Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2023: Klage wegen Panama-Papers / Abschie­bung von Clan-Ange­hö­rigen? / "Recht auf Bar­geld" in Öst­er­reich?

07.08.2023

Der Verkäufer der Panama-Papers verklagt das BKA in den USA auf Zahlung von Provisionen. Innenministerin Faeser schlägt die Abschiebung von OK-Angehörigen ohne Verurteilung vor. In Österreich wird über ein "Recht auf Bargeld" diskutiert.

Thema des Tages

USA - Provisionen für Panama-Papers: Über ein bemerkenswertes Gerichtsverfahren in den USA berichtet die WamS (Martin Lutz/Benjamin Stibi u.a). Verklagt werde dort das Bundeskriminalamt (BKA) auf die Zahlung von 14,5 Millionen Dollar. Kläger sei der bisher anonyme Verkäufer der Daten der "Panama Papers". Er berufe sich auf eine Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt, unterzeichnet vom damaligen Vizepräsidenten Peter Henzler, wonach ihm über den vereinbarten Kaufpreis von 5 Millionen Euro hinaus noch zehn Prozent aller Erlöse durch Steuereinnahmen gezahlt werden sollten, die kausal auf die "Panama Papers" zurückzuführen sind, soweit der Staat mehr als 50 Millionen Euro Mehreinnahmen erzielt. Der Kläger beruft sich auf Medienberichte, wonach Steuermehreinnahmen in Höhe von 195 Millionen Euro erzielt werden konnten. Der Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hält derartige Erfolgsbeteiligungen jedoch für sittenwidrig und damit nichtig. Eine erste in Washington erhobene Klage sei, so die WamS, abgewiesen worden, weil der Kläger seinen Namen nicht preisgeben wollte. Ob die jetzt in New York eingereichte Klage bearbeitet wird, sei unklar.

Rechtspolitik

Abschiebungen/Clanmitglieder: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) weist auf eine bisher nicht thematisierte Detailregelung aus dem vorige Woche vorgestellten "Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung" hin. Danach sollen künftig "Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität" ihr Aufenthaltsrecht verlieren - "unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung". Bisher habe es Abschiebungen ohne strafrechtliche Verurteilung nur im Bereich des internationalen Terrorismus gegeben. So könnten womöglich auch entfernte Familienmitglieder, die mit Kriminellen lediglich den arabischen Nachnamen gemeinsam haben, pauschal in Mithaftung genommen werden. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nahm hier einen Vorschlag von Länderseite auf, prüfe aber noch die Verhältnismäßigkeit.

Digitale Dienste: Ein Gesetzentwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz aus dem Hause von Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) soll die Digitale-Dienste-Verordnung der EU (DSA) ergänzen, die seit vergangenem Jahr in Kraft ist. Dabei werden Hass, Gewalt und Identitätsmissbrauch im Internet bekämpft. Im deutschen Gesetzentwurf werden Zwangs- und Bußgelder geregelt, zudem wird die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle festgelegt. spiegel.de berichtet.

Geheimdienstkontrolle: Die Bundesregierung plant ein eigenes "Gesetz über den Unabhängigen Kontrollrat", der bisher im BND-Gesetz geregelt ist. Der seit 2022 arbeitende Kontrollrat entscheidet gerichtsähnlich über Maßnahmen der technischen Aufklärung des BND. Laut Sa-SZ (Ronen Steinke) soll der Kontrollrat, der bisher fast alle BND-Maßnahmen genehmigte, künftig besser kontrolleren. So soll er seine Entscheidungen begründen. Außerdem sollen auch Minderheitsvoten von Mitgliedern des sechsköpfigen Kontrollrats zu den Akten genommen werden. Der Referentenentwurf soll in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehen.

Auf bild.de fordern August Hanning und Gerhard Schindler, Ex-Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, eine "Zeitenwende" auch für die Geheimdienste. Deutsche Nachrichtendienste und insbesondere der BND litten inzwischen an einem Übermaß an Kontrolle und an einer Vielzahl von Kontrollinstanzen über dem BND, wird beklagt. Politik und Gerichte dürfen Nachrichtendienste "nicht länger als Bedrohung für die Rechte deutscher Bürger verunglimpfen", sondern als "unverzichtbaren Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur" akzeptieren und behandeln. Dies müsse nicht nur für die Politik, sondern auch für das Bundesverfassungsgericht gelten.

Vergabe und Tariftreue: Nun berichtet auch LTO über die Kontroverse zum geplanten Tariftreuegesetz. Die Arbeitgebervereinigung BDA hält das geplante Tariftreuegesetz für verfassungswidrig, weil es – so ein Gutachten im Auftrag des Verbands – in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie eingreife. Der Deutsche Gewerkschaftsbund betont dagegen die Notwendigkeit der Neuregelung. Mit dem Tariftreuegesetz soll die Auftragsvergabe des Bundes an bestimmte Unternehmen daran geknüpft werden, dass diese den für die jeweilige Branche maßgeblichen Tarifvertrag einhalten.

Wahlalter in Berlin: Die Berliner Senatskoalition aus CDU und SPD will das Wahlalter für die Abgeordnetenhauswahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ein entsprechender Antrag soll am 7. September im Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Bislang könnten 16- und 17-Jährige in Berlin bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen und nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gelte das nun auch für Europawahlen im nächsten Jahr. Um das Wahlalter für das Berliner Abgeordnetenhaus zu senken, müsse die Landesverfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. LTO berichtet.

Sozialstaat: Für eine Konsolidierung des Sozialstaates spricht sich der Präsident des Bundessozialgerichtes Rainer Schlegel im Interview mit der Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Roland Preuß) aus. Unter anderem meint er, dass bei der Krankenversicherung über eine Umstellung vom beitragsfinanziertem auf ein komplett steuerfinanziertes System nachgedacht werden sollte. Außerdem sollten die Ausgaben des Staates für Sozialleistungen auf 30 Prozent begrenzt werden, um den immer weiteren Anstieg zu verhindern. Dann müsste sich die Politik genauer überlegen, was wirklich nötig ist – und welches Geld man besser für zB Bildung oder Breitbandnetze ausgibt, so Schlegel.

Justiz

OVG Berlin-BB zu Presseauskunft/Vorermittlungen gegen Lindner: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin eine Auskunft zu dem Prüfverfahren gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner wegen eines Bankkredites nicht mit dem pauschalen Hinweis verweigern durfte, dass zu Vorermittlungen grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden. beck-aktuell (Michael Dollmann) fasst die Begründung des Gerichtes zusammen, das eine Entscheidung des VG Berlin bestätigte.

LG Berlin – Betrug durch Rechtsanwalt: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Rechtsanwalt wegen Betruges angeklagt, weil er Mandant:innen zwischen Dezember 2017 und August 2022 überhöhte Rechnungen gestellt und so mehr als 230.000 Euro unrechtmäßig erlangt haben soll. LTO berichtet.

LG Stuttgart zu Polizeiinspekteur Renner/Nebenklägerin: Im Nachgang zu dem Strafverfahren gegen den Polizeiinspekteur Andreas Renner kam es nun noch zu einem äußerungsrechtlichen Zivilverfahren, das die vormalige Nebenklägerin jetzt teilweise für sich entscheiden konnte. Die Strafverteidigerin von Renner hatte zu Beginn der Hauptverhandlung eine Presseerklärung herausgegeben, in der auch auf Aussagen der Nebenklägerin Bezug genommen wurde, die in einer Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit getätigt wurden. Dadurch sei deren Privatsphäre verletzt worden, befand jetzt das Landgericht und untersagte der Verteidigerin die Aussagen. LTO (Max Kolter) berichtet.

LG Bonn – Maskenbeschaffung: Wie jetzt auch die WamS (Uwe Müller/Tim Röhn) berichtet, laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen die Bundesregierung wegen im Open House-Verfahren bestellter, aber nicht bezahlter Corona-Schutzmasken. Dem Bund drohe ein Schaden in Milliardenhöhe. Der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn hat mitgeteilt, er habe bis April 146 Verfahren erfasst, hinzu kämen zwölf Beweissicherungsverfahren, 79 Fälle seien abgeschlossen, 67 Fälle noch offen.

LG Neuruppin zu Kindstötung: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Verena Mayer (Sa-SZ) einem lange zurückliegenden Fall, der jetzt vor dem Landgericht Neuruppin verhandelt wurde und mit einem Freispruch endete. Einer Mutter wurde vorgeworfen, 1974 ihren achtjährigen Sohn vergiftet zu haben, um ihn loszuwerden und in den Westen ausreisen zu können. Der Prozess sei einer der ungewöhnlichsten gewesen, die sie je beobachtet habe, schreibt Mayer. Weil er 42 Jahre nach der angeblichen Tat stattfand, weil er von einer dysfunktionalen Familie und einer dysfunktionalen Gesellschaft handelte und davon, wie die Wahrheit manchmal für immer verschüttet bleibe.

VG Dresden – Facebook-Fanpage der Regierung: Gegen die Anordnung der sächsischen Datenschutzbeauftragten, die Facebook-Fanpage "Freistaat.Sachsen" abzuschalten, will die Staatsregierung vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage erheben. Das berichtet LTO. Weil auch die Bundesregierung vom zuständigen Datenschutzbeauftragten eine entsprechende Aufforderung erhalten hatte und ebenfalls gerichtlich dagegen vorgeht, beantragte die sächsische Staatsregierung, zunächst jenes Verfahren abzuwarten. "Bis zu einem rechtskräftigen Urteil werden wir die Seite weiter betreiben", kündigte der zuständige Amtschef Thomas Popp an.

VG Köln - Haldenwang zur AfD: Nachdem die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln verlangte, sich während der Aufstellung der Kandidaten für die Europawahl nicht mehr öffentlich über die AfD zu äußern, gab das BfV eine entsprechende Stillhaltezusage ab. LTO und zdf.de (Jan Henrich/Celine Löffelhardt) berichten. 

AG Berlin-Tiergarten – Klimaproteste: Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde erneut ein beschleunigtes Verfahren gegen eine Klimaaktivistin der Letzten Generation abgewiesen. Es fehle an der klaren Beweislage, begründete laut spiegel.de der Vorsitzende Richter. Offen blieb nach einer fünfstündigen Verhandlung vor allem das Ausmaß des verursachten Staus. Die Vorwürfe gegen die Studentin, die sich im vergangenen Dezember an einer Straßenblockade beteiligte, sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem normalen Strafverfahren geprüft werden.

Recht in der Welt

Österreich – Recht auf Bargeld: Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will in die Verfassung ein Recht auf Bargeld aufnehmen. Dafür bedürfe es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Nationalrat, also nicht nur der Zustimmung des grünen Koalitionspartners, sondern auch der Stimmen zumindest einer der beiden größeren Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ. Beide hätten mit dem Thema Bargeldversorgung zuletzt innenpolitisch gepunktet, schreibt die Sa-FAZ (Andreas Mihm).

Russland – Alexej Nawalny: Erneut hat ein russisches Gericht den Kremlkritiker Alexej Nawalny verurteilt – zu einer neunzehnjährigen Haftstrafe. Er war wegen Extremismus angeklagt. Die Strafe soll in einem Lager unter besonderen Haftbedingungen vollstreckt werden, die noch strenger sein sollen als in der Strafkolonie, in der Nawalny derzeit einsitzt. Sa-FAZ (Friedrich Schmidt), Sa-SZ (Silke Bigalke) und LTO berichten über die Urteilsverkündung und das Urteil.

Das Urteil zeige das Prinzip, nach dem Autokraten wie Putin verfahren: Sie schaffen voluminöse und unbestimmte Gesetze, kommentiert Detlef Esslinger (Mo-SZ), um gegen Oppositionelle vorgehen zu können. So gälten laut russischem Gesetz nicht nur Tätigkeiten als Extremismus, die auf eine "gewaltsame Änderung der Verfassungsordnung und die Verletzung der territorialen Integrität" des Landes gerichtet seien, sondern auch solche, bei denen es um "die Untergrabung der Sicherheit" gehe, die "Herabsetzung nationaler Würde", die "Realisierung von Massenunruhen" und "rowdyhafte Handlungen".

USA/New York – Netrebko vs. Met-Oper: Die Sopranistin Anna Netrebko hat die New Yorker Metropolitan Opera wegen der Beendigung der Zusammenarbeit nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine verklagt. Die Met-Verantwortlichen hatten Netrebko im vergangenen Jahr aufgefordert, ihre öffentliche Unterstützung des russischen Präsidenten Wladimir Putin zurückzuziehen, dies habe die Russin aber nicht getan. Netrebko fordere nun Schadensersatz in Höhe von mindestens 360.000 US-Dollar (etwa 330.000 Euro), schreiben Mo-FAZ, Mo-SZ und spiegel.de. Die Met habe ihr "schwere seelische Qualen und emotionales Leid zugefügt", so die Sopranistin.

Brasilien – illegale Abholzungen: Wegen illegaler Abholzungen hat die brasilianische Polizei einen Unternehmer festgenommen, der als der "größte Zerstörer des Amazonasgebiets" gelten soll. Er soll sich, wie LTO berichtet, illegal über 21.000 Hektar öffentliches Land angeeignet und über 6.500 Hektar Regenwald abgeholzt haben, um die Flächen für die Viehzucht zu nutzen.

Sonstiges

AfD-Verbot: Marlene Grunert (Mo-FAZ) regt im Leitartikel an, "angesichts der Unterschiede zwischen den AfD-Landesverbänden" "die Schutzmechanismen der Demokratie föderal zu durchdenken", d.h. Verbotsanträge gegen die eindeutig extremistischen Landesverbände zuzulassen. 

Die AfD habe einen "schneidigen Antidemokraten" zum Spitzenkandidaten zur Europawahl gewählt, dennoch findet Stefan Reinecke (Sa-taz), dass ein Verbotsverfahren der falsche Schritt wäre. Es würde der AfD die Chance eröffnen, sich 2024 bei den Landtagswahlen und 2025 bei der Bundestagswahl in ihrer Lieblingsrolle als einsame Künder der Wahrheit und als von Unterdrückung bedrohtes Superopfer zu präsentieren. Außerdem sei ein Parteienverbot in einem liberalen Rechtsstaat ohnehin eigentlich ein Fremdkörper, für ein Parteienverbot gebe es daher zu Recht sehr hohe Hürden.

Wählbarkeit verurteilter Politiker:innen: Angesichts der gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump laufenden Anklagen und der im nächsten Jahr anstehenden Präsidentschaftswahlen, zu denen er wieder antreten will, untersucht die Sa-taz (Christian Rath) die theoretische Frage, ob in Deutschland verurteilte Politiker als Bundeskanzler:in gewählt werden könnten. Das deutsche Recht sei restriktiver als das US-Recht, so Rath. Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, könne fünf Jahre lang kein öffentliches Amt bekleiden, so § 45 StGB, also auch nicht Bundeskanzler:in werden. Zudem können Strafgerichte bei bestimmten Vergehen diese Nebenfolge anordnen.

Politikerhaftung/Andreas Scheuer: Für Heribert Prantl (Sa-SZ) steht das Ergebnis der von Bundesverkehrsminister Volker Wissing angekündigten Prüfung etwaiger Regressansprüche gegen seinen Amtsvorgänger Andreas Scheuer bereits fest: Der Ex-Minister werde nicht einmal einen symbolischen Beitrag leisten müssen zum Ausgleich des Schadens, den er angerichtet habe. Grund sei eine Lücke im deutschen Staatshaftungsrecht. Prantl meint deshalb, dass – so wie für kommunale Wahlbeamte auch – auch für Minister eine Regressmöglichkeit bestehen sollte.

Im Verfassungsblog meint Rechtsprofessor Joachim Wieland, dass Ex-Minister Scheuer nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine zu vertretende Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehe, auch jetzt schon haften müsse. Wolle man diesen Schadensersatzpflicht verneinen, hätte das zur Folge, so Wieland, dass ein Mitglied der Bundesregierung selbst bei einer vorsätzlichen Schädigung des Vermögens des Bundes nicht zum Schadensersatz verpflichtet wäre, wenn nicht die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung oder der Verletzung eines Schutzgesetzes vorlägen. Anderer Ansicht ist Rechtsanwalt Patrick Heinemann, der ebenfalls im Verfassungsblog widerspricht. Schon die Existenz eines besonderen Bundesministergesetzes zeige, dass den Gesetzgeber die Vorstellung leitete, das Amt einer Minister:in sei etwas grundlegend anderes als das einer Beamt:in. Deshalb spreche sehr viel dafür, dass das Bundesministergesetz zu einer Haftung von Bundesminister:innen nicht zufällig, sondern beredt schweige.

Unschuldsvermutung und Sexualstrafrecht: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer beleuchtet in seiner spiegel.de-Kolumne das Thema der Unschuldsvermutung beim Verdacht einer Sexualstraftat. Anlass ist der Freispruch des britischen Schauspielers Kevin Spacey vom Vorwurf sexueller Übergriffe. Eine Skandalisierung schon des Vorwurfs, ein Sexualdelikt begangen zu haben, sei nicht angemessen, mahnt Fischer. Die voreilige Gleichsetzung von Beschuldigung mit Schuld sei abwegig und falsch. Die öffentliche Vorführung von Beschuldigten und möglichen Tatopfern schade diesen Personen, so Fischer.

Rechtsgeschichte – Hochschulgerichtsbarkeit: Martin Rath erinnert auf LTO an die Zeiten, als aus der Exmatrikulation eines meinungsstarken Studenten aus der Berliner Universität ein kleiner Skandal wurde und Hochschulen noch als Gerichte tätig werden und sogar Campus-Haft anordnen konnten.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2023: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52427 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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