In Hamburg beginnt ein Schadensersatz-Prozess gegen den Impfhersteller Biontech. In dieser Woche will das EU-Parlament über eine KI-Verordnung abstimmen. Donald Trump muss sich als erster Ex-Präsident vor einem Bundesgericht verantworten.
Thema des Tages
LG Hamburg - Impfschäden: Am heutigen Montag startet am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen den Impfstoffhersteller Biontech, über den welt.de (Anja Ettel/Andreas Macho) berichtet. Klägerin ist eine Ärztin, die behauptet, durch die Impfung mit dem Covid19-Impfstoff Comirnaty schwerwiegende Nebenwirkungen wie Atemnot, Herzrhythmusstörungen, Schmerzen im Oberkörper und Erschöpfung erlitten zu haben und die deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro vom Hersteller haben will. Dieser Zivilprozess markiere den Auftakt einer ganzen Reihe von Verfahren wegen mutmaßlicher schwerwiegender Impfnebenwirkungen gegen Biontech und andere Impfstoffhersteller. Im August seien entsprechende Verhandlungen an den Landgerichten München, Frankenthal, Frankfurt/M. und Dresden anberaumt. Insgesamt seien mehrere Hundert Zivilklagen von mutmaßlich Impfgeschädigten gegen Hersteller der Vakzine in Deutschland anhängig.
Rechtspolitik
KI: Am kommenden Mittwoch will das Europäische Parlament über den Vorschlag für eine KI-Verordnung abstimmen. Die Mo-FAZ bringt auf einer Themenseite vier separate Texte dazu. Der Abgeordneten-Mitarbeiter Kai Zenner schildert den Verlauf der bisherigen Beratungen. Der Europa-Abgeordnete Axel Voss (EVP) fordert europaweit einheitliche Regeln und Rücksicht auf Bedürfnisse der Klein- und Mittel-Unternehmen. Der Unternehmer Monish Darda fordert von der EU Pragmatismus. Rechtsprofessor Rolf Schwartmann mahnt, dass bei der Einbeziehung von KI in die Rechtsprechung wirksame Vorkehrungen gegen eine Verantwortungsdelegation getroffen werden müssten. Anderenfalls wäre dies die Einführung eines "Roborichters".
Sanktionen: Wie die Sa-FAZ (Thomas Gutschker) berichtet, haben sich die Justizminister:innen der EU darauf geeinigt, dass die Umgehung von außenpolitischen EU-Sanktionen in allen EU-Staaten bestraft werden muss. Dabei wurden auch Mindeststrafen für Personen vorgeschlagen, die anderen dabei helfen, Einreisesperren zu umgehen, die mit verbotenen Gütern handeln oder Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen unterhalten, die auf Sanktionslisten stehen. Gegen Unternehmen, die Sanktionen umgehen, können Geldstrafen zwischen einem und fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Mit dieser Position geht der Rat nun in die Trilog-Verhandlungen mit dem EP.
Asyl: Nachdem sich die EU-Innenminister:innen in der vergangenen Woche auf eine Reform des EU-Asylrechts geeinigt haben, fasst LTO die Reaktionen darauf zusammen. Kritisiert werden vor allem die geplanten Grenzverfahren, befürchtet werden prekäre Verhältnisse vergleichbar denen auf der griechischen Insel Moria. Bei den Befürwortern wird dagegen betont, dass ein Scheitern des Kompromisses zu noch mehr Leid geführt hätte.
Lieferketten und Menschenrechte: In der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt für eine europäisches Lieferketten-Richtlinie verabschiedet. Assistenzprofessor Klaas Hendrik Eller erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Parlamentsposition, die noch über den Vorschlag der Kommission hinausgeht.
Fahrgastrechte: Auf LTO stellt der Habilitand Rudi Ruks die neue EU-Fahrgastrechte-Verordnung vor, nach der künftig der verspätungsbedingte Schadensersatzanspruch von Bahnkunden entfallen soll, wenn "höhere Gewalt" vorliegt. Dadurch drohe dem Bahnverkehr ein ähnliches Schicksal wie dem Flugsektor. Eine Zunahme von Gerichtsentscheidungen sei daher auch im Bahnverkehr zu befürchten und könnte einen Aufschwung für Start-ups bedeuten, die sich schon heute auf den Bahnverkehr konzentrieren.
Massenverfahren: Der Deutsche Richterbund ist enttäuscht über den Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Einführung von BGH-Leitentscheidungen bei Massenverfahren. Der Entlastungseffekt der Reform werde "überschaubar bleiben", denn die Verfahren müssten wie bisher den Instanzenzug durchlaufen. "Eine effektivere Lösung wäre es, wenn die erste Instanz oder die Berufungsgerichte die maßgebliche Rechtsfrage direkt dem BGH vorlegen könnten", so der Richterbund. Die Grünen im Bundestag befürchten eine Einschränkung von Prozessrechten, wenn der BGH trotz Rücknahme einer Revision entscheiden kann. Stimmen aus der Anwaltschaft sind gespalten. Der Rechtsdienstleister Flightright begrüßt den Gesetzentwurf, mit dem es gelingen könne, die Strategie von Airlines zu durchkreuzen, negative Grundsatzentscheidungen zu verhindern. Sa-FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.
Aktienrecht: Die geplante Reform des Aktienrechts gehe nicht weit genug, findet Rechtsanwalt Stephan Hutter im FAZ-Einspruch. Die längst überfällige Modernisierung des deutschen Aktienrechts bleibe selbst nach den geplanten gesetzlichen Änderungen durch den European Listing Act noch weit hinter der Flexibilität anderer europäischer Rechtsordnungen (etwa dem niederländischen Aktienrecht) zurück. Damit drohten Veränderungen der operativen Schwerpunkte und Arbeitsplätze von Unternehmen, so Hutter.
Kriminelle Vereinigungen: Eine Abschaffung des § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) fordert Heribert Prantl (Sa-SZ), weil er vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von Regierungskritikern genutzt werde. Ein Rechtsstaat aber brauche "ein Tatstrafrecht, kein Gesinnungsstrafrecht".
Geschlechtliche Selbstbestimmung u.a.: Der Spiegel (Sophie Garbe/Martin Knobbe) hat mit dem ersten Queerbeauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), über das geplante Selbstbestimmungsgesetz gesprochen, das er als großen Fortschritt für Grund- und Menschenrechte bezeichnet. Neben dieser Neuregelung sei ihm auch eine Änderung des Abstammungs- und Familienrechts wichtig und er hofft auf eine Grundgesetzänderung, mit der auch queere Menschen verfassungsrechtlich vor Diskriminierung geschützt werden.
Abgeordnetenbestechung: Für eine Reform des Straftatbestandes der Mandatsträgerkorruption (§ 108e StGB) plädieren die Strafrechtsprofessoren Till Zimmermann und Frank Zimmermann im Verfassungsblog: "Ein effektives Korruptionsstrafrecht sollte zumindest den Kern der abgeordnetenrechtlichen Zuwendungsverbote abbilden – also neben der bereits heute erfassten Hardcore-Korruption i.S.d. § 108e StGB auch die missbräuchliche Einflussnahme à la Maskendeals". Zudem sollten künftig auch bestimmte Fälle der Proto-Korruption erfasst sein, insbesondere die Annahme von Einflussspenden ohne konkretisierte Gegenleistung.
Bundestags-Wahlrecht: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat angekündigt, einen abstrakten Normenkontrollantrag gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zu stellen. LTO fasst Reaktionen auf die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten zusammen.
Justiz
EuGH – Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit, ob das deutsche Fremdkapitalverbot für Rechtsanwaltskanzleien gegen das Europarecht verstößt. Dem Verfahren zugrunde liegt eine Vorlage des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs. Das Hbl (Laura de la Motte) erläutert, welche Auswirkung ein Urteil auf den deutschen Rechtsmarkt haben könnte. Eine besondere Bedeutung hätte das Fallen des Fremdbesitzverbotes vor allem für neue technologiebasierte Formen der Rechtsberatung, weil hier ein besonders hoher Kapitalbedarf besteht. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor eine Freigabe. Bei Rechtsanwälten, die Investoren im Rücken haben, die ohne Blick auf die Mandanteninteressen wirtschaftliche Interessen verfolgen, sei die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr, so der BRAK-Präsident Ulrich Wessels.
EuGH zu wöchentlichen Ruhezeiten: Im Expertenforum Arbeitsrecht erläutert Rechtsanwältin Charlotte Wolff eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem März zur Auslegung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Ein ungarisches Gericht hatte gefragt, ob die tägliche Ruhezeit als Bestandteil der wöchentlichen Ruhezeit begriffen werden könne. Da die Arbeitszeitrichtlinie lediglich Mindestvorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung vorgebe, von dem die Mitgliedstaaten zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichen dürfen, befreie eine nationale Regelung, die eine sehr umfangreiche wöchentliche Ruhezeit regele, den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, zusätzlich noch die tägliche Ruhezeit zu gewähren, so der EuGH.
BVerfG zur Parteienfinanzierung: In Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Parteienfinanzierung vom Januar drohen den Parteien Rückforderungen in Höhe von knapp 100 Millionen Euro. Wie sich die Parteien darauf einstellen, beschreibt der Spiegel (Florian Gathmann/Timo Lehmann u.a.). Die Parteien werden sparen müssen, obwohl sie überwiegend Geld für den Ausgang des Rechtsstreits zurückgelegt hatten. Die Parteien der Ampelkoalition arbeiteten derzeit an einer Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung, die den Karlsruher Anforderungen gerecht wird, und kooperierten dabei mit Union und der Linken.
OLG Dresden zu militanter Antifa/Lina E.: Nach den Angeklagten hat laut Sa-FAZ und spiegel.de jetzt auch die Bundesanwaltschaft Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden eingelegt.
KG Berlin – Artemis-Razzia: Im Verfahren um eine Razzia im Berliner Großbordell "Artemis" 2016 haben sich das Land Berlin und die Betreiber auf eine Entschädigung von 250.000 Euro geeinigt, teilt spiegel.de mit. Die Senatsverwaltung für Justiz habe sich zudem für die erheblichen Nachteile entschuldigt, die die Beschuldigten durch Untersuchungshaft, Anklageerhebung und Äußerungen der Staatsanwaltschaft erlitten haben. Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte hatten im April 2016 das Bordell durchsucht, weil ein Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität vermutet wurde. Das Landgericht hatte eine Anklageerhebung später jedoch abgelehnt.
LG Hanau zum Filmen von Polizeieinsätzen: Das Landgericht Hanau hat im April entschieden, dass es nicht strafbar ist, einen Polizeieinsatz zu filmen, wenn auch die Polizisten selbst mit ihren Bodycams Aufnahmen anfertigen. Denn die Aufzeichnung mit der Body-Cam sorge dafür, dass Äußerungen von Polizeibeamten nicht mehr als "nichtöffentlich" im Sinne von § 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) angesehen werden können. LTO (Markus Sehl) berichtet.
LG Gießen – Mord an Ayleen: Am morgigen Dienstag soll vor dem Landgericht Gießen die mündliche Verhandlung gegen Jan P. beginnen. Der Dreissigjährige soll die 14jährige Ayleen, nachdem er monatelang mit ihr gechattet hatte, versucht haben zu vergewaltigen und sie dabei getötet haben. Die Ermittler waren Jan P. auf die Spur gekommen, weil sich die Daten seines Mobiltelefons mit denen Ayleens kreuzten. Im Fall einer Verurteilung drohten ihm neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung, schreibt der Spiegel (Julia Jüttner).
ArbG Berlin - Springer/Julian Reichelt: Der Gütetermin im Arbeitsrechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und dem früherem Bild-Chefredakteur Julian Reichelt wurde am Freitag ohne Einigung beendet. Springer verklagte Reichelt wegen mehrerer Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, den der Verlag mit ihm nach der Kündigung im Oktober 2021 geschlossen hatte. Reichelt habe Unterlagen, die er nicht mehr besitzen sollte, an Dritte weitergegeben, Daten nicht gelöscht und Mitarbeiter von Bild abgeworben. Springer verlangt deshalb die Rückzahlung der Abfindung in Höhe von 2 Millionen Euro und zusätzlich Vertragsstrafen in Höhe von 192.000 Euro. In einer Widerklage verlangt Reichelt von Springer Auskunft über belastende Aussagen von Frauen in einem Compliance-Verfahren gegen ihn. Die Sa-SZ (Anna Ernst), LTO (Felix W. Zimmermann), taz.de (Christian Rath) und spiegel.de (Anton Rainer) berichten. Die Sa-FAZ (Michael Hanfeld) fasst vor allem die Pressemitteilung von Reichelts Medienanwalt zusammen.
ArbG Hamburg zu Streik in Süßwarenindustrie: Das Arbeitsgericht Hamburg hat den Streik in der Süßwarenindustrie in mehreren Regionen vorerst untersagt, weil dort die Laufzeit der Tarifverträge noch nicht beendet sei. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) will Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung einlegen. Das meldet die Mo-FAZ.
Vergewaltigungen: Verena Mayer (Sa-SZ) beklagt in ihrer Kolumne "Vor Gericht", dass die juristische Verfolgung von Vergewaltigungen oft ins Leere läuft. Die Gründe für die Freisprüche, die sie als Prozessbeobachterin vor Gericht erlebt hatte, seien unterschiedlich gewesen: Mal wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden, mal hatte das Opfer nicht vor Gericht aussagen wollen, mal glaubten die Richter, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren. Oft aber kämen Anzeigen nicht einmal vor Gericht. Der Grund dafür sei, dass die meisten Sexualverbrechen zwischen zwei Menschen passierten, so dass sich eine Anklage oft nur auf die Aussage der Frau stützen könne.
BVerfG – Abschied Susanne Baer: spiegel.de dokumentiert in einer gekürzten und überarbeiteten Fassung die Rede von Susanne Baer zu ihrem Abschied vom Bundesverfassungsgericht. Sie erläutert darin, warum es sinnvoll sei, "sich ohne allergische Reaktionen und Vorbehalte über Diversität zu unterhalten", auch in der Justiz. Gerade hier sei dies wichtig, damit Gerichte den Menschen gut zuhören können, mit unterschiedlich trainierten Ohren, betont Baer. Die Ex-Bundesverfassungsrichterin beklagt aber auch, dass bereits seit längerem auch in Deutschland die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit angegriffen und zu oft diffamiert werde. Auch hier erstarkten politische Kräfte, die Grundrechtsschutz, der diesen Namen verdient, nicht mögen und gezielt Einzelne als Teil des 'Systems', das sie bekämpfen, denunzierten.
Recht in der Welt
USA – Trump/Dokumente: Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss sich ein weiteres Mal strafrechtlich verantworten. Eine Grand Jury ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es für eine Anklage ausreichend Hinweise auf mögliche Straftaten gibt. Trumps Anwalt geht davon aus, dass sein Mandant unter anderem wegen des Sammelns, Übermittelns beziehungsweise Verlierens von Informationen zur Verteidigung der USA angeklagt werden dürfte. Es ist das erste Mal, dass einem früheren Präsidenten vor einem Bundesgericht der Prozess gemacht wird. Sa-FAZ (Majid Sattar), Sa-SZ (Fabian Fellmann), spiegel.de (Roland Nelles) und LTO berichten.
Die Mo-SZ (Reymer Klüver) stellt Richterin Aileen Cannon vor, die im Prozess gegen Donald Trump den Vorsitz übernehmen soll. Sie zählt zu den mehr als 220 Richterinnen und Richtern, die Donald Trump während seiner Amtszeit an Bundesgerichte berufen hat. Es sei allerdings in Juristenkreisen umstritten, warum ausgerechnet Cannon den Vorsitz im Prozess gegen Trump übernehmen soll.
Russland – Freischärler: Die Sa-SZ (Ronen Steinke) analysiert das so genannte "Russische Freiwilligenkorps", das sich entschieden hat, im Gebiet Belgorod gegen Russland kämpfen. Solche Freischärler, die zu keiner Kriegspartei gehören, seien illegal. Für die Männer des "Russischen Freiwilligenkorps" heiße dies, dass sie im Falle einer Gefangennahme nicht als Kriegsgefangene nach dem humanitären Kriegsvölkerrecht geschützt sind.
USA – Wahlkreise in Alabama: Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Bundesstaat Alabama verpflichtet, den Zuschnitt der Wahlkreise zu ändern, weil die bisherige Einteilung die schwarze Wählerschaft benachteilige. Das Urteil gelte als überraschend, schreibt spiegel.de, weil der Supreme Court von konservativen Richtern dominiert werde, sich nun aber zwei Richter des konservativen Lagers auf die Seite ihrer liberalen Kollegen stellten.
Österreich – Insolvenzrecht: Die Mo-FAZ (Michaela Seiser) wirft einen Blick auf das österreichische Insolvenzrecht, wo es "vergleichsweise schnelle Verfahren, mehr Rechte für die Gläubiger und weniger Macht für Insolvenzverwalter" gibt. Außerdem existierten Gläubigerschutzverbände, die ähnliche Rechte wie ein Anwalt haben und allgemein die Interessen der Gläubiger vertreten. Wegen dieser Vorteile seines Rechts wehre sich Österreich nun gegen den Vorschlag der Europäischen Union zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts.
Südafrika - Albie Sachs: Martin Rath stellt auf LTO den südafrikanischen Ex-Verfassungsrichter und Anti-Apartheid-Aktivisten Albert "Albie" Sachs vor.
Sonstiges
Iranische Anwält:innen: Über die Verleihung des Werner-Holtfort-Preises an sechs iranische Rechtsanwält:innen berichtet LTO (Annelie Kaufmann) und stellt diese vor. Der Preis soll das Engagement der Anwält:innen ehren und auch für Öffentlichkeit und damit Schutz vor weiteren Repressionen sorgen und er soll zeigen, wie dramatisch die Lage der Anwaltschaft im Iran weiterhin ist.
Polizeikessel Leipzig: Ein Rechtsstaat halte sich an Recht und Gesetz, selbst wenn andere es nicht tun und habe auch Rechtsverstöße seiner eigenen Beamten aufzuklären, mahnt Ronen Steinke (Sa-SZ) im Hinblick auf die am heutigen Montag im sächsischen Landtag stattfindende Innenausschuss-Sondersitzung, bei der die Einkesselung von gut tausend Demonstrant:innen Ende Mai in Leipzig untersucht werden soll.
Auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Tore Vetter meint im Verfassungsblog, dass der Rechtsstaat seine Qualitäten nicht dann zeige, wenn er auf Straftaten und Gewalt selbst mit roher Gewalt und Verstößen gegen Verfassungsprinzipien und Grundrechte reagiere" Ein "Rechtsstaat", der immer mit voller Härte zuschlage, widerspreche dem Gedanken des Rechtsstaats.
Anwaltstag: LTO (Hasso Suliak) gibt einen Ausblick auf den Anwaltstag, der in dieser Woche teilweise online und teilweise in Wiesbaden stattfindet und unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" steht. "In nahezu jedem Rechtsgebiet können wir Aspekte von Nachhaltigkeit diskutieren, ob im Baurecht, im Familienrecht, im Strafrecht oder im IT-Recht", erläutert DAV-Hauptgeschäftsführerin Silvia Ruge.
Cum Ex/Warburg-Bank: Im Hamburger Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Affäre wird der frühere Bundesrichter Thomas Fischer den Banker Max Warburg nicht mehr vertreten. Das hat die Sa-FAZ (Marcus Jung) erfahren. Mit Otmar Kury habe Max Warburg aber weiterhin einen der renommiertesten Strafverteidiger Hamburgs an seiner Seite.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51967 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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