Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) fordert Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG um "sexuelle Identität". Der BGH urteilte zur NS-Raubkunst-Datei. Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio sprach u.a. über Klimakleber und Widerstand.
Thema des Tages
Sexuelle Identität im Grundgesetz: Der Berliner Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich laut tagesspiegel.de auf dem diesjährigen Christopher-Street-Day der Stadt dafür ausgesprochen, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG auch die sexuelle Identität mitaufzunehmen. "Meine feste Zusage für diesen Berliner Senat ist: Wir wollen den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern. Da muss die sexuelle Identität mit rein. Das ist mein Versprechen", sagte Wegner am Samstag. "Wir werden das gemeinsam mit euch auch hinbekommen." Auch SPD, Grüne und FDP setzen sich laut Ampel-Koalitionsvertrag für eine entsprechende Ergänzung von Artikel 3 GG ein. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung reagierte zurückhaltend auf Wegners Vorstoß. Art. 3 garantiere schon heute, dass für alle Menschen immer, überall und ausnahmslos der volle Schutz unseres Rechtsstaats bestehe – unabhängig von der sexuellen Identität und selbstverständlich auch für queere Menschen.
Das Grundgesetz müsse nicht geändert werden, meint Reinhard Müller (Mo-FAZ), "auch wenn das der Regierende CDU-Bürgermeister vor den Berliner Massen auf billige Weise forderte". Müller spricht sich auch gegen eine Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge aus, die – so schreibt er – nicht nur im Grunde gegen die Neutralitätspflicht des Staates verstieße, sondern auch den Eindruck erwecke, der Staat komme seinen Aufgaben nicht nach, und die Grundordnung habe Lücken. Das sei aber mitnichten der Fall.
Rechtspolitik
Asyl: Das Individualrecht auf Asyl müsse erhalten bleiben, fordert Markus Becker im Spiegel-Leitartikel in Bezug auf die von dem CDU-Politiker Thorsten Frei losgetretene Debatte um das Asylrecht. Dafür allerdings brauche es Zuwanderungsregeln, die sich an den Interessen Deutschlands und der EU orientierten. Das Individualrecht auf Asyl sei zu kostbar, um damit populistische Stimmungsmache zu betreiben, so Becker.
Antidiskriminierung: FDP und CDU/CSU kritisierten den Vorschlag von Ferda Ataman, der Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, dass im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz künftig bereits die Aussage von Betroffenen als Indiz für eine Diskriminierung genügen soll, mit der Folge, dass dann die Gegenseite beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorlag. Die Sa-SZ (Constanze von Bullion/Simon Sales Prado) berichtet.
Das Wutgeheul in FDP und Union laufe ins Leere, schreibt Constanze von Bullion (Sa-SZ) in einem separaten Kommentar. Schon jetzt seien Diskriminierungsvorwürfe "ins Blaue hinein" nach dem AGG unzulässig, dabei bleibe es. Etwas mehr Gelassenheit würde der Debatte nicht schaden.
Verfassungsschutz: Bis Silvester muss das Bundes-Verfassungsschutzgesetz an die Vorgaben einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von Ende 2022 angepasst werden. Karlsruhe hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Regelungen zur Weitergabe von Informationen an die Polizei nicht klar genug und unverhältnismäßig weit seien. Wie die WamS (Ulrich Kraetzer) schreibt, verhandeln Innen- und Justizministerium schon seit Monaten über eine Neuregelung. Laut einer Sprecherin des Innenministeriums sei es für das rechtzeitige Inkrafttreten einer Neuregelung erforderlich, dass die Bundesregierung bis Ende August einen Gesetzentwurf beschließt.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Beschlussfassung über den Entwurf des Selbststimmungsgesetzes erwarte Bundesjustizminister Marco Buschmann laut Sa-taz nach der Sommerpause. Allerdings habe der Minister offengelassen, wie die bisher ungeklärten Fragen gelöst werden sollen. So kritisiere das Bundesinnenministerium, dass es nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf Kriminellen künftig möglich sein würde, sich durch einen einfachen Geschlechtswechsel beim Standesamt einer polizeilichen Verfolgung zu entziehen.
Informationsfreiheit: "Verschlusssachen", die die Informationsansprüche von Bürgern leerlaufen lassen, sollte es in Behörden künftig nicht mehr geben, fordern Vivian Kube, Hannah Vos und Arne Semsrott von der Initiative "Frag den Staat auf LTO. Die Geheimhaltungsstufe entfalte auf der einen Seite kaum einen wirksamen Schutz, schränke auf der anderen Seite aber die Grundpfeiler demokratischer Kontrolle erheblich ein und das auf Grundlage unbestimmter und denkbar weit gefasster Kriterien, die sich hauptsächlich aus Verwaltungsvorschriften ergäben. So eingestufte Informationen seien dann auch der Presse und der Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich und schränken selbst parlamentarische Kontrollrechte ein, kritisieren die Autoren. Deshalb müsse mindestens ein Gesetz her, das die bisherige großzügige Einstufungspraxis durch gesetzlich festgeschriebene und konkret gefasste Voraussetzungen regele und so eine effektive gerichtliche Kontrolle möglich mache.
Justiz
BGH zu NS-Raubkunst: Wie die Sa-FAZ (Ursula Scheer), Sa-SZ (Jörg Häntzschel), tagesschau.de (Max Bauer) und LTO berichten, ist vor dem Bundesgerichtshof ein Kunstsammler mit seinem Begehren gescheitert, eines seiner Gemälde aus der Datenbank für verschwundene NS-Raubkunst entfernen zu lassen. Er fühle sich durch den Eintrag des Gemäldes in der Lost-Art-Datenbank und die Interpol-Fahndung in seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt, hatte der Mann geltend gemacht. Der BGH hat einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB verneint – es sei schließlich gerade Zweck der Lost-Art-Datenbank, die früheren Eigentümer bzw. deren Erben sowie die heutigen Besitzer bzw. Eigentümer zusammenzubringen, so die Richter. Die Suchmeldung nehme lediglich Bezug auf das frühere Eigentum an dem Kunstwerk, eine Aussage über das gegenwärtig bestehende Eigentum treffe sie gerade nicht, weshalb der klagende Kunstsammler in seinem Eigentumsrecht auch nicht beeinträchtigt sein könne.
Ursula Scheer (Mo-FAZ) weist in ihrem Kommentar darauf hin, dass die Lost-Art-Datenbank nur eine Plausibilitätsprüfung auf Grundlage von Informationen vornimmt, die der Melder übermittelt, bevor ein Kunstwerk auf die Liste kommt. Das könnte für eine rechtmäßige Suchmeldung mit all ihren Nachteilen für den Besitzer möglicherweise nicht reichen.
EuGH zu DSGVO-Schadensersatz: Marco Blocher von der Nichtregierungsorganisation NOYB analysiert im Verfassungsblog eine Entscheidung des EuGH vom Mai dieses Jahres zum Schadensersatz bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Es sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur unionsweit einheitlichen Behandlung immaterieller Schadensersatzansprüche. Das Urteil bedürfe aber weiterer Klarstellungen zu einzelnen Aspekten und es bleibe zu hoffen, dass der EuGH den mitgliedstaatlichen Gerichten praxistaugliche Werkzeuge zur Schadensermittlung in die Hand gebe, die eine unionsweit einheitliche Behandlung immaterieller Schadensersatzansprüche ermöglichten.
BVerfG – Sperrklausel bei Europawahl: "Die Partei" will gegen die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates zu einem EU-Sperrklausel-Beschluss für die Europawahl vorgehen und hat Organklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die EU nicht befugt sei, einen solchen Beschluss zu fassen und dass es keine "sachgerechten Gründe" dafür gebe, so LTO.
BVerfG – Wahlen in Berlin: Auch die FAS (Marlene Grunert) berichtet jetzt über die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur Bundestagswahl 2021 in Berlin. Dabei spielte auch das grundgesetzlich vorgesehene zweistufige Verfahren der Wahlprüfung eine Rolle. Verfassungsrichter Peter Müller zweifelte daran, dass eine Entscheidung des BVerfG ihren Zweck mehr als zwanzig Monate nach der Wahl überhaupt noch erfüllen könne. Dies müsse aber der Gesetzgeber entscheiden.
OLG Hamm zu Erbunwürdigkeit: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein wegen Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig verurteilter Mann erbunwürdig ist. Er war 2017 in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er maskiert mit einer Sturmhaube seine getrennt lebende Frau mit einer Schrotflinte in ihrem Auto erschossen habe. Laut gesetzlicher Erbfolge hätte der Mann gemeinsam mit seinen Kindern geerbt, diese hatten nun aber vor dem Landgericht Bielefeld geklagt und Recht bekommen. Das OLG meinte, dass das Zivilgericht in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen folgen könne, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit sprechen, was hier nicht der Fall gewesen sei. spiegel.de und LTO berichten.
LG Stuttgart zu Polizeiinspekteur Renner: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer analysiert in seiner spiegel.de-Kolumne die journalistische Berichterstattung über den Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen den Polizeiinspekteur Andreas Renner, der mit einem Freispruch geendet hatte. Fischer kritisiert dabei die Kritik an der Entscheidung des Gerichtes. Wer dem Publikum erklären möchte, ob, dass und warum ein Gericht bei seiner Entscheidung geirrt hat, sollte die Qualifikation aufweisen, dies aus fachlicher Sicht beurteilen zu können, fordert Fischer. Das sei leider oft nicht der Fall. Wer schon die Tatbestandsvarianten von § 177 StGB durcheinander bringe, könne nicht erkennen, "auf was es ankommt".
LG Schwerin zu Kindesmissbrauch: Das Landgericht Schwerin hat einen Mann und zwei Frauen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Mann hatte ein zu Beginn elfjähriges Mädchen mindestens 46 Mal missbraucht, seine Ehefrau und auch die Mutter des Mädchen wirkten an den Vergewaltigungen mit. spiegel.de berichtet.
LG Berlin - Tötung in Selbstjustiz: Verena Mayer (Sa-SZ) erinnert sich in ihrer Kolumne "Vor Gericht" an den Prozess gegen den Filialleiter eines Supermarktes, der in Selbstjustiz Ladendiebe, darunter den moldauischen Flüchtling Eugeniu Botnari, systematisch zusammengeschlagen hatte. Um Eugeniu Botnari, der später seinen Verletzungen erlag, entzündete sich in der Folge eine fünf Jahre lange politische Diskussion. Mehrere Initiativen hatten vorgeschlagen, den Bahnhofsvorplatz nach ihm zu benennen, weil er ein Opfer rechter Gewalt geworden war - was jedoch auf Widerstand stieß. Und so sei, wie Verena Mayer feststellte, Botnari zweimal Opfer geworden.
Reichsbürger als Gutachter: Aus Berlin berichtet der Spiegel über eine neue "Justizpanne": Dort sei ein "führender Reichsbürger-Ideologe", obwohl seine radikalen Umtriebe bekannt waren, als Sachverständiger in einem Prozess beauftragt worden. Der Psychiater Klaus Maurer gelte als wichtiger Vertreter der Reichsbürger-Bewegung und sei Autor des verschwörungsideologischen Werks "Die BRD-GmbH". Dennoch wurde er, wie eine Sprecherin des Berliner Kammergerichts bestätigte, kürzlich von einem Berliner Amtsgericht als Gutachter beauftragt.
KI in der Justiz: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt den möglichen Einsatz von KI in der Justiz, die insbesondere den menschlichen Richter:innen Vorschläge machen könnte. Er berichtet dabei auch über eine Tagung zum Thema in Berlin. Dort kritisierte Rechtsprofessor Eric Hilgendorf :"Wenn ein System gute Vorschläge macht, dann gibt es eine starke Tendenz, diese Ergebnisse zu übernehmen", dann entscheide faktisch die KI und nicht der Mensch. Dagegen plädierte Rechtsprofessorin Susanne Beck für einen Dialog zwischen Mensch und Maschine, für ein System, das konstruktiv mitarbeite und keine Allwissenheit vorspiegele. Allerdings sei die Entwicklung von Justiz-KI-Systemen dadurch behindert, dass in der Digitalisierungswüste Deutschland kaum Urteile digital vorliegen und deshalb die Trainingsdaten fehlen.
Beschleunigte Verfahren: Der Forderung des kommissarischen CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann nach einer schnelleren strafrechtlichen Verfolgung von Übergriffen in Freibädern schaut sich die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) noch einmal an und weist dabei darauf hin, dass das beschleunigte Gerichtsverfahren ein echter "Longseller" sei und bereits bei verschiedensten Gelegenheiten in der Vergangenheit in der "Rhetorik von Justizministerinnen und Rechtspolitikern" beliebt war. Ob allerdings die Voraussetzungen eines Schnellverfahrens - einfacher Sachverhalt, klare Beweislage – wirklich auf Linnemanns Schwimmbad-Fälle passe, daran dürfe man Zweifel haben, so der Autor, der aber auch damit verknüpfte Hoffnungen dämpft. So bedeutete Tempo für die Justiz nicht unbedingt Erleichterung, denn je schneller die Abläufe sind, desto schwieriger sei die Abstimmung und desto höher der Organisationsaufwand. Und auch die Rückfallquote verringere sich durch Verfahrensbeschleunigungen nur geringfügig. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Sa-SZ (Christian Rath).
Recht in der Welt
Schweden - Koranverbrennung: Laut Mo-SZ (Alex Rühle) ist es der schwedischen Polizei bisher nicht gelungen, Koranverbrennungen unter Hinweis auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verbieten. Entsprechende Versuche waren zweimal vor Gericht gescheitert, weil bei der konkreten Demonstration keine Gefahr entstehe.
USA – Trump: LTO gibt einen Überblick über die gegen Ex-US-Präsident Donald Trump laufenden Verfahren. Es gehe u.a. um Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar, um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente, eine drohende Anklage im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol und strafrechtliche Ermittlungen wegen möglicher Wahlmanipulation in Georgia.
Sonstiges
Ex-Verfassungsrichter Di Fabio im Interview: Im Gespräch mit der WamS (Hannelore Crolly/Jacques Schuster) kritisiert der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio Klimaaktivist:innen, die sich bei ihren Aktionen auf ein Recht zum Widerstand berufen. Das Grundgesetz kenne nur einen einzigen Fall des Widerstandsrechts – wenn eine Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats selbst drohe. Der legitime Protest gegen die Entscheidungen der Mehrheit umfasse dagegen kein Mandat zum Rechtsbruch. Außerdem spricht die Fabio über eine paritätische Zusammensetzung von Parlamenten, warnt das BVerfG vor politischem Aktivismus und analysiert den möglichen Einfluss der AfD bei weiterem Erstarken.
Nationalhymne: Heribert Prantl (Sa-SZ) schlägt in seiner Kolumne vor, den Text der DDR-Nationalhmyne ("Auferstanden aus Ruinen") als zweite Strophe der bundesdeutschen Nationalhymne zu nutzen. Der Text lasse sich zur Melodie von Haydn singen. Der Vorschlag wurde bereits nach der Wiedervereinigung diskutiert, war aber von Helmut Kohl brüsk abgelehnt worden. Das Grundgesetz regelt die Nationalhymne nicht.
KI und Urheberrecht: Die Mo-SZ (Jannis Brühl/Wolfgang Janisch/Andrian Kreye) beantwortet ausführlich Fragen zum Urheberrecht, die sich im Zusammenhang mit dem Training von Künstlicher Intelligenz anhand veröffentlichter Texte stellen. In den USA gibt es bereits Klagen hiergegen. In der EU hätten solche Klagen aber wohl wenig Erfolgsaussichten, da die 2019 novellierte EU-Urheberrechts-Richtlinie eine Data-Mining-Klausel enthält. Sie erlaube es Unternehmen, "massenhaft geschütztes Material abzugreifen – solange Webseitenbetreiber das nicht explizit verbieten".
Klimaprotest/Notwehr: Welche strafrechtlichen Konsequenzen bei einer "Selbsthilfe" gegen Klimaaktivist:innen drohen könnten, erläutert der Akad. Rat a.Z. Pepe Schladitz auf LTO. Es bestünden handfeste Strafbarkeitsrisiken der sich zur Wehr setzenden Auto- und LKW-Fahrer:innen. Die Komplexität der Fälle und ihrer rechtlichen Würdigung könne nicht mit einem simplen Hinweis auf die Floskel "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" abgewürgt werden.
Hambach-Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Energieversorger RWE und der Stadt Kerpen, in der die Stadt zusagt, nicht gegen die Weiterentwicklung des Tagebaus Hambach vorzugehen, ist rechtswidrig zustande gekommen und ist deshalb rechtswidrig bzw. nichtig. Das haben die Rechtsprofessoren Alexander Thiele und Markus Ogorek unabhängig voneinander festgestellt, wie wdr.de (Tobias Zacher/Philip Raillon) berichtet. So habe es für die entsprechende Beschlussfassung im Stadtrat keinen eigenen Tagesordnungspunkt gegeben und weil es eine nichtöffentliche Ratssitzung war, sei die Vereinbarung selbst sowie der Stadtratsbeschluss dazu für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kerpen mehr als fünf Jahre lang verborgen geblieben. Konsequenzen ergäben sich allerdings aus der jetzt festgestellten rechtswidrigen Entstehung nicht, da der Beschluss nur Innenwirkung habe.
Bei diesem Deal gebe es am Ende nur Verlierer, kommentiert Philip Raillon (wdr.de) Am meisten leide die Demokratie und das Vertrauen in die Lokalpolitik insgesamt.
LNG-Terminal auf Rügen: Rechtsanwalt Reiner Geulen hat im Auftrag der Gemeinde Binz auf Rügen Zweifel an der "Zuverlässigkeit" der designierten Betreiber des Flüssiggas-Terminals im Hafen Mukrau auf Rügen öffentlich gemacht. Zugleich wurde die Financial Intelligence Unit eingeschaltet und eine Strafanzeige gestellt. Beim Bergamt läuft das Genehmigungsverfahren für das Terminal, das Ende des Jahres in Betrieb gehen soll. Es berichten Sa-SZ (Georg Ismar), FAZ (Susanne Preuß), taz.de (Christian Rath) und spiegel.de (Claus Hecking/Benedikt Müller-Arnold).
Konfliktfeld Freibad: Dass Freibäder auch in früheren Jahren schon Orte waren, an dem sich Konflikte entluden, beschreibt Martin Rath auf LTO.
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LTO/pf/chr
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