Die juristische Presseschau vom 18.bis 20. Februar 2023: Busch­mann in Israel / Aus­wir­kungen des Equal Pay-Urteils / Klagen wegen Impf­schäden

20.02.2023

Wird Bundesjustizminister Buschmann bei seinem Israelbesuch auch über die Justizreform sprechen? Was folgt aus der Entscheidung des BAG zur Entgeltgleichheit? Kommt jetzt eine Welle von Impfklagen?

Thema des Tages

Buschmann in Israel: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will am heutigen Montag nach Israel reisen, dort die Gedenkstätte Yad Vashem besuchen und außerdem eine "Rosenburg-Ausstellung" zur NS-Geschichte des Bundesjustizministeriums eröffnen. Die Reise hat angesichts der geplanten Justizreform, die dem Parlament die Macht verleihen soll, mit einer einfachen Mehrheit Entscheidungen des Supreme Courts aufzuheben, besondere Brisanz. So ist Buschmanns Amtskollege Yariv Levin, mit dem ein Treffen vorgesehen ist, ein entschiedener Befürworter der Reform. Das Auswärtige Amt hatte von der Reise abgeraten, weil die Bundesregierung noch keine abgestimmte Position zur Lage in Israel hat. Spannend dürfte sein, schreibt LTO (Hasso Suliak), welche Worte Buschmann zu dem heiklen Thema Justizreform finden wird – falls er es überhaupt ansprechen werde. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Justizminister zu klaren Worten angesichts der Bedrohungen für den Rechtsstaat aufgefordert. Buschmann solle auf Justizminister Yariv Levin und andere Regierungsvertreter einwirken, "und diese dazu bewegen, von den Justizreformen Abstand zu nehmen und den Dialog mit den protestierenden Vertretern und Vertreterinnen von Anwaltschaft und Justiz zu suchen".

Rechtspolitik

Dokumentation der Hauptverhandlung: Im Rhein-Main-Teil der Mo-FAZ (Anna-Sophia Lang) kommen Strafverteidiger als Befürworter und Richter als Gegner der von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagenen audiovisuellen Aufzeichnung von Strafverfahren zu Wort. So meint der Wiesbadener Rechtsanwalt Alfred Dierlamm, es werde Zeit für die Aufzeichnung der Hauptverhandlung, weil Deutschland im Vergleich mit den meisten anderen Ländern in Europa hier rückständig sei. Dagegen äußerte der Präsident des Landgerichts Frankfurt/M., Wilhelm Wolf, Zweifel, dass die Pläne die Wahrheitsfindung voranbrächten. Man habe mit den bisherigen Methoden Ergebnisse erzielt, die gut begründet gewesen seien und hohe Akzeptanz genossen.

Wovor fürchtet sich der Richterbund? – fragt sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de. Zwar seien in der Tat, wie auch der Richterbund bemerkt habe, häufigere Verfahrensrügen zu erwarten, schreibt Thomas Fischer. Diese Kritik wirke jedoch insoweit naiv, als es sich bei der Möglichkeit dieses Effekts ja gerade um eines der wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfs handele: Wenn Verfahrensfehler aufgezeichnet würden, steige die Wahrscheinlichkeit, dass sie gerügt werden. Wer eine genaue Dokumentation verhindern wolle, weil sonst zu viele Fehler offenbar werden könnten, liege sicher falsch, so Fischer.

Commercial Courts: Rechtsprofessorin Gisela Rühl befasst sich im FAZ-Einspruch mit dem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Einführung so genannter Commercial Courts, die Verfahren vollständig auf Englisch führen können. Zwar wäre das gegenüber dem Status quo ein großer Fortschritt, dennoch würde die Umsetzung nicht dazu führen, dass sich Deutschland im internationalen Wettbewerb der Justizstandorte (weiter) vorne platzieren werde, meint die Autorin. Sie beklagt, dass sich das Papier zu sehr auf Englisch als Gerichtssprache konzentriere und Änderungen, die darüber hinausgingen, nur punktuell blieben.

Entkriminalisierung und Gefangenenentlohnung: Im Interview mit spiegel.de (Fabian Hillebrand) plädiert die Leiterin der JVA Neumünster, Yvonne Radetzki, für eine Entkriminalisierung bestimmter Delikte, zum Beispiel das Erschleichen von Leistungen. Außerdem spricht sie sich für eine höhere Entlohnung von Gefangenen für die in der Haft geleistete Arbeit aus. Das Leben in Haft solle den normalen Lebensverhältnissen so weit als möglich angeglichen werden, so die Anstaltsleiterin. Dazu gehöre, dass auch Gefangene ein Einkommen haben, mit dem sie jedoch wie im wirklichen Leben für ihren Lebensunterhalt sorgen müssten.

Disziplinarrecht/Extremismus: Den Gesetzentwurf für eine Beschleunigung von Disziplinarmaßnahmen in der Bundesverwaltung hat sich der Hochschullehrer Andreas Nitschke für LTO genauer angesehen und erinnert dabei auch an den Radikalenerlass von 1972, nach dem einer Verbeamtung regelmäßig eine Anfrage beim Verfassungsschutz voranging. Die historischen Erfahrungen aus der Zeit des "Radikalenerlasses" zeigten, dass bei der Prüfung der Verfassungstreue ein sensibler Umgang nötig sei. Gerade weil der Staat zum Schutz der Demokratie hart gegen Verfassungsfeinde vorgehen müsse, sei zuvor die genaue Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit der jeweils in Rede stehenden Person geboten.

Rechtsanwalt Andreas Gran begrüßt in einem Gastbeitrag in der Mo-taz die geplanten Neuregelungen. Es dürfe keine Toleranz gegenüber der Intoleranz geben: "Dieser Rechtsstaat basiert auf konkreten Wertvorstellungen – vor allem Menschenwürde –, und wer diese nicht teilt, darf keine Macht innehaben!"

Bundesrat: In Koalitionsverträgen auf Landesebene soll künftig darauf verzichtet werden, bei Meinungsverschiedenheiten zu Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene eine Stimmenthaltung im Bundesrat zu vereinbaren. Dies fordert Ulf Buermeyer, der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ. Vielmehr sollte festgelegt werden, dass das entsprechende Land im Bundesrat in der Regel zustimmt, es sei denn, dass sich alle Koalitionspartner einig sind, dass ein Gesetz den Interessen ihres Landes schadet. Die Opposition auf Bundesebene würde so zwar einen Teil ihres Einflusses aufgeben, aber sie würde so ihrerseits in Regierungsverantwortung mehr Gestaltungsspielräume gewinnen. Dies biete die große Chance, dem Reformstau entgegenzuwirken und der Wählerstimme bei der Bundestagswahl mehr Bedeutung zu geben.

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf zur so genannten Abhilfeklage, mit der die EU-Verbandsklagerichtlinie umgesetzt werden soll, an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Das berichtet nun auch LTO (Hasso Suliak) und stellt die Punkte vor, über die in der Koalition noch keine Einigkeit besteht. Gestritten werde u.a. darüber, welche Verbände klagebefugt sein sollen und bis wann sich Verbraucher:innen einer Klage anschließen können. Die Grünen werfen dem Justizministerium vor, einen zu unternehmensfreundlichen Entwurf vorgelegt zu haben, der einem umfassenden Verbraucherschutz nicht gerecht werde. Die Verbandsklagerichtlinie hätte eigentlich bis zum 25. Dezember 2022 umgesetzt werden müssen.

Parität im bayerischen Wahlrecht: Die Grünen im bayerischen Landtag stellten den Gesetzentwurf für ein Landesparitätsgesetz vor, das sie Hälfte-der-Macht-Gesetz nennen, berichtet LTO (Joschka Buchholz/Felix W. Zimmermann). Sowohl Direkt- als auch Listenmandate sollen demnach jeweils zur Hälfte an Frauen und Männer vergeben werden, zudem wollen die Grünen in der Bayerischen Verfassung verankern, dass die Hälfte der Kabinettsmitglieder weiblich sein muss. Bislang sind zwei Paritätsgesetze (in Thüringen und Brandenburg) vor den jeweiligen Landesverfassungsgerichten gescheitert. Der neue Vorschlag sei allerdings mit den dort gekippten Regelungen nicht vergleichbar, so Rechtsprofessorin Silke Laskowski in einem Rechtsgutachten für die Grünen-Landtagsfraktion. Während die beanstandeten Gesetze die Parteien nur zu paritätisch besetzten Wahlvorschlagslisten verpflichteten, soll nun die gesamte Sitzzuteilung nach der Wahl geändert werden. 

Justiz

BAG zu Equal Pay/Verhandlungen: Das Bundesarbeitsgericht hat in der vergangenen Woche ein Grundsatzurteil zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen gesprochen. Danach kann eine Ungleichbehandlung nicht mehr damit begründet werden, dass der Mann besser als die Frau verhandelt habe. Sa-FAZ (Katja Gelinsky) und Sa-taz (Nicole Opitz) fassen jetzt noch einmal die Entscheidung und Reaktionen darauf zusammen. Auf LTO widmen sich die Rechtsanwält:innen Sören Seidel und Kristina Walter ausführlich dem Urteil und dem Fall. Die Entscheidung, habe enorme praktische Relevanz für die Frage der Vergütungsgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, so die Autor:innen. Es sei zu erwarten, dass Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz eine Renaissance erleben und sich Leistungsklagen im Falle eines festgestellten Gender Pay Gap häufen werden.

Katja Gelinsky (Sa-FAZ) warnt vor zu hohen Erwartungen nach dem Richterspruch, man wisse noch nicht, wie weit das Bundesarbeitsgericht die Vertragsfreiheit bei Verhandlungen über die Bezahlung beschränke. Wolfgang Janisch (Sa-SZ) meint dagegen, dass der Richterinnenspruch aus Erfurt in seiner praktischen Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzen sei. Das Gericht habe den Arbeitgebern das Argument aus der Hand genommen, das Lohnplus der Männer sei ihrer Durchsetzungsfähigkeit bei den Gehaltsverhandlungen geschuldet. Dass diese Lesart nicht mehr ziehe, dürfte die Räume für Diskriminierung enger machen.

LG Frankfurt/M. – Impfschäden: Nach Informationen der WamS (Anja Ettel/ Andreas Macho) soll Mitte März vor dem Landgericht Frankfurt am Main der erste Schadensersatzprozess in Deutschland gegen den Mainzer Impfstoff-Hersteller Biontech wegen eines möglichen Impfschadens beginnen. Die Klägerin behauptet, durch die Corona-Schutz-Impfung einen Herzschaden erlitten zu haben. Das beklagte Unternehmen entgegnet, die Klägerin habe nicht genügend Informationen übermittelt, weshalb die Grundlage für eine Prüfung nicht gegeben gewesen sei. Weitere Zivilklagen gegen das Unternehmen würden Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf und im August in München verhandelt. Und auch gegen die Impfstoffhersteller Moderna und Janssen, die Impftochter von Johnson & Johnson, seien bereits mehrere Klagen in Deutschland anhängig.

EuGH – EU-Transparenz/SMS: Die New York Times hat die EU-Kommission verklagt, weil sie die Herausgabe von SMS-Kommunikation von Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen mit dem Impfstoffhersteller Pfizer verweigert. In dem Verfahren, über das die Sa-SZ (Thomas Kirchner) berichtete, geht es auch um grundsätzliche Fragen: "Welchen Status haben diese kurzen Texte, die meist belanglos sind, aber doch auch Milliardendeals herbeiführen können? Sollten alle als 'Dokumente' gespeichert, archiviert und im Regelfall der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Oder nur die wichtigsten? Wer entscheidet, was wichtig ist und was gelöscht werden darf?"

BVerfG zu Richterbefangenheit: Das Bundesverfassungsgericht hat laut LTO die Verfassungsbeschwerde eines einst führenden Mitarbeiters der Warburg Bank abgelehnt, der wegen Cum-Ex-Manipulationen verurteilt worden war. Er hatte die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gerügt, weil zwei der Richter der ihn verurteilenden Kammer zuvor bereits an Cum-Ex-Verfahren gegen andere Teilnehmer der Tat mitgewirkt hatten. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, die einschlägige Rechtsprechung des BGH sei nicht zu beanstanden, wonach ein Richter auch dann unvoreingenommen sein könne, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet habe. Auch laut EGMR begründe die bloße Vorbefassung noch keine Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters in einem nachfolgenden Fall.

BVerfG zu Klimaschutz: Die scheidende Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz erläutert im Interview mit der Sa-FAZ (Katja Gelinsky) die von ihr geprägte Rechtsprechung des Gerichts zum Klimaschutz. Die Politik sei gefordert, "den Übergang zur Klimaneutralität früh genug einzuleiten, damit noch Zeit bleibt, insbesondere noch mehr klimaneutrale Technik zu entwickeln". Das Gericht sei nach dem Klima-Beschluss von 2021 nicht zurückgerudert. Britz schildert die Schwierigkeit zu entscheiden, ob eine einzelne Straße noch gebaut werden soll, wenn sie allein keinen relevanten Beitrag zum Klimawandel leiste.

BGH zur VW-Betriebsratsvergütung: Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Begründung für das Urteil veröffentlicht, mit dem er Anfang des Jahres die Freisprüche mehrerer früherer Volkswagen-Personalmanager aufgehoben hat, die wegen des Vorwurfes angeklagt waren, VW-Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Dies teilt die Sa-FAZ (Christian Müßgens) mit. Die Karlsruher Richter hatten eine bisherige Methode zur Berechnung angemessener Gehälter für Betriebsratsmitglieder verworfen, "hypothetische“ Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitgliedes allein dürfen kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Der BGH-Beschluss werde womöglich weitreichende Folgen für die Vergütungspraxis von Betriebsräten haben, vermutet der Autor.

OLG Karlsruhe zu Blitzerwarner: Auch einem Beifahrer ist es nicht gestattet, eine Blitzer-Warn-App zu nutzen. Das hat laut LTO das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit das Amtsgericht Heidelberg bestätigt. Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte seien Blitzer-Apps für Smartphones durch eine 2019 eingefügte Ergänzung in die StVO gesetzlich verboten. Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe müsse nun auch bei Nutzung durch Beifahrer mit einem Bußgeld gerechnet werden, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.

LG Berlin zu Tötung der Ehefrau: Ausführlich berichtet der Spiegel (Julia Jüttner) über die Hintergründe eines Strafverfahrens vor dem Landgericht Berlin, in dem ein 77jähriger Mann wegen der Tötung seiner zwei Jahre älteren pflegebedürftigen Ehefrau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die unstrittige Tötungshandlung sei das Resultat eines völlig unzulänglichen Hilfssystems für Pflegebedürftige, sagte der Verteidiger während der mündlichen Verhandlung. Hier sei eine Grenze des Strafrechts erreicht.

LG Detmold zu Mord an neuem Freund der Ex-Freundin: Zu einer lebenslangen Haftstrafe hat das Landgericht Detmold einen 37-jährigen Mann verurteilt, der nach Überzeugung des Gerichts im Juni 2022 aus Eifersucht einen schlafenden 39-Jährigen mit einem Axthieb getötet und anschließend seine Ex-Freundin, die mit dem Opfer eine Affäre hatte, mehrfach vergewaltigt hatte. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete außerdem eine Sicherungsverwahrung an. Der jetzt Verurteilte hatte bereits früher eine Frau mit einer Axt getötet. spiegel.de berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Sa-SZ (Stephan Radomsky) berichtet vom Fortgang des Verfahrens gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun. Er habe es mit den alten Manager-Tricks versucht, so der Autor: "In Schlagworten sprechen, sich nicht festnageln lassen, die Antwort im Zweifel auf später verschieben, und immer die eigene Botschaft setzen - egal wie die Frage lautet. Das Einmaleins der Manager-Rhetorik eben." Dennoch wirkten er und auch sein Verteidiger Alfred Dierlamm defensiv.

LG Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat, wie nun auch die Sa-SZ (Lena Kampf/Christian Wernicke) berichtet, Anklage gegen fünf Polizeibeamte erhoben, die im August 2022 an einem tödlichen Einsatz beteiligt waren. Ein psychisch kranker 16-jähriger Flüchtling starb damals durch mehrere Kugeln, die ein Polizist abgefeuert hatte. 

AG Berlin-Tiergarten zu Beleidigung durch AfD-Politiker: Ihre Kolumne "Vor Gericht" widmet Verena Mayer (Sa-SZ) in dieser Woche einem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten, in dem sich der AfD-Politiker Kai Borrmann zu verantworten hatte, weil er eine Frau angegriffen und rassistisch beleidigt haben soll. Zu 180 Tagessätzen à 60 Euro wurde der Politiker verurteilt, er solle "dringend reflektieren", warum er so aggressiv gewesen sei, gab ihm die Richterin noch mit auf den Weg.

Richtermangel in Sachsen: Der Spiegel (Peter Maxwill/Hannes Schrader) schreibt über den Richtermangel in Sachsen. So seien beim Landesarbeitsgericht drei Kammern dauerhaft unbesetzt, der Vorsitzende von zwei weiteren Kammern sei seit einem Jahr krank, die Stelle der Vizepräsident:in seit Längerem vakant. Allein in seiner Kammer warteten etwa 200 Berufungs- und Beschwerdeverfahren, normal seien um die 80, berichtet ein Richter.

Recht in der Welt

Großbritannien – Spionage: Wegen Spionage ist in London ein ehemaliger in Berlin tätiger Sicherheitsbeamter der britischen Botschaft verurteilt worden. Der 58-Jährige habe jahrelang eine "signifikante Menge" an sensiblen Informationen an einen Kontakt in der nahegelegenen russischen Botschaft weitergegeben. Der jetzt verurteilte Spion habe eine "anti-britische" Haltung entwickelt, sagte der Richter am Strafgericht Old Bailey in der Urteilsbegründung. Im Gespräch mit Kollegen habe er sich eher "sympathisierend mit Russland, insbesondere mit Präsident Putin" geäußert. LTO berichtet.

USA – Klage gegen Desinformation: Der Wahlautomaten-Hersteller Dominion hat den Fernsehsender Fox auf Schadensersatz in Höhe von 1,4 Mrd. Dollar verklagt, weil dort einflussreiche Moderator:innen behauptet hatten, dass der Wahlerfolg von Joe Biden durch Betrug mithilfe der Maschinen zustande kam. Diese erwiesen falsche Theorie habe Ruf und Geschäft des Unternehmens ruiniert, so Dominion. Viele Beschäftigten seien beschimpft und mit dem Tod bedroht worden. Dominion hatte auch schon Trump-Getreue verklagt, die die Mär verbreitet hatten. Die Sa-FAZ berichtet.

Sonstiges

Berliner Senat: Warum trotz erfolgter Wiederholung der Berlin-Wahl der Senat zunächst weiterregiert, erklärt der wissenschaftliche Mitarbeiter Yannik Klein im Verfassungsblog. Denn entgegen einer offenbar verbreiteten Einschätzung beginne mit der Wiederholungswahl – oder mit dem baldigen Zusammentritt des gewählten Abgeordnetenhauses – keine neue Wahlperiode, vielmehr dauere die 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, die mit seinem erstmaligen Zusammentritt am 4. November 2021 begann, ununterbrochen fort.

Hundekot gegen Kritikerin: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) analysiert aus rechtlicher Sicht die Hundekot-Attacke eines Ballettdirektors gegen eine Ballettkritikerin im Hannoveraner Opernhaus. Im Raum stehen der Tatbestand der Körperverletzung und ein von der Getroffenen behaupteter "Angriff auf die Pressefreiheit".

Libra: Über erste Konsequenzen des Bundesjustizministers aus der Kritik am Info-Dienst Libra-Rechtsbriefing berichtet nun auch tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof). So soll der wöchentliche Libra-Newsletter künftig nicht mehr wie bisher für jedermann kostenlos bestellbar sein. Zudem würden die über die Libra-Website zugänglichen Archivinformationen eingeschränkt. 

Bewerbungsgespräch: Rechtsanwältin Anja Schäfer gibt auf LTO Hinweise, wie sich Bewerber:innen in einem Vorstellungsgespräch präsentieren sollten. Eine gute Vorbereitung sei ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Sie ermögliche nicht nur, fundierter auf die jeweiligen Fragen zu antworten, sondern auch, immer wieder die eigene Persönlichkeit und Expertise ins Gespräch zu bringen und so in Erinnerung zu bleiben.

Rechtsgeschichte – Pockenimpfung: Martin Rath erinnert auf LTO an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 1953, mit der der BGH einen Impfschaden – hier einer Pockenschutzimpfung - als ausgleichfähiges "Sonderopfer" anerkannte.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18.bis 20. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51103 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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