Das LAG Berlin-Brandenburg kassierte die Kündigung eines impfkritischen Lehrers. Am BVerfG soll der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Am LG Erfurt begann der Rechtsbeugungs-Prozess wegen eines initiierten Masken-Urteils.
Thema des Tages
LAG Berlin-BB zu NS-Vergleich/Impfkritiker: Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Kündigung eines Lehrers, der die Impfpolitik der Bundesregierung mit dem Holocaust und mit Unrechtsregimen verglichen hat, unwirksam. Auf Antrag des Landes Berlins hat das LAG das Arbeitsverhältnis jedoch gem. § 9 Kündigungsschutzgesetz gegen eine Abfindungszahlung von 72.000 Euro aufgelöst, weil eine Fortsetzung beiden Seiten nicht mehr zumutbar sei. Konkret hatte der Lehrer in einem Youtube-Video Stellung zur Impfpolitik bezogen, indem er auf einer Fotomontage eines Konzentrationslagers über dem Eingangstor den Originalschriftzug "Arbeit macht frei" durch den Schriftzug "Impfung macht frei" ersetzte. In einem anderen Video sagte er, dass die totalitären Systeme Hitlers, Stalins und Maos zusammen nicht so viel Leid und Tod verursacht hätten, wie die "Corona-Spritz-Nötiger". Nach beiden Videos kündigte das Land sowohl fristlos als auch ordentlich. Während das ArbG Berlin bereits die erste fristlose Kündigung als wirksam erachtete, stufte das LAG alle Kündigungen als unwirksam ein. Die Deutung des Lehrers, dass die Videos lediglich als scharfe Kritik an der Coronapolitik zu verstehen seien, könne nicht zwingend ausgeschlossen werden. Eine Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung konnte das LAG nicht eindeutig feststellen. Auch der Umstand, dass der Mann als Lehrer tätig sei, lasse keinen anderen Maßstab bei der Beurteilung zu. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen. Es berichten Welt, zeit.de, spiegel.de und LTO.
Rechtspolitik
Digitalisierung am BVerfG: Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) soll künftig auch das Bundesverfassungsgericht am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, was in den neuen §§ 23a bis 23d im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt werden soll. Für Anwält:innen wäre das Einreichen von Anträgen und Schriftsätzen dann nur noch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) möglich. Zudem sieht der Entwurf die Möglichkeit einer elektronischen Aktenführung am BVerfG vor. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) teilte außerdem mit, dass auch eine digitale Verfassungsbeschwerde vorgesehen sei. Allerdings nicht für Nutzer:innen einer normalen E-Mail-Adresse, sondern nur für Nutzer:innen einer DE-Mail oder eines sogenannten elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs. Es berichten spiegel.de und LTO (Annelie Kaufmann).
Anwaltstag: Auf dem Deutschen Anwaltstag, der dieses Jahr unter dem Motto "mit Recht nachhaltig" stand, gab Bundesjustizminister und Rechtsanwalt Marco Buschmann (FDP) bekannt, dass er bereits seine Länderkolleg:innen für eine Anhebung der Anwaltsgebühren kontaktiert habe. Im Kontext der Geldwäschebekämpfung äußerte er, dass Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft nicht angebracht sei und insbesondere auch hier der Schutz des Berufsgeheimnisses gewahrt bleiben müsse. Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des EU-Parlamentes, sprach in ihrem Festvortrag über die EU-Asylpolitik und kündigte an, dass sich das EU-Parlament im Rahmen der anstehenden Trilog-Verhandlungen zum EU-Asylverfahren dafür einsetzen werde, Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren von den geplanten Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen auszunehmen. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und LTO (Hasso Suliak).
Digitale Beweismittel: Die Doktorandin Valerie Albus analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) kritisch die am Dienstag vom EU-Parlament beschlossene E-Evidence-Verordnung, die die Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel regelt. Die Verordnung ermögliche den Strafverfolgungsbehörden, in der EU tätige Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten, elektronische Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren herauszugeben. Dabei werde die gerichtliche Kontrolle in dem Mitgliedstaat, in dem der Diensteanbieter niedergelassen ist, umgangen. Die in der Verordnung grundsätzlich angelegte Schnelligkeit und Effizienz gehe auf Kosten des Grundrechtsschutzes der Verdächtigen.
Medien/EMFA: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tobias Mast analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) ausführlich das komplexe Verhältnis der geplanten EU-Medienfreiheitsverordnung (EMFA) zu anderen, die Medien- und Plattformregulierung betreffenden EU-Rechtsakten (EU-RL über audiovisuelle Mediendienste/AVMSD; zur EU-VO zur Förderung von Fairness und Transparenz/P2B-VO; zum Digital Service Act/DSA und zum Digital Markets Act/DMA). Mast resümiert, dass es keine kluge Rechtspolitik sei, "eine neue Generation von Plattformregulierung mit immer mehr Vorschriften zu verwässern, solange sowohl ihr materieller Inhalt als auch vor allem ihre Beziehungen untereinander nicht geklärt sind."
Europäisches Parlament: Wie die FAZ meldet, hat das Europäische Parlament eine Vergrößerung des EP ab der nächsten Europawahl im kommenden Jahr beschlossen: Statt 705 sollen es dann 716 Sitze sein. Spanien und die Niederlande sollen zwei Abgeordnete mehr bekommen, Österreich, Dänemark, Finnland, die Slowakei, Irland, Slowenien und Lettland jeweils einen. Die Mitgliedsstaaten müssen der Vergrößerung noch zustimmen.
Justiz
LG Erfurt – Rechtsbeugung wegen Maskenurteil: Beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Erfurt hat der angeklagte Familienrichter Christian D. aus Weimar den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung als unbegründet zurückgewiesen. Ihm wird zur Last gelegt, im Frühjahr 2021 willkürlich und ohne gerichtliche Zuständigkeit einen Beschluss gegen die Maskenpflicht und andere Corona-Vorgaben an zwei Weimarer Schulen getroffen zu haben. Die einstweilige Anordnung hatte in der Hochphase der Pandemie bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und wurde kurz darauf vom OLG Jena aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gezielt nach Fällen gesucht zu haben. Als Gründungsmitglied des sogenannten "Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte" habe er selbst an Muster-Anregungsschreiben für ein Kindeswohlverfahren mitgewirkt, ebenso an dem Schreiben im streitgegenständlichen Verfahren. D. sah darin keine Rechtsbeugung. Es sei nicht nur sein Recht, Verfahren zum Schutz des Kindeswohls einzuleiten, sondern sogar seine Pflicht, wenn er Missstände sieht. Das LG hat zehn Verhandlungstage angesetzt. Es berichten SZ und LTO (Tanja Podolski).
EuGH zu Brexit: Der Europäische Gerichtshof hat drei Klagen britischer Staatsbürger:innen gegen das Brexit-Abkommen und den entsprechenden Beschluss des Europäischen Rates als unzulässig abgewiesen. Die Kläger wehrten sich gegen den Verlust ihrer Rechte, die sie als EU-Bürger:innen erworben und ausgeübt hatten. Laut EuGH fehle es jedoch an einem Rechtsschutzinteresse, weil der Austrittsbeschluss allein auf dem Willen von Großbritannien beruhe. Die verlorenen Rechte seien allein darauf zurückzuführen und nicht auf das Austrittsabkommens oder den Beschluss des Rates der EU. Es berichten zeit.de und LTO.
BVerwG zu Wohnungsschutz und Abschiebung: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf die Polizei die Zimmer von Geflüchteten ohne richterlichen Beschluss betreten, um sie abzuschieben. Im Kern ging es um die Frage, ob die Zimmer in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Wohnungen sind und ob es sich im konkreten Fall um eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG handelt. Das Ergebnis: Ja, das Zimmer ist eine Wohnung und fällt in den Schutzbereich von Art. 13 GG und nein, es lag keine Durchsuchung vor, weil die Polizei das kleine Zimmer lediglich betreten und darin prüfend um sich geschaut habe. Einen Bewohner der LEA in dem ihm zugeteilten Zimmer zu vermuten, sei keine Suche nach etwas Verborgenem. LTO (Max Kolter) berichtet.
BVerwG zu Hausordnung im Flüchtlingsheim: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Normenkontrollklage von Flüchtlingen gegen die nach ihrer Einschätzung schikanöse Hausordnung der LEA Freiburg als unzulässig abgelehnt. Da die Kläger nicht mehr in der LEA wohnen, sei das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Die von der GFF unterstützten Kläger prüfen eine Verfassungsbeschwerde, weil auf Grundlage der BVerwG-Argumentation jede gerichtliche Kontrolle von Hausordnungen in Flüchtlingsheimen verhindert werden könne. Die BadZ (Christian Rath) berichtet.
BVerwG zu "Migration tötet": tsp.de (Jost Müller-Neuhof) berichtet über die nun bekanntgewordenen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts zum NPD-Slogan "Migration tötet", dessen Verwendung auf Plakaten im Europawahlkampf 2019 das Gericht bereits Ende April für rechtmäßig erklärt hatte. Im politischen Meinungskampf und gerade zu Wahlkampfzeiten bestehe das Recht, sich "in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern", sogar wenn diese "verletzend" formuliert sei. Es bestehe eine "grundsätzliche Vermutung für die Freiheit der Rede".
BVerwG zu Parkgebühren: Auf dem Verfassungsblog erläutern Yoann Thiemann und Astrid Naundorf, Rechtsanwalt und Referendarin, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag noch einmal ausführlich, weshalb die Freiburger Parkgebührenordnung nicht als Satzung hätte ergehen dürfen.
BGH – Thermofenster: Angesichts des am 26. Juni erwarteten BGH-Urteils zum Schadensersatz für Dieselkäufer:innen, das aller Voraussicht nach richtungsweisend für die Umsetzung der EuGH-Vorgaben zum Umgang mit den von einigen Herstellern verbauten Thermofenstern sein wird, kommentiert Rechtsanwalt Arndt Eversberg auf LTO, dass die Entscheidung "dem eigentlichen Problem wohl kaum gerecht werden" könne. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) habe noch kein Fahrzeug stillgelegt und werde dies wohl auch künftig nicht tun, weil es politisch nicht gewollt und gesellschaftlich nicht umsetzbar sei. Um weiteren Schaden für die Umwelt zu vermeiden, empfiehlt er, per Gesetz eine Sonderzulassung für die betroffenen Fahrzeuge unter der Bedingung zu ermöglichen, dass die Autoindustrie einen milliardenschweren Schadensersatz in einen Umweltfond einzahlt.
OLG Frankfurt/M. zu "sale and rent back"-Praxis: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat bereits am 25. Mai geurteilt, dass das bundesweit tätige Pfandleih-Unternehmen Pfando, das Autos ankauft und diese unmittelbar an die Verkäufer zurück vermietet ("sale and rent back"), die Autos nicht ohne Vorankündigung eigenmächtig zurückholen darf – auch wenn es den Mietvertrag wegen ausstehender Mietzahlungen kündigt. Ein solches Vorgehen stelle verbotene Eigenmacht dar, unabhängig davon, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dies erlauben. Das OLG sprach der Nutzerin außerdem einen Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB für die infolge der unerlaubten Wegnahme entgangenen Nutzungen zu. LTO (Max Kolter) berichtet.
LG Hamburg zu Kohl-Söhne versus Kai Diekmann: Das Landgericht Hamburg hat im Streit um die Memoiren des früheren Bild-Chefredakteurs Kai Diekmann eine einstweilige Verfügung zugunsten der Söhne von Altbundeskanzler Helmut Kohl, Walter und Peter Kohl, erlassen. Es untersagte Diekmanns Verlag den weiteren Druck mehrerer Aussagen, zum Beispiel der falschen Tatsachenbehauptung, dass neben Peter auch Walter Kohl seinen Vater im Jahr 2015 auf Pflichtteilsansprüche bezüglich des Nachlasses der Mutter verklagt habe. spiegel.de berichtet.
LG Berlin zu Klimaprotest: Auf dem Verfassungsblog analysiert Rechtsprofessor Martin Heger den nun veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31. Mai, mit dem die Verurteilung eines Mitglieds der "Letzten Generation" wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – nicht jedoch wegen Nötigung – bestätigt wurde. Der Beschluss deute an, dass der Ausgangspunkt für eine Strafbarkeit nach § 113 StGB bereits darin liegen könne, sich während der Vollstreckungshandlung immer wieder auf die Fahrbahn niederzulassen. Damit werde der Umstand, dass aber nur der Widerstand mittels Gewalt gegen den Vollstreckungsbeamten (oder der Drohung mit Gewalt) tatbestandsmäßig sein kann, "möglicherweise nicht gebührend berücksichtigt."
AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten zu Wolfgang Metzeler-Kick, einem 48-Jährigen Aktivisten der Letzten Generation, der wegen Nötigung in fünf Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt wurde. Gegen Metzeler-Kick gibt es etwa 80 offene Strafverfahren und er rechnet damit, irgendwann im Gefängnis zu landen.
AG Bückeburg – Millionenerbe für AfD: Wie spiegel.de (Hubert Gude/Sven Röbel) berichtet, beschäftigt das Amtsgericht Bückeburg als Nachlassgericht zurzeit ein Antrag einer Großcousine des verstorbenen Ingenieurs Reiner Strangfeld, den Erbschein wegen materieller Unrichtigkeit einzuziehen. Strangfeld hatte der AfD Gold, Silber, Immobilien und einen Porsche vermacht, wobei allein das Gold einen Wert von über zehn Millionen Euro hat. Die Großcousine hat Zweifel an der Testierfähigkeit, weil Strangfeld schon lange vor seinem Tod an schweren psychischen Problemen gelitten habe. Es ist noch unklar, wer erben würde, wenn der Antrag Erfolg hätte.
VG Köln – Verdachtsfall Junge Alternative: Im laufenden Eilverfahren der AfD und der Jungen Alternative (JA) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das BfV mit einer Stillhaltezusage erklärt, die im April vorgenommene Einstufung der Nachwuchsorganisation als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vorläufig auszusetzen. Damit wird die JA vorerst wieder als Verdachtsfall geführt. Derartige Zusagen sind laut VG gängige Praxis und dienen der Entlastung der Gerichte. Hinweise auf etwaige Erfolgsaussichten des Eilverfahrens ließen sich daraus nicht ableiten. Es berichten FAZ (Helene Bubrowski) und LTO.
VG Gelsenkirchen - Bahar Aslan: Im Fall des Widerrufs des Lehrauftrags von Bahar Aslan, die auf Twitter vom "braunem Dreck" in der Polizei geschrieben hatte, konstatieren die Doktoranden Timo Laven und Lorenz Wielenga auf dem JuWiss-Blog in einem grundrechtsdogmatischen Fortsetzungs-Beitrag einen Einschüchterungseffekt (chilling effect) für alle Personen in vergleichbaren Positionen. Diese würden sich nun die Frage stellen, "mit welcher Freiheit sie noch von ihrem Meinungsäußerungsrecht Gebrauch machen können."
AG Berlin-Tiergarten mit Abteilungen für Klimaproteste: Wie die Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte, sollen sich am Amtsgericht-Tiergarten fortan bis zu fünf Abteilungen alleine mit beschleunigten Verfahren zu Straftaten von Aktivist:innen der Letzten Generation beschäftigen. Besetzt sind vorerst zwei Abteilungen mit zwei jungen Richtern auf Probe. Bei Bedarf sollen weitere Richter:innen abgeordnet werden. Zuvor hatte die StA mitgeteilt, die Aktivist:innen im beschleunigten Verfahren anzuklagen. taz-Berlin (Erik Peter) berichtet.
Recht in der Welt
Polen – russischer Einfluss: Die Doktorandin Franca Maria Feisel erörtert auf dem Verfassungblog (in englischer Sprache) Vorteile und Gefahren des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen des neuen polnischen Gesetzes zur Überprüfung von Politker:innen hinsichtlich eines möglichen russischen Einflusses – das wohl vor allem zur Schwächung der Opposition benutzt werden soll. Die EU-Kommission stütze das Verfahren erstmals auf eine direkte Durchsetzung des Demokratieprinzips in Art. 10 EUV, was auf der einen Seite eine Hinwendung von einer kämpferischen Rechtsstaatlichkeit (Art.2-Verfahren) zu einer kämpferischen Demokratie darstelle und positiv zu bewerten sei. Andererseits müsse die Möglichkeit eines demokratischen Regimewechsels bewahrt werden, ohne in eine Form des institutionellen Konservatismus zu verfallen.
USA – Trump/Gerichtsverfahren : Das Wahlkampf-Büro von Donald Trump hat mitgeteilt, dass Trumps laufende Gerichtsverfahren sich positiv auf seine Spendengelder für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner 2024 auswirken. Seit der Anklageerhebung in dem Prozess um Geheimdokumente vergangene Woche habe es ein Plus von 7 Millionen Dollar gegeben. Zuvor habe bereits die Anklage im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels Geld in die Kassen gespült. Trumps Ansicht, die Anklagen seien politische Verfolgung, finde großen Anklang. Es berichten taz und spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/tr/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52009 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag