Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Juli 2023: Scha­dens­er­satz wegen Kli­mapro­testen? / Urteil wegen Ver­nach­läs­si­gung von dementer Frau / Gute Exa­mens­noten in Berlin

31.07.2023

Mehrere Fluggesellschaften erwägen Schadensersatzklagen gegen die Letzte Generation. Landgericht Frankfurt/M. verurteilt Mutter und Sohn wegen Vernachlässigung der Großmutter. In Berlin schafft über die Hälfte ein Prädikat im ersten Examen.

Thema des Tages

Klimaproteste und Schadensersatz: Mehrere Fluggesellschaften planen, Ersatz für Schäden einzuklagen, die durch Blockadeaktionen der Letzten Generation am 13. Juli am Flughafen Düsseldorf verursacht wurden. Eurowings, Condor und Tuifly prüfen entsprechende Schritte. Es könne dabei um Forderungen in Millionenhöhe gehen, schätzt laut spiegel.de der Hamburger Luftfahrtexperte Gerald Wissel. "Da mussten Hotels für Passagiere gebucht werden, es entgingen Ticketeinnahmen, Ersatzflugzeuge mussten gefunden werden, andere Crews mussten eingesetzt werden, da kommt einiges zusammen", wird Wissel zitiert.

Rechtspolitik

Asyl: Heribert Prantl (Sa-SZ) erinnert in seiner Kolumne daran, dass der heutige CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bereits im Jahr 2000 in einem Interview das Ende des individuellen Asylgrundrechtes forderte. Anders als damals, als es noch hieß, Deutschland müsse sich in der Asyldebatte von den Erfahrungen des Nationalsozialismus lösen, werde allerdings heute so getan, als handele es sich bei der vom CDU-Politiker Thorsten Frei vorgeschlagenen Umwandlung des individuellen Asylrechts in eine institutionelle Garantie um eine Wohltat für die Flüchtlinge, weil es dann mehr Chancen für alte und kranke Flüchtlinge gebe. Es gehe Frei und Merz dabei aber um Asylgnade statt um Asylrecht. Eine bloß institutionellen Asyl-Garantie wäre so, wie wenn man einem hungernden Menschen kein Brot, sondern die Zeitschrift Bäckerblume gebe, in der er nachlesen könne, dass in Deutschland nach wie vor Brot gebacken werde.

Informationsfreiheit: Die Sa-SZ (Georg Mascolo) zieht ein Resümee zum seit fast zwanzig Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetz, das nach den Vorstellungen der Ampelkoalitionen zu einem Transparenzgesetz erweitert werden soll. Allerdings gebe es derzeit erhebliche Abwehr gegen Auskunftsansprüche. So werde immer weniger schriftlich auf Papier festgehalten und vielmehr SMS und Chatnachrichten zur Kommunikation verwendet. Email-Postfächer würden schnell gelöscht. Dass nun aus dem zuständigen Innenministerium schnell ein Entwurf für ein neues Transparenzgesetz komme, sei daher nicht zu erwarten.

Maßregelvollzug: Der Spiegel (Milena Hassenkamp) stellt das System des Maßregelvollzugs vor, zu dem der Bundestag vor kurzem eine Gesetzesreform beschlossen hat. Danach sollen süchtige Straftäter:innen nur noch dann hier untergebracht werden, wenn die Straftat in direktem Zusammenhang mit dem Drogenkonsum steht und sie wirklich therapiewillig sind. Ziel war dabei unter anderem eine Entlastung der Anstalten. Mehrere Abgeordnete der Grünen fürchten allerdings, dass die Reform insgesamt auch Nachteile haben könnte. Sie fordern deshalb in einem gemeinsamen Papier bessere Therapieangebote.

Kommunale Wahlbeamte/Verfassungstreue: Im Verfassungsblog untersucht der Rechtsprofessor Michael Brenner, ob die im Thüringer Kommunalwahlgesetz vorgesehene Verfassungstreueprüfung ernstgemeint oder bloßes Lippenbekenntnis ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass hier nachgeschärft werden sollte, so dass Bewerber für beispielsweise das Amt des Landrats, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, zukünftig erst gar nicht zur Wahl antreten könnten. Vorgeschlagen wird unter anderem, die Kriterien für die Nichtzulassung eines Kandidaten zur Wahl transparenter zu machen und gesetzlich festzulegen.

Nationalhymne: Die studentische Hilfskraft Fiene Kohn untersucht auf LTO, ob eine andere Nationalhymne – beispielsweise "Toxic" von Britney Spears – verfassungsrechtlich zulässig wäre. Eine neue Nationalhymne könne in jedem Fall nicht von heute auf morgen einseitig vom Bundespräsidenten oktroyiert werden. Ein neues Verfassungsgewohnheitsrecht müsse sich durch einen jahrelangen, organischen Prozess in der Bevölkerung durchsetzen, so die Autorin.

Justiz

LG Frankfurt/M. zu vernachlässigter Großmutter: Das Landgericht Frankfurt/M. hat eine 62-jährige Frau und ihren 26-jährigen Sohn wegen der Vernachlässigung ihrer Mutter bzw. Großmutter, in deren Folge die alte Frau verstarb, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden hatten die Demenzkranke über Monate hinweg nicht mehr gepflegt, obwohl sie gerichtlich dazu verpflichtet waren. Das Landgericht wertete das als Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung Schutzbefohlener. Im Prozess hatten beide Angeklagte unter Tränen Geständnisse abgelegt, berichtet spiegel.de. Man habe die Großmutter unter keinen Umständen in fremde Hände geben wollen. Im Urteil wurde diese "emotionale Überforderung" strafmildernd berücksichtigt. Ausführlich berichtet die Mo-FAZ (Raquel Erdtmann).

OLG Rostock zu Klimaprotest beim PCK Schwedt: Die Letzte Generation durfte Photos von der Besetzung von Erdölpumpstationen der Raffinerie PCK Schwedt nicht verbreiten, weil schon die Besetzung im Frühjahr 2022 illegal war. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock in einem Eil-Verfahren entschieden und damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Neubrandenburg von Oktober 2022 bestätigt, teilt LTO mit. 

LG Karlsruhe zu Greenwashing/dm: Wie jetzt auch zdf.de (Jan Henrich) berichtet, hat das Landgericht Karlsruhe auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin festgestellt, dass bei dm-Eigenmarken nicht mehr die Begriffe "klimaneutral" und "umweltneutral" verwendet werden dürfen. Die Drogeriemarktkette erwäge gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, meldet spiegel.de.

LG München I zu Badewannenfall: In seiner Kolumne "Vor Gericht" erinnert Ronen Steinke (Sa-SZ) an den Strafverteidiger Gunter Widmaier, der den Angeklagten Manfred Genditzki 2011 verteidigte. Widmaier, der ein Jahr später starb, sei "ein Großmeister seines Fachs" gewesen, schreibt Steinke. Ohne diesen "Meisterdetektiv" sei der Justizirrtum vielleicht nie korrigiert worden. Die Anwältin Regina Rick konnte in ihrem letztlich erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren auf Widmaiers Vorarbeiten aufbauen. 

LG Köln zu Überfall auf Geldtransporter: Das Landgericht Köln hat einen 35-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, berichtet spiegel.de. Er war nach Auffassung des Gerichtes 2016 an einem spektakulären Überfall auf einen Werttransporter im baden-württembergischen Esslingen beteiligt. Vom Verdacht, auch an zwei Raubüberfällen auf Kölner Juweliere in den Jahren 2015 und 2016 beteiligt gewesen zu sein, die der berüchtigten Juwelenräuberbande "Pink Panther" zugeschrieben wurden, sprach ihn das Gericht aber mangels ausreichender Beweise frei.

VG Berlin – Vollbrecht vs. Humboldt-Uni: Einen "Kampf David gegen Goliath" führt die Biologin Marie-Luise Vollbrecht gegen die Berliner Humboldt-Universität, meint Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne. Die Uni habe sich nach der Auseinandersetzung um einen zunächst geplanten, nach Protesten aber abgesagten Vortrag der Wissenschaftlerin zur Zweigeschlechtlichkeit öffentlich gegen Vollbrecht gestellt und erklärt, der Vortrag entspreche nicht den Werten der Uni. Hierdurch habe die Universität ihre Führsorgepflicht verletzt. Vollbrecht wehrte sich zunächst vor dem Arbeits- und nun vor dem Verwaltungsgericht, ihr stünden dabei allerdings, anders als der Humboldt-Uni, keine Steuermittel zur Verfügung, so Diringer.

AG Berlin – linksextremistischer Angriff auf Journalisten: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei Männer und eine Frau wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie sollen im Mai 2020 im Rahmen einer Demonstration gegen die staatlichen Corona-Schutz-Maßnahmen auf ein Team der ZDF-heute show eingetreten und eingeschlagen haben. Nach Angaben der Polizei waren an dem Angriff insgesamt bis zu 25 vermummte, schwarz gekleidete Menschen beteiligt. Die Angeklagten werden der linksextremen Szene zugeordnet. Der Prozess soll im Januar 2024 beginnen. Die Sa-FAZ berichtet.

CAS zu Spielervermittlern/Fifa: Vor einer Woche hat der Sportgerichtshof CAS entschieden, dass die neuen Regularien des Fußball-Weltverbandes FIFA für Spielervermittler rechtmäßig sind. Die Sa-SZ (Thomas Kistner) deckte nun auf, dass die Klage von einem Verband ohne Marktmacht stammte, der unter Kontrolle eines Kumpels von FIFA-Chef Gianni Infantino steht. Es handele sich also möglicherweise um eine bestellte Klage, mit der ein günstiges CAS-Urteil erreicht werden sollte, um staatliche Zivilgerichte zu beeindrucken.

GBA – Umsturzpläne/Reuß: Die Ermittlungen gegen Mitglieder eines "Reichsbürger"-Netzwerks wegen eines mutmaßlich geplanten Regierungsumsturzes könnten in einem Gerichtsprozess münden, der die gewohnten Dimensionen sprengt, schreibt der Spiegel (Hubert Gude).  Es gebe Überlegungen, das Verfahren parallel an mehreren Standorten stattfinden zu lassen, die dann etwa für Zeugenaussagen über Videoschaltungen miteinander verbunden werden könnten. Insgesamt gehe es um mindestens 26 mutmaßliche Umstürzler:innen, darunter Heinrich XIII. Prinz Reuß und die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann, die derzeit in Untersuchungshaft sitzen. Bisher gibt es allerdings noch keine Anklagen.

Recht in der Welt

USA – Trump/Dokumente: Die Anklagen gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump im Zusammenhang mit dem Umgang mit vertraulichen Dokumenten wurde um mehrere Punkte erweitert, wie die Sa-FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO berichten. In der erweiterten Anklageschrift heißt es nun, Trump habe versucht, Videoaufzeichnungen aus seinem Anwesen Mar-a-Lago zu vernichten, um Informationen vor dem FBI und einer Geschworenenjury zu verbergen und habe auch Mitarbeiter dazu angestiftet. Bislang ging es um 37 Anklagepunkte in sieben separaten Anklagen, darunter Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen, Falschaussagen und das vorsätzliche Zurückhalten von Dokumenten der Landesverteidigung.

Israel - Justizreform: Die Sa-SZ (Sina-Maria Schweigle) und spiegel.de (Richard C. Schneider) portraitieren Esther Chajut bzw. Hayut, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, die im Oktober in den Ruhestand tritt. 

Spanien/Mallorca – Schiffsplünderung: Vor einem Gericht auf Mallorca muss sich ein Deutscher verantworten, dem vorgeworfen wird, ein römisches Schiffswrack geplündert und damit das historische Erbe beschädigt zu haben. Zum Prozessauftakt habe der Mann am Donnerstagabend zugegeben, die Objekte bei einem Tauchgang gefunden und an sich genommen zu haben, schreibt spiegel.de, doch er habe den Vorwurf bestritten, er sei bis zum Wrack getaucht.

Juristische Ausbildung

Examensnoten: Das Bundesjustizamt hat laut LTO die Statistik für die juristischen Prüfungen für das Jahr 2021 veröffentlich. Danach schnitten Jurastudierende beim Ersten Staatsexamen in Berlin deutlich besser ab als in anderen Bundesländern. 50,3 Prozent der Kandidat:innen hätten dort ein "vollbefriedigend" oder besser erzielt. In Brandenburg erreichten dagegen nur 24,8 Prozent der Prüflinge ein "vollbefriedigend" oder besser.

E-Examen in NRW: Ab 2024 sollen Referendar:innen in Nordrhein-Westfalen in beiden juristischen Staatsexamina zwischen einer E-Klausur und einer normalen Klausur wählen können. Um einen Eindruck von der E-Klausur zu geben, stelle NRW jetzt schon online eine Übungsmöglichkeit zur Verfügung, berichtet LTO.

Referendar als Schiedsrichter: Im Gespräch mit LTO (Franziska Kring) erzählt der Rechtsreferendar Robin Braun, wie er seine Ausbildung und seine Tätigkeit als Schiedsrichter in der zweiten Fußball-Bundesliga der Männer unter einen Hut bringt. Es gebe viele Parallelen zwischen der juristischen und der Schiedsrichtertätigkeit, sagt Braun. Man bemühe sich auf dem Platz, immer die richtige oder bestmögliche Entscheidung zu treffen, nur anders als in einem juristischen Job müsse er seine Entscheidungen als Schiri in Sekundenbruchteilen treffen.

Sonstiges

Letzte Generation und Polizei: Gegen die Bundespolizistin Chiara Malz wurde wegen ihrer Aktivitäten für die Letzte Generation ein Disziplinarverfahren eröffnet, wie die Mo-SZ schreibt. Malz kümmere sich innerhalb der Letzten Generation um die Vernetzung mit der Polizei und erläutere die Polizeiarbeit.

Eine Bundespolizistin, die sich bei der "Letzten Generation" engagiere, sei erst einmal ein Grund zur Freude, nicht aber für ein Disziplinarverfahren, kommentiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Ein solches Engagement sei ihr gutes Recht, solange sie in ihrem Privatleben keine Dienstgeheimnisse ausplaudere, keine Straftaten begehe und sich auch nicht gegen die Verfassung stelle – wofür aber selbst der Verfassungsschutz bei der "Letzten Generation" keine Anhaltspunkte sehe.

Koranverbrennungen: Nach den Koranverbrennungen in Schweden und Dänemark schaut sich die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) die einschlägige Rechtslage in Deutschland an. So stelle § 166 StGB die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse unter Strafe. Dessen Voraussetzungen seien allerdings so eng gefasst, dass die Vorschrift nur ein Schattendasein friste. Dahinter stecke der Gedanke, dass eine freiheitliche Gesellschaft auch einen Meinungskampf aushalten müsse, der "mit harten Bandagen und eben auch mit degoutanten Mitteln" geführt werde.

Diebstahl und Raub: Nachdem er sich vor zwei Wochen bereits mit der (im Gesetz fehlenden) dogmatischen Abgrenzung zwischen einer "Waffe" und einem "anderen gefährlichen Werkzeug" befasst hatte, widmet sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner dieswöchigen spiegel.de-Kolumne der dritten Kategorie von Gegenständen, die beim schweren Diebstahl und beim schweren Raub eine Rolle spielen, den "sonstigen Werkzeuge oder Mittel". Eine besondere Bedeutung hat dabei die Abgrenzung von gefährlichen zu sonstigen Werkzeugen bei der Verwendung von Scheinwaffen, erläutert Fischer, in der Praxis spielen dabei weniger dogmatische als vielmehr pragmatische Gesichtspunkte eine Rolle.

CTS Eventim: Über insbesondere wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das Geschäftsmodell des Tickethändlers und Konzertorganisator CTS Eventim, schreibt die Sa-FAZ (Ole Kaiser). Das Unternehmen habe bei der Ticketvermarktung Marktanteile von mehr als 60 Prozent und sei damit als marktbeherrschend einzustufen, wird der Bonner Kartellrechtsprofessor Daniel Zimmer zitiert. Das Kartellamt hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit Eventim befasst und unter anderem Exklusivvereinbarungen mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen untersagt. Daneben hatte die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim erhoben, in der es um die Rückerstattung von Tickets geht.

Ticket-Schwarzmarkt: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) berichtet Rechtsanwalt Arno Metz vom Kampf gegen den Schwarzmarkt für Tickets zum Beispiel für das Metal-Festival Wacken. Die Kanzlei Schütz und Partner, für die Metz tätig ist, überwacht die gängigen Plattformen und schaut sich dann jedes einzelne Angebot an, ob und (wenn ja) wie es gegen die AGB der einzelnen Mandanten, darunter namhafte Sportvereine, Musik-Veranstalter, aber auch Betreiber von Festzelten auf dem Münchener Oktoberfest, verstößt. Käufern, die ihre Tickets nicht nutzen können, empfiehlt er, die offiziellen Zweitverkaufsbörsen zu nutzen, um so zu vermeiden, gegebenenfalls eine vierstellige Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

Grundgesetz/Konferenz von Niederwald: Die Gesellschaft zur Erforschung der Demokratiegeschichte hat das Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim als "Ort der Demokratiegeschichte" eingestuft. Bei den Niederwaldkonferenzen im Sommer 1948 opponierten die elf Ministerpräsidenten der Westzonen gegen die Gründung eines Weststaats mit eigener Verfassung, weil sie dadurch die Wiedervereinigung Deutschlands gefährdet sahen. Als Kompromiss einigten sich die Alliierten und die Ministerpräsidenten dann auf den Namen Grundgesetz für die neue Verfassung. Die Sa-FAZ (Oliver Bock) berichtet im Rhein-Main-Teil.

Regierungsgeschichte: Martin Rath hat für LTO noch einmal Christoph Rangs "Ertl kam ständig zu spät und andere Kabinettstücke" von 1986 gelesen. Der Augen- und Ohrenzeuge aus den Regierungsjahren von Willy Brandt und Helmut Schmidt, erzählt darin Details aus den "höheren Regierungskreisen", sah sich nach Erscheinen des Buches allerdings einem Disziplinarverfahren wegen Verletzung des Verschwiegenheitsgebots ausgesetzt.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Juli 2023: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52376 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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