Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Juni 2023: An­hörung zu § 265a StGB / BVerfG ver­han­delt über Schul­den­b­remse / Pech­stein in Uni­form bei CDU

19.06.2023

Im Bundestags-Rechtsausschuss diskutieren am heutigen Montag Experten eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Am Mittwoch verhandelt das BVerfG über den 2. Nachtragshaushalt 2021. Wie weit reicht das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot?

Thema des Tages

Schwarzfahren: Im Rechtsausschuss des Bundestags findet heute eine Sachverständigenanhörung zu einem Antrag der Linksfraktion statt, mit dem das so genannte Schwarzfahren entkriminalisiert werden soll. Die Mo-SZ (Ronen Steinke) umreißt die Problematik des Straftatbestandes des § 265a StGB (Leistungserschleichung). Etwa 7000 Menschen müssten jährlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sie eine wegen Schwarzfahrens verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnten. Oft seien Obdachlose oder Menschen mit psychischen Krankheiten betroffen. Etwa jeder Siebte, der wegen Schwarzfahrens verurteilt wurde, landet letztlich aufgrund von Zahlungsunfähigkeit im Gefängnis. In anderen europäischen Staaten, so in Italien, Schweden oder Frankreich, komme man ohne strafrechtliche Verfolgung aus, hier würden jeweils nur stark erhöhte Beförderungsentgelte fällig, die allerdings oft mehr als 100 Euro betragen. Auch unter deutschen Staatsanwälten rege sich zunehmend Zweifel am kriminalpolitischen Nutzen der Kriminalisierung.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Der Bundestag wird voraussichtlich Anfang Juli über zwei Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe entscheiden. In einem Gastbeitrag für die WamS plädiert Rechtsprofessor Gregor Thüsing für einen starken Lebensschutz und erklärt, dass der Verzicht auf eine Strafbarkeit, wie in einem der Vorschläge vorgesehen, verfassungsrechtlich nicht geboten sei. Im Ergebnis dürfe der assistierte Suizid auf keinen Fall als Ausgleich von Versorgungsdefiziten dienen. Erforderlich seien vielmehr Aufklärung, Enttabuisierung des Suizids und die Reduzierung des Zugangs zu Suizidmitteln.

Strafzumessung: Nach der Veröffentlichung einer Studie zur Akzeptanz von Gewalt hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sein Vorhaben, die Strafzumessungsregeln in § 46 StGB so zu verschärfen, dass damit angemessen auf geschlechtsspezifische Gewalt reagiert werden kann, bekräftigt. Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) warnt davor, solchen Studien zu viel Gewicht beizumessen. Viele, wenn nicht die meisten Studien dieser Art würden lediglich produziert, um Anliegen voranzubringen.

Gewalt gegen Frauen: Den aktuellen Stand zu den EU-Plänen für eine "Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" fasst netzpolitik.org (Sebastian Meineck/Chris Köver) zusammen. In der Neuregelung gehe es auch um Formen von digitaler Gewalt wie Online-Stalking oder bildbasierte Gewalt, also das Verbreiten intimer Aufnahmen gegen den Willen einer Person. Die neue EU-Richtlinie wäre laut netzpolitik.org ein Meilenstein beim Schutz vor digitaler Gewalt, der nicht nur in Deutschland viele Lücken habe.

Justiz

BVerfG – Nachtragshaushalt und Schuldenbremse: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Bundestags-Unionsfraktion gegen den 2. Nachtragshaushalt 2021, mit dem nicht genutzte Kreditermächtigungen für Corona-Ausgaben aus dem Bundeshaushalt in den Klima- und Transformationsfonds verschoben wurden. Die WamS (Karsten Seibel) fasst zusammen, worum es in dem Verfahren geht. Die entscheidende Frage sei, ob in Notlagejahren, in denen die Schuldenbremse nicht gilt, Milliardensummen auf Vorrat verbucht werden können, um damit Ausgabenwünsche in den folgenden Nicht-Notlagejahren zu finanzieren, die bei Beachtung der Schuldenbremse nicht möglich wären. Es ist das erste Mal, dass sich das BVerfG  mit der 2009 beschlossenen Schuldenbremse beschäftigt.

BVerfG - Strafgefangenen-Entlohnung: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Entlohnung von Strafgefangenen verkünden. Die taz (Johanna Treblin) schildert die Problematik in einer ausführlichen Reportage am Beispiel eines der beiden Kläger. 

BVerfG zu Durchsuchung Strafgefangener: Laut tagesschau.de (Max Bauer) und LTO hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben, dem eine Entschädigung nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung verwehrt worden war. Bereits in einer früheren Entscheidung hatten die Karlsruher Richter:innen festgestellt, dass die vorgenommene Untersuchung rechtswidrig war. Die daraufhin verlangte Entschädigung von 500 Euro wurde ihm jedoch verweigert. Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellten aber einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, so das Gericht. Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs in solchen Fällen verletze das Grundrecht. Die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hätte nicht ignoriert werden dürfen.

BVerfG – Erbschaftsteuer: Die bayerische Staatsregierung hat, wie Welt und spiegel.de mitteilen, nun die bereits angekündigte abstrakte Normenkontrolle gegen Regelungen der Erbschaftssteuer beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Damit soll der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden.

BGH zu Fluggastrechten: Der Bundesgerichtshof hat nach einer EuGH-Vorlage entschieden, dass Kunden eine Entschädigung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung auch dann zusteht, wenn der verspätete Teilflug außerhalb der EU begonnen hat. Das gelte auch dann, wenn die einzelnen Flüge nicht durch rechtlich miteinander verbundene Airlines durchgeführt wurden, solange ein Reiseunternehmen einen einheitlichen Flugschein im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung ausgegeben hatte. LTO berichtet.

BGH – Energiecharta/§ 1032 ZPO: Rechtsprofessor Christian Tietje widmet sich im Verfassungsblog den drei beim Bundesgerichtshof anstehenden Verfahren zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, die am 27. Juli entschieden werden. Es gehe dabei um die Frage, ob EU-Recht in internationalen Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Investoren und EU-Mitgliedstaaten immer vorgehe, selbst wenn dadurch ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag wie der Energiecharta-Vertrag, der auf alle Vertragsparteien bezogene Rechte begründet, berührt werde. Die Glaubwürdigkeit des Verweises auf internationale Rechtsverpflichtungen würde nachdrücklich infrage gestellt, warnt der Autor, wenn europäische und nationale Gerichte, wie der EuGH und möglicherweise der BGH, ohne größeres Problembewusstsein die Bedeutung des Völkerrechts im Verhältnis zum Unionsrecht marginalisierten.

OVG NRW zur Räumung Hambacher Forst: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat im Streit um die Räumung des Hambacher Forstes 2018 dem Land Nordrhein-Westfalen Recht gegeben und festgestellt, dass sich die zuständige Behörde bei der Räumung zu Recht auf den Brandschutz berufen konnte. Das OVG bekräftigte mit der Entscheidung am Freitag seinen Eilbeschluss in der Sache vom 14. September 2018, schreiben Sa-FAZ (Reiner Burger), wdr.de (Philip Raillon/Martin Teigeler) und LTO. Die geplante Räumung habe zudem nicht die durch das Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit betroffen, so das Gericht, weil die Besetzer im Hambacher Forst nicht friedlich und ohne Waffen aktiv gewesen seien.

OVG Berlin-BB zu Auskunftspflicht/Cum-Ex: Das Kanzleramt muss keine Auskünfte geben, ob Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) in der Sache Warburg Bank bestimmte Informationen gestreut hat. Das hat laut Mo-FAZ (Manfred Schäfers) das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Klage eines Journalisten abgewiesen. "Die mit den Fragen verbundenen Vorgänge wiesen keinen Zusammenhang mit der Dienstausübung des Kanzleramtsministers auf", so dass Gericht.

LG Dresden zu Grünes Gewölbe/Betrug: Das Landgericht Dresden hat in der vergangenen Woche einen 55-jährigen Niederländer wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der vielfach einschlägig vorbestrafte Mann hatte der Staatlichen Kunstsammlung Dresden ein wertvolles Schmuckstück, das aus dem Einbruch in das Grüne Gewölbe stammte, zum Kauf angeboten, ist dann mit der Kaufsumme von 40.000 Euro allerdings verschwunden. Die Sa-FAZ (Stefan Locke) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten.

LG Braunschweig – Dieselskandal/VW-Führungskräfte: Das Landgericht Braunschweig will das Strafverfahren gegen vier angeklagte Volkswagen-Manager "deutlich straffen", wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) schreibt. Der Vorsitzende Richter Christian Schütz habe sich dafür ausgesprochen, den Vorwurf der strafbaren Werbung nicht mehr weiter zu verfolgen, außerdem wolle sich die Kammer auf Fahrzeuge mit dem als "Schummeldiesel" bekannten Motortyp EA 189 beschränken.

Das Gericht tue gut daran, sich jetzt bei der Aufklärung auf das Wesentliche zu konzentrieren, meint Marcus Jung (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Es bleibe allerdings die Frage, warum dieser Schritt erst jetzt, nach fast 21 Monaten Prozessdauer, erfolge.

LG Berlin zu Klimaprotest: Rechtsanwältin Annika Dießner analysiert im Verfassungsblog eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, in der der Tatbestand der Nötigung in Bezug auf eine Blockade durch Aktivist:innen der "Letzten Generation" verneint, ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dagegen bejaht wurde. Ursache für die "heterogen anmutende Entscheidung" könnte sein, dass der Beschluss nicht einstimmig erfolgt sei, vermutet Dießner.

LG München – Ex-Wirecard-Chef Braun: Den aktuellen Stand im Strafverfahren gegen den früheren Wirecard-Chef Marcus Braun und andere beleuchtet drei Jahre nach dem Untergang des Finanzunternehmens die Mo-SZ (Johannes Bauer/Stephan Radomsky) in einer Seite 3-Reportage. Braun sitzt seit ebenfalls drei Jahren in Untersuchungshaft. Würde er in allen Anklagepunkten – gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Untreue, Marktmanipulation, Bilanzfälschung – schuldig gesprochen, drohen bis zu fünfzehn Jahre Gefängnis. Nach wie vor aber bestreitet Braun alle Vorwürfe.

StA Berlin – Rammstein: Die WamS (Maike Backhaus, Ulrich Kraetzer) widmet sich den Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft im Fall Rammstein und hat in diesem Zusammenhang erfahren, dass auch Alena Makeeva im Fokus der Strafverfolger steht. Die nach eigenen Angaben 36 Jahre alte Russin soll für Rammstein-Sänger Till Lindemann im Rahmen von Konzerten der Band Sexpartnerinnen ausgesucht und ihm zugeführt haben. Allerdings soll sich Makeeva nicht mehr in Deutschland aufhalten. Ob die Berliner Staatsanwälte Antworten auf ihre Fragen bekommen, lasse sich angesichts dessen schwer voraussagen, heißt es in der WamS.

Notizen im Gericht: Ein pauschales Verbot, während der Hauptverhandlung mitzuschreiben, wie es zuletzt regelmäßig in den sitzungspolizeilichen Bekanntmachungen des Staatsschutzsenates des OLG Frankfurt/M. enthalten war, beschränke in unzulässiger Weise den Öffentlichkeitsgrundsatz, meint Rechtsanwältin Katrin Wick auf LTO. Anders als behauptet, werde das Gebot der strafprozessualen Wahrheitsfindung aus § 244 Abs. 2 StPO durch Mitschriften in der Hauptverhandlung nicht verletzt. Pauschale Mitschreibeverbote könnten sogar revisionsrechtlich relevant sein.

Recht in der Welt

Malta - Anerkennung von Glücksspiel-Urteilen: Der Legal Tech-Unternehmer Benedikt Quarch erklärt im FAZ-Einspruch, wie durch ein neues maltesisches Gesetz das deutsche Glücksspielrecht ausgehebelt werden soll. Weil seit einiger Zeit deutsche und österreichische Gerichte entscheiden, dass Spieler, die Geld in Online-Casinos verloren haben, ihre Verluste zurückverlangen können, wenn und soweit die Casinos keine staatliche Lizenz hatten, und weil ein Großteil der betroffenen Online-Glücksspiel-Anbieter ihren Sitz auf Malta hat, hat das dortige Parlament eine Einschränkung der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen bei Urteilen gegen Online-Glückspiel-Unternehmen beschlossen. Damit aber verstoße Malta gegen die Brüssel-1a-Verordnung. Die EU-Kommission solle deshalb umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Österreich – Greenwashing durch Brauerei: Die zum Heineken-Konzern gehörende Brau Union Österreich darf nach einer Entscheidung des Landesgerichtes in Linz nicht mehr damit werben, dass der Brauprozess bei der landesweit größten Biermarke Gösser CO2-neutral sei. Laut LTO hatte eine Verbraucherorganisation erfolgreich bemängelt, dass für die Herstellung des Malzes Erdgas eingesetzt werde und die Kunden daher getäuscht werden.

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Für Sondergerichte, die auch den Tatbestand der Aggression verfolgen können, spricht sich Stephan Klenner (Mo-FAZ) im Leitartikel aus. Dem Internationen Strafgerichtshof seien hier Grenzen gesetzt, weil das Römische Statut so ausgestaltet sei, dass der Angreiferstaat faktisch zustimmen müsse, damit das Delikt verfolgt werden kann. Zwar sei es illusorisch, durch einen Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein Sondergericht zu schaffen – dies scheitere schon am Vetorecht Russlands. Das Sondergericht könnte aber mit Zustimmung der UN-Generalversammlung durch einen Vertrag zwischen der Ukraine und den Vereinten Nationen statuiert werden.

Juristische Ausbildung

Volker Rieble-Seminar: Über das vom Münchener Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble angekündigte Seminar "Liebschaften am Arbeitsplatz" und die Auseinandersetzung darum, berichtet jetzt auch spiegel.de. Laut den Erläuterungen sollten in der Lehrveranstaltung u.a. Fragen geklärt werden wie: "Darf frau sich ›hochschlafen‹, also eine Einstellung oder Beförderung mit Sex erkaufen?" Die rechtswissenschaftliche Fakultät der LMU hatte sich in der Folgezeit distanziert – der Text enthalte Formulierungen, die diskriminierend, unangemessen und abstoßend seien, heißt es in einer Stellungahme.

Sonstiges

Neutralität und Mäßigung/Pechstein: Die Eisschnellläuferin und Polizeibeamtin Claudia Pechstein hat am Wochenende auf einer CDU-Veranstaltung eine politische Rede in Polizeiuniform gehalten. Der Auftritt hatte sowohl inhaltlich als auch der äußeren Form nach für Irritationen gesorgt. Laut zeit.de hat die Bundespolizei als Arbeitgeberin eine dienstrechtliche Prüfung eingeleitet.

Rechtsanwalt Patrick Heinemann untersucht auf LTO, ob Pechstein ein dienstliches Vergehen begangen haben könnte. Eigentlich problematisch am Verhalten von Claudia Pechstein sei dabei nicht das außerdienstliche Uniformtragen an sich, sondern der konkrete Kontext der CDU-Parteiveranstaltung, so Heinemann. Denn Beamtinnen und Beamte unterlägen auch außerdienstlich dem Mäßigungsgebot des § 60 Abs. 2 BBG (Bundesbeamtengesetz).

Gefängniszeitschrift: Ronen Steinke (Sa-SZ) stellt in seiner Kolumne "Vor Gericht" die in der Justizvollzugsanstalt Tegel erscheinende Gefangenenzeitschrift "Lichtblick" vor. Seit 55 Jahren sei diese Zeitung vor allem eines: unzensiert, betont der Autor. Das sei großartig, egal wie schräg teils die Artikel seien. Es habe einen großen Wert, dass die Gefangenen nicht gezwungen werden, glattgebügelt zu reden und zu ihrer eigenen Inhaftierung gute Miene zu machen. Auch das sei ein Grundrecht.

Diskursverengung: In seiner WamS-Kolumne "Recht behalten" berichtet Rechtsprofessor Arnd Diringer von einer Veranstaltung, bei der Bundesverfassungsrichter Peter Müller eine "Diskursverengung" beklagte, zu der unter anderem die in der politischen Debatte immer mehr genutzten Etikettierungen beitrüge. Andersdenkende würden so "in eine bestimmte Ecke gestellt …, um den Dialog und dadurch die Diskussion zu ersetzen“.

Rechtsgeschichte – Chagos: Die Doktorandin Katharina Leusch hat für LTO das neue Buch von Philippe Sands gelesen, in der der Völkerrechtler das Schicksal des im Indischen Ozean gelegenen Archipels Chagos erzählt. Er schildert darin die menschlichen Schicksale, die mit der Vertreibung der Inselbewohner im Zuge der Dekolonialisierung verbunden waren. Durch persönliche Erzählungen gelinge es Sands, den Sachverhalt aus einem rein rechtlichen Kontext herauszulösen. Indem er die Geschichte des Chagos-Archipels erzählt, gebe Sands allen Chagossianer:innen eine Stimme und einen Platz in der Geschichte des britischen Kolonialismus.

Rechtsgeschichte – Polizei: Martin Rath beleuchtet auf LTO die Bemühungen der Polizei, sich Ende des 19. Jahrhunderts zu organisieren und zu koordinieren.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52023 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen