Der EuGH verhandelt über die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzungen. Das LG FFM hat einen Ex-Oberstaatsanwalt zu 6 Jahren Haft verurteilt. Das Finanzministerium will Tax Law-Kliniken erlauben.
Thema des Tages
EuGH – Vorratsdatenspeicherung/Urheberrecht: Der Europäische Gerichtshof verhandelt am heutigen Montag "eines der wichtigsten Verfahren zu den digitalen Grundrechten", das "erstaunlicherweise in Deutschland noch kaum zur Kenntnis genommen" werde, schreibt die Mo-taz (Christian Rath). In dem aus Frankreich stammenden Fall ("Hadopi") geht es um die Frage, ob anlasslos gespeicherte IP-Adressen auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen genutzt werden dürfen. Generalanwalt Maciej Szpunar hatte in seinen Schlussanträgen im letzten Oktober den EuGH aufgefordert, seine strenge Rechtsprechung zu lockern. Künftig sollten die anlasslos gespeicherten Internet-Verkehrsdaten nicht nur für die Verfolgung schwerer Kriminalität (wie Verbreitung von Kinderpornografie), sondern für die Verfolgung aller Straftaten genutzt werden können, bei denen die aufgefundene IP-Adresse der "einzige Anhaltspunkt" für Ermittungen ist. Der EuGH nahm nach diesen Schlussanträgen die mündliche Verhandlung wieder auf und verhandelt den Fall nun im Plenum aller 27 Richter:innen. Sollte der EuGH auf Szpunars Linie einschwenken, hätte das für Deutschland zwar keine direkten Folgen, würde aber auch in Deutschland die Begehrlichkeiten steigern. Derzeit gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung.
Rechtspolitik
Chatkontrolle: Zusammen mit seinen Amtskolleg:innen aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Brief an die übrigen EU-Justizminister:innen geschrieben, in dem er sich gegen die derzeitigen Pläne der EU-Kommission für eine so genannte Chatkontrolle wendet. Buschmann fordert seine europäischen Kolleg:innen auf, sich in die Diskussion einzubringen, auch wenn in den meisten EU-Mitgliedstaaten die Innenministerien bei den Verhandlungen zur Chatkontrolle federführend seien, schreibt netzpolitik.org (Markus Reuter/Daniel Leisegang).
Kinderpornografie: Die unerwünschten Konsequenzen aus den Änderungen der §§ 176 und 184b StGB zum sexuellen Missbrauch von Kindern sowie zur Kinderpornografie, mit denen vor zwei Jahren entsprechende Delikte zu Verbrechen hochgestuft wurden, fasst der Spiegel (Julia Jüttner) zusammen. Das Gesetz treffe jetzt auch Geschädigte, die Screenshots angefertigt haben, um den eigenen Missbrauch zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Justiz könne nun solche Verfahren nicht mehr wegen Geringfügigkeit einstellen und die Mindeststrafe betrage ein Jahr. Die Bundesregierung plane deshalb eine Änderung, derzeit werde ein Konzept erstellt, das noch in diesem Jahr fertiggestellt werden soll.
Whistleblowing: Zu dem am Donnerstag vom Bundestag erneut verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz hat der Bundesrat am Freitag seine Zustimmung gegeben. Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss einen entsprechenden Kompromissvorschlag vorgelegt. Das erste Gesetz des Bundestags aus dem Dezember hatte der Bundesrat im Februar gestoppt – die unionsregierten Länder befürchteten eine zu hohe finanzielle Belastung für Unternehmen. Jetzt könne damit gerechnet werden, dass die Neuregelung Mitte Juni 2023 in Kraft treten werde – anderthalb Jahre, nachdem die eigentliche Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie abgelaufen ist, so LTO.
Das neue Gesetz sei zwar insgesamt gelungen, sei aber viel zu spät beschlossen worden, meint Stephan Klenner (Sa-FAZ). Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wäre vermeidbar gewesen, hätten insbesondere SPD und Grüne nicht versucht, in das Gesetz Punkte hineinzuschreiben, die von der EU gar nicht gefordert werden.
Cannabis/THC-Wert: Für eine Anhebung der THC-Grenzwerte im Verkehr im Rahmen der geplanten Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes haben sich die Rechtsanwält:innen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ausgesprochen, wie LTO (Hasso Suliak) berichtet. Bei dem aktuellen Wert handele es sich um den geringsten THC-Konzentrationswert, der sich sicher bestimmen lasse, sagte DAV-Verkehrsanwalt Andreas Krämer. "Damit geht aber eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit noch nicht einher", so Krämer. Laut Spiegel (Marco Evers) will Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) aber an den niedrigen Werten festhalten, obwohl sich auch in der FDP Widerstand regt.
Beschäftigtendatenschutz: Die von Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium angekündigte Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes stellt jetzt auch spiegel.de vor. Unter anderem ist vorgesehen, den Einsatz von KI zur Kontrolle von Arbeitnehmer:innen einzuschränken.
Asyl: Die Doktorandin Vasiliki Apatzidou stellt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den neuesten Entwurf einer EU-Asylverfahrens-Verordnung vor und widmet sich dabei unter anderem auch der vorgeschlagenen Einführung des Kriteriums "Angemessene Kapazität", bei deren Erreichen EU-Staaten von der Anwendung von Grenzverfahren abweichen können. Da diese Kapazität nicht definiert sei, meint die Autorin, könne sich die bereits derzeit schon bestehende Rechtsunsicherheit und die Komplexität weiter verschärfen.
Corona-Maßnahmen: Für eine vom Bundestag einzusetzende Enquete-Kommission, die sich damit befassen soll, was während der Coronapandemie richtig und was falsch gelaufen ist, plädiert Heribert Prantl (Sa-SZ) in seiner Kolumne. "Vorbei und vergessen" sei ein schlechter Rat. Womöglich hätten die Menschen nach drei Jahren der Krise gelernt, dass heftige Einschränkungen der Grundrechte zu den Bewältigungsstrategien gehörten und dass auch das Unverhältnismäßige in Großkrisen als verhältnismäßig gelte. Zur Aufarbeitung der Corona-Zeit gehöre daher auch die Selbstvergewisserung darüber, was der innerste, abwägungsfeste Kern des freiheitlichen Rechtsstaats ist, so Prantl.
Möllers zu Wahlrecht und Klimaprotest: In einem ausführlichen Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) zeigt sich Rechtsprofessor Christoph Möllers grundsätzlich zufrieden mit der Reform des Bundestagswahlrechtes, an der er als Sachverständiger auch selbst beteiligt war. Er regt an, statt über die Wiedereinführung der Grundmandatsklausel besser über eine Vier-Prozent-Hürde nachzudenken – das wäre, so meint er, "juristisch schlüssiger". Die Verkehrsblockaden von Klimaaktivist:innen bewertet Möllers als "politisch keine gute Strategie". Es sei aber auch "nicht der Weisheit letzter Schluss" auf Protest im öffentlichen Raum mit dem Strafrecht zu reagieren. Er sei kein Anhänger der Klebeaktionen, aber verfassungsrechtlich sei es nicht so trivial, das als Straftat abzuhandeln, so Möllers.
Justiz
LG Frankfurt zu bestechlichem Staatsanwalt: Das Landgericht Frankfurt/M. hat den früheren Oberstaatsanwalt Alexander Badle wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer hatte der suspendierte Beamte, der jahrelang Leiter der "Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen" gewesen war, rund 340.000 Euro Schmiergeld von zwei Unternehmen erhalten. Er und ein mitangeklagter Unternehmer hatten gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte und an die Alexander B. teils überteuerte und nicht notwendige Gutachteraufträge vergab. Die Sa-FAZ (Marcus Jung), (Anna-Sophia Lang/Helmut Schwan) berichtet ausführlich in mehreren Beiträgen über den Fall. Auch die Sa-SZ (Gianna Niewel), spiegel.de (Matthias Bartsch) und LTO schreiben über das Urteil.
Reinhard Müller (Sa-FAZ) sieht das Ansehen der Justiz durch den Fall beschädigt. Es stelle sich die Frage, warum das Gebaren des einst schneidigen Oberstaatsanwalts, der bei Untersuchungen stets dieselbe Firma (nämlich seine) einschaltete, nicht früher auffiel. Was anderen Beteiligten ungewöhnlich vorkam, wurde in der Staatsanwaltschaft, die später auch noch in eigener Sache tätig wurde, nicht bemerkt oder für normal gehalten. Dem Kollegen sei es zu leicht gemacht worden, so Müller.
BAG zu befristeten Arbeitsverträgen: Gewährt der Arbeitgeber einem befristet eingestellten Arbeitnehmer Urlaub über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, geht das Arbeitsverhältnis dadurch nicht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag über. Das hat das Bundesarbeitsgericht laut spiegel.de entschieden. Der Kläger hatte sich auf die Regelung berufen, wonach ein befristetes Arbeitsverhältnis als unbefristet verlängert gilt, wenn es nach Ende der vertraglichen Laufzeit "mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt" wird und dieser nicht sofort widerspricht. Gemeint sei hier aber "die Fortsetzung der Arbeitsleistung", so das Gericht. Nur wenn der Arbeitnehmer quasi unter den Augen seines Chefs weiter seine Arbeit tue, könne er davon ausgehen, dass dieser dies ebenfalls wünsche und einverstanden sei.
LSG Berlin-BB zu Berufskrankheit eines Leichenumbetters: Für einen Leichenumbetter mit Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) greift nicht automatisch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Es gebe keine epidemiologische Studien, die gesicherte Erkenntnisse dazu enthielten, dass zwischen der Tätigkeit als Leichenumbetter und PTBS ein hinreichender Zusammenhang bestehe. Für die Anerkennung sei es jedoch nicht ausreichend, dass die bloße Möglichkeit einer psychischen Belastung durch langjährigen Kontakt mit Leichen bestehe, so der Senat laut LTO. Der Kläger war zwischen 1993 und 2005 für den Verein "Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge" als Leichenumbetter in Mittel- und Osteuropa tätig und hatte dort bei der Exhumierung und Identifizierung von Weltkriegstoten und Toten des Jugoslawienkrieges mitgewirkt.
LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Henning Peitsmeier (Mo-FAZ) kommentiert den "Deal von München", wonach das angekündigte Geständnis des Ex-Audi-Chefs Rupert Stadler diesem das Gefängnis ersparen werde. Dies sei sicher geeignet, dem Rechtsbewusstsein der Bevölkerung schweren Schaden zuzufügen – getreu der Volksweisheit "Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen". Das Geständnis sei aber doch etwas wert, wenn es nun der Justiz in Braunschweig gelinge, auch den langjährigen VW-Chef Martin Winterkorn zu verurteilen. Dieser ist zwar ebenfalls angeklagt, aber sein Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig liegt krankheitsbedingt auf Eis.
LG Berlin – Kokainbande: Die FAS (Julia Schaaf) berichtet vom Prozess gegen eine Bande von Kokainschmugglern vor dem Landgericht Berlin. Zehn Männer sind angeklagt, über Jahre hinweg Rauschgifttransporte nach Deutschland organisiert zu haben, von mehr als sechs Tonnen Kokain ist die Rede. Ihr besonderes "konspiratives Geschick" habe es ermöglicht, dass die Bande "zehn Jahre unter dem Radar der Berliner Polizei geflogen" ist. Das Urteil gegen die "Kernbande" soll an diesem Montag fallen, die Verhandlung gegen fünf andere Bandenmitglieder geht weiter.
LG Köln – Kardinal Woelki: In einem kurzen "Lexikon"-Text erläutert die Sa-SZ (Ronen Steinke) die Bedeutung eines Eides vor Gericht und die Konsequenzen einer eidlichen Falschaussage. Anlass sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts des Meineids gegen den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki.
ArbG Frankfurt/M. – Bahnstreik: Durch eine Einigung der Prozessparteien vor Gericht konnte am Samstag der von der Gewerkschaft EVG angekündigte 50-stündige Warnstreik abgewendet werden. tagesschau.de (Frank Bräutigam) hatte zuvor die wichtigsten Fragen zu den juristischen Rahmenbedingungen für das von der Deutschen Bahn AG vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/M. angestrengte Eilverfahren beantwortet.
AG Rostock – Bestatter, Sex und Betrug: In einer Seite 3-Reportage schildert nun auch die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) das Strafverfahren gegen einen Bestatter vor dem Amtsgericht Rostock. Der Mann hatte sich von mehreren Frauen, mit denen er amourös verbunden war, insgesamt mehrere zehntausende Euro geliehen – vermutlich ohne die Absicht, sie jemals zurückzuzahlen. Er stand deshalb bereits mehrfach vor Gericht, im aktuellen Fall hatte er sich 40.000 Euro von einer Mutter geliehen, die ihr Kind verloren hatte und deren Vertrauen er sich als Bestatter erschlichen hatte. In dem Prozess gehe es auch um den emotionalen Ausnahmezustand, der auf einen Todesfall folgt – und wie ein Mensch eine solche Situation ausnutzen kann.
NS-Verbrechen vor Gericht: Die Mo-SZ (Stefan Fischer) stellt den Audible-Podcast "Schuld oder: Die letzten Nazis" über die letzten Prozesse gegen NS-Täter und -Täterinnen vor. Es gehe darin nicht so sehr um die Einzelheiten der Gerichtsverfahren oder die akribische Rekonstruktion der jeweiligen Verbrechen, schreibt der Rezensent, sondern um die Frage, warum in Deutschland lange Jahrzehnte nicht oder nur sehr zögerlich gegen die Täterinnen und Täter ermittelt worden ist – und warum sich dies seit rund 15 Jahren dann plötzlich doch geändert hat. Dies führe zu der Debatte, wem heute noch damit geholfen sei, wenn Greise vor Gericht gestellt und für Kapitalverbrechen zu Strafen verurteilt würden, die eher symbolischer Natur seien. Zu Wort kommen in dem Podcast Richter:innen, Anwält:innen und Ermittler:innen, aber auch Überlebende.
Verhalten auf dem Gerichtsflur: Ihre Beobachtungen vor dem Gerichtssaal, also auf dem Gerichtsflur, beschreibt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht". Manche Leute warteten still auf den Bänken, bis sie dran seien, manche tigerten auf dem Flur auf und ab, einige wollen den Gerichtsreporterinnen ausweichen, andere all das erzählen, woran sie sich drinnen angeblich nicht erinnern konnten.
Recht in der Welt
Türkei - Präsidentschaftswahl: LTO (Markus Sehl) berichtete vorab über die türkische Präsidentschaftswahl. Über die Wahl wache der mit hauptamtlichen Richtern besetzte Hohe Wahlausschuss, der schon bei der erzwungenen Wiederholung der Kommunalwahl in Istanbul 2019 negativ aufgefallen war. Sollte das Oppositionsbündnis gewinnen, will es das Präsidialsystem rückabwickeln, was aber eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern würde. Außerdem könnte der Oppositionskandidat Kemal Kilicdaroglu die neue Präsidialmacht vielleicht gut gebrauchen, weil die parlamentarischen Mehrheiten unsicher sind. Zitiert wird ein Türkei-Rechtsexperte, der das türkische Verfassungsgericht lobt, es sei "auch unter Erdoğan seinen Rechtsprechungslinien treu geblieben".
Österreich – Dieselskandal/Thermofenster: Wie der Oberste Gerichtshof Österreichs urteilte, kann der Käufer eines Volkswagens das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern, sofern dessen Motor nur bei milden Temperaturen die Abgasreinigung nutzt. Nach der OGH-Entscheidung könnten Käufer massenhaft Entschädigungen durchsetzen, schreibt die Mo-FAZ (Michaela Seiser). In Österreich bahne sich deshalb eine Klagewelle an, wird Rechtsanwalt Claus Goldenstein zitiert, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Mandant:innen aus Österreich und Deutschland in der Angelegenheit vertritt.
Österreich – Christina Irmgard Wilkening: Der Spiegel berichtet über das Strafverfahren gegen die deutsche Privatdetektivin und Nachrichtenhändlerin Christina Irmgard Wilkening vor dem Landesgericht St. Pölten. Der 76-Jährigen wird Beamtenbestechung vorgeworfen, sie soll zur Beschaffung "diskreter Informationen" für ihre Auftraggeber "dank gut geschmierter Kontakte zu Beamten" auch an amtliche, nicht öffentliche Daten gekommen sein. Bereits 2017 wurde sie vom Landgericht Schwerin zu knapp drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie einen Polizisten aus dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern bestochen hatte, der dann ebenfalls verurteilt wurde. Auch in St. Pölten stehen jetzt Beamte mit vor Gericht, darunter ein ehemaliger Chefinspektor im Wiener Bundesamt für Verfassungsschutz.
Portugal – Sterbehilfe: Das portugiesische Parlament hat, wie spiegel.de berichtet, ein umstrittenes Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe beschlossen. Die Regelung gilt nur für Portugiesen und andere Menschen, die dauerhaft und legal im Land leben, also nicht für Ausländer, die nach Portugal reisen wollen, um dort Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
USA – Prozesse gegen Greenwashing: Fellow Korey Silverman-Roati gibt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) einen Überblick über Klagen, die in den USA gegen Unternehmen geführt werden, die fossile Energieträger verwenden, ihre Produkte aber als "sicher" vermarkten. Auch der US-Supreme Court hatte sich bereits mit damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen.
Sudan – Verfassung: Um Frieden im Sudan zu erreichen, müssten grundsätzliche staatsrechtliche Fragen geklärt werden, schreibt Rechtsprofessor Rüdiger Wolfrum im FAZ-Einspruch. Die größte Herausforderung des Sudans sei dabei die Gestaltung des Übergangs von einem verfassungslosen Zustand nach einer Militärdiktatur in eine demokratische Zukunft. Die Verfassung müsse die ethnische Pluralität des Landes berücksichtigen. Wolfrum warnt davor, seitens des Westens Druck aufzubauen. Eine Lösung könne nur mit und nicht gegen die sudanesischen Streitparteien und das Volk erfolgen.
Mexiko – Gesetzgebung: Ob und wie der Oberste mexikanische Gerichtshof künftig dazu beitragen kann, den Gesetzgeber an die Einhaltung der Verfahrensregeln zu erinnern, beleuchtet Verfassungsrechtsprofessorin Mariana Velasco-Rivera im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Erst vor wenigen Wochen hatte die Regierungspartei Morena ihre Parlamentsmehrheiten genutzt, um in aller Eile eine Reihe von Gesetzen zu verabschieden und dabei unter anderem gegen die Quorumsregeln verstoßen. Es sei wahrscheinlich, dass die Opposition deshalb klagen werde.
Juristische Ausbildung
Tax-Law-Clinics: Ein jetzt bekannt gewordener Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium will die studentische Rechtsberatung speziell im Steuerrecht ermöglichen, schreibt LTO. Nach der Begründung im Entwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen" sollen Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden, bei denen zu Ausbildungszwecken unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird. Bisher hielten Gerichte die unentgeltliche Rechtsberatung in Steuersachen durch Studierende für unzulässig.
Sonstiges
Veröffentlichungspflichten für Unternehmen: Bundesjustizminister Marco Buschmann habe in seinem Verantwortungsbereich "den Ausnahmezustand weit in das Jahr 2023 hinein verlängert", bemerkt kritisch die WamS (Hans-Martin Tillack) und bezieht sich dabei auf die Verlängerung der Veröffentlichungsfristen für kleinere Unternehmen. Das Bundesamt für Justiz habe unter Verweis auf die Pandemie auch in diesem Jahr über Monate hinweg Ordnungsgeldverfahren bei Firmen suspendiert, die die entsprechenden Fristen nicht eingehalten hätten. Die WamS hat sich dabei auch Unternehmen von Bundestagsabgeordneten angeschaut, von denen einige ihre Veröffentlichungspflicht noch nicht erfüllt haben, andere dagegen schon.
Arbeiten im Ausland: Der Arbeitsrechtler Michael Fausel erklärt im Interview auf LTO-Karriere (Tanja Podolski) wie "workation" funktioniert und welche Regeln zu beachten sind. Das Wort – eine Zusammensetzung von "work" und "vacation" – werde verwendet, sobald es ums Arbeiten im Ausland geht, erläutert der Anwalt. Dabei stellten sich wichtige arbeits- und sozialrechtliche sowie melde- und aufenthaltsrechtliche und auch steuerrechtliche Fragen.
Rechtsgeschichte – Köpenick und sein Hauptmann: Martin Rath hat sich für LTO die Akten und Medienberichte zu der weithin bekannten Geschichte vom Hauptmann von Köpenick angeschaut
Das Letzte zum Schluss
Das 13.000 Euro-Korkenknallen: Ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf um den Preis einer Champagnerflasche, für die 13.000 Euro verlangt wurden, endete zum Schluss doch ohne Urteil. Der beklagte Gast hatte behauptet, es sei ihm ein Preis von 1.300 Euro für die 6-Liter-Flasche Roederer Cristal, die er seinen Freunden an jenem Abend spendieren wollte, genannt worden. Der Restaurantbetreiber bestritt das, der Gast habe das Angebot – welches laut der Klageschrift auch schriftlich festgehalten worden war – zum Preis von 13.000 Euro damals begeistert angenommen, die Flasche selbst geöffnet und anschließend mit seiner Gruppe leer getrunken. Nachdem der Kater jetzt wohl verflogen ist, zahlte der Beklagte die Summe doch noch. LTO fasst den Fall zusammen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51769 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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