Telefone der Letzten Generation wurden monatelang überwacht. BMJ Buschmann fordert mehr Einziehungen von Luxusgütern bei Clankriminalität. Der BGH entscheidet heute, ob der Einsatz von Thermofenstern bei Diesel-PKW zu Schadensersatz führt.
Thema des Tages
Telefonüberwachung gegen Letzte Generation: Nach Recherchen der Sa-SZ (Ronen Steinke) haben bayerische Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen gegen Aktivist:innen der als kriminelle Vereinigung eingestuften Letzten Generation offenbar monatelang deren private Mobiltelefone sowie das Pressetelefon der Organisation abhören lassen. Insgesamt sollen 13 Telefonanschlüsse überwacht worden sein. Die bayerischen Ermittler:innen hätten sich darüber hinaus auch die Genehmigung geholt, die Standortdaten von Handys zu ermitteln, die entsprechenden Mailboxen von Aktivisten abzuhören und deren E-Mails "in Echtzeit" mitzulesen. Die Maßnahmen waren im Oktober 2022 vom Amtsgericht München vorab genehmigt und im Januar 2023 verlängert worden. Laut sz.de kritisierten SPD und Linke die Abhörmaßnahmen.
Katharina Riehl (Sa-SZ) kommentiert: Zum einen zeige die Abhöraktion den Furor, mit dem die bayerische Justiz gegen die "Letzte Generation" vorgehe, Zum anderen halte die bayerische Justiz den Schutz der freien Presse offenbar für verzichtbar, wenn sie ihr gerade im Weg stehe. Als "rücksichtslos und illegal" bezeichnet Christian Rath (Mo-taz) das Abhören des Pressetelefons, das selbst nach der impliziten Logik der Ermittler:innen keinen Sinn mache: Eine konspirative Gruppe teile ihre internen Drahtzieher:innen ganz sicher nicht der Presse mit.
Rechtspolitik
"Clankriminalität"/Geschlechtliche Selbstbestimmung: Im Interview mit der BamS (Roman Eichinger/Burkhard Uhlenbroich) thematisiert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Kampf gegen so genannte "Clankriminalität" und will hier "den Druck erhöhen". Man müsse spezielle Verbrechen der Clans auch auf unkonventionelle Weise bekämpfen, beispielsweise indem die Statussymbole von Clan-Mitgliedern nach Straftaten eingezogen werden, etwa deren Luxus-Karossen, teurer Schmuck und Uhren. Außerdem erläutert Buschmann noch einmal das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz. "In der Schweiz gibt es eine ähnliche Regelung bereits seit Januar 2022. Die Erfahrungen dort und in anderen Ländern zeigen: In der Praxis kommt es so gut wie nie zu Missbrauch."
Ronen Steinke (Mo-SZ) kritisiert Buschmanns Forderung nach verstärkter Vermögensabschöpfung. Dies sei eine Methode, die sich mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung beiße. Der Autor wundert sich, so etwas ausgerechnet von einem Liberalen zu hören. Steinke warnt davor, rechtsstaatliche Überzeugungen über Bord zu werfen, sobald es gegen "Clans" gehe.
Informationsfreiheit: Auch unter der Ampel habe es "keine Zeitenwende" in Bezug auf eine größere Transparenz gegeben, die rot-grün-gelbe Regierung blockiere weiterhin zivilgesellschaftliche Teilhabe und kritischen Journalismus, beklagen auf LTO Vivian Kube, Hannah Vos und Arne Semsrott vom Projekt FragDenStaat. Sie beschreiben mehrere Gerichtsverfahren, in denen FragdenStaat derzeit auf Herausgabe von Informationen durch die Bundesregierung klage. 17 Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes stecke das Amtsgeheimnis noch in den Köpfen vieler Verantwortlicher.
Whistleblowing: Am 2. Juli tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Mo-FAZ (Marcus Jung) und Sa-taz (Svenja Bergt) beantworten die wichtigsten Fragen zur Neuregelung. Insbesondere geht es um die Meldewege, die Unternehmen jetzt einrichten müssen, um Hinweise auf Verstöße entgegenzunehmen.
Suizidhilfe: Der bevorstehenden Parlamentsabstimmung zur Neuregelung der Suizidhilfe widmet sich die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert in der Sa-FAZ. Sie fasst die zur Entscheidung stehenden zwei Gesetzentwürfe zusammen und erläutert, warum sie den Vorschlag von Helling-Plahr/Künast bevorzugt, der kein strafrechtliches Verbot vorsieht. Er verspreche den geforderten doppelten Schutz von Patienten wirksam zu leisten – vor nicht freiverantwortlichen Suiziden einerseits und vor Verletzungen der Autonomie am Lebensende andererseits. Der völlige Verzicht auf eine gesetzliche Regelung (wie derzeit) sei keine Lösung, weil man derzeit keine Ärzt:innen als Helfer:innen finde und nur die Suizidhilfe-Organisationen bereitstehen.
Ersatzfreiheitsstrafe: Auch LTO berichtet nun, dass der Bundestag vorige Woche die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe beschlossen hat. Durch die jetzt beschlossene Halbierung drohen etwa bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen nur noch 25 Tage Haft.
Asyl: Der Spiegel (José Bautista /Monika Bolliger u.a.) schaut sich die Pläne der EU für ein neues Flüchtlingsrecht an und beleuchtet die praktische Umsetzbarkeit. Der jetzt vereinbarte Kompromiss stehe für einen neuen Konsens in der EU: Es gehe der Mehrheit nicht mehr darum, wie man Menschen, die vor politischer Gewalt oder Bürgerkrieg fliehen, schnell helfen könne, es gehe vor allem darum, die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren. Die EU schaffe mit der Reform zwar nicht das Recht auf Asyl ab, wie manche Kritiker meinten – aber sie stelle mehr denn je das Recht auf Asyl in Europa infrage.
Ökologie im Grundgesetz: In seinem Verfassungsblog-Editorial berichtet Maximilian Steinbeis über die Präsentation eines neuen Buches von Jens Kersten, der eine grundlegende ökologische Umgestaltung unserer Verfassungsordnung vorschlägt. Kerstens Thesen seien gar nicht besonders radikal, schreibt Steinbeis, der versucht, das Buch Konservativen nahezulegen. Alles, was Kersten fordere, sei der verfassungsrechtliche Nachvollzug der mitten in der Klimakatastrophe ohnehin unausweichlichen Erkenntnis, dass auch die so genannte Natur voller Akteure steckt, die es sich nicht länger gefallen ließen, zu bloßen Objekten menschlichen Handelns gemacht zu werden.
Altersdiskriminierung: Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman hat gefordert, das Verbot einer Diskriminierung wegen des Lebensalters in Artikel 3 Grundgesetz aufzunehmen. Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) findet, dass dem Vorschlag "die Reife fehlt". Es sei nicht das Alter als solches, dessentwegen Ältere diskriminiert werden. Fehlende Bildung, fehlendes Einkommen, fehlende Fürsorge und Vorsorge – es sei die Summe der Benachteiligungen, die manche auf sich vereinten.
Prostitution: Der Spiegel (Katrin Langhans) zieht eine sehr kritische Bilanz zu dem vor 20 Jahren in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz. Das Gesetz sei gut gemeint, aber ein verhängnisvoller Fehler gewesen, wie die brutale Realität auf dem Strich und in Bordellen zeige. Experten glaubten, dass sich 60 bis 90 Prozent der Frauen unfreiwillig prostituieren; aus Armut oder weil sie dazu gezwungen werden. Unterstützt wird dagegen das nordische Modell, das Prostitution grundsätzlich verbietet.
Justiz
BGH – Thermofenster: Am heutigen Montag entscheidet der Bundesgerichtshof über Schadensersatzansprüche der Käufer von Diesel-PKW mit Thermofenster gem. § 823 Abs. 2 BGB. Der BGH muss seine Rechtsprechung an die EuGH-Vorgaben von März anpassen, der das EU-Zulassungsrecht als drittschützend einstufte. Ausführlich fasst die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) die Hintergründe der anstehenden Urteile zusammen. LTO (Felix W. Zimmermann) schildert Prognosen und Vorschläge mehrerer Experten, wie der Schadensersatzanspruch konkret konstruiert werden könnte. In der mündlichen Verhandlung am 8. Mai hatte die Vorsitzende Richterin Eva Menges angedeutet, dass ein "Differenzhypothesen-Vertrauensschadensersatz" zugesprochen werden könnte. Allerdings könne es auch sein, dass Dieselkäufer ganz leer ausgehen, so LTO. Bereits mehrere Oberlandesgerichte hätten bereits entschieden, dass die Autohersteller beim Einbau von Thermofenstern nicht einmal fahrlässig handelten, sondern einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" unterlegen seien.
BVerfG zu Strafgefangenenentlohnung: Es wäre sinnvoll, wenn Haftgefangene besser für ihre Arbeit entlohnt würden, kommentiert Florian Gontek (spiegel.de) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche. Es verbessere die Chancen auf Resozialisierung und verringere die Gefahr, dass jemand rückfällig wird. Damit könne am Ende dem Staat sehr viel Geld gespart werden.
BVerwG zur Klagebefugnis von Umweltverbänden/Sanierungsplan: Umweltverbände können gegen die Verbindlicherklärung von Altslasten-Sanierungspläne klagen, entschied das Bundesverwaltungsgericht, abweichend von den Vorinstanzen. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz müsse im Lichte von EU-Recht und Aaarhus-Konvention ausgelegt werden. Konkret ging es um die Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen. Die Sa-BadZ (Dora Schöls/Christian Rath) berichtete.
In einem separaten Kommentar hob Christian Rath (Sa-BadZ) hervor, dass die Klagebefugnis von Umweltverbänden als Korrektiv nötig sei. Die öffentliche Hand sitze selbst auf vielen Altlasten und habe daher wenig Interesse an teuren, aber sicheren Lösungen bei der Beseitigung von verseuchen Böden.
DG des Bundes zu BFH-Richterin/Dienstverweigerung: Nun berichtet auch LTO (Luisa Berger), dass das Dienstgericht des Bundes am BGH eine Richterin des Bundesfinanzhofes aus dem Dienst entfernt hat, weil sie seit 2019 keinerlei Amtsgeschäfte mehr verrichtet habe. Friederike Grube-Heyll war mit ihrer Versetzung in einen anderen Senat und den ihr zugeteilten Verfahren nicht einverstanden. Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten blieb erfolglos, genau wie die letztlich erhobene Verfassungsbeschwerde. Der BGH betonte in seiner Entscheidung jetzt, dass sich aus der richterlichen Unabhängigkeit zwar ergebe, dass Richter keinen festen Dienstzeiten unterliegen und ihre Arbeit nicht an der Gerichtsstelle verrichten müssten, dennoch seien sie verpflichtet, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Die nächste Bundesrichterwahl findet erst Anfang 2024 statt.
BGH zu Zutritt zu Mietwohnung: Der Vermieter, der die vermietete Wohnung Kaufinteressenten zeigen will, hat kein Zugangsrecht, wenn dies zu einer Suizidgefahr der psychisch kranken Mieterin führt. Im konkreten Fall, so der Bundesgerichtshof, wurde die Sache aber an die Vorinstanz – das Landgericht Nürnberg-Fürth – zurückverwiesen. Die dortigen Richter hätten das psychiatrische Gutachten nicht ausreichend gewürdigt, so der BGH. Sie hätten sich nicht mit einer einschränkenden Passage auseinandergesetzt, "wonach sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringere, wenn sich die [Mieterin] bei einem Betreten der Wohnung (...) von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lasse". LTO berichtet.
LG Mainz – Impfschaden: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Mainz der erste Prozess gegen das Pharmaunternehmen Astra-Zeneca wegen eines möglichen Impfschadens. Eine Zahnärztin fordert einen Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro, weil sie, seit sich nach der Corona-Impfung in ihrem Ohr ein Blutgerinnsel gebildet hat, ihren Beruf nicht mehr ausüben könne. Es sei der Auftakt einer Prozesswelle, die im Sommer über die Impfstoffhersteller Astra-Zeneca, Biontech, Moderna und Johnson & Johnson rollen wird, schreibt das HBl (Theresa Rauffmann). Die Zahl der Klagen liege im dreistelligen Bereich.
LG Mannheim zu Preisabsprachen unter Zuckerherstellern: Das Landgericht Mannheim hat in einem Pilotverfahren die Zuckerproduzenten Südzucker, Nordzucker und Pfeffer & Langen wegen verbotener Absprachen über die Preis- und Angebotsgestaltung zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Insgesamt sind rund 40 Kartellklagen anhängig. LTO berichtet.
Vermummter Staatsanwalt: LTO (Annelie Kaufmann/Markus Sehl) untersucht den rechtlichen Rahmen, der für einen "szenetypisch vermummten" Staatsanwalt gilt, der am Rande einer militanten Demonstration in Leipzig gesehen wurde. Gegen das Vermummungsverbot habe er nicht verstoßen, weil er nicht Teil der Kundgebung war, sondern sich außerhalb dieser aufhielt. Außerdem sei er erst nach Ende der aus der Demonstration erfolgten Ausschreitungen vor Ort eingetroffen.
Rechtsbeugung wegen Überforderung: Verena Mayer widmet sich in ihrer Kolumne in der Sa-SZ einem weiteren Fall, bei dem wegen der Überforderung der Bearbeiterin Akten der Justiz "verschwunden" sind beziehungsweise gefälscht wurden. Nachdem der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche die Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung aufgehoben hatte, weil die Strafzumessung nicht ordnungsgemäß erfolgte, berichtet Mayer jetzt von einem Prozess gegen die Gerichtvollzieherin Sabine B., die sogar Haftbefehle gegen angeblich säumige Schuldner beantragt und dann auch gefälscht hatte, obwohl sie deren Akten unbearbeitet hatte liegen lassen. Die traurige Erkenntnis der Kolumnistin: Es geraten nicht nur Menschen in eine Zwangslage, die kein Geld haben. sondern manchmal auch die, die es eintreiben müssen.
Fehlurteile: Wenn sich der Rechtsstaat irre und nicht Recht, sondern Unrecht im Namen des Volkes spreche, sei das der GAU, der größte anzunehmende Unfall der Justiz, schreibt die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) in einem ausführlichen Text zum Umgang mit Fehlurteilen. Analysiert werden mehrere Verurteilungen, darunter der Fall von Lehrer Arnold, der wegen einer erfundenen Vergewaltigung verurteilt worden war. Die Autorin plädiert dafür, Wiederaufnahmeverfahren zu beschleunigen und Menschen, die aus einer zu Unrecht verhängten Haft entlassen werden, besser zu unterstützen. Ob der Staat in solchen Fällen um Entschuldigung bitten soll, sei umstritten, jedenfalls müsse er Schadenersatz leisten.
Recht in der Welt
USA – Anwalt und ChatGPT: Zwei Rechtsanwälte, die einen Schriftsatz eingereicht hatten, der mehrere von ChatGPT generierte, fiktive Fallzitate enthielt, wurden von einem New Yorker Gericht zu Geldstrafen verurteilt. Die Anwälte hätten in entsprechenden Datenbanken die benannten Urteile selbst überprüfen müssen, so der zuständige Richter, der auch befand, dass sie in böser Absicht gehandelt und "falsche und irreführende Angaben gegenüber dem Gericht gemacht" hätten. Allerdings stellte der Richter auch fest, dass es nicht "an sich unzulässig" sei, wenn Anwälte künstliche Intelligenz "zur Unterstützung" einsetzten. Die anwaltlichen Ethikregeln würden den Juristen allerdings "eine Kontrollfunktion auferlegen, um die Genauigkeit ihrer Einreichungen sicherzustellen". spiegel.de und LTO berichten.
USA - Naftogaz vs. Russland: Der ukrainische Staatskonzern Naftogaz versucht in den USA die Vollstreckung eines Schiedspruchs gegen Russland zu erreichen, meldet die Sa-SZ. Der Ständige Schiedshof in Den Haag hatte Naftogaz im Zusammenhang mit der Annektion der Krim Schadensersatz in Höhe von fünf Mrd. Dollar zugesprochen.
Sonstiges
Resiliente Demokratie und Justiz: Die Mo-taz (Gareth Joswig) unterhält sich mit dem Chefredakteur des Verfassungsblogs, Maximilian Steinbeis, über das "Projekt Thüringen", das das Onlinemaganzin kürzlich gestartet hat. Dabei soll untersucht werden, an welchen Stellen die Demokratie verwundbar ist und wie man sie robuster macht. Insbesondere wolle man sich den Umgang mit der Justiz und den öffentlichen Dienst anschauen. Hier habe auch die Landesebene bei der Ernennung von Richtern und Beamten und der Organisation der Gerichte viel Einfluss.
Bildaufnahmen bei Unfällen: Anlässlich eines Unfalls in Italien, bei dem ein kleiner Junge ums Leben kam, und in dessen Folge Rettungsmaßnahmen gefilmt worden sein sollen, beschreibt Rechtsreferendar Samuel Strauß im FAZ-Einspruch die Reichweite des § 201a StGB, der seit 2021 Bilderaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich und Persönlichkeitsrechte verletzen, unter Strafe stellt. Die Norm wäre für das in Italien eingetretene Ereignis einschlägig, meint der Autor.
Spürhunde: Den rechtlichen Rahmen für den Einsatz eines Spürhundes durch Strafverfolgungsbehörden erläutert Rechtsprofessor Andreas Ransiek auf LTO. Grundsätzlich sei ein hinreichender Verdacht oder eine hinreichend konkrete polizeiliche Gefahr erforderlich, die Polizei könne daher nicht auf gut Glück durch Wohnheime streifen und den Hund schnüffeln lassen.
KI und Urheberrecht: Heribert Prantl (Sa-SZ) kritisiert in seiner Kolumne, dass KI-Programme wie ChatGPT sich ohne Einschränkung an urheberrechtlich geschützten Texten bedienen können. Der Autor bezweifelt, ob die gesetzliche Erlaubnis zum "Data-Mining", die längere Zeit vor Erfindung von Chat-GPT erteilt wurde, eine Chat-GPT-Verwertung wirklich umfasst. Eine Enteignung der Urheber sei kein guter Start in die Chat-GPT-Zukunft.
Zivilrecht: Im Interview mit dem Spiegel (Barbara Hardinghaus) erläutert die stellvertretende Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes Anna-Lena Taterka, warum der nächtliche Einbruch in ein Freibad den Tatbestand des Hausfriedensbruches erfüllt und welche Sonderregeln im BGB für Bienenvölker gelten. Zuletzt wird § 984 BGB zum Schatzfund erläutert.
Anwälte als Schauspieler: Den Workshop "Schauspielwerkzeuge für Baurechtsprofis" an der Berliner Schauspielschule Ernst Busch stellt LTO (Max Kolter) vor. In Rollenspielen sollten die Teilnehmer typische Situationen üben, die Anwält:innen allgemein sowie speziell im Bau- und Immobilienrecht häufig erleben. Auf diese Weise sollte die eigene Wirkung kennengelernt und optimiert werden. Initiiert wurde der Workshop von der ARGE Baurecht im DAV, geleitet haben ihn der Schauspielprofessor Michael Keller und der Theaterschauspieler Tobias Schulze.
Umbenennung von Standardwerken: Der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet über ein Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, wonach die einst für juristische Standardwerke namensgebenden Juristen Otto Palandt und Heinrich Schönfelder keine NS-Mitläufer, sondern engagierte Protagonisten des NS-Regimes waren.
Rechtsgeschichte – Mord in paramilitärischen Organisationen: Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte erinnert auf LTO an die Prozesse wegen so genannter "Fememorde" in den 1920er-Jahren. Damals habe es geheime illegale paramilitärische Organisationen gegeben, in denen es sobald die Aufdeckung einer solchen Organisation drohte, zu blutiger Selbstjustiz an vermeintlichen Verrätern gekommen sei.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52077 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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