Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Februar 2023: Ein Jahr Ukraine-Krieg / Kli­maklage gegen VW abge­wiesen / Todes­strafe für Ter­r­o­rist:innen in Israel?

27.02.2023

Vor einem Jahr überfiel Russland die Ukraine – noch wird über die strafrechtliche Aufarbeitung diskutiert. Das LG Detmold hat die Klimaklage eines Bio-Bauern gegen VW abgewiesen. Israel will die Todesstrafe für Terroristen wieder einführen.

Thema des Tages

Ukrainekrieg – internationale Strafjustiz: Die Sa-SZ (Ronen Steinke) fasst mögliche Szenarien zusammen, wie die internationale Strafjustiz auf die Kriegsverbrechen in der Ukraine reagieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen könnte. Allerdings zögerten sowohl der Internationale Strafgerichtshof als auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bisher, entsprechende Haftbefehle zu erwirken. Und für ein Sondertribunal, dessen Einrichtung ebenfalls diskutiert wird, brauche es ein breites Votum der UN-Generalversammlung, die Chancen dafür seien allerdings eher gering.

"Was kann die internationale Strafjustiz für die Ukraine (nicht) leisten?" – fragt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Er analysiert die bisherige Entwicklung und konstatiert "viele verpasste Gelegenheiten vor 2022". Jetzt bestehe die Chance, einen Präzedenzfall für die Stärkung der internationalen Strafjustiz, der innerstaatlichen Justiz und der internationalen Zusammenarbeit zu schaffen, ohne sie durch die Schaffung von Sondergerichten zu delegitimieren, hofft der Autor. Es gebe viele weitere Konflikte, deren Aufarbeitung enorm davon profitieren würde.

Im Interview mit dem Spiegel (Ralf Neukirch/Rafael Buschmann) erläutert Rechtsprofessor Claus Kreß, warum es aus seiner Sicht wichtig ist, dass die Verantwortlichen vor einem internationalen Sondertribunal auch wegen der völkerrechtswidrigen Aggression zur Verantwortung gezogen werden: Dringend geboten sei die Bestätigung des völkerrechtlichen Gewaltverbots für die Zukunft. Wenig hält Kress dagegen von dem kürzlich von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) vorgeschlagenen hybriden Sondertribunal, weil der russische Präsident Putin hier Immunität hätte und das Tribunal deshalb in einer Enttäuschung enden würde.

Ukrainekrieg – UN-Generalversammlung: Die Rechtswissenschaftlerin Hannah Birkenkötter befasst sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Fortsetzung der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum Ukrainekrieg in der vergangenen Woche. Die Generalversammlung sei hier inzwischen zum wichtigstem politischen Gremium innerhalb der Vereinten Nationen geworden, das Maßnahmen zum Konflikt in der Ukraine ergreifen könne. Auch wenn sie möglicherweise keine Zwangsmaßnahmen verordnen könne, sollten ihre Resolutionen nicht als weniger wertvoll für die Durchsetzung und Entwicklung des internationalen Rechts angesehen werden – und die Mitgliedstaaten sollten sich nicht scheuen, dies zu betonen.

Ukrainekrieg und Recht: LTO fasst in einem Übersichtstext eigene Artikel der vergangenen 12 Monate zu juristischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg zusammen. 

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sind die Mitglieder der Kommission, die sich mit außer-strafrechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs befassen soll, ausgewählt worden. Das Gremium soll in einem Jahr Ergebnisse vorlegen, berichtet die Sa-FAZ (Heike Schmoll). Nach Angaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann solle die Kommission aus zwei Arbeitsgruppen bestehen: eine zu Abtreibungen und eine weitere, die sich mit der Unterstützung von Menschen befasst, die auf natürlichem Wege kein Kind bekommen können.

Es liege nahe, die einzusetzende Kommission mit beiden Anliegen zu betrauen, kommentiert Daniel Deckers (Sa-FAZ). Auch wenn FDP und Grüne den Vorhaben der jeweils anderen Partei skeptisch gegenüberstünden, könnte es so auf ein gegenseitiges Geben und Nehmen hinauslaufen.

Suizidhilfe: In einem Gastbeitrag für die Sa-SZ spricht sich der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) für den von einer Parlamentariergruppe um den Bundestags-Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) vorgelegten Entwurf für ein Gesetz "zum Schutz der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung" aus. Durch ihn würde Menschen der legale Zugang zur Suizidhilfe ermöglicht, ohne ihn zu begünstigen, Sterbewillige könnten sich beraten lassen und würden Zugang zu todbringenden Medikamenten erhalten, so Thierse. Ein Sterbehilfegesetz dürfe aber nicht ein Suizideinladungstext werden, denn so gewiss es ein Recht auf ein menschenwürdiges Sterben gebe so gewiss gebe es auch ein unverwirkbares Menschenrecht auf Leben.

Um Suizidhilfe zu ermöglichen, brauche es aber kein kompliziertes Gesetz, meint Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de). Ohne Gesetze sei Sterbehilfe auch möglich, wie sich an den Tätigkeiten aktiver Sterbehelfender zeigt. Skandale oder Missstände, die dieses Wort verdient hätten, seien keine bekannt geworden und Suizid sei auch nicht "normal" geworden, wie manche befürchteten.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Über die Ungeduld von Betroffenen, die sich angesichts des Ausbleibens eines konkreten Entwurfes für das angekündigte Selbstbestimmungsgesetz langsam in Sorge und Enttäuschung wandele, schreibt Io Görz in der Sa-taz. Der Hinweis, dass es noch 'ungeklärte Fachfragen' gebe, wie es der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) formuliert habe, hätte nicht wirklich gegen dieses Gefühl in der Trans-Community geholfen. Das neue Gesetz soll eigentlich bis Mitte 2023 verabschiedet werden – ein Ziel, das immer ambitionierter werde, je länger das Justizministerium die Freigabe des Entwurfs hinauszögere.

Digitale Identität: Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die digitale Identität befasst sich die Doktorandin Jessica Schröder im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Weil danach im Ergebnis allen europäischen Bürger:innen eine einheitliche Identifikationsnummer zugewiesen werden würde und so Informationen über sie grenzüberschreitend und aus unterschiedlichen Kontexten miteinander verknüpft werden könnten, berge der Ansatz auch erhebliche Risiken.

Justiz

LG Detmold zu Klimaschutz/VW: Das Landgericht Detmold hat die Klimaklage eines Biobauern gegen den Autobauer VW abgewiesen. Der Landwirt hatte, mit Unterstützung der Umweltorganisation Greenpeace, geltend gemacht, dass der Klimawandel seinen Feldern und seinen Wäldern schade und deshalb von VW gefordert, den Verkauf von Benzin-Verbrennungs-Fahrzeugen ab 2030 zu unterlassen. Nach Ansicht des Gerichtes sei der Anspruch analog § 1004 BGB aber schon im Ansatz ungeeignet, von VW ein konkretes Verhalten zu verlangen; es könne nur die Unterlassung der Beeinträchtigung gefordert werden. Die Sa-FAZ (Christian Müßgens), taz.de (Christian Rath) und LTO berichten.

Bislang gehe die Strategie, Kfz-Hersteller gerichtlich zu mehr Klimaschutz zu zwingen, hierzulande nicht auf, schreibt die Mo-taz (Christian Rath) in einer Bilanz zu den bisherigen vier erfolglosen Klagen gegen Mercedes, BMW und VW. Drei der vier Gerichte argumentierten mit den unterschiedlichen Aufgaben von Gerichten und Parlamenten: Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sehe vor, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen treffe und nicht die Gerichte aufgrund der Klagen von Einzelpersonen.

BVerfG zu parteinahen Stiftungen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche die Finanzierung parteinaher Stiftungen ohne ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, beleuchtet Gunnar Hinck (Sa-taz) kritisch die Grundstruktur parteinaher Stiftungen. Offiziell gehe es um politische Bildung, in Wahrheit seien die Stiftungen "Vorfeldorganisationen der Parteien, informelle Parteischulen und Auffangbecken für PolitikerInnen nach einem Karriereknick". Er schlägt eine deutliche Reduzierung der Finanzierung vor: 10 Prozent der bisherigen Mittel reichten völlig aus. Das frei gewordene Geld sollte dahin umgelenkt werden, wo es der politischen Bildung wirklich nütze: in Schulen in benachteiligten Vierteln.

OLG Celle zu Tierbehandlungskosten: Laut LTO hat das OLG Celle entschieden, dass Tierbehandlungskosten auch dann zu ersetzen sein können, wenn diese den Wert des Tieres um ein Vielfaches überstiegen. Gestritten wurde im entsprechenden Verfahren um Tierarztkosten nach einem Unfall, der durch einen Hund verursacht wurde. Das verletzte Pferd hatte zuvor einen wirtschaftlichen Wert von nur etwa 300 Euro, diente allerdings als "Weidekamerad" und "Gesellschafter" für andere Pferden. Eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise verbiete sich hier "aufgrund der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen", so das Gericht, es seien vielmehr sämtliche Umstände abzuwägen, wozu unter anderem auch die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres sowie die Beziehung des Halters zum Tier zählten.

VG Schleswig zu Thermofenstern: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert die ausbleibende Reaktion der Politik auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das so genannte Thermofenster, die die Abgasreinigungen in Kraftfahrzeugen in bestimmten Temperaturbereichen abschalten, bei VW für illegal erklärte. Statt das Kraftfahrbundesamt zur Umsetzung des Urteils aufzufordern, verstecke sich die Politik hinter der Prüfung des Kraftfahrbundesamts, ob man Rechtsmittel einlegen wolle. Das Bundesverkehrsministerium halte trotz Regierungswechsels offenbar an seiner unbedingten Treue zur Automobilindustrie fest. 

LG Hannover – Unfall durch Rasen: Vor dem Landgericht Hannover wird derzeit der Vorwurf gegen zwei Autofahrer:innen verhandelt, sie hätten durch ein illegales Autorennen einen Unfall mit einem weiteren Fahrzeug verursacht, bei dem auch zwei Kinder getötet worden waren. Die beiden Angeklagten bestreiten, dass es ein Autorennen gegeben habe. Das Schwurgericht müsse nun in den weiteren Prozesstagen ergründen, inwiefern das Geschehen auf der Landstraße als Rennen zu werten sei und ob man in Anwendung der Kudamm-Raser-Rechtsprechung von Mord sprechen könne, berichten Sa-FAZ (Reinhard Bingener) und WamS (Per Hinrichs).

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Im Prozess gegen den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle hat in der vergangenen Woche der frühere Leiter einer Datenanalysefirma ausgesagt. Nach Angaben von Thomas M. soll der Staatsanwalt ihn eingeschüchtert und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt zu haben. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft B. mehr als 100 Fälle der schweren und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, schwere Untreue in 55 Fällen und neun Fälle von Steuerhinterziehung vor. spiegel.de (Matthias Bartsch) berichtet vom Prozesstag.

LG Berlin – Patricia Schlesinger/RBB-Ruhegeld: Nun berichtet auch LTO über das Verfahren am Landgericht Berlin, mit dem die abberufene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger die Zahlung eines Ruhegeldes durchsetzen will. Es geht um 18.384,54 Euro pro Monat.

LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: Im Prozess geggen die Betreiber des Online-Drogenshops "Candylove" muss sich jetzt auch ein Anwalt vor Gericht verantworten, berichtet LTO (Linda Pfleger). Er habe der Gruppe in rechtlichen Fragen zur Seite gestanden und die Organisation jedenfalls einer "Bunkerwohnung" übernommen, so der Anklagevorwurf. Die Verteidigung macht geltend, dass der Anwalt rechtswidrig abgehört wurde und alle daraus gewonnenen Erkenntnisse daher nicht verwertbar seien. Das Gericht muss nun entscheiden, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht, wenn sich erst aus einer zunächst unzulässigen Beweiserhebung ein Verdacht gegen den Berufsgeheimnisträger ergeben hat.

Artenschutz vor Gericht: Anwälte säßen in den Startlöchern, um auf der Basis des im Dezember vereinbarten neuen Rahmenabkommens zum Schutz der Biodiversität mehr Artenschutz einzuklagen, schreibt die Mo-taz (Heike Holdinghaus). Es sei allerdings nicht banal, die Klimaschutzargumentation auf das Thema Biodiversität zu übertragen, wird der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger zitiert, der mit anderen den historischen Klimabeschluss vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte. Er sieht durch das neue Abkommen aber durchaus bessere juristische Anknüpfungspunkte im Bereich Artenschutz.

Schweigen vor Gericht: Warum der anwaltliche Rat an Angeklagte, im Prozess den Mund zu halten, oft die richtige Strategie ist, erklärt Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". Schweigen lasse Raum für Zweifel, wenn einer schweige und man wisse nicht, was in seinem Kopf vorgegangen sei, könne sich das zugunsten des Angeklagten auswirken.

Gendern durch Gerichte: Gegen das Gendern durch Gerichte wendet sich Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS. Es gehe nicht nur um sprachliche Klarheit, Gendern drücke auch eine politisch-ideologische Haltung aus, sei ein Bekenntnis zur Identitätspolitik, ein "Grüßen des Gesslerhutes", so Diringer. Wenn Gerichte dieses Bekenntnis ablegten, werde das Vertrauen in eine politisch neutrale Justiz erschüttert – das sei für den Rechtsstaat fatal.

Justizüberlastung: Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach halten drei von vier Bundesbürger:innen (75 Prozent) die Justiz insgesamt für überlastet, berichtet LTO. Zudem fänden 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass die meisten Verfahren zu lange dauerten. Dass die Justiz trotz des Personalzuwachses, der unter der schwarz-roten Koalition – auch mit Mitteln des sogenannten Pakts für den Rechtsstaat – finanziert worden war, als überlastet wahrgenommen wird, sei aus Sicht des Richterbundes auf neue gesetzliche Aufgaben – z.B. die intensivierte Strafverfolgung von Hasskriminalität, Hetze und Bedrohungen im Internet – zurückzuführen. Diese hätten die Stellenzuwächse "wieder aufgezehrt".

Recht in der Welt

Israel – Todesstrafe für Terroristen: Israel will für terroristische Straftaten die Todesstrafe wieder einführen. Wie die Mo-SZ berichtet, hat die israelische Regierung ein entsprechendes Gesetzesvorhaben am Sonntag auf den Weg gebracht. Laut dem Entwurf könnte dann mit dem Tod bestraft werden, wer "absichtlich oder aus Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers herbeiführt, wenn die Tat durch ein rassistisches Motiv oder aus Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe erfolgt" und wenn dies mit dem Zweck geschehe, "den Staat Israel und die Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Heimatland zu verletzen". Die israelische Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hat Zweifel an der Gültigkeit eines solchen Gesetzes geäußert, weil es nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche. Außerdem könne es nicht auf das Westjordanland ausgedehnt werden, da dort israelisches Recht bislang nicht gelte.

Spanien – Rechte der Natur: Anlässlich einer Verfassungsbeschwerde, die kürzlich gegen das vor rund einem halben Jahr verabschiedete spanische Gesetz eingelegt wurde, mit dem die Salzwasserlagune Mar Menor die Rechtspersönlichkeit erhielt, analysiert die Juristin Marie-Christine Fuchs im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Neuregelung und vergleicht sie mit früheren entsprechenden Rechtsentwicklungen in Ländern wie Kolumbien, Ecuador , Neuseeland, Indien und den Vereinigten Staaten.

Juristische Ausbildung

Examen ohne Pause: Kritisch widmet sich Katharina Uharek (LTO) der Entscheidung Baden-Württembergs, einen bzw. perspektivisch beide Ruhetage zwischen den Examensklausuren der ersten juristischen Staatsprüfung zu streichen. Ziel des gestrafften Prüfungszeitraums sei es nicht nur, Räumlichkeiten zu finden, die den Anforderungen des geplanten E-Examens gerecht werden, sondern "auch und gerade, große und moderne Prüfungshallen anmieten zu können". Aber selbst wenn es nur eine geringe Auswahl an passenden Orten gebe, könne die Lösung nicht in einer Entscheidung liegen, die ausschließlich zulasten der Prüflinge gehe.

Sonstiges

Missbrauch in der Kirche: Die Mo-FAZ (Daniel Deckers) hat den Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen über sexuellen Missbrauch in der Gesellschaft, die Taktik der Kirchen und die Rolle des Staates befragt. Rixen gehört seit Anfang Februar der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs an und war bis 2022 Mitglied der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Erzbistums Köln. 2019 hatte er die Deutsche Bischofskonferenz in der Frage beraten, wie ein neues Modell der Zahlungen von Anerkennungsleistungen aussehen könnte. Im Interview spricht er sich unter anderem für ein gesetzlich festgelegtes Recht auf Akteneinsicht aus, das sich am Stasi-Unterlagengesetz orientieren könnte.

KI und juristische Berufe: Im Teil "Beruf und Chance" befasst sich die Sa-FAZ (Nadine Bös/Stefanie Diemand) mit möglichen Auswirkungen von KI-Anwendungen wie ChatGPT auf juristische Tätigkeiten. Anwälte würden nicht abgeschafft. Wenn aber die Digitalisierung gut laufe, könnte sie langweilige Arbeiten abschaffen, den Kern dessen, was Spaß mache, aber nicht ersetzen, wird Anwalt Tom Brägelmann zitiert.

Rechtsgeschichte – Auschwitzprozess: Das im vergangenen Jahr erschienene Buch von Katharina Stengel "Die Überlebenden vor Gericht. Auschwitz-Häftlinge als Zeugen in NS-Prozessen (1950-1976)" hat der Rechtshistoriker Ralf Oberndörfer für LTO gelesen. Die Sprache der Opfer sei eine andere als die des Rechts gewesen, letztere habe den Überlebenden wenig Raum gelassen, um das, was sie zu sagen hatten, in eigenen Worten zu sagen, so der Rezensent.

Außerirdische und Recht: Mit welchen rechtlichen Fragen wir uns beschäftigen müssen, sollten eines Tages Außerirdischen auf unserem Planeten landen, hat der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle in einem kleinen Taschenbuch zusammengefasst, das in der FAS (Ulf von Rauchhaupt) vorgestellt wird. Unter anderem wird darin die Frage behandelt, ob Außerirdische in irdische Konflikte eingreifen dürften oder sich strafbar machen würden, wenn sie Menschen entführten.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51163 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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