Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Januar 2023: Möl­lers defi­niert die Kunst­f­rei­heit / Gerin­gere Geld­strafen für Mit­tel­lose? / Netan­jahu ent­lässt Minister

23.01.2023

Christoph Möllers hat ein Gutachten zum Handlungsspielraum des Staates im Kulturbereich erstellt. Berlin will Geldstrafen für mittellose Menschen reduzieren. Israel entlässt Minister Arie Deri nach Supreme Court-Entscheidung.

Thema des Tages

Kunstfreiheit und Antisemitismus: "Die Freiheit der Kunst kann auch in Fällen rassistischer oder antisemitischer Tendenzen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vor staatlichen Zugriffen schützen. Das ist der freiheitliche Skandal der grundgesetzlichen Ordnung." Zu diesem Schluss kommt Rechtsprofessor Christoph Möllers in einem Gutachten zu den normativen Lehren aus der letztjährigen Documenta, das Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) beauftragt hatte. Über dieses Gutachten, das Roth demnächst öffentlich vorstellen will, schreibt nun auch die Mo-FAZ (Patrick Bahners) ausführlich im Feuilleton. Das Gutachten sei auch jenseits der politischen Veranlassung äußerst lesenswert, als Dogmatik der Kunstfreiheit im Zeitalter staatlicher Alimentation der Künste, so Bahners. So werde erläutert, weshalb die Kunstfreiheit auch für staatliche Museen und Theater gelte, obwohl sich doch Grundrechte gerade gegen den Staat richteten. Dabei ziehe der Schutzbereich der Kunstfreiheit auch der internen Kontrolle durch die Verwaltung enge Grenzen. Rechtlich müsse, wie auch bei der Meinungsfreiheit, viel mehr Anstößiges ertragen werden, als die Öffentlichkeit oft glaube. Möllers warne deshalb, zu viel von einer rechtlichen Regulierung zu erwarten. Zum Ausgleich dieser strikten rechtlichen Bindung der staatlichen Akteure an die Kunstfreiheit fordere Möllers die politischen Amtsträger auf, von der Möglichkeit der öffentlichen Stellungnahme Gebrauch zu machen.

Rechtspolitik

Wahlrecht: Die Wahlrechtsreform der Ampel sei unausgegoren, kritisiert der Soziologie-Professor Michael Zöller im FAZ-Einspruch. Bei welchem Ergebnis ein Wahlkreis ohne Abgeordneten bleibt, sei für die Wähler:innen im Vorfeld nicht erkennbar. Die Unverständlichkeit des Wahlsystems werde damit auf die Spitze getrieben. Zöller schlägt deshalb als transparentere Regel vor, dass Wahlkreise nur noch mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen – oder wenigstens einem ähnlich hohen Quorum – gewonnen werden sollten. So würden nicht nur Überhangmandate vermieden, die meisten Wahlkreise blieben dabei sogar unbesetzt. Der Bundestag solle nur noch "bis zu 598 Mandate" umfassen. 

Die Sa-taz (Pascal Beucker) gibt einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Fragen zu der Diskussion um eine Wahlrechtsreform, den entsprechenden Vorschlag der Ampelkoalition und die Kritik der Union daran.

VGT – Promillegrenze für E-Scooter: Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar soll in dieser Woche unter anderem über eine Angleichung der Promillegrenze für E-Scooter an die Werte für Fahrräder diskutiert werden. Der ADAC regt eine Klarstellung durch den Gesetzgeber an, weil E-Scooter, die höchstens 20 Kilometer pro Stunde fahren können, dem Fahrrad näher seien als einem Auto. Der Unfallforscher Siegfried Brockmann schlägt vor, in einer Studie zu untersuchen, ab welchem Blutalkoholwert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei E-Scooter-Fahrer:innen angenommen werden kann. LTO berichtet.

Einbürgerung: Der Assessor Patrick R. Hoffmann erläutert im Verfassungsblog die Pläne der Ampel-Koalition für eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes. Er meint, dass insgesamt gute Gründe dafür sprächen, sowohl Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen als auch das zeitliche Aufenthaltserfordernis abzusenken.

Einwanderung und Abschiebung: Reinhard Müller (Sa-FAZ) fordert angesichts der aktuellen Diskussion um das Einwanderungsrecht ein konsequenteres Vorgehen gegen illegale Einwanderung. Wenn Deutschland auch allen, die sein Gastrecht missbrauchten, dauerhafte Heimstatt sein wollte, versündige es sich nicht nur an seinen Bürgern, sondern auch an allen Flüchtlingen, Verfolgten und Einwanderern, so Müller.

Rechtsextreme Richter:innen: Im Rückblick auf zwei im vergangenen Jahr intensiv diskutierte Fälle analysieren Rechtsprofessorin Anne Sanders und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Elisabeth Faltinat im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den rechtlich möglichen Umgang mit Richter:innen, die nach einer politischen Karriere für die AfD zurück in den Richterberuf streben. Die beiden Fälle zeigten die Notwendigkeit, Richter:innen, die unmenschliche, rassistische und antidemokratische Ansichten unterstützten, am (Wieder-)Eintritt in die Justiz zu hindern. Dies entspreche der Idee einer wehrhaften Demokratie.

Commercial Courts: Über die Eckpunkte von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Einrichtung von Commercial Courts, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann, berichtet nun auch die Mo-FAZ (Marcus Jung). Der Vorschlag dürfte bei den Bundesländern vermutlich auf fruchtbaren Boden fallen, denn schon mehrfach hätten die Justizminister:innen vergleichbare Pläne an den Bund herangetragen. Der Beitrag gibt auch einen Überblick über bereits bestehende Commercial Courts in den Ländern.

Künstliche Intelligenz: Mit dem Bedarf rechtlicher Regulierung von Künstlicher Intelligenz, insbesondere von "large generative AI Models" (LGAIM) wie das derzeit diskutierte ChatGPT, befassen sich Rechtsprofessor Philipp Hacker, wissenschaftlicher Mitarbeiter Andreas Engel und stud iur. Theresa List im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Die Autoren meinen, dass bestimmte Transparenzpflichten definiert und Risikomanagementstrategien und andere Verpflichtungen, die Anwendungen mit hohem Risiko im KI-Gesetz vorbehalten sind, auf die LGAIM-Realitäten zugeschnitten werden müssen. Außerdem sei es notwendig, dass die Regeln des EU-Digital Services Acts an generative KI-Systeme angepasst werden. Der Text enthält neben den Ausführungen der Autoren auch aus ChatGPT übernommene Passagen.

Justiz

Tagessätze für Mittellose in Berlin: Berliner Staatsanwält:innen sollen bei "gänzlich vermögenslosen" Arbeitslosen nur noch fünf Euro Geldstrafe pro Tag einfordern, d.h. ein Drittel der bisherigen Summe. Das hat Generalstaatsanwältin Margarete Koppers vorige Woche beschlossen, wie die Sa-SZ (Ronen Steinke) erfahren hat.  So soll das Existenzminimum gesichert und Ersatzfreiheitsstrafen verhindert werde. In einer so genannten Generalienverfügung will Kopper die Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entsprechend anweisen. Inwiefern die Richterinnen und Richter den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgen werden, entscheiden diese allerdings - wie bisher – unabhängig, heißt es im Text.

EuGH zu Anwaltsvergütung: Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf LTO eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von Mitte Januar zu den Informationspflichten von Rechtsanwält:innen im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen. Eine Zeithonorar-Klausel in einem Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher sei nur dann klar und verständlich, so der EuGH in dem litauischen Fall, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss in einer Weise informiert wurde, dass er seine Entscheidung mit Bedacht und in voller Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen treffen kann. Für deutsche Rechtsanwält:innen sei die Entscheidung ein Signal, dass es durchaus schwierig werden könne, mit Verbraucher:innen ein Stundenhonorar ohne weitere Erläuterungen zu vereinbaren und hier in Zukunft mehr Informationen erforderlich sein dürften.

BGH zu Prospekthaftung: Zwei gegensätzliche Entscheidungen des XI. und des II. Senates des Bundesgerichtshofes vom Oktober beziehungsweise November vergangenen Jahres erläutert der Jurastudent Lorenz Menkhoff auf LTO. Es ging um die Frage, ob neben spezieller Prospekthaftungstatbestände auch ein Rückgriff auf die Prospekthaftung im weiteren Sinne gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB zulässig ist. In der Praxis kann die Beantwortung der Frage Auswirkungen auf die Verjährung von Ansprüchen und den Verschuldensmaßstab haben.

BGH zu islamistischem 9/11-Terrorplan: Das Strafverfahren gegen einen jungen Mann, der zum 20. Jahrestag der New Yorker Terroranschläge geplant hatte, in Hamburg einen islamistischen Anschlag zu verüben, hat laut LTO vor dem Bundesgerichtshof sein Ende gefunden. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren durch das Hanseatische Oberlandesgericht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie mehreren Waffendelikten wurde bestätigt und die Revision des Angeklagten zurückgewiesen.

BFH zu Vereinsbeiträgen: Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. September, die Ende Dezember veröffentlich wurde, widmet sich die Rechtsanwältin und Steuerberaterin Christiane Freund in der Sa-FAZ und erläutert dabei, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen und Mitgliedbeiträge an Vereine von der Steuer absetzbar sind.

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Der wegen Bestechlichkeit angeklagte ehemalige Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle hat in einer einstündigen Erklärung am Freitag seine Taten im Wesentlichen eingestanden. Er erklärte die Bestechlichkeit mit einer schweren Kindheit und dem hohen Geldbedarf seiner damaligen Lebenspartnerin. Als diese depressiv wurde, hatte er sich von ihr getrennt, worauf sie ihn anzeigte. Sa-SZ (Jan Diesteldorf), Sa-FAZ (Helmut Schwan) im Rhein-Main-Teil und spiegel.de (Matthias Bartsch) berichten. 

LG München I – Wirecard: LTO (Stefan Schmidbauer) fasst in einer Chronologie die bisherigen Erkenntnisse aus dem Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I zusammen, der am 8. Dezember begonnen hatte. Geklärt werden soll in dem Verfahren "unter anderem, ob dem Ex-CEO Markus Braun die Rolle des Täters oder des Opfers zukommt". Bisher haben Braun selbst und der Kronzeuge Oliver Bellenhaus, der Braun schwer belastet, ausgesagt.

LG Leipzig – "Kinderzimmerdealer": Am heutigen Montag beginnt der Prozess gegen den Betreiber des Online-Drogenshops "Candylove". Maximilian S. hatte bereits "Shiny Flakes" betrieben, die Geschichte inspirierte seinerzeit Netflix zur Serie "how to sell drugs online (fast)". Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, spätestens ab November 2018, noch während des offenen Vollzugs der deshalb verhängten Haftstrafe, erneut einen Online-Drogenhandel aufgezogen zu haben. Die Mo-SZ (Iris Mayer) berichtet.

LG Koblenz zu Nagel im Pferdehuf: Das Landgericht Koblenz hat den Schadensersatzanspruch einer Pferdehalterin zurückgewiesen, die diesen gegen einen Hufschmied geltend gemacht hatte, berichtet LTO. Am Tag nachdem das Pferd beim Hufschmied gewesen war, lahmte es stark und musste in einer Tierklinik behandelt werden. Weil sie aber nicht nachweisen konnte, dass der im Hufstrahl entdeckte Nagel auf den Hufschmied zurückzuführen ist, bleibt die Pferdehalterin jetzt auf den Behandlungskosten in Höhe von über 33.000 Euro sitzen.

VG Köln zu Auskunft wg. Corona-Masken: Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit der Open House-Beschaffung von Coronamasken verpflichtet. Darüber informiert spiegel.de. In zwei Verfahren, zu denen in der vergangenen Woche Urteile ergangen sind, hatten Unternehmen Zugang zu entsprechenden Gutachten und Schriftverkehren begehrt, der jedoch vom Ministerium mit Verweis auf den Verwaltungsaufwand abgelehnt wurde. Die Behauptung, die Erteilung der Informationen bedeute einen zu großen Verwaltungsaufwand, greife jedoch – angesichts der Größe des Ministeriums – nicht.

StA Berlin – Sanktionen gegen Russland/Russisches Haus: Wegen möglicher Verstöße gegen die EU-Sanktionen gegen Russland prüft die Staatsanwaltschaft Berlin in einem Ermittlungsverfahren die Aktivitäten des "Russischen Hauses", einer Kultureinrichtung, die von einer russischen Staatsagentur betrieben wird. Ukrainische Initiativen in Berlin protestieren schon länger dagegen, dass die Einrichtung trotz des russischen Angriffskrieges weiter geöffnet ist, denn damit setze das Land Berlin EU-Sanktionen gegen Russland nicht um, schreibt LTO.

StA Düsseldorf/StA Köln – Cum Ex/WestLB: Die Aufklärung des Cum-Ex-Komplexes bei der WestLB hake am Personalmangel, schreibt die Mo-SZ (Jan Diesteldorf/Nils Wischmeyer). Weder in Düsseldorf, wo die Ermittler 2016 begannen, noch in Köln, wo die Staatsanwaltschaft den Fall 2020 übernommen hat, ließen sich echte Fortschritte verzeichnen. Der leitende Oberstaatsanwalt in Köln habe allerdings nicht nach personeller Unterstützung gefragt – weder im WestLB-Verfahren noch in anderen Cum-Ex-Verfahren. Sein Eindruck sei, wird der frühere NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zitiert, dass sowohl der Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft als auch sein Vertreter kein großes Interesse an diesen Verfahren haben.

StA Berlin/LG Berlin – Encrochat-Verfahren: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat bislang in knapp 100 Fällen Anklage auf der Grundlage von Encrochat-Erkenntnissen erhoben, schreibt LTO. Vor dem Berliner Landgericht gebe es inzwischen regelmäßig Prozesse über Drogen- oder Waffengeschäfte, die zwar über verschlüsselte Kryptohandys abgewickelt wurden, diese Encrochat-Handys konnten jedoch von der französischen Polizei überwacht werden. Im Durchschnitt seien Haftstrafen von fünfeinhalb Jahren verhängt worden, berichtete der Leiter der entsprechenden Schwerpunktabteilung Reiner Pützhoven.

Schöff:innen: Für das Schöffenamt wirbt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht". Es gebe wohl kaum einen anderen Ort, an dem die eigene Stimme so sehr ins Gewicht falle.

Recht in der Welt

Israel – Arie Deri: Nach einem Urteil des höchsten Gerichts hat Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu seinen Innen- und Gesundheitsminister, Arie Deri, entlassen, berichten Mo-FAZ und spiegel.de. Die Richter hatten am vergangenen Mittwoch in Reaktion auf eine Petition entschieden, dass es "extrem unangemessen" gewesen sei, den mehrfach vorbestraften Deri Ende Dezember zum Kabinettsmitglied zu machen.

Frankreich – Uber: Ein Arbeitsgericht in Lyon hat entschieden, dass der Fahrdienstleister Uber 139 Fahrer:innen entschädigen und mit ihnen Arbeitsverträge aushandeln muss, berichtet die Mo-FAZ. Auf Grundlage der Rechtsprechung des französischen Kassationsgerichtshofs seien Uber-Fahrer:innen als Arbeitnehmer:innen zu behandeln und nicht als Selbständige, die ihr Gewerbe unabhängig betreiben, so das Gericht. Der Anwalt der Kläger:innen sprach von einer "historischen Entscheidung".

Spanien – Frank Hanebuth: Einen Ausblick auf den an diesem Montag in Madrid vor dem Nationalen Gerichtshof (Audienca Nacional) beginnenden Prozess gegen den früheren Chef der Hannoveraner "Hells Angels" Frank Hanebuth gibt die Mo-SZ (Christoph Koopmann). Dem 58-Jährigen werden unter anderem Drogenhandel und Zuhälterei vorgeworfen. Frank Hanebuth werde nicht allein auf der Anklagebank sitzen, beschuldigt seien 45 weitere mutmaßliche Ex-Mitglieder der Hells Angels. 

USA - Donald Trump: Donald Trump und seine Anwältin müssen wegen des Einreichens einer "frivolen" Klage eine Strafe von knapp einer Million US-Dollar zahlen. Das entschied letzte Woche ein Bezirksgericht in Florida. Trump hatte Hillary Clinton und FBI-Chef James Comey eine bösartige "Verschwörung" zum Zerstören seiner politischen Karriere vorgeworfen, weil sie ihn beschuldigten, dass er im vorigen Wahlkampf mit Russland zusammengearbeitet habe. Dafür forderte Trump im März 2022 Schadensersatz in Höhe von 70 Millionen Dollar. Das Gericht befand nun, Trump habe die Klage allein für politische Zwecke eingereicht und damit die "Justiz missbraucht". bild.de (René Garzke) berichtet.

USA – Maler Peter Doig: spiegel.de berichtet über einen "bizarren Kunstprozess" im US-Bundesstaat Illinois. Dem schottischen Maler Peter Doig wurden 2,5 Millionen Dollar zugesprochen, weil er nachweisen konnte, dass ein Bild nicht von ihm stammt. Ein früherer Gefängnismitarbeiter aus Kanada hatte behauptet, das Bild in den 1970er-Jahren von Doig selbst in einem Gefängnis für 100 Dollar gekauft zu haben. Später hatte er den Künstler, nachdem dieser widersprochen hatte, verklagt, weil das Bild nun nicht mehr teuer verkauft werden konnte. Wegen falscher Anschuldigungen müssen der frühere Gefängnisaufseher und eine Galerie nun Schadensersatz an Doig zahlen.

Sonstiges

Klimaprotest/Schadensersatz: Der Konzern RWE will Schadensersatzforderungen für beschädigte Fahrzeuge, Schaltanlagen und Brunnen gegen die "Störer" von Lützerarth geltend machen. In einem Kommentar erörtert Christian Rath (Mo-taz) die Erfolgsaussichten. Es hafte nur derjenige, der selbst ein Fahrzeug zerstört habe, und nicht alle, die irgendwie in Lützerath auf dem Gelände waren, weil es keinen gemeinsamen Zerstörungsplan gab. Es falle allerdings auf, dass deutlich häufiger über die Ankündigung von Schadenersatzforderungen berichtet werde, als über deren Vollstreckung. Es gehe den Unternehmen wohl eher darum, Aktivist:innen zu verunsichern und von weiteren Aktionen abzuhalten – während man später dann konkrete Prozesse und die damit verbundenen Golliath-gegen-David-Botschaften eher vermeide.

Kommentarautor Maaßen: Der Abschied des Beck-Verlags vom Ex-Verfassungsschützer sei nötig gewesen, hätte aber früher erfolgen müssen, kommentiert Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) die kürzlich bekanntgewordene Trennung des Verlags C.H.Beck von Hans-Georg Maaßen. Der Mann sei kein Staatsfeind – tue aber alles, um für einen gehalten zu werden, so Neuhoff.

Beweislast: Jochen Zenthöfer (Mo-FAZ) stellt das Buch "Der Beibringungsgrundsatz" von Alexander Morell vor, in dem erläutert wird, "wie man auf kluge Weise im heutigen System des Zivilprozessrechts gegen Korruption und Kartellierung vorgehen kann, ohne die Privatautonomie zu beeinträchtigen". Wenn ein potenzieller Informant vor  Gericht aus Angst vor Selbstbelastung schweigt, solle das Gericht die maximale Selbstbelastung unterstellen. Dies sei ein Anreiz auszusagen. Ein "großer Wurf und ein Buch, das auf den Tisch jedes Richters" gehöre, so der Rezensent. 

Pepsi-Bonuspunkte: Die Doktorandin Jannina Schäffer stellt auf LTO eine neue Netflix-Doku über das Gerichtsverfahren zwischen Pepsi und einem Jurastudenten vor. Das Unternehmen hatte in den 1990iger-Jahren in einem Werbespot den Eindruck vermittelt, gegen 700.000 Punkte des damaligen Bonusprogramms einen US-Kampfjet einzutauschen. Der Jurastudent John Leonard nahm Pepsi beim Wort und versuchte den Jet einzuklagen – letztlich jedoch erfolglos.

Rechtsgeschichte – Richter Jan Sehn: Holocaustforscher Stephan Lehnstedt porträtiert in der Mo-SZ den polnischen Richter Jan Sehn, der bereits 1946 Beweise gegen deutsche Täter im KZ und Vernichtungslager Auschwitz sammelte und den Kommandanten Rudolf Höß in Polen vor Gericht brachte. Kürzlich ist die deutsche Übersetzung seiner Biografie von Filip Gańczak erschienen.

Magie und Aberglaube im Recht: Eine Auslese zum "Aberglauben" in der Rechtsprechung hat Martin Rath auf LTO zusammengestellt. Von einem Haus, das Geister in Brand gesetzt haben sollen, was aber den Angeklagten nicht vor einer Verurteilung bewahrte, bis zum berühmten "Katzenkönig"-Fall reicht die Aufzählung.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50845 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen