Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. März 2023: Kli­ma­pro­test am Grund­ge­setz / Länder gegen Pro­zess­auf­zeich­nung / 20-Wochen­frist für Abt­rei­bungen?

06.03.2023

Die "Letzte Generation" provoziert mit Schmiererei am Grundgesetz-Mahnmal. Bundesländer haben sich gegen die Dokumentation der Hauptverhandlung ausgesprochen. Der Deutsche Juristinnenbund schlägt Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch vor.

Thema des Tages

Klimaprotest: Klimaaktivist:innen der "Letzten Generation" haben am Samstag im Berliner Regierungsviertel das Kunstwerk "Grundgesetz 49" des israelischen Künstlers Dani Karavan mit einer schwarzen dickflüssigen Masse beschmiert ("in Öl getränkt") und damit erneut für Empörung gesorgt. Das Kunstwerk besteht aus 19 jeweils rund drei Meter hohen Scheiben, in die die 19 Grundrechtsartikel eingraviert sind. Es gebe keinerlei Rechtfertigung dafür, ausgerechnet die Grundrechte zu beschmieren – und das auch noch am Bundestag, dem Herz unserer Demokratie, kritisierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Aktion. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb auf Twitter: "Egal, welche Botschaft mit dem Beschmieren des Denkmals (...) verbunden sein soll: Sie kann nur falsch sein! Das Grundgesetz steht für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Das gehört nie und für nichts in den Schmutz gezogen!" Mo-FAZ und Mo-taz (Tanja Tricarico) berichten.

Justiz und Klimaproteste: Der Spiegel (Jonas Schaible) beschreibt, wie die Aktivist:innen der "Letzten Generation" die Justiz vor sich hertreiben, auch am Beispiel von Henning Jeschke, der sich während seiner Verhandlung im Gerichtssaal festgeklebt hatte. Sie zwängen den Staat, gegen sie vorzugehen, weil er Rechtsbruch nicht hinnehmen könne – und nutzten dieses Vorgehen dann, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. In den Gerichtssälen könne man beobachten, wie die Aktivist:innen den Staat auf eine neue Art herausforderten und Unsicherheit erzeugten, weil das Rechtssystem für Fälle wie ihre nicht wirklich gemacht sei.

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Die Expertenkommission, die Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs jenseits des Strafrechts prüfen soll, wird sich Ende März erstmalig treffen. Welche heiklen Abwägungen dabei auch aus Sicht von feministischen Jurist:innen vorzunehmen sein werden, erläutert ausführlich die Mo-SZ (Ronen Steinke). Dass der Staat nicht nur die Schwangeren schützen müsse, sondern unter Umständen auch den Fötus – etwa vor behindertenfeindlicher Diskriminierung –, mache die Diskussion heute so anspruchsvoll. Selbst im Deutschen Juristinnenbund (DJB) habe sich die Forderung nicht durchgesetzt, Abtreibungen ohne jede Frist bis kurz vor der Geburt zuzulassen. Ein Rechtsgutachten von DJB-Juristinnen schlägt stattdessen eine 20-Wochen-Frist als Grenze vor, weil ab hier ungefähr der Fötus auch außerhalb des Mutterleibs überleben könnte. Die aktuell geltende 12-Wochen-Frist sei dagegen sachlich nicht begründbar.

Das von der Regierung einberufene Expertengremium eröffne die Diskussion (und Konfrontation) erneut, wie der Staat mit Schwangerschaftsabbrüchen umgehen soll. Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) schlägt vor: "Erfreulich wäre zunächst: eine gründliche Erforschung, welche tatsächlichen Probleme es gibt. Evidenz zur Versorgungslage statt Behauptungen von Interessengruppen. Und dann weitersehen. Der Konflikt ist groß genug. Größer muss man ihn nicht machen."

Dokumentation der Hauptverhandlung: Mit der Diskussion um den von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung befasst sich der Spiegel (Sophie Garbe). Heftiger Widerstand kommt dabei von den Ländern und aus der Richterschaft. Das Thüringer Justizministerium fordert beispielsweise in einer Stellungnahme, von dem Vorhaben ganz Abstand zu nehmen. Auch aus dem Haus der niedersächsischen SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann heißt es, das Vorhaben werde von der Praxis äußerst kritisch betrachtet und einhellig abgelehnt. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) begrüßt zwar das Ziel, die Verhandlungen besser zu dokumentieren, die vorgesehenen Regelungen gingen jedoch weit über das erforderliche Maß hinaus und seien vielmehr geeignet, die Funktionstüchtigkeit des Strafverfahrens und das Ziel der Wahrheitsfindung erheblich zu beeinträchtigen. Auch der Deutsche Richterbund hält an seiner Kritik fest und wirft dem Entwurf mangelnde Sensibilität für die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten vor. Zustimmung zum Gesetzesvorschlag kommt lediglich aus der Anwaltschaft.

Psychoaktive Stoffe: Ein Interpunktionsfehler im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), der möglicherweise dazu geführt hätte, dass gefährliche LSD-Derivate, die der Gesetzgeber eigentlich verbieten wollte, plötzlich legal sind, wurde jetzt behoben, wie LTO (Hasso Suliak) berichtet. Am Freitag stimmte der Bundesrat der Vierten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zu.

Arbeitszeit: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die anwaltliche Tätigkeit. Oft sei es für angestellte Anwältinnen und Anwälte erforderlich, auch außerhalb vermeintlich normaler Arbeitszeiten unverzüglich tätig zu werden, wird die Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht beim DAV Nathalie Oberthür von LTO zitiert. Der DAV fordert daher den Gesetzgeber auf, "einen angemessenen Ausgleich zwischen den gesetzlichen Berufspflichten und dem gebotenen Gesundheitsschutz herbeizuführen".

Klimaschutz: Im Interview mit LTO (Annelie Kaufmann) stellt Rechtsprofessor Stephan Breidenbach ein von der Initiative "GermanZero" erarbeitetes Gesetzespaket zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels vor. Rund 150 Ehrenamtliche, von der Physikstudentin bis zum pensionierten Ingenieur, aber auch Juristinnen und Sozialwissenschaftler, hätten seit 2020 an den mehr als 1500 Seiten mit zahlreichen Änderungsvorschlägen, 30 Gesetzentwürfen und ihren Begründungen gearbeitet, erläutert Projektleiter Breidenbach.

Marco Buschmann im Interview: Bundesjustizminister Marco Buschmann verlangt Änderungen am Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müsse jemand dauerhaft von der eigenen Erwerbsarbeit leben können, Transferempfänger sollten keinen Anspruch auf erleichterte Einbürgerung haben, sagte der Minister in einem Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Sabine Menkens u.a.). Außerdem spricht Buschmann über die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigungen, eine von ihm gestartete Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau und über seine Reise nach Israel vor zwei Wochen, wo er die Rosenburg-Ausstellung über die Nachkriegsgeschichte des Ministeriums vorgestellt hatte. Buschmann will, darauf weist er in dem Interview ebenfalls hin, Rechtsterminologie aus der Nazizeit aus Gesetzen beseitigen und nennt als Beispiel Formulierungen bei den Tatbeständen von Mord und Totschlag.

Justiz

BAG zu nachvertraglichem Wettbewerbsverbot: Die Rechtsanwält:innen Lisa-Marie Niklas und Hendrik Völkerding analysieren im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom vergangenen August, in der es um die Berechnung der (Mindest)Karenzentschädigung bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ging. Das BAG hatte entschieden, dass die dem Arbeitnehmer durch einen Dritten, zum Beispiel einer Konzern-Obergesellschaft, gewährten Aktienerwerbsrechte nicht zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung sorge für Rechtsklarheit in einer bislang umstrittenen Frage und gebe Arbeitgebern damit Sicherheit, so die Autor:innen. Dies sei erfreulich, weil das Risiko einer höheren Karenzentschädigung zum Teil dazu geführt habe, dass die Bereitschaft gesunken sei, Arbeitnehmer:innen in Deutschland in konzernweite Arbeitnehmerbeteiligungsprogramme einzubeziehen.

LG Leipzig zu Urheberrechtsverletzung durch DNS-Resolver: Das Landgericht Leipzig hat der Sony Music Entertainment Germany GmbH in einem Rechtsstreit gegen den DNS-Anbieter Quad9 Recht gegeben. Der von einer gemeinnützigen Stiftung betriebene Dienst übersetzt den Namen von Webseiten in IP-Adressen. Damit wirke Quad9 als Täter an Urheberrechtsverletzungen mit und müsse daher den Zugriff auf zwei von Sony beanstandete Webseiten blockieren, so das Gericht. Gegen die Entscheidung, die von netzpolitik.org (Tomas Rudl) kritisch analysiert wird, will Quad9 Rechtsmittel beim OLG Dresden einlegen.

LG Halle/Saale zu Impfpriorisierung: Das Landgericht Halle/Salle hat laut spiegel.de die Anklage gegen den suspendierten Hallenser Oberbürgermeister Bernd Wiegand nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker und seiner früheren Büroleiterin gemeinschaftliche veruntreuende Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen, weil sie dafür gesorgt hatten, dass neun Mitglieder des vom Oberbürgermeister geleiteten Krisenstabs sowie acht Stadträt:innen schon Anfang 2021 eine Impfung gegen das Coronavirus erhielten, obwohl sie nach der damals geltenden Priorisierung noch keinen Anspruch hatten. Nach Ansicht des Gerichtes habe Wiegand damit aber allenfalls seine verwaltungsrechtlichen Befugnisse überschritten, ein Eigentumsdelikt liege jedoch nicht vor. 

VG Gelsenkirchen zu Pflege-Impfpflicht: Wie beck-aktuell meldet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klagen mehrerer Beschäftigter von Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich gegen befristete Betretungs- und Tätigkeitsverbote abgewiesen, weil – so das Gericht – die zugrundeliegende "einrichtungsbezogene Impfpflicht" bis zu ihrem Außerkrafttreten verfassungsgemäß gewesen sei. Die Kammer sah insbesondere keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür, dass das BVerfG – wie von den Klägerinnen vorgetragen – durch das Robert Koch-Institut bei der Sachverhaltsaufklärung getäuscht worden sei.

AG Berlin-Tiergarten – Angriffe auf Einsatzkräfte: Beim Amtsgericht Tiergarten sind laut spiegel.de die ersten zwei Anklagen zu den Ausschreitungen in der Silvesternacht erhoben worden. Einem 16-Jährigen wird vorgeworfen, im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg mit etwa 80 weiteren Menschen Polizisten angegriffen zu haben, die eine Kreuzung räumen wollten. Bei einem 22-Jährigen geht es auch um versuchte gefährliche Körperverletzung, weil er einen Böller auf einen Polizisten geworfen haben soll.

AG Trier zu Handy-Blitzer: Nun berichtete auch LTO über die Pilot-Entscheidung des Amtsgerichts Trier, dass Fotos von Handy-Blitzern trotz fehlender Rechtsgrundlage in Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen. 

Vakanzen am KG Berlin: Am Berliner Kammergericht sind aufgrund von Konkurrentenklagen drei Zivilsenate ohne Vorsitz, teilweise schon über zwei Jahre lang. Der Spiegel thematisiert, ob die Entscheidungen dieser Senate wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter nun anfechtbar seien. Das Kammergericht geht trotz der längerfristigen Vakanzen von einer "ordnungsgemäßen Besetzung" aus, da die Stellenbesetzungsverfahren rechtzeitig eingeleitet wurden

Asservaten-Versteigerung: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Verena Mayer (Sa-SZ) dem Umgang der Justiz mit Gegenständen, die als Diebesgut oder Beweismittel beschlagnahmt wurden, die aber später niemand zurück haben will. Teilweise werden sie auf einer speziellen Ebay-Plattform versteigert, teilweise auch live. Auf diese Weise könnten Schnäppchenjäger vom iPhone bis zum Porsche fast alles ergattern.

Recht in der Welt

Ukrainekrieg und Völkerrecht: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer thematisiert in seiner spiegel.de-Kolumne die unterschiedlichen politischen Reaktionen auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine einerseits und auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA auf den Irak vor 20 Jahren. Der Autor wirft dem Westen Doppelmoral vor.

Israel – Justizreform: Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) hat die Menschenrechtsaktivistin und emeritierte israelische Rechtsprofessorin Frances Raday zu den Auseinandersetzungen um die von der israelischen Regierung geplanten Reformen des Justizsystems interviewt. Die Koalitionspartner arbeiteten "im Minutentakt daran, einen Tsunami von Gesetzen auf den Weg zu bringen, um die in Israel ohnehin schon sehr schwache Gewaltenteilung zwischen Regierung, Parlament und Gerichten zu zerstören und sicherzustellen, dass es im Land kein Machtzentrum gibt, das sich der faschistischen und rassistischen Weltsicht der Koalition entgegenstellen kann", argumentiert die Rechtswissenschaftlerin. Allerdings habe es eine gewaltige zivilgesellschaftliche Widerstandsbewegung geschafft, gegen eine enorme Propagandamaschinerie und mit wenig finanziellen Mitteln die Justizreform zum Thema zu machen. Die Menschen seien sich der gefährlichen Aushöhlung der Demokratie sehr bewusst. 

Sonstiges

Klimapolitik und Ukrainekrieg: LTO (Annelie Kaufmann) hat die Rechtsprofessorin Birgit Peters dazu befragt, wie sich der Krieg auf die Klimapolitik auswirkt. Peters warnt davor, Fragen zum Klimaschutz – zum Beispiel zu einer neuen Verkehrspolitik – in den Hintergrund treten zu lassen. Man dürfe den Klimawandel, die Biodiversität und eine nachhaltige Entwicklung nicht aus dem Blick verlieren. 

Demokratie und Toleranz: Rechtsprofessorin Sophie Schönberger hat den Essay "Zumutung Demokratie" als Buch veröffentlicht. Darin vertritt sie die These, dass eine zentrale Voraussetzung von Demokratien immer weniger gegeben sei: die Fähigkeit der Bürger, sich gegenseitig auszuhalten. Grund sei die zunehmende Individualisierung und ein reduziertes Gemeinschaftsgefühl. In seiner Besprechung hält Jürgen Kaube (FAS) dagegen, dass die Toleranz in der Gesellschaft in den letzten 40 Jahren eher zugenommen habe; vieles sei heute normal, das früher argwöhnisch beäugt wurde: allein erziehende Mütter, homosexuelle Paare, türkische Unternehmer. 

Geplatzte Kanzleifusion: Über das Scheitern der Fusionsverhandlungen zwischen den beiden internationalen Großkanzleien Shearman & Sterling und Hogan Lovells berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Durch einen Zusammenschluss wäre eine globale Wirtschaftskanzlei mit mehr als 3450 Anwälten und einem Umsatz von 3,6 Milliarden Dollar entstanden. Zugleich wäre dies ein deutliches Signal für den gesamten angloamerikanischen Kanzleimarkt gewesen, der unter Konsolidierungsdruck stehe.

Einstiegsgehälter in Großkanzleien: Deutlich über 100.000 Euro werden mittlerweile dem anwaltlichen Nachwuchs in Großkanzleien zum Einstieg gezahlt. spiegel.de (Tanya Falenczyk) hat drei junge Rechtsanwält:innen befragt, ob damit die langen Arbeitszeiten ausgeglichen werden und woher sie ansonsten ihre Motivation nehmen. Einer der Befragten hat mittlerweile die Kanzlei und auch den Anwaltsberuf verlassen. Was das Geld angeht, sei es ein riesiger Rückschritt, meint er. Aber was die Freiheit angehe, sei es unbezahlbar.

Libra: Nachdem das Online-Rechtsmagazin "Libra" nicht mehr öffentlich zugänglich ist, weil das Angebot laut einem Gutachten gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse verstößt, will die Unionsfraktion im Bundestag einen ausführlichen Bericht durch den Bundesjustizminister verlangen. Buschmann müsse endlich auch persönlich Antworten auf die offenen Fragen geben, wird in der Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer) der CDU-Abgeordnete Martin Plum zitiert. tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) fasst die Hintergründe zu Libra jetzt auch noch einmal zusammen.

BVerfG/Bundesadler: Das Bundesverfassungsgericht will ein neues Corporate Design einführen, dabei soll auch das Aussehen des Bundesadlers verändert werden. Über die teilweise skeptischen Reaktionen auf die Ankündigung schreibt LTO.

Rechtsgeschichte – Nürnberger Gesetze: Das Heiratsverbot aus den Nürnberger Gesetzen, wonach Eheschließungen "zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" verboten waren, wurde nicht nur im Deutschen Reich, sondern auch in mehreren anderen europäischen Staaten befolgt. Daran erinnert Martin Rath auf LTO.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51223 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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