Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Februar 2023: Whist­le­b­lower­ge­setz gestoppt / EuGH für Reform der Vor­a­b­ent­schei­dung / Pro­teste gegen israe­li­sche Jus­tiz­re­form

13.02.2023

Hinweisgeberschutzgesetz fehlt die Zustimmung des Bundesrats. EuGH schlägt vor, dass auch EuG über Vorabentscheidungsverfahren entscheidet. In Israel wächst der Widerstand gegen die geplante Justizreform.

Thema des Tages

Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz der Ampelkoalition hat im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, weil CDU/CSU-mitregierte Länder durchweg die Zustimmung verweigerten. Nun wollen Grüne und SPD das Gesetz ohne die zustimmungspflichtigen Teile neu in den Bundestag einbringen, schreibt die Mo-taz (Christian Rath). Alternativ könnte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen, müsste sich dort aber mit der CDU/CSU-Seite einigen. Das neue Gesetz, das bereits Mitte Dezember im Bundestag beschlossen wurde, soll Beschäftigte, die Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen schützen. Damit sollte auch die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern umgesetzt werden, die Frist dafür ist bereits Ende 2021 abgelaufen. Auch Sa-FAZ (Marcus Jung), LTO und netzpolitik.org berichten. Das Hbl (Mona Fromm) fasst den Inhalt des Gesetzes zusammen.

Die Länder untermauerten ihr Veto mit nachvollziehbaren Argumenten, kommentiert Marcus Jung (Sa-FAZ) und nennt zum Beispiel die Mehrbelastung von bis zu 400 Millionen Euro jährlich für kleinere und mittelgroße Unternehmen oder die Gefahr von Denunziantentum. Dabei könnten Tippgeber:innen schon heute unter Berufung auf die EU-Whistleblower-Richtlinie mehr bewirken, als den Kritiker:innen recht sei. Nils Wischmeyer (Mo-SZ) argumentiert: Zwar werde die Einrichtung des Hinweisgeberschutzes Geld kosten, diesen Schutz aber nicht zu etablieren, werde für Firmen und die Gesellschaft sehr viel teurer sein. Fehlverhalten in Unternehmen, das viel zu spät oder vielleicht nie ans Tageslicht komme, sei der Nährboden für den nächsten Wirtschaftsskandal in der Größenordnung von Wirecard.

Rechtspolitik

EuGH/EuG: LTO (Christian Rath) stellt einen Antrag des Europäischen Gerichtshofs vor, wonach Vorabentscheidungsersuchen in sechs Rechtsbereichen, darunter Mehrwertsteuerverfahren und Fluggastentschädigungen, grundsätzlich vom Europäischen Gericht und nicht mehr vom EuGH entschieden werden sollen. Die Auswahl begründet der EuGH damit, dass es sich um klar definierte Materien handele und dass in diesen Feldern bereits relativ viel EuGH-Rechtsprechung vorliege, die vom EuG dann angewandt werden könne. Die vorgeschlagene Änderung der EuGH-Satzung soll den EuGH entlasten. Der EuGH hoffe, dass die Beschlussfassung in Rat und EP im Laufe des Jahres 2023 erfolge. 

Rechtsdienstleistungen: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 soll das Bundesamt für Justiz die Aufsicht für die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen übernehmen. Laut LTO sei die Initiative von der Bundesregierung ausgegangen, um einer Zersplitterung durch die bisherigen Zuständigkeiten bei den Landesjustizverwaltungen entgegenzuwirken. Der Deutsche Anwaltverein äußerte sich zustimmend zu der Neuregelung.

Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsministerium will noch im Frühjahr einen Vorschlag zur Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen vorlegen, schreibt zdf.de (Samuel Kirsch). Der EuGH und in der Folge das BAG hatten entschieden, dass Arbeitszeiten grundsätzlich erfasst werden müssten, allerdings liege es in den "gestaltenden Händen des Gesetzgebers", wie genau Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten in der Praxis erfassen sollen, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes Inken Gallner vor einigen Tagen.

Asyl/externe Verfahren: Rechtsprofessor Daniel Thym kritisiert auf LTO die "vermeintlich einfache Lösung", Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, wie dies Großbritannien mit seiner Ruanda-Lösung versuche. Thym beschreibt die rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, die mit einer Externalisierung verbunden sind. Diese könne allenfalls für einzelne Gruppen wie Bootsflüchtlinge im Mittelmeer "ein Baustein eines Gesamtansatzes" sein.

Abschiebung/Migrationsabkommen: Im FAZ-Einspruch widmet sich Rechtsprofessor Daniel Thym den bestehenden und geplanten Migrationsabkommen mit Asylherkunftsländern, die dafür sorgen sollen, dass abgelehnte Asylbewerber zurückgenommen werden bzw. Flüchtlinge bereits an der Aus- und Durchreise gehindert werden. Es müssten in langwierigen diplomatischen Verhandlungen für jedes Land individuelle Lösungen gefunden werden. Als Gegenleitung kämen visafreie Einreise oder legale Einwanderungsmöglichkeiten in Frage. Zugeständnisse müssten dann aber auch zurückgenommen werden, wenn die Aufnahme abgelehnter Asylbewerber verweigert wird. 

Planungsbeschleungigung/VwGO: Der Bundestag hat am Freitag nach einigen Änderungen das Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. LTO berichtet.

Es sei wichtig, die (Gerichts-)Verfahren insbesondere bei großen Projekten immer wieder unter die Lupe zu nehmen, meint Reinhard Müller (Sa-FAZ). Geschwindigkeit sei aber nicht alles, es komme auch auf die Effektivität der Behörden an. Das Gesamtpaket müsse stimmen.

Dokumentation der Hauptverhandlung: Eine gesetzliche Regelung für die audio-visuelle Aufzeichnung von Strafverfahren sei überfällig, mein Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Die Aufzeichnungen erlaubten eine Analyse, die für ein gutes und gründliches Urteil wertvoll werde. Auch Richterinnen und Staatsanwälte müssten das als Hilfe zu schätzen wissen.

Mietrecht: Angesichts der aktuellen Diskussion um strengere Regelungen für Indexmieten erläutert die Sa-FAZ (Corinna Budras, Julia Löhr u.a.) den bisherigen rechtlichen Rahmen und die Reformvorschläge.

AGG: Kritisch sieht Rechtsprofessor Arnd Diringer in der WamS die Vorschläge eines Bündnisses aus zahlreichen Organisationen für Ergänzungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, etwa die Ergänzung der Diskriminierungsmerkmale um Körpergewicht und mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache. Es sei allerdings zweifelhaft, ob die aufgestellten Forderungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Die Privatautonomie würde unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung auf dem Altar der Identitätspolitik geopfert.

EU-Vermittlungsausschuss: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lisa-Marie Lührs befasst sich im Verfassungsblog mit dem von Rechtsprofessor Rupert Scholz präsentierten Vorschlag eines Vermittlungsausschusses, der aus europäischen und nationalen Abgeordneten bestehen sollte. Dieser Vorschlag habe den Charme, dass Kompetenzkonflikte im politischen Prozess selbst und nicht in einem (zeitlich nachgelagerten) Gerichtsverfahren entschieden würden.

Justiz

EuGH zu Transparenzregister: Die Sa-SZ (Mauritius Much) erläutert die Auswirkungen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, mit der es künftig schwerer sein wird, die wirklichen Eigentümer von Firmen zu ermitteln. Das Luxemburger Gericht hatte im November festgestellt, dass der freie Zugang der Öffentlichkeit zu einem nationalen Transparenzregister die EU-Grundrechte von wirtschaftlich Berechtigten verletzt. Daraufhin war u.a. in Deutschland die Erfordernis eingeführt worden, dass nur noch bei Nachweis eines berechtigten Interesses Auskunft gegeben wird. Bei zwei Testfällen bekam die SZ zwar Auskunft, aber erst nach ein bis zwei Wochen, was für journalistische Zwecke eine sehr lange Zeitspanne sei.

BVerfG – Berlin-Wahl: Die Sa-FAZ (Stephan Klenner) erklärt, warum die Wiederholung der Berlin-Wahl möglicherweise nur vorläufig ist. In Karlsruhe liege noch eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von 42 Berlinern, darunter mehrerer Mitglieder des Abgeordnetenhauses gegen die Anordnung des Berliner Verfassungsgerichtshofes einer Wahlwiederholung. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur über die entsprechenden Eilanträge entschieden. Lege man allerdings die bisherige Karlsruher Rechtsprechung zum Wahlrecht der Bundesländer zugrunde, sei es unwahrscheinlich, dass die Beschwerdeführer Erfolg haben werden. In einem anderen Verfahren müssten die Karlsruher Richter:innen auch noch über die Wahlprüfungsanträge der Unions- und der AfD-Fraktion zur Bundestagswahl 2021 entscheiden, die in Berlin an den gleichen Mängeln litt. 

OLG Düsseldorf zu geplantem rechtsextremistischem Schulanschlag: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 17-jährigen Jeremy R., der geplant hatte, ein Attentat auf seine Schule zu verüben, zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem müsse er sich in kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung begeben, schreibt die Sa-FAZ (Reiner Burger). Im vergangenen Mai hatten Spezialkräfte der Polizei im Zimmer des Jugendlichen nicht nur Armbrüste, Messer und Luftdruckpistolen, sondern auch massenweise Material zum Rohrbombenbau sichergestellt.

BayObLG – Eventim: Über die vom Verbraucherzentrale Bundesverband erhobene Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter Eventim berichtet jetzt auch die Sa-FAZ (Benjamin Fischer/Marcus Jung). Es geht um Gebühren bei der Rückerstattungen von Tickets von während der Corona-Pandemie abgesagten Konzerten.

OLG Frankfurt/M. zu Wirecard-Anleger: Die Bafin muss Wirecard-Anleger nicht entschädigen, hat das OLG Frankfurt/M. in zweiter Instanz entschieden. Ein Aktionär hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wegen angeblicher Versäumnisse bei der Aufsicht über den bayerischen Zahlungsabwickler und wegen Amtsmissbrauchs verklagt. Das Gericht verweist in seiner Entscheidung auf die 2019 durchgeführte Sonderprüfung. Dass die Bafin schon früher hätte prüfen müssen, sei nicht belegt, so das Gericht. Überdies sei nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten nicht eingetreten wäre. spiegel.de und LTO berichten.

LG Köln – Missbrauch durch Babysitter: Die WamS (Per Hinrichs) berichtet über das Strafverfahren gegen Marcus R., der sich als Babysitter zwischen 2005 bis 2009 in insgesamt 124 Fällen an Kindern im Alter von vier Wochen bis 13 Jahren vergangen haben soll. Er soll die Taten gefilmt und die Aufnahmen mit anderen Pädophilen geteilt haben.

LG Münster – Tötung von Transmann Malte C.: Über den Prozess gegen einen 20-Jährigen, der im vergangenen Jahr einen Transmann in Münster totgeprügelt haben soll, berichtet die Mo-SZ (Veronika Wulf). Der Täter sei laut einem Gutachten uneingestanden schwul.  Das heiße aber nicht, dass LSBTIQ-Feindlichkeit als Tatmotiv ausgeschlossen werden könne, sagte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann.

LG Braunschweig – Dieselskandal/Ex-VW-Chef Winterkorn: Warum es fraglich ist, dass sich der frühere VW-Vorstandschef Martin Winterkorn tatsächlich vor Gericht verantworten muss, erläutert die Sa-FAZ (Christian Müßgens/Henning Peitsmeier). Sein Verfahren wurde von dem der übrigen Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Erst wenn die Strafkammer ein Urteil gegen die vier anderen Beschuldigten gefällt habe, solle Winterkorn an die Reihe kommen.

Die Aufarbeitung des Dieselskandals werde für den Rechtsstaat in Deutschland immer stärker zur Bewährungsprobe, kommentiert Christian Müßgens (Sa-FAZ) in einem separaten Text. Während amerikanische Behörden zügig und entschlossen anpackten, milliardenhohe Strafen verhängten und einzelne Verantwortliche des Konzerns ins Gefängnis brächten, stritten Juristen in Braunschweig weiter über die Frage, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei. Für das Vertrauen der Bürger in die Justiz sei das alles andere als förderlich, und auch das Signal an Manager großer Unternehmen sei fatal.

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer beleuchtet in seiner Kolumne auf spiegel.de die Vorwürfe gegen den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Ein Staatsanwalt, der von potenziell zu Verfolgenden direkt oder indirekt bezahlt werde, um günstige Ergebnisse staatlicher Verfahren zu fördern, sei ein rechtsstaatlicher Super-GAU, schreibt Fischer. Ob die Vorwürfe zuträfen oder gar noch weitergingen, werde hoffentlich die Hauptverhandlung zeigen. Der Vertrauensschaden für die Justiz sei gleichwohl schon jetzt groß.

VG Neustadt zu Bordellkontrollen: Weil in einem Bordell nicht zwischen privaten und nicht-privaten Räumlichkeiten unterschieden werden kann, dürfe das Ordnungsamt alle Räumlichkeiten betreten, um die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren. Auch Aufenthalts- und Ruheräume für Prostituierte und sonstige Beschäftigte stellten Geschäftsräume dar, so laut LTO das Verwaltungsgericht Neustadt. Geschäftsräume seien nicht nur öffentlich bzw. für Kunden zugängliche Räume, sondern alle abgeschlossenen Räumlichkeiten.

StA Wuppertal – Steuerhinterziehung: Ein Immobilienunternehmen aus Essen soll vor Jahren hohe Gewinne verschoben haben, um von der niedrigen Gewerbesteuer in einer anderen Gemeinde zu profitieren. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt jetzt, wie die Mo-SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt) berichtet. Was sich jetzt in Wuppertal anbahne, könnte ein Signal an Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Kommunen in ganz Deutschland sein, auch bei vielen anderen Firmen genauer hinzusehen und, wenn möglich, zu ermitteln.

U-Haft/überlange Strafverfahren: Erneut mussten im vergangenen Jahr bundesweit 73 Verdächtige wegen langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden, meldet spiegel.de. Der Richterbund sieht als Ursache für die Entwicklung zunehmend komplexe Strafverfahren, aber auch einen Personalmangel bei Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die Länder widersprechen teilweise.

Klimaklagen: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) untersucht, ob, nachdem bisher Klimaklagen von Aktivisten und Biobauern gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert waren, Anlegerklagen eine Alternative sein können. In London hat die Umweltorganisation Client Earth eine solche Klage gegen Shell anhängig gemacht. Der Vorstand habe gegen seine Pflichten verstoßen, weil er es versäumt habe, die "wesentlichen und vorhersehbaren" Risiken in ihre Strategie einzubeziehen. Anders als in Großbritannien könnten Aktionäre hierzulande aber in der Regel nicht direkt gegen den Vorstand klagen, so Janisch, denkbar wäre aber, als Aktionär die Entlastung des Vorstandes anzufechten, weil dieser den Klimaschutz nicht hinreichend im Blick habe.

Kreuze und Kopftücher im Gericht: In seiner Kolumne "Vor Gericht" fragt sich Ronen Steinke (Sa-SZ), warum eigentlich in vielen deutschen Gerichten Jesus-Kreuze an der Wand hängen, eine Richterin oder Staatsanwältin aber kein Kopftuch tragen darf. Eine Richterin mit Kopftuch sei ein Anblick, bei dem einem Angeklagten wahrscheinlich trotzdem noch klar bliebe, dass dies nur eine Richterin unter vielen sei, nicht 'die' Justiz. Symbole an den Wänden hingegen repräsentierten eher die Justiz insgesamt, so Steinke.

Recht in der Welt

Israel – Justizreform: In Israel wird der Widerstand gegen die geplante Reform des Rechtssystems stärker. Die FAZ (Christian Meier) berichtet über die Proteste. Laut spiegel.de sind in den vergangenen Tagen 200.000 Menschen in Tel Aviv und anderen Städten auf die Straße gegangen.

Der Verfassungsblog dokumentiert ein Statement kanadischer Rechtswissenschaftler zu den Verschlägen für eine Reform des Rechtssystems in Israel. Sie treibe die Sorge um, dass mit der geplanten Umgestaltung die demokratische Regierungsführung geschwächt, die Rechtsstaatlichkeit untergraben, die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet und der Schutz der Menschenrechte beeinträchtigt werde, schreiben die Juristen.

Polen – Justizreform: Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda hat einen vom Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf, der einen Kompromiss mit Brüssel über EU-Mittel für Polen ermöglichen sollte, weder unterzeichnet noch mit seinem Veto belegt, meldet die Mo-FAZ (Gerhard Gnauck). Der Entwurf sehe vor, dass ein großer Teil der Disziplinarfälle polnischer Richter nicht mehr wie bisher am Obersten Gericht verhandelt, sondern an das Oberste Verwaltungsgericht verlagert werde, um eine Maßregelung regierungskritischer Richter zu verhindern. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes gehört zu den Meilensteien für die Auszahlung von 36 Milliarden Euro an Zuschüssen und Krediten aus dem Corona-Aufbaufonds der EU.

Juristische Ausbildung

Law Clinics: Die Sa-FAZ (Pia Pankoke) stellt das System der Law Clinics vor, bei denen Jurastudierende Rechtsuchende beraten. Seit einigen Jahren wachse die Anzahl an Law Clinics kontinuierlich, inzwischen gebe es an Jurafakultäten bundesweit mehr als 60 aktive Law Clinics.

Sonstiges

Betrügerischer Hauskauf: Der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet über den Fall einer Hausverkäuferin, die einer wohl betrügerischen Masche auf den Leim gegangen ist. Während die Verkäuferin auf die Zahlung des Kaufpreises wartete, nahmen der Käufer und seine Familie bereits nach und nach das Haus in Beschlag. Zwar wurde eine Räumungsklage eingereicht, doch der erste Termin soll erst am 15. März 2023 sein – fast viereinhalb Monate später. Der Fall sei extrem, aber nicht singulär, schreibt der Autor und nennt weitere Beispiele.

"Big Mäck": Der Politikwissenschaftler Anis Ben-Rhouma hat sich für LTO die Netflix-Doku "Big Mäck: Gangster und Gold" angeschaut. Es geht um Donald Stellwag, der 1994 zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen eines Banküberfalls verurteilt wurde. Später stellte sich heraus, dass der Verdächtige die Tat nicht begangen hatte. Es sei eine gelungene und spannende Dokumentation in bester Netflix-Qualität geworden und stehe amerikanisch geprägten True Crime-Stories wenig nach.

Überzeugungstäter: Martin Rath schaut sich auf LTO das Phänomen "Überzeugungstäter" an und erläutert den "Nutzen und Schaden der Überzeugungen" vor Gericht.

Das Letzte zum Schluss

Trunkenheitsfahrt als "Notfall": Erfolgreich konnte sich ein Mann in Kalifornien gegen eine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer verteidigen, indem er angab, er habe vor zwei wütenden Frauen flüchten müssen, nachdem seine Ehefrau ihn mit seiner Geliebten erwischt habe. Das Autofahren sei deswegen notwendig und damit zulässig gewesen, heißt es bei spiegel.de. Das kalifornische Gesetz erlaube das Autofahren unter Alkoholeinfluss in Notfällen, wenn Menschen schwerer körperlicher Schaden drohe und es keine Alternative zum Auto gebe.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51042 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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