Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Februar 2023: Warten auf Busch­mann / Lars Bro­cker ans BVerfG? / Ist Ste­phan Har­b­arth far­blos?

06.02.2023

Justizminister Marco Buschmann hat keine Eile bei der Verschärfung des Mietrechts. Die SPD-Länder wollen Lars Brocker für das BVerfG nominieren. Welt-Autor van Lijnden hält das öffentliche Bild des BVerfG-Präsidenten für "blutleer".

Thema des Tages

Mietrecht: Bauministerin Klara Geywitz (SPD) wartet dringend auf einen Gesetzentwurf zum Mietrecht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Konkret geht es darum, die 2025 auslaufende Mietpreisbremse bei Neuvermietungen bis 2029 zu verlängern. Außerdem soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf elf Prozent abgesenkt werden. Und schließlich sollen alle Städte über 100.000 Einwohner:innen verpflichtet werden, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Alle Projekte sind im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vereinbart, allerdings ohne Termin. Buschmann kündigte an, er werde demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen. Es besteht allerdings der Verdacht, dass Buschmann kein großes Interesse an Mietrechtsverschärfungen hat und vielleicht auch Druck auf Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ausüben will, die ihn mit ihren anhaltenden Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen behelligt. Forderungen von SPD und Grünen, wegen der Inflation Indexmieten zu deckeln, lehnte Buschmann sofort ab. Es berichten Sa-SZ (Constanze von Bullion/Angelika Slavik), Hbl (Dietmar Neuerer) und Mo-Welt. 

Justizminister Buschmann im Interview: Im Gespräch mit tagesspiegel.de (Valerie Höhne/Lea Schulz) spricht sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für ein hybrides Tribunal zur Ahndung von Kriegsverbrechen in der Ukraine aus, äußert sich zu dem Vorwurf, sein Ministerium blockiere Reformen im Mietrecht und erläutert, warum ihm das Quick-Freeze-Verfahren an Stelle einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung so wichtig ist. Außerdem verweist er auf die von ihm geplanten Änderungen im Namensrecht und beschreibt die Hürden, die für ein Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle aus dem Weg geräumt werden müssen. Nach dem Messerangriff eines staatenlosen Palästinensers in Schleswig-Holstein plädiert er dafür, von den Möglichkeiten für Ausweisung und Abschiebung mehr Gebrauch zu machen. 

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: LTO (Christian Rath) hat erfahren, dass die SPD-regierten Länder als Nachfolger für die demnächst ausscheidende Gabriele Britz den Präsidenten des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichtes und des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker, vorschlagen wollen. Sein Name sei schon 2020 im Spiel gewesen, als es um die Nachfolge von Verfassungsrichter Johannes Masing ging, sei aber damals schon in Fachkreisen auf wenig Begeisterung gestoßen. Es sei allerdings fraglich, ob Brocker die erforderliche Zustimmung der unionsregierten Länder erhält, denn entsprechend der politischen Vereinbarung von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP müsste die Position eigentlich mit einem Bundesrichter/einer Bundesrichterin besetzt werden. Bisher ist die Wahl im Bundesrat für den 10. Februar geplant.

Extremistische Schöff:innen: tagesschau.de (Kerstin Anabah) erläutert die Funktion und Aufgaben von ehrenamtlichen Richter:innen, insbesondere von Schöff:innen und berichtet dabei auch über einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, mit dem die Verfassungstreue als Voraussetzung für die Berufung in ein Schöffenamt gesetzlich festgeschrieben werden soll. Derzeit läuft die Suche nach entsprechenden Kandidat:innen für die Amtszeit ab 2024.

Geheimdienstkontrolle: Nach Recherchen der Mo-SZ (Manuel Bewarder/Florian Flade u.a.) gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Zuständigkeit des Unabhängigen Kontrollrats (UK-Rat) zu erweitern. Bisher ist der UK-Rat, der nach dem BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 eingerichtet wurde, für die Genehmigung und Überwachung der technischen Aufklärung des BND zuständig. Künftig könnte er auch für menschliche Quellen und den Verfassungsschutz zuständig sein.

NetzDG und DSA: Rechtsanwalt Jonas Kahl und der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Liepert fordern auf LTO, § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Digital Services Actes (DSA) beizubehalten. Die Zustellungsregelungen des NetzDG sollten in Bezug auf Gerichtsverfahren erhalten bleiben, da im DSA eine entsprechende Regelung fehle und sonst ein zügiger Eilrechtsschutz ausgeschlossen wäre.

Dokumentation der Hauptverhandlung: Nun berichtet auch der Spiegel (Jan Friedmann) über die gemeinsame Stellungnahme der Generalstaatsanwält:innen gegen die audiovisuelle Aufzeichnung von Strafprozessen. Der von Justizminister Marco Buschmann  (FDP) vorgelegte Gesetzentwurf löse kein Problem, sondern schaffe neue, heißt es in dem Papier. Es handele es sich eher um einen zusätzlichen Werkzeugkasten für Strafverteidiger:innen, befürchtet der Münchener Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, der auch die Gefahr sieht, "dass Zeugen ihre Aussagen abschwächen oder vorfiltern, wenn die Kamera mitläuft".

Sexuelle Identität im GG: In der Union gibt es erste zustimmende Worte zum Vorschlag der Ampelkoalition, die "sexuelle Identität" ausdrücklich in den Diskriminierungsschutz des Artikel 3 GG aufzunehmen, meldet der Spiegel und zitiert den CDU-Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak. Er finde das längst überfällig und hoffe, dass man das in dieser Legislaturperiode hinbekomme.

Justiz

BVerfG-Präsident Harbarth: Constantin van Lijnden (Mo-Welt) blickt auf das erste Drittel der Amtszeit des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth zurück. Er erinnert an "die – nicht immer faire – Kritik angesichts möglicher Interessenkonflikte", an ein "schmallippiges" Pressegespräch 2022 und wundert sich über den "PR-Stunt", den Harbarth vor einigen Tagen bei einem Amtsgericht im Ahrtal "inszenierte". Ironischerweise füge sich Harbarths Versuch medialer Selbstinszenierung nahtlos in das öffentliche Bild, das er auch bisher hinterlassen habe: "blutleer, nichtssagend – und bald vergessen". 

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Die FAS (Helmut Schwan) widmet sich ausführlich dem laufenden Strafprozess gegen den suspendierten Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Der Vorwurf, einer der exponiertesten Kämpfer gegen Korruption sei selbst bestechlich, habe das Vertrauen in die Integrität der Justiz schwer erschüttert. Badle, der als Spezialist in der Verfolgung von ärztlichem Abrechnungsbezug galt, soll dem Unternehmen eines Freundes Gutachtenaufträge zugeschanzt und dafür von 2015 bis 2020 rund 350.000 Euro kassiert haben. In seiner Einlassung vor Gericht habe Badle erklärt, er sei der Staatsanwaltschaft dankbar, ihn "aus dem Sumpf gezogen" zu haben, "denn allein hätte er nicht aufhören können".

LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Beim Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe machen die Angeklagten weiter keine Angaben zu den zwei noch unbekannte Beteiligten, so die Sa-SZ (Iris Mayer). Deshalb könnte die Verfahrensabsprache – mildere Strafen gegen Rückgabe der Beute und Geständnisse – "noch wackeln". Bereits am Donnerstag habe die Staatsanwaltschaft moniert, dass die Einlassungen der sechs Angeklagten nicht glaubhaft, zumindest aber lückenhaft seien.

VG Berlin zu Polizist in Social Media: Das Verwaltungsgericht Berlin hat laut LTO in einer Eilentscheidung bestätigt, dass von einem Polizeihauptkommissar, der bei Tiktok und Youtube als "Officer" auftrat und dort Inhalte mit Polizeibezug postete, zu Recht die sofortige Löschung aller Beiträge mit Polizeibezug sowie des Profilnamens "Officer (…)" gefordert wurde. Der Polizist hatte unter anderem ein Interview mit einem bekannten Angehörigen eines Berliner Clans veröffentlicht und diesen dabei geduzt. Das offenbare ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu, so das VG in seiner Entscheidung, und begründe Zweifel, ob der Polizist sein Amt in Zukunft pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Private Kontakte in dieser Szene widersprächen der Treuepflicht, der der Polizeibeamte unterliegt.

VG Stuttgart zu Ministerium gegen Präsidialrat: Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) verzichtet auf Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom November. Im Streit um die Neubesetzung der Spitze des OLG Stuttgart hatte die Ministerin versucht, die Kompetenzen des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit klären zu lassen, nachdem dieser ihren Personalvorschlag abgelehnt hatte. Gentges vertrat die Position, der Präsidialrat übe nur eine Rechtsmäßigkeitskontrolle aus und habe kein Auswahlermessen. Das VG Stuttgart hielt jedoch schon die Klage für nicht statthaft. Nun kann der Richterwahlausschuss des Landes über die Besetzung der OLG-Leitung entscheiden. Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und LTO berichten.

GBA Peter Frank im Interview: Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) spricht Generalbundesanwalt Peter Frank über die Putschpläne aus der Reichsbürger-Szene, die militante Antifa, den russischen Spion im BND, den Angriff auf die Gaspipeline Nordstream 2, das Strukturverfahren zum russischen Angriff auf die Ukraine und die Diskusson um ein Sondertribunal zum Ukrainekrieg.

Verfahrensdauer: 80 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage des Allensbach-Instituts für den Roland Rechtsreport finden, dass die Verfahren an deutschen Gerichten zu lange dauerten, so der Spiegel (Sophie Garbe). Die Werte lägen deutlich über denen aus dem Jahr 2010, damals hätten 60 Prozent die Gerichte als überlastet wahrgenommen. Der Deutsche Richterbund sieht in den aktuellen Zahlen ein Alarmsignal und appelliert an die Politik, Personallücken zu schließen und die Digitalisierung voranzutreiben.

Internetkriminalität: Die FAS (Sarah Huemer) stellt die Arbeit der Frankfurter Oberstaatsanwältin Jana Ringwald vor, die u.a. die hessische Zentralstelle zur Verwertung von Kryptowährungen leitet. Ihre Aufgabe sei es, "sich mit der dunklen Seite von Kryptowährungen zu beschäftigen und Kriminelle zu schnappen, die Bitcoin & Co. für illegale Geschäfte verwenden".

Angeklagte vor Gericht: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Verena Mayer (Sa-SZ) dem "Auftritt" Angeklagter vor Gericht, der manchmal sogar "filmreif" gerate. Auch wenn es hierzulande keine Jury gebe, versuchen Verteidiger immer häufiger, ihre Mandanten noch vor der Beweisaufnahme "ins rechte Licht zu rücken". Außerdem gebe es die Aktivistinnen und Aktivisten, die ihren Prozess als Bühne nutzen.

Recht in der Welt

USA – Musk-Tweets: In den USA ist eine Sammelklage von Anlegern gegen den Tesla-Chef Elon Musk gescheitert. Via Twitter hatte Musk vor vier Jahren angekündigt, Tesla von der Börse zu nehmen, dies aber später wieder zurückgenommen. Die klagenden Anleger:innen warfen Musk vor, seine Tweets hätten einen Betrug dargestellt, der Schwankungen des Aktienkurses auslöste. Ein Geschworenengericht in San Francisco kam nun aber einstimmig zu dem Schluss, dass die Klägerseite nicht nachweisen konnte, dass Musk für ihre Verluste auf dem Aktienmarkt verantwortlich gewesen sei. Über die Entscheidung berichten Mo-FAZ (Roland Lindner) und Mo-SZ.

Musk habe, das sei der Kern des Urteils, die Anleger nicht bewusst getäuscht, meint Jürgen Schmieder (Mo-SZ). Die Anleger:innen seien immer noch selbst verantwortlich für die Entscheidung, in welche Firmen sie investierten.

Italien – Justiz: Über das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in die italienische Justiz berichtet die Mo-FAZ (Matthias Rüb). Die Befragten hätten als wichtigsten Grund für das Misstrauen in die Justiz die zu lange Dauer der Gerichtsverfahren, gefolgt vom politischen Aktivismus mancher Strafverfolger genannt. Nachdem die frühere Justizministerin Marta Cartabia eine Verkürzung der Prozessdauer durchgesetzt habe, will nun der aktuelle Justizminister Carlo Nordio die gesetzlichen Hürden für das Abhören privater Kommunikation erhöhen. Nirgendwo werde mehr abgehört als in Italien.

Spanien – Sexualstrafrecht: Eine Reform des spanischen Sexualstrafrechtes hat dazu geführt, dass zahlreiche Sexualstraftäter früher als geplant aus der Haft entlassen werden. Mit der Gesetzesänderung sollten eigentlich Frauen durch Einführung des Prinzips "nur ein Ja ist ein Ja" besser geschützt werden. Die Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet.

Israel – Justizreform: Die rechte Regierungskoalition in Israel stehe davor, eine Reihe von Verfassungs- und Rechtsänderungen in Kraft zu setzen, die darauf abzielten, dass ihre Gesetze und Beschlüsse kein Gericht mehr kontrollieren und keine Minderheiten- und Menschenrechte ihrer Macht mehr im Weg stehen, schreibt Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) in seinem Editorial. Er hat außerdem mit der israelischen Juristin Tamar Hostovsky Brandes gesprochen, die die "beispiellose Mobilisierung der Rechtswissenschaft" beschreibt, die gerade stattfindet, um die israelische Bevölkerung darüber aufzuklären, was das bedeutet, was da in der Knesset beschlossen werden soll.

USA – Guantanamo: Im US-Gefangenenlager Guantanamo seien mehr als 20 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 noch 34 Häftlinge untergebracht, so LTO. Die US-Regierung bemühe sich weiter darum, zusammen mit anderen Ländern die Zahl der Gefangenen auf verantwortungsvolle Weise zu reduzieren und das Lager letztlich zu schließen.

Sanktionen gegen Russland/Enteignungen: Im Verfassungsblog untersucht Rechtsprofessor Christian Tietje, ob und wie der Wiederaufbau der Ukraine durch Enteignungen russischen Vermögens finanziert werden könnte. Eine solche Forderung mag zwar einleuchtend erscheinen, so Tietje, bei nüchterner Betrachtung zeigten sich aber klare rechtsstaatliche Grenzen aus dem Völker- und Europarecht. Reparationspflichten könnten nicht einseitig durch den Kriegsgewinner auferlegt werden, sondern seien in das Völkerrechtsregime der Staatenverantwortlichkeit eigebunden. Man solle die etablierten rechtsstaatlichen Standards, die hier zu beachten seien, nicht vorschnell über Bord werfen – erst recht nicht, wenn es gerade das Ziel des Aggressors ist, eben jene zu zerrütten, mahnt der Autor.

EGMR/Ungarn – Tod eines Flüchtlings: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings im Jahr 2016 verurteilt, berichtet beck-aktuell. Die ungarischen Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss dem Bruder des Mannes nun knapp 40.000 Euro Schadensersatz zahlen.

EGMR/Litauen – Kinderbuchverbot: Rechtsprofessorin Elisabeth Greif und Doktorandin Linda Greuter analysieren im Verfassungsblog eine Litauen betreffende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 23. Januar. Darin wurde festgestellt, dass es gegen das in der EMRK gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt, ein Märchenbuch für Kinder, in dem gleichgeschlechtliche Beziehungen dargestellt werden, (vorübergehend) aus dem Verkehr zu ziehen und es anschließend als "schädlich für Kinder unter 14 Jahre" zu kennzeichnen. Es ging um ein Buch der verstorbenen LGBTQ-Aktivistin Neringa Dangvyde Macate, in dem klassische Märchen in zeitgemäßer Form neu interpretiert werden, um Kindern gesellschaftliche Themen wie etwa die Ausgrenzung von marginalisierten Gruppen nahe zu bringen. Die Autoren des Artikels stellen kritisch fest, dass der Gerichtshof die Prüfung einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes der EMRK mit zwölf zu fünf Stimmen abgelehnt hatte und hoffen, dass der EGMR "die nächste Chance nicht ungenutzt verstreichen" lasse.

Türkei – Zwangs-Kinderheirat: In der Türkei findet ein Prozess über die Zwangsverheiratung einer Sechsjährigen großes Interesse. Angeklagt sind u.a. der Vater und die Mutter des Mädchens sowie ihr Ehemann. Ihnen drohen Haftstrafen zwischen 18 und 30 Jahren. Kinderhochzeiten seien auch in der Türkei verboten, aber das heiße nicht, dass es sie nicht gebe, so die Mo-SZ (Christine Schlötzer). Der Prozess findet im Umfeld der einflussreichen islamischen Ismail-Aga-Sekte statt. 

Juristische Ausbildung

Legal Tech und IT-Recht für Referendar:innen: Bei der bayerischen Referendarsausbildung soll künftig verstärkt ein Fokus auf IT-Recht und Legal Tech gelegt werden, berichtet LTO-Karriere. Ab Juli sollen die Gebiete auf den Lehrplan gesetzt werden, habe das zuständige Ministerium mitgeteilt. Die Initiative hierfür sei von Studierenden aus München gekommen.

Onlineanmeldung für das Referendariat: Sachsen-Anhalt bietet nach eigenen Angaben als erstes Bundesland eine Onlineregistrierung für das Referendariat an. Wie LTO-Karriere schreibt, sei zudem die Einführung der Online-Anmeldung für die juristischen Staatsprüfungen geplant, entsprechende Vorbereitungen liefen.

Sonstiges

Jugendstrafrecht: Das Jugendstrafrecht sei seit seiner Einführung vor einhundert Jahren eine Erfolgsgeschichte, schreibt die Sa-SZ (Ronen Steinke) in einem ausführlichen Beitrag. Die Idee des Jugendgerichtsgesetzes, das am 16. Februar 1923 im Reichstag angenommen wurde, sei bestechend simpel: Der Jugendrichter trete nicht als zorniger Vergelter auf, sondern er erstelle eine Diagnose wie ein Arzt und entscheide danach in großer Freiheit, was die beste Medizin sei: Arbeitsstunden, Auflagen, Weisungen, so der Autor. Der Erziehungsgedanke könne aber auch dazu führen, dass der Staat den delinquenten Jugendlichen härtere Sanktionen auferlegt als Erwachsenen.

Maaßen/Parteiausschluss: Die CDU-Spitze hatte den früheren Präsidenten des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen mit einem Ultimatum, das am gestrigen Sonntag ablief, aufgefordert, die Partei zu verlassen. tagesschau.de (Christoph Kehlbach) erklärt aus diesem Anlass den Ablauf eines Parteiordnungsverfahrens.

Klimaproteste: Auf Juwiss.de kritisieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Jane Wolf und Fynn Wenglarczyk, dass in den bisherigen gerichtlichen Argumentationen in der Regel das Vorliegen einer rechtfertigenden Klima-Notstandslage abgelehnt werde. Dabei werde jedoch verkannt, dass man es beim Klimawandel mit "einem intergenerationalem Demokratieproblem" zu tun habe. Die Entscheidung, nicht genug für den Klimaschutz zu tun, sei keine auf Zeit, wie es aber etwa für eine demokratische Entscheidung kennzeichnend wäre, so die Autoren, sie lasse sich von der jetzigen Minderheit (der jungen, "letzten" Generation) nicht als möglicherweise spätere parlamentarische Mehrheit revidieren.

Rechtsgeschichte – Nachkriegs-Doppelehen: Martin Rath beleuchtet auf LTO Verfahren aus Nachkriegsdeutschland, in denen sich Gerichte mit Doppelehen zu befassen hatte. So hatte eine Frau, deren erster Mann im Konzentrationslager ermordet worden war, noch vor der Todeserklärung einen britischen Soldaten geheiratet, um so einen britischen Aufenthaltstitel zu erlangen und um ihrer kranken Mutter in Großbritannien beistehen zu können.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Februar 2023: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50980 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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