Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2023: Maaßen wollte Epping helfen / Plan gegen ext­re­mis­ti­sche Schöffen / BVerwG kippt Asyl-Urteile zu Syrern

20.01.2023

Die Trennung von Hans-Georg Maaßen und C.H.-Beck-Verlag wird umfangreich beleuchtet. Das BMJ legt Referentenentwurf zu extremistischen Schöff:innen vor. Das BVerwG betont die Beweismaßstäbe in Fällen um syrische Wehrdienstentziehung. 

Thema des Tages

Kommentarautor Maaßen: Hans-Georg Maaßen hat inzwischen mitgeteilt, warum er den Autorenvertrag mit den C.H.Beck-Verlag für seine Mitarbeit am Grundgesetz-Kommentar Epping/Hillgruber gekündigt hat. Der Verlag habe ihn darum gebeten, weil Rechtsprofessor Volker Epping als Präsident der Universität Hannover von seiner Landesregierung wegen Maaßens Mitarbeit unter Druck gesetzt worden sei. Das berichtet die Welt (Mladen Gladic). Epping habe noch keine Stellung bezogen. Der Beitrag stellt darüber hinaus vor allem die Vorwürfe dar, Maaßen habe antisemitische Inhalte verbreitet und stuft diese Vorwürfe als berechtigt ein. 

Hasso Suliak (LTO) kommentiert, dass es so aussehe, als habe sich der Verlag dem äußeren Druck nach jahrelanger Untätigkeit gebeugt, aber nicht aus eigener Überzeugung gehandelt. Dafür spreche auch der Umstand, dass Maaßen nicht gekündigt wurde, sondern die Möglichkeit bekam, selbst zu kündigen. Auf zeit.de beleuchtet der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer Maaßens Person und kritisiert das Pressestatement des Verlags, in dem es heißt, dass Maaßen fachlich nicht zu beanstanden sei, aber die Polarisierung der Debatte dem Kommentar und dem Verlag schade. Die Person hinter einem Kommentar strahle jedoch immer in den Kommentar aus und müsse bei der fachlichen Bewertung mitgedacht werden.

Im Interview mit spiegel.de (Kristin Haug) berichtet Rechtsprofessor Stefan Huster, ehemaliger Kommentator des GG-Kommentars, dass er die Herausgeber Volker Epping und Christian Hillgruber mehrfach gebeten habe, sich von Maaßen zu distanzieren. Sie hätten zwar betont, dass sie Maaßens Verhalten "nicht gut" fänden, aber ihm ohne einen Pflichtverstoß nicht kündigen könnten. Huster habe das Gefühl, dass Maaßen "mit einem der Herausgeber gut bekannt" sei. Letztlich habe er den Verlag vor die Wahl zwischen ihm und Maaßen gestellt und C.H.Beck habe sich für Maaßen entschieden.

Rechtspolitik

Extremistische Schöff:innen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Extremist:innen im Schöffenamt mithilfe einer Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wirksamer als bisher verhindern. Der vorgelegte Referentenentwurf sieht vor, dass ein zwingender Berufungsausschluss bei Zweifeln am Bestehen der Verfassungstreue geschaffen werden soll. Dafür soll die bisherige Soll-Regelung in § 44a Abs. 1 DRiG durch eine Muss-Regelung ersetzt werden, sodass ein Gericht in einem konkreten Verfahren fehlerhaft besetzt wäre, wenn ein Schöffe trotz Vorliegens des Ausschlussgrundes beteiligt ist. Dann könnten Besetzungsrügen erhoben werden. Außerdem sieht der Entwurf eine zwingende Abberufung auch dann vor, wenn sich die fehlende Verfassungstreue erst nach der Berufung ins Amt herausstellt. LTO berichtet.

Völkermord an Jesid:innen: Der Bundestag hat die Ermordung von mehr als 5.000 Angehörigen der jesidischen Religionsgemeinschaft im Jahr 2014 durch den sogenannten Islamischen Staat als Völkermord anerkannt. Die Terrormiliz hat Angehörige dieser Minderheit versklavt, misshandelt und zu Tausenden getötet. Ein entsprechender Antrag der Ampel-Koalition und der Unionsfraktion wurde einstimmig beschlossen. Es berichten FAZ (Matthias Wyssuwa), Welt, spiegel.de und LTO.

Alfred Hackensberger (Welt) begrüßt die Einstufung als Völkermord und fordert als nächsten Schritt eine Rückholung der gefangenen deutschen IS-Kämpfer, weil es für die Opfer ohne Rechenschaft der Täter keine Gerechtigkeit gebe.

Corona-Regeln in Unternehmen: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig mittels Ministerverordnung beenden. Die Vorordnung ist seit dem 1. Oktober in Kraft und wäre regulär am 7. April ausgelaufen. FAZ, SZ, spiegel.de und LTO berichten.

Rechtsanwalt Martin Biebl weist auf beck-community darauf hin, dass Arbeitgeber:innen auch nach dem 7. April nach dem Arbeitsschutzgesetz noch dazu verpflichtet sind, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

E-Gesetzgebung: Bei beck-aktuell fordert Rechtsanwalt und Staatssekretär a.D. Wilfried Bernhardt, dass neben der neuen eVerkündung von Gesetzen im PDF-Format auch eine Veröffentlichung im strukturierten XML-Format angestrebt werden sollte. Außerdem müsse das Gesetzgebungsverfahren einheitlicher digitalisiert werden, um Medienbrüche zwischen den Gesetzgebungsorganen aufzulösen (E-Gesetzgebung).

Wahlrecht: Die FAZ (Thomas Jansen) bringt anlässlich der Debatte um eine Reform des Wahlrechts einen Überblick über die Geschichte des deutschen Wahlrechts ab 1949.

Justiz

BVerwG zu Asyl/syrischer Wehrdienst: Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben, in denen Deutschland dazu verpflichtet wurde, Syrer über den subsidiären Schutz hinaus als Flüchtlinge anzuerkennen, wenn ihnen strafrechtliche Verfolgung als Oppositionelle droht, weil sie sich durch ihre Flucht dem syrischen Militärdienst entzogen haben. Nach EuGH-Rechtsprechung gebe es zwar eine starke Vermutung, dass bei Personen, die den Wehrdienst wegen seines Zusammenhangs mit Kriegsverbrechen verweigern, ein Zusammenhang mit staatlicher Verfolgung besteht. Dennoch müssten nationale Behörden und Gerichte eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Der EuGH habe dabei die Beweisanforderungen nicht abgesenkt, so das BVerwG. Die OVG-Urteile wurden aufgehoben, weil es auf Basis einer diffusen Tatsachengrundlage entschieden und die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit bejaht habe. Nun muss das OVG erneut entscheiden. LTO berichtet.

BAG zu Minijobber:innen: Auf LTO bespricht Rechtsanwalt Moritz Coché das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch zur Unrechtmäßigkeit einer schlechteren Bezahlung von Minijobber:innen gegenüber Vollzeitkräften. Das Urteil räume "weiter mit der Illusion des geringfügig Beschäftigten als Arbeitnehmer zweiter Klasse auf" und führe vor Augen, "dass eine verbotene Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bereits im Rahmen von – ohne böse Absichten – eingeführter vielfältiger Arbeitsmodelle versteckt lauern kann."

BGH zu Corona/Betriebsschließungsversicherung: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zahlungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen während der Corona-Pandemie - wenn bestimmte Klauseln verwendet wurden.

BGH zur Einreichung per beA: LTO (Katharina Uharek) berichtet über zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Pflicht von Anwält:innen, Schriftsätze per besonderem elektronischem Anwaltspostfach einzureichen. Wenn ein Rechtsanwalt einen Schriftsatz nicht mittels beA einreicht, muss er die vorübergehende technische Unmöglichkeit gleichzeitig darlegen und glaubhaft machen. Eine nachträgliche Darlegung der Verhinderung sei nicht ausreichend, heißt es in einem jetzt veröffentlichen Beschluss aus dem November. In einem ähnlichen Beschluss aus dem Dezember betonte der BGH, dass alle Rechtsanwält:innen das Gesetz inzwischen kennen müssen. Es gebe keinen Grund für die Gewährung einer Übergangsfrist oder für eine behutsame Anwendung des Gesetzes. 

BGH zur Schiedsgerichtbarkeit/Kartellrecht: Der ZPO-Blog (Peter Bert/Lena Rindsfus u.a.) stellt die Praxisfolgen eines kürzlich veröffentlichten BGH-Beschlusses vom September zu kartellrechtlichen Schiedsverfahren dar. Laut BGH können staatliche Gerichte Schiedssprüche über kartellrechtliche Vorschriften rechtlich und tatsächlich vollumfänglich überprüfen. Weil das sonst geltende Verbot einer sachlichen Überprüfung (révision au fond) hier nicht greife, würden Schiedsverfahren in der Praxis zur bloßen Durchgangsstation.

OLG Frankfurt/M. zu Kanzleihomepage: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. müssen Rechtsanwält:innen, die auf ihrer Homepage über eigene gerichtliche Erfolge berichten, den Beitrag bei einer späteren rechtskräftigen Aufhebung der Entscheidung nicht löschen. Allerdings bestehe ein Anspruch von Betroffenen auf Aktualisierung des Beitrags. LTO berichtet.

OLG Celle zu Testierfähigkeit: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle trägt ein durch Testament eingesetzter Erbe das Risiko, dass das Testament wegen fehlender Testierfähigkeit des Erblassers unwirksam ist. Dann muss er alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben. Im vorliegenden Fall wurde ein Steuerberater von einer wegen wahnhaften Störungen testierunfähigen Frau als Erbe eingesetzt und muss das Millionen-Erbe nun herausgeben. LTO berichtet.

LG München I zu Markenrecht/Audi vs. Nio: Nach einem Urteil des Landgerichts München I darf der chinesische Autohersteller Nio seine Modelle nicht mit den Typenbezeichnungen "ES6" und "ES8" versehen. Es bestehe Verwechslungsgefahr zu den Audi-Modellen "S6" und "S8". Der zusätzliche Buchstabe "E" sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für "Elektro" quasi allgegenwärtig sei. Nio hat bereits Rechtmittel angekündigt. Es berichten FAZ (Henning Peitsmeier), spiegel.de und LTO.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafprozess gegen ehemalige Wirecard-Manager vor dem Landgericht München I hat der Kronzeuge Oliver Bellenhaus ausgesagt, für seine Tätigkeit in Dubai ein Monatsgehalt von 13.000 Euro erhalten zu haben sowie eine Einmalzahlung von 4,8 Millionen Euro. Letztere sei an der Buchhaltung vorbeigegangen und er habe das Geld in einer Stiftung in Liechtenstein angelegt. Die Verteidigung von Markus Braun beschuldigte ihn, dreistellige Millionenbeträge abgezweigt zu haben. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), zeit.de (Ingo Malcher), spiegel.de und LTO.

LG Berlin – Ehrenmord an Maryam H.: Im Mordprozess gegen die Brüder der Afghanin Maryam H. hat die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Freiheitsstrafen plädiert. spiegel.de (Wiebke Ramm) gibt aus diesem Anlass einen ausführlichen Überblick über den Fall und das Verfahren. In einem früheren Beschluss sei das Gericht davon ausgegangen, dass der Familienrat in Afghanistan die Ermordung der Frau beschlossen hat, weil sie nach ihrer Scheidung eine neue Beziehung aufgenommen hat, und die in Deutschland lebenden Brüder die Tat ausgeführt haben. Auch nachdem der jüngere Bruder Yousuf H. angab, er habe den Tod seiner Schwester allein verursacht, wurde sein Bruder Mahdi H. nicht aus der U-Haft entlassen. Das Urteil soll im Februar verkündet werden.

AG Augsburg – Geplanter Ehrenmord: Vor dem Amtsgericht Augsburg sind ein 44-jähriger Vater und sein 23-jähriger Sohn wegen Bedrohung und zahlreicher körperlicher und seelischer Misshandlungen an ihrer Tochter bzw. Schwester angeklagt. Die 16-Jährige hatte eine Beziehung mit einem Mann, weshalb in ihrer Anwesenheit ein Tribunal der jesidischen Familie getagt haben soll, das ihre Tötung beschloss. Sie konnte jedoch zum Jugendamt fliehen. Es berichten spiegel.de und bild.de.

Personalmangel/Strafjustiz: Auf Libra fordert Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, anlässlich der Krawalle in der Silvesternacht und der Forderungen nach schnelleren Verfahren eine bessere Aufstellung der Strafjustiz. Die Bundesregierung solle es nicht bei "markigen Forderungen und starken Ankündigungen" belassen, sondern mit einer besseren Ausstattung der Justiz antworten. Haupthindernis bei der Durchführung von beschleunigten Verfahren sei fehlendes Personal. Derzeit fehle es bundesweit an mehr als 1.000 Richter:innen und Staatsanwält:innen.

Einziehung von Vermögen bei der StA Bonn: Im Interview mit Libra (Peggy Fiebig) gibt der Leiter der im Oktober 2021 bei der Staatsanwaltschaft Bonn gegründeten "Confiscation Group", Patrick Wilhelm, Einblicke in die Arbeit der aus fünf Staatsanwält:innen bestehenden Spezialeinheit. Im Kern vollstreckt sie (neben ihrer eigentlichen Arbeit) gerichtliche Einziehungsentscheidungen, wofür eigentlich Rechtspfleger:innen zuständig sind, die dieser Aufgabe wegen Überlastung aber nicht ausreichend nachgehen können.

Recht in der Welt

Israel – Aryeh Deri: Nachdem der Oberste Gerichtshof Israels die Ernennung von Aryeh Deri zum Innen- und Gesundheitsminister abgelehnt hat, hat dieser angekündigt, das Urteil nicht zu befolgen. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hat sich noch nicht dazu geäußert. Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hat Netanyahu derweil aufgefordert, Deri nicht zu ernennen. Es berichten SZ (Peter Münch), taz (Judith Poppe) und spiegel.de.

In einem separaten Kommentar schreibt Peter Münch (SZ), dass die Richter:innen großen Mut bewiesen hätten und Netanyahu einen Zacken aus der Krone gebrochen haben. Sie bräuchten für ihren Kampf um die Demokratie nun jede Unterstützung. Judith Poppe (taz) kommentiert, dass das Oberste Gericht das einzig Richtige getan habe und sich nicht von der neuen rechtsextremen Regierung und ihrer geplanten Justizreform hat einschüchtern lassen.

USA - Alec Baldwin: Die Staatsanwaltschaft im US-Staat New Mexico will gegen den Schauspieler Alec Baldwin nach dessen Todesschuss bei einem Westernfilmdreh noch vor Ende des Monats Anklage wegen fahrlässiger Tötung erheben. Außerdem soll auch die Waffenmeisterin des Filmsets angeklagt werden. Regieassistent David Halls habe sich bereits zuvor mit den Ermittlern verständigt. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Kunstfreiheit und Antisemitismus: Die SZ (Jörg Häntzschel) berichtet im Feuilleton über das im Nachgang zur Kasseler Documenta von der Kulturbeauftragten der Bundesregierung Claudia Roth (Grüne) in Auftrag gegebene Gutachten von Rechtsprofessor Christoph Möllers zur Frage, wie der Staat und seine Kultureinrichtungen mit antisemitischen und rassistischen Werken umzugehen haben. Eine zentrale These sei, dass auch antisemitische und rassistische Werke von der Kunstfreiheit geschützt sind, auch in staatlich finanzierten Institutionen. Der Staat dürfe nicht vorab zensieren und nachträglich eingreifen. Staatliche Verantwortliche hätten nur die Möglichkeit, sich von antisemitischer Kunst in ihren Einrichtungen zu distanzieren. Die Verwaltung und die künstlerischen Leitungen von staatlichen Kunsteinrichtungen müssten sauber getrennt werden.

Im Interview mit der SZ (Jörg Häntzschel) äußert Möllers, dass es fatal wäre, die Kunst unter staatliche Aufsicht zu stellen. Andererseits gebe es aber auch eine staatliche Verantwortung bei der kulturpolitischen Gestaltung der Programme im Vorhinein und "im Nachhinein bei der Frage, ob der Staat Stellung nimmt, kritisiert oder prüft, ob manche Dinge vielleicht doch nicht gezeigt werden können."

Klimaschutz und Strafrecht: Könnten zum Beispiel Verantwortliche des Ölkonzerns Exxon Mobil strafrechtlich für den Klimawandel zur Verantwortung gezogen werden, fragt die SZ (Felix Stephan) im Feuilleton. Ansatzpunkt wäre, dass Exxon schon in den 1970er-Jahren aufgrund eigener wissenschaftlicher Arbeiten über das Ausmaß der bevorstehenden Klimaveränderungen wusste.

Rechtskosten für Maskenbeschaffung: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im März 2020 im Zuge der Pandemie für die Beschaffung von Schutzmasken ein Open-House-Verfahren eröffnet hat, es darauf hin zu unerwartet vielen Angeboten kam und das BMG dann in vielen Fällen die Zahlung verweigerte, wurde nun bekannt, dass das BMG in den letzten drei Jahren rund 42 Millionen Euro an die Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young Law GmbH gezahlt hat. Die Kosten fielen nicht nur für die Prozessführung gegen die klagenden Unternehmen vor dem LG Bonn an, sondern auch für weitere Leistungen von EY Law im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung. Bei einem Open-House-Verfahren erhält jedes Unternehmen, das die vorgegebenen Vertragsbedingungen erfüllen kann, einen Anspruch auf Vertragsschluss. Es berichten bild.de (Hans-Wilhelm Saure) und LTO.

Sanktionen gegen Russland/Russisches Haus in Berlin: LTO (Patrick Heinemann/Felix W. Zimmermann) vertieft seine Ausführungen aus dem Dezember, dass das "Russische Haus der Wissenschaft und Kultur" eigentlich den EU-Sanktionen unterliegt, auch wenn die Berliner Behörden bisher untätig waren. LTO reagiert damit auf einen Bericht des russischen Nachrichtensenders RT der LTO "Stimmungsmache" und "Russophobie" vorwarf. Im Zuge des Sanktionendurchsetzungsgesezt II ist die Zuständigkeit inzwischen auf den Bund übergegangen. Der Ex-Abgeorgnete Volker Beck (Grüne) hat inzwischen Strafanzeige gegen Verantwortliche des russischen Hauses gestellt.

 

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LTO/tr/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50828 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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