahme willkürfrei sei und die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurden.
VG Schleswig zu AfD-Parteitag: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verpflichtet, der AfD ihr Bürgerhaus für ihren Landesparteitag zur Verfügung zu stellen. Politische Parteien haben zwar keinen Anspruch darauf, dass Gemeinden Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen bereithielten, entscheide sich eine Gemeinde jedoch dazu, Einrichtungen für derartige Zwecke zur Verfügung zu stellen, dann müsse sie auch alle Parteien gleichbehandeln. LTO berichtet.
VG Braunschweig zu Dienstunfall durch Kinderpornografie: Wie LTO berichtet, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig die Klage eines Polizisten, der bei der Arbeit monatelang kinderpornografisches Material gesichtet hatte, auf Anerkennung eines Dienstunfalls abgewiesen. Zwar bestritt die beklagte Polizeidirektion nicht, dass die bei dem Polizisten festgestellte stressassoziierte Störung durch die Sichtung der Bilder und Videos von Kindesmissbrauch im Dienst ausgelöst wurde. Weil aber nach dem niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz als Dienstunfall ein "auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares Ereignis" definiert werde, fielen schädliche Dauereinwirkungen über mehrere Monate nicht darunter.
Recht in der Welt
USA - Hunter Biden: US-Justizminister Merrick Garland hat, wie von der konservativen Fraktion im Kongress lange gefordert, einen Sonderermittler auf den Präsidentensohn Hunter Biden angesetzt. Es ist der Republikaner David Weiss, ein einst von Donald Trump eingesetzter Staatsanwalt aus Delaware. Dennoch sind viele republikanische Politiker:innen unzufrieden, denn Weiss hatte vor einigen Wochen einem Deal mit Hunter Biden zugestimmt, den die Republikaner als zu milde ablehnten. Die Mo-SZ (Christian Zaschke) berichtet.
Sonstiges
AfD-Verbot: Dietmar Hipp (Spiegel) meint im Leitartikel, man sollte einzelne Landesverbände oder andere Untergliederungen der AfD, die erkennbar verfassungsfeindlich sind, verbieten. Zwar richte sich ein Verbotsantrag eigentlich gegen die gesamte Partei, dem Bundesverfassungsgericht stehe es aber frei, nur bestimmte Parteigliederungen zu verbieten. Das wäre auch eine Chance zu einem neuen, offeneren Umgang mit den verbleibenden Teilen der AfD, so Hipp. Und die Gelegenheit für diese, sich als verfassungstreu zu erweisen.
Gesellschaft für Freiheitsrechte: Der Spiegel (Dietmar Hipp) stellt die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF vor, einen Verein, der sich nach amerikanischem Vorbild auf strategische Klagen insbesondere vor dem Bundesverfassungsgericht spezialisiert hat. Die GFF kämpfe unter anderem "gegen überbordende Überwachung und Durchleuchtung" sowie "gegen Ausgrenzung und Diskriminierung", so die Selbstbeschreibung. Man verstehe sich "als Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz".
Kunstprojekt zum Rechtszugang: LTO (Tanja Podolski) stellt im Interview mit einer der Initiatoren das Projekt "Göllektiv" vor, das Jura und Kunst verbinden will. Aktuell geht es um den Zugang zum Recht; die drei Jurist:innen sammeln dazu entsprechende Bilder, die zusammengefügt und auf dem Rechtssoziologischen Kongress in Innsbruck Ende September vorgestellt werden sollen. Sie hätten sich bewusst entschieden, nicht nur selbst zu fotografieren, sondern auch Fotos aus der Mitte der Gesellschaft zu sammeln, erläutert Katharina Reisch in dem Gespräch. Das ermögliche ihnen eine diverse Perspektive auf das Thema 'Zugänge'– nicht nur zum Recht, sondern auch zur Kunst.
Mauerbau und Recht: Wie der DDR-Mauerbau die Rechtsprechung auch jenseits der Mauerprozesse beschäftigte, beleuchtet Martin Rath auf LTO.
Das Letzte zum Schluss
Doppel hält nicht immer besser: Etwas mehr Erfindungsreichtum von einem Reisenden, der sich um seine nächtlichen Vergnügungen gebracht sah, forderte das Landgericht Mönchengladbach in einer Entscheidung aus den frühen 1990er-Jahren. Der Mann klagte auf Schadensersatz, weil in seinem Hotelzimmer statt eines Doppelbettes nur zwei Einzelbetten standen. So sei ihm, wie er meinte, während seiner Urlaubszeit ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" entgangen. Zwar gab es vom Gericht keinen Schadensersatzanspruch, dafür aber einige hilfreiche Tipps: Es seien schließlich "mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten" wird in der Begründung erläutert. Ronen Steinke (Sa-SZ) erinnert in seiner Kolumne "Vor Gericht" an die Entscheidung.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. August 2023: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52475 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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