Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Januar 2023: Politik durch Gerichte? / Canna­bis-Urteil noch im Früh­jahr? / GenStA Berlin ent­lastet Finanz­mi­nister Lindner

30.01.2023

Rechtsprofessor Matthias Herdegen meint, dass sich Gerichte zu sehr in die Politik einmischen. Das BVerfG dürfte bald über das strafrechtliche Cannabisverbot entscheiden. Gegen Finanzminister Christian Lindner liegt kein Anfangsverdacht vor.

Thema des Tages

Rechtsprechung und Politik: Rechtsprofessor Matthias Herdegen konstatiert im Interview mit der Mo-Welt (Hannelore Crolly) "einen Bedeutungsschwund des demokratischen Prozesses und des Parlamentarismus", "während eine zunehmend kreative und selbstbewusste Justiz dem Gesetzgeber immer mehr Entscheidungen aufdrängt". Statt nur zu überwachen, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird, setzten sich Gerichte als politische Kraft ans Steuer des Staatsschiffes, so Herdegen. Rechtsprechung und Rechtswissenschaft schienen teilweise der Ansicht zu sein, bestimmte Aufgaben seien zu wichtig, um sie dem Parlament zu überlassen - auch dort wo das Grundgesetz dem demokratischen Prozess weiten Raum gebe. Der Rechtswissenschaftler nennt als Beispiel den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und befürchtet, dass durch ein stetes Ausweiten des verfassungsrechtlichen Korsetts für die Politik bei den Bürgern der Eindruck aufkomme, immer mehr Grundsatzfragen seien schon vorentschieden und würden gar nicht mehr Thema eines demokratischen Prozesses. Dabei sei doch das Parlament das entscheidende Staatsorgan, um gesellschaftliche Konflikte auszutragen und Interessen oder Freiheitsrechte abzuwägen, betont Herdegen.

Rechtspolitik

Unternehmen und Nachhaltigkeit: Anfang Januar ist die EU-Richtlinie über die Berichtspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Die WamS (Stefan Beutelsbacher) fasst Stimmen aus der Wirtschaft zu den praktischen Auswirkungen der Neuregelung zusammen. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) befürchtet eine bürokratische Überforderung insbesondere mittelständischer Unternehmen. Bald müsse sich jeder Mittelständler ab 250 Beschäftigten durch Hunderte Seiten Vorgaben wälzen und komplizierte Berichte schreiben, kritisiert der BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Lieferketten und Menschenrechte: Juliane Kippenberg (Human Rights Watch) kritisiert in einem Gastbetrag für die Mo-taz, Deutschland setze sich bei den Beratungen für eine EU-Lieferketten-Richtlinie dafür ein, dass entsprechend zertifizierte Unternehmen von der Haftung für Fahrlässigkeit bei Menschenrechtsverletzungen ausgenommen werden. Damit stelle die Bundesregierung die Interessen von Unternehmen über die der Opfer von Rechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten – und begehe Wortbruch zu dem Bekenntnis des Koalitionsvertrags für wirksame Lieferkettenregelungen.

Dokumentation der Hauptverhandlung: Auf LTO erläutert BGH-Richter Andreas Mosbacher, warum er eine Dokumentation der Hauptverhandlung für sinnvoll hält. Es tue einem Prozess nicht gut, wenn die exklusive Definitionsmacht über das, was Angeklagte, Zeugen und Sachverständige ausgesagt haben, nur einem Teil der Verfahrensbeteiligten anvertraut sei. Deshalb gebe es in allen anderen Verfahrensarten in Deutschland und in den allermeisten Mitgliedsstaaten der EU in Strafverfahren eine objektive inhaltliche Dokumentation der Beweisaufnahme. Mosbacher plädiert – anders als der aktuelle Gesetzentwurf – für eine bloße Ton- statt einer Videoaufnahme. Sie sei deutlich günstiger in Anschaffung und Unterhalt, viel einfacher zu handhaben und schütze in Zeiten bildmächtiger Verbreitungsmedien die Persönlichkeitsrechte Betroffener weitaus besser als die missbrauchsanfälligere Videoaufnahme.

Ersatzfreiheitsstrafe: Die Sa-taz widmet sich in mehreren Beiträgen der aktuellen Debatte um die Ersatzfreiheitsstrafe. Manuela Heim (Sa-taz) erläutert die Problematik an einem konkreten Beispiel. Christian Rath (Sa-taz) stellt anhand der Bundestagsdebatte vom vergangenen Donnerstag fest, dass die Ampel-Mehrheit für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe stehe. Er schildert auch die Reformbemühungen seit 1998. Für den Leiter der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee Uwe Meyer-Odewald gehen die Pläne nicht weit genug, wie er im Interview mit der Sa-taz (Manuela Heim) sagt. Er plädiert für eine Entkriminalisierung insbesondere des Schwarzfahrens. Ersatzhaft sollte nach schwedischem Modell nur bei Zahlungsunwilligen, nicht bei Zahlungsunfähigen vollstreckt werden. Betroffen seien überwiegend Personen, die ein Fall für aufsuchende Sozialarbeit seien, aber nicht für das Gefängnis. 

VGT – E-Scooter und Alkohol: Der Verkehrsgerichtstag hat sich laut LTO gegen höhere Promillegrenzwerte für Fahrer von E-Scootern ausgesprochen. Das heißt, für eine Strafbarkeit soll weiterhin ein Promillewert von 1,1 gelten. Darüber hinaus wurde gefordert, dass bei Fahrten mit 1,1 Promille nicht per se der Führerschein entzogen werden müsse, sondern die Gerichte je nach Fall die Möglichkeit haben sollen, nur ein Fahrverbot auszusprechen.

Justiz

BVerfG – Cannabis: Nach Informationen von LTO (Hasso Suliak) entscheidet das Bundesverfassungsgerichts bis zum Frühsommer über die konkreten Normenkontroll-Anträge mehrerer Amtsgerichte gegen das strafrechtliche Cannabisverbot im Betäubungsmittelgesetz. Sollte das BVerfG die Cannabis-Strafvorschriften kippen, dürfte das neuen Schwung in die Debatte bringen und der Ampel Rückenwind verschaffen, heißt es im Text. Bewerte das BVerfG die geltende repressive Rechtslage allerdings als verfassungskonform, geriete die Koalition wohl gehörig unter Druck – gegenüber den Legalisierungsgegnern wäre dann ein enormer Begründungsaufwand vonnöten, warum die Rechtslage dennoch geändert werden soll.

GenStA Berlin – Finanzminister Lindner: Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat am Freitag mitgeteilt, dass kein Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit bestehe. Eine entsprechende Prüfung sei abgeschlossen worden, berichtet u.a. spiegel.de. Anlass der Prüfung war ein Grußwort Lindners für die BBBank, bei der er auch einen Kredit für einen privaten Hauskauf aufgenommen hatte. Die Prüfung habe keine Hinweise dafür erbracht, dass an die Darlehensgewährung die Erwartung der Einflussnahme auf künftige und/oder die Honorierung vergangener Dienstausübungen geknüpft gewesen wäre – auch nicht im Sinne der Schaffung eines generellen Wohlwollens bezogen auf künftige Fachentscheidungen.

BVerfG – Parteienfinanzierung: Rechtsprofessor Uwe Volkmann analysiert im Verfassungsblog das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung und stellt dabei in Frage, ob die vom Gericht geforderte Begründungstiefe, die sich an Verwaltungsentscheidungen orientiert, tatsächlich auch für die Legislative gelten sollte. Der Gesetzgeber habe seine Entscheidung hier ja durchaus begründet, so Volkmann, er habe nur versäumt, die Gründe auch hieb- und stichfest zu formulieren und möglichst mit entsprechenden Zahlen zu unterlegen.

Das Urteil sei "zu weich, um das Parlament zum Sparen anzuhalten", nötig sei eine andere Form der Kontrolle, kommentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Er schlägt eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vor, vergleichbar der KEF für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es gehe bei der staatlichen Parteienfinanzierung nicht einfach nur um Geld, betont Heribert Prantl (Sa-SZ). Es gehe ganz grundsätzlich um die Rolle und den Einfluss der Parteien im Staat des Grundgesetzes und es gehe darum, ob dieses Land ein Parteienstaat oder ein Bürgerstaat sein solle.

BGH zu elektronischer Passkontrolle: Wer einen Flug verpasst, weil die automatisierte Grenzkontrolle "EasyPASS" bei Kindern nicht anwendbar ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, entschied der Bundesgerichtshof laut LTO. Eine Familie wollte das elektronische System benutzen, scheiterte aber daran, dass eines der Kinder die vorgegebene Altersgrenze von 12 Jahren noch nicht erreicht hatte. Bei der stattdessen benutzten Passkontrolle der Bundespolizei wurde die Familie nicht vorgezogen und verpasste ihren Flug. Dafür sei aber nicht der auf Schadensersatz verklagte Flughafenbetreiber verantwortlich, so das Karlsruher Gericht. Der Senat verwies auch darauf, dass der Kläger eine Stunde leichtsinnig "verbummelt" habe, indem die Familie – statt sich über die Einzelheiten der Grenzkontrolle zu informieren – die Zeit lieber mit Shopping verbracht habe.

BGH zu Prominentenberichterstattung: Über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht berichtet LTO. Es ging um den Tod der 2019 verstorbene Schauspielerin Lisa Martinek, die im Alter von erst 47 Jahren bei einem Bootsausflug ums Leben kam. Der Ehemann Martineks hatte die Bild-Zeitung auf Unterlassung der Berichterstattung über das Bangen der Angehörigen verklagt. Der BGH gab der Klage nur teilweise statt. Grundsätzlich bestehe ein öffentliches Interesse, wenn Prominente mitten im Leben sterben. Außerdem sei der Ehemann als Schauspieler, Regisseur und Produzent selbst prominent. Andererseits seien jedoch auch Prominente vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt, wenn sie um das Leben eines Angehörigen bangten oder trauerten.

LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Wie die Sa-FAZ (Stefan Locke) berichtet, "verschärft" sich der Ton zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Verfahren um den Einbruch in das Dresdener Grüne Gewölbe. Es geht um die Frage, in welcher Form und Frist Nachfragen zu den Geständnissen der Angeklagten beantwortet werden. Die Verteidigung besteht darauf, dass die Fragen schriftlich gestellt werden und die Angeklagten bis zum nächsten Prozesstag Zeit für die Beantwortung bekommen. Die zuvor vereinbarte Verfahrensabsprache sieht Strafmaße zwischen mindestens fünf Jahren und neun Monaten und maximal sechs Jahren und neun Monaten vor, wenn die Angeklagten "glaubhafte" Geständnisse ablegten.

LG München I – Wirecard/Schadenersatz: Am Landgericht München I sind seit dem Wirecard-Kollaps im Sommer 2020 insgesamt 2251 Zivilklagen im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Milliardenbetrug eingegangen, schreibt die WamS. Mehr als die Hälfte davon – insgesamt 1178 Verfahren – seien Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, 407 Klagen richten sich gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun.

LG Köln zu Sex auf Motorhaube: Ein Parkhausbetreiber muss einem Autobesitzer keinen Schadensersatz leisten, wenn sich ein Paar auf der Motorhaube eines abgestellten Kfz vergnügte und dadurch das Auto beschädigt hat. Das hat laut LTO das Landgericht Köln entschieden. Die Nebenpflichten des Parkhausbetreibers gegenüber den parkenden Kunden als Vertragspartner gingen nicht so weit, dass Überwachungskameras durchgehend von Mitarbeitern beobachtet werden müssten, um etwaige Vorkommnisse umgehend und lückenlos zu bemerken oder gar zu verhindern, so das Gericht.

LG Frankfurt/M. zur Altersdiskriminierung Manuel Gräfes: Der Sportrechtler Johannes Arnold erläutert im Interview mit spiegel.de (Benjamin Knaack) die Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt/M., wonach der Fußballbundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe Anspruch auf eine Entschädigung seitens des DFBs hat, weil die starre Altersgrenze von 47 Jahren eine willkürliche Altersdiskriminierung darstellt. Arnold meint, dass künftige Klagen vermieden würden, wenn man "die individuelle Tauglichkeit der Elite-Schiedsrichter mit nachvollziehbaren und transparenten Kriterien in den Vordergrund rückt und insoweit auch Ausnahmen" zulasse.

SG München zu Honorarkürzungen bei Telematik-Verweigerung: Weil er sich wegen Datenschutzbedenken weigerte, seine Praxis an die so genannte Telematikinfrastruktur anzuschließen, über die Patientendaten übermittelt werden, hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern einem Arzt die Honorare gekürzt. Die Klage dagegen hat das Sozialgericht München nun abgewiesen, wie LTO berichtet. Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutzgrundverordnung verstießen.

Studie zum Familienrecht: spiegel.de (Heike Klovert) analysiert kritisch eine Studie des Soziologen Wolfgang Hammer aus dem letzten Frühjahr, in der die These aufgestellt wird, Mütter hätten oft keine Möglichkeit, sich und ihre Kinder vor deren gewalttätigen Vätern zu schützen, weil von offiziellen Stellen solche Vorwürfe leichtfertig abgetan würden. Die Untersuchung weise methodische Mängel auf, heißt es im Text, in dem auch beklagt wird, dass es insgesamt an erforderlichen Daten fehle.

Tagessätze: In seiner Kolumne "Vor Gericht" kritisiert Ronen Steinke (Sa-SZ), dass die Tagessätze einer Geldstrafe von den Richter:innen nur geschätzt werden. Er schildert den Fall eines Diebes, der als Wiederholungstäter zwar zu mehr Tagessätzen verurteilt wurde als beim letzten Mal, aber dennoch eine geringere Summe zahlen muss. Der Richter hatte den Tagessatz diesmal um zwei Drittel niedriger angesetzt als das vorige Gericht.

Recht in der Welt

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich einstimmig für ein Sondertribunal zur Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgesprochen. Ein solches Tribunal in Den Haag solle die politischen und militärischen Anführer Russlands und seines Verbündeten Belarus verfolgen, die den Angriffskrieg gegen die Ukraine "geplant, vorbereitet, eingeleitet oder ausgeführt" hätten", so die Begründung laut LTO. Vor einigen Tagen hatte sich auch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock für ein Sondertribunal ausgesprochen. Danach sollte ukrainisches Recht zur Anwendung kommen, das Gericht allerdings mit internationalen Richtern besetzt werden. Wie es in der Sa-FAZ (Thomas Gutschker) heißt, gibt es allerdings "Gegenwind". So wiesen die Außenminister:innen aus Belgien, Luxemburg und Lettland den Vorschlag explizit zurück, die Minister:innen aus Österreich, Finnland und der Slowakei implizit.

Ukrainekrieg – Kriegsbeitritt und Völkerrecht: Reinhard Müller (Sa-FAZ) analysiert die völkerrechtliche Bedeutung einer öffentlichen Äußerung von Annalena Baerbock. Sie hatte bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf eine Frage hin betont, dass man "einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander" führt. Es sei völkerrechtlich anerkannt, dass gerade Außenminister ihren Staat durch einseitige Erklärungen völkerrechtlich binden könnten, so Müller. Baerbocks Äußerung erinnere daran, dass man womöglich irgendwann Farbe bekennen müsse und die Außenministerin selbst werde daran erinnert, dass ihre Erklärungen erhebliche Bedeutung haben können – gerade in Zeiten des Krieges.

IStGH/Philippinen – Drogenkrieg: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nimmt die Ermittlungen gegen den ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte wegen der illegalen Tötung vermeintlicher Drogenhändler wieder auf, schreibt die Sa-FAZ (Till Fähnders). Das Gericht hatte die Untersuchung auf Antrag der damals noch im Amt befindlichen Regierung Dutertes im November 2021 ausgesetzt. Der Strafgerichtshof habe nun mitgeteilt, er sei nicht davon überzeugt, dass die Philippinen selbst "relevante Ermittlungen" durchführten, "die eine Verschiebung der Ermittlungen des Gerichts rechtfertigen würden". Die gegenwärtige Regierung kündigte an, gegen die Fortsetzung der Ermittlungen Berufung einlegen zu wollen. Die Philippinen haben nach Aufnahme der Ermittlungen 2019 das Römische Statut verlassen, der IStGH ist nur noch für Altfälle zuständig.

Sonstiges

Messerangriff im Zug: Anlässlich der Debatte um den Messer-Angriff von Brokstedt durch einen bereits vorbestraften staatenlosen Palästinenser erläutern die Sa-SZ (Ronen Steinke) sowie welt.de (Constantin van Lijnden) im Interview mit dem Migrationsrechtler Daniel Thym den überproportionalen Anteil von Geflüchteten als Tatverdächtige bei Gewaltstraftaten sowie Fragen zur Abschiebung krimineller Geflüchteter. Zum Einen sei der Anteil junger Männer, bei denen " in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten die höchsten Kriminalitätsraten zu verzeichnen" seien, in dieser Gruppe höher und im Übrigen stünden Ausländer besonders "unter Beobachtung", weil viele Menschen geringere Hemmungen hätten, Ausländer bei der Polizei anzuzeigen, heißt es in der SZ.

Die Probleme bei der Abschiebung des jetzt Verdächtigen kommentiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Es mangele dabei nicht an "klaren, scharfen deutschen Gesetzen", so Steinke, woran es aber mangele, das sei ein ausländischer Staat, der Ibrahim A. zurücknehmen würde. Die Justiz habe ihn vor wenigen Tagen aus dem Gefängnis direkt in die Obdachlosigkeit entlassen - ohne jegliche Unterstützung, ohne Aufsicht. Das sei unverantwortlich, kritisiert der Autor.

Klimaprotest/Schadensersatz: Sein Unverständnis äußert Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne gegenüber der öffentlichen Empörung einiger Politiker, als in der vergangenen Woche der RWE-Konzern die zivilrechtliche Geltendmachung von Schäden ankündigte, die im Zusammenhang mit Klimaprotesten u.a. in Lützerath entstanden sind. Es gehe nicht um "Goliath gegen David", sondern um Recht gegen Unrecht, so Diringer. Wenn die Schädiger die Kosten nicht trügen, müssten das die Kunden oder die Aktionäre von RWE tun, zu denen viele Kommunen zählten, aber das alles scheine ebenso egal wie die Tatsache, dass es sich bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen um Straftaten handele.

Arbeitsrecht: Anlässlich zweier aktueller Fälle aus dem Profifußball hat sich spiegel.de (Florian Gontek) mit dem Frankfurter Arbeitsrechtler Christian Bitsch darüber unterhalten, inwieweit der Arbeitgeber auch über die Freizeitgestaltung seiner Arbeitnehmer Einfluss nehmen darf. Serge Gnabry hatte einen freien Tag nicht zur Erholung, sondern zum Besuch der Pariser Fashionweek genutzt und Manuel Neuer hatte sich beim Skifahren in der Freizeit Schien- und Wadenbein gebrochen. Beide müssten aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten, so Bitsch. Es müsse schon ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegen, bevor man das Gehalt gekürzt bekomme, Schadensersatz zahlen müsse oder abgemahnt werde.

Verfassungsblog: Chefredakteur Maximilian Steinbeis erläutert im Verfassungsblog-Editorial, dass der Verfassungsblog seit Jahresbeginn kein Medienunternehmen mehr sei, sondern eine Wissenschaftsorganisation, die nun als gGmbH firmiert. Angestrebt sei eine Finanzierung aus der Wissenschaft, die 2023 aber noch nicht ausreichend zustande kommt, weshalb nun die Leser:innen um Spenden gebeten werden.

Notar und Metal-Sänger Thomas Winkler: LTO-Karriere (Marcel  Schneider) stellt im Interview den Schweizer Notar und Sänger der Power-Metal-Band "Angus McSix" Thomas Winkler vor.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50919 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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