Nach Verhandlungen mit der Verteidigung tauchte ein Großteil des Schatzes aus dem Grünen Gewölbe wieder auf. Die Verfassungsbeschwerde eines Ku'damm-Rasers war erfolglos. Angela Merkel diskutierte über Verbrechen in Wagners "Ring".
Thema des Tages
LG Dresden - Einbruch ins Grüne Gewölbe: Der Staatsanwaltschaft Dresden ist es gelungen, einen großen Teil der im November 2019 aus dem Grünen Gewölbe in Dresden gestohlenen Juwelen wiederzuerlangen. Vorangegangen waren "Sondierungsgespräche" zwischen der Staatsanwaltschaft und einem Teil der Verteidigung (unter Einbeziehung des Gerichts) über eine "mögliche Verfahrensverständigung und Rückführung noch vorhandener Beutestücke", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden mit. Derzeit müssen sich wegen des Einbruchs sechs Männer, die zum Berliner Remmo-Clan gehören, vor dem Landgericht Dresden verantworten. Konkrete Inhalte einer Verständigung könnten am Dienstag bekannt werden, wenn der Prozess fortgesetzt wird. Mo-SZ (Verena Mayer) und Mo-FAZ (Stephan Locke) berichten.
Eine solche "Verfahrensverständigung" werfe ethische Fragen auf, kommentiert Verena Mayer (Mo-SZ). "Wie weit darf man gehen, um Kunstschätze zurückzubekommen? Darf man mit Verbrechern verhandeln, darf gar Geld gezahlt werden?" Sie kommt zum Schluss, dass der Deal "richtig" war. So sei es üblich, nichts unversucht zu lassen, um Kunstschätze zu retten. Zum anderen sei die Schadenswiedergutmachung elementarer Teil der Rechtsprechung. Peter Huth (Mo-Welt) lehnt den Deal dagegen ab. Der Remmo-Clan habe seinen bislang größten Erfolg über den Rechtsstaat feiern können: Die Rückgabe des unverkäuflichen Teils der Beute habe das Verbrechen "fast folgen- und risikolos gemacht", der Rest der Beute wurde schon oder werde noch zerschmettert und verhökert. Es sei nicht Aufgabe eines Gerichts, die Beute wiederzubeschaffen.
Rechtspolitik
Whistleblowing: Der Bundestag hat am Freitag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, mit dem Whistleblower aus Unternehmen und Behörden künftig besser vor Repressalien geschützt werden sollen. Die entsprechende EU-Richtlinie hätte bereits vor einem Jahr umgesetzt werden müssen. Es berichten Sa-FAZ (Corinna Budras), spiegel.de und LTO.
BVerfG-Richterwahl: Der Bundestag hat laut Sa-FAZ und LTO am Donnerstagabend wie vorgesehen die Nachfolger:innen für die Verfassungsrichter:innen Monika Hermanns und Peter M. Huber sowie Susanne Baer gewählt. Rhona Fetzer und Thomas Offenloch wechseln vom Bundesgerichtshof an das Bundesverfassungsgericht, Martin Eiffert lehrt bisher an der Berliner Humboldt-Universität Öffentliches Recht.
Beschlüsse des Bundesrats: spiegel.de gibt einen Überblick über Gesetze, die am Freitag erfolgreich den Bundesrat passierten. Es ging u.a. um die Gas- und Strompreisbremse, das ratifizierte Ceta-Abkommen der EU mit Kanada sowie um das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Außerdem akzeptierte der Bundesrat das Sanktionendurchsetzungsgesetz II, das u.a. ein Verbot von Barzahlungen bei Immobiliengeschäften enthält.
Energiepreisbremsen: Rechtsanwalt Thomas Köllmann erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die in den gesetzlichen Regelungen zu Gas- und Strompreisbremse enthaltenen Arbeitsplatzerhaltungspflichten. Danach müssen sich Unternehmen, die mehr als zwei Millionen Euro Entlastung erhalten wollen, verpflichten, keine Arbeitsplätze abzubauen.
Disziplinarrecht/Extremismus: Im Verfassungsblog stellt nun auch Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagenen Änderungen des Disziplinarrechtes vor (die jedoch nicht für Richterdienstverhältnisse gelten sollen). Die Vorschläge des Referentenentwurfs erscheinen "ausgewogen und im Interesse effektiverer Verfolgung schwerer Dienstvergehen zu begrüßen", so die Einschätzung des Autors. Rechtsstaatliche Standards würden "nicht geschleift, sondern nur im verfahrensrechtlichen Setting sinnvoller als bislang austariert".
"Happy Slapping": Rechtsprofessor Arnd Diringer widmet sich in siner WamS-Kolumne dem Phänomen des so genannten "Happy Slapping". Dabei geht es um Angriffe auf Personen, die gefilmt und als Video im Internet hochgeladen werden. Es bestehe zwar keine Strafbarkeitslücke, denn Körperverletzungen seien genauso strafbar wie das Aufnehmen der Taten und die Veröffentlichung. Die derzeitige Rechtslage berücksichtige jedoch nicht die Motivationslage der Täter, die das Opfer durch die Verbreitung der Bilder bloßstellen wollen. Vorgeschlagen wird deshalb beispielsweise eine Mindeststrafe für solche Taten oder zumindest Account-Sperren auf den entsprechenden Plattformen.
Gesetzgebung: Aus der Opposition und vom Bundesrat kommt Kritik an der Ampel-Koalition, dass die Mitspracherechte von Abgeordneten missachtet und durch hektisches Agieren schlampige Gesetze riskiert werden. So wurden in der Nacht vor der entscheidenden Ausschussitzung zur Gas- und Strompreisbremse rund 400 Seiten Änderungsanträge versandt. Dabei bleibe keine Zeit, die Anträge sachlich und fachlich zu beurteilen, wird Thorsten Frei (CDU/CSU) zitiert. Wegen der zunehmenden Zahl von Fristverkürzungsbitten hat sich auch der Ständige Beirat des Bundesrates an die Ampelfraktionen gewandt und darum gebeten, diese auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. Die Sa-SZ (Robert Roßmann) berichtet.
Justiz
BVerfG zu Berliner Rasern: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des wegen Mordes verurteilten Kudamm-Rasers Hamdi H. nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bestimmtheitsgebot sei nicht verletzt, weil sich der BGH im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit gehalten habe. Auch der Schuldgrundsatz sei nicht verletzt, weil das Gericht die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigte. Mo-FAZ (Stephan Klenner), taz.de (Christian Rath) und LTO berichten.
Ein Mord-Urteil für Raser sei hart, aber vertretbar, kommentiert Reinhard Müller (Mo-FAZ). Es sei kein Sonderrecht gegen Raser, sondern die Anwendung und Ausschöpfung geltenden Rechts und zeige hoffentlich Wirkung. Auch Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass es erfreulich sei, dass Politik und Justiz in den Raser-Fällen empfindlicher geworden seien. Die sollte aber nicht dazu führen, die eigentliche Tragik - den täglichen Straßentod - auf diese Kategorie Täter abzuwälzen. "Sollte nicht, wer haarscharf und mit Stinkwut im Bauch an ihn störenden Radfahrern vorbeirast, auch mit einem Urteil wegen Mord oder Totschlag rechnen müssen, wenn ihm einer unter die Reifen kommt", fragt Neuhof.
BVerfG – Wahlen in Berlin: Gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes, mit der die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksvertretungen für ungültig erklärt wurde, ist beim Bundesverfassungsgericht von insgesamt 43 Menschen Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung eingereicht worden, wie zeit.de und LTO (Annelie Kaufmann) berichten. Auch mit der Bundestagswahl in Berlin wird sich das Bundesverfassungsgericht aufgrund mehrerer bereits eingegangener Wahlprüfungsbeschwerden in einem separaten Verfahren beschäftigen.
BGH zu Wiederkaufsrecht der Gemeinde: Gemeinden können bis zu 30 Jahre nach dem Verkauf eines kommunalen Grundstücks ein vereinbartes Wiederkaufsrecht ausüben, wenn das Grundstück nicht wie vereinbart für den Bau eines Wohnhauses genutzt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall aus Niederbayern entschieden, bei dem die Gemeinde das Wiederkaufsrecht 20 Jahre nach dem Verkauf (und 12 Jahre nach Ablauf der Frist für den Hausbau) geltend machte. Die Ausübung des Rechts sei noch nicht verwirkt gewesen, so der BGH. Es berichten Sa-SZ (Wolfgang Janisch), spiegel.de und LTO.
BAG – Theaterschauspieler: Das Bundesarbeitsgericht wird sich am Mittwoch mit der Entlassung des Theaterschauspielers Nikolaus Kühn befassen, der beim Deutschen Theater Göttingen beschäftigt ist. Sein (wie am Theater üblich) befristeter Vertrag war nicht verlängert worden. Kühn klagte dagegen, weil die Nicht-Verlängerung ihm gegenüber nicht begründet wurde. Bisher erhielt er in allen (Schieds-)Instanzen Recht. Der Spiegel (Elisa von Hof) schildert das Verfahren ausführlich.
OLG München – islamistische Attacke im ICE: Über den Terrorprozess gegen Abdalrahman A., der vor gut einem Jahr in einem ICE mehrere Menschen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte, berichtet die Mo-SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) in einer Seite 3-Reportage. Der Angeklagte beharrt darauf psychisch krank zu sein, doch die Anklage und die Gutachter sind davon überzeugt, dass er die psychische Krankheit nur simuliert, um der strafrechtlichen Verantwortung zu entgehen. Dargestellt werden auch die Folgen für die Opfer der Attacke. Am Freitag soll das Urteil verkündet werden.
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Warum Verfahren wie das vor dem Landgericht Itzehoe gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin auch 77 Jahre nach Kriegsende noch richtig sind, kommentiert Julia Jüttner (Spiegel). Derartige Prozesse gäben NS-Täterinnen und -Tätern ein Gesicht und den Überlebenden eine Stimme. Es gehe darum, den Ausreden von NS-Täter:innen die Wahrheit entgegenzusetzen, schreibt die Autorin.
AG Flensburg zu Klimaprotest: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Jana Wolf zeichnet im Verfassungsblog noch einmal die Urteilsgründe der Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg nach, mit der ein Baumbesetzer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs wegen rechtfertigenden (Klima)Notstands freigesprochen wurde. Das Urteil sei zwar ein "juristisches Einhorn", meint Wolf, jedoch seien die Erwägungen des Gerichts aus strafrechtlicher Perspektive nicht abwegig, sondern beachteten vielmehr spezifische Besonderheiten des Klimawandels.
GBA – Umsturzpläne: tagesschau.de (Michael Götschenberg) fasst zusammen, was bisher über die Gruppe der Reichsbürger bekannt ist, die im Fokus der bundesweiten Razzia Anfang Dezember standen. Die rund 120 Verschwiegenheitserklärungen deuteten darauf hin, dass die Gruppe tatsächlich mehr als doppelt so groß sein könnte wie zunächst angenommen.
KI in der Justiz: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) stellt KI-gestützte Software vor, die Gerichte bei der Abarbeitung von Massenverfahren unterstützen soll. Ein von IBM entwickeltes Tool, das beim OLG Stuttgart bei den Dieselverfahren eingesetzt werde, funktioniere als "Sortiermaschine", mit der die oft überlangen und unübersichtlichen Schriftsätze der Kanzleien und das Urteil der ersten Instanz nach bestimmten Parametern – etwa Modell, Motortyp, Kaufdaten, Kilometerstand, Rückruf des Kraftfahrbundesamts – durchsucht werden. Daraus erstelle die Künstliche Intelligenz Fallgruppen, die dann en bloc bearbeitet werden könnten. Auch beim Amtsgericht in Frankfurt werde eine KI ausprobiert - um bei der Bearbeitung von Tausenden Entschädigungsklagen wegen Flugverspätung zu helfen.
Kartellrechtliche Sammelklagen: Über die auch in Deutschland zu beobachtende Zunahme von Kartellverfahren, in denen sich zahlreiche Geschädigte zusammengetan haben, um ihre Ansprüche gemeinsam durchzusetzen, schreibt die WamS (Christoph Kapalschinski). Anwälte, die beklagte Unternehmen vertreten, kritisierten jedoch, dass noch entsprechende gesetzlichen Regelungen fehlen. So würden oft - im Bestreben, möglichst viele Kläger zu vereinen - aussichtsreiche mit aussichtslosen Fällen vermischt. Das führe dazu, dass zunächst gerichtlich geprüft werden müsse, ob die Sammelklage im Einzelfall überhaupt zulässig sei.
Recht in der Welt
Kosovo-Sondertribunal: Wie spiegel.de berichtet, hat das Kosovo-Sondertribunal in Den Haag einen Ex-Kommandanten der kosovo-albanischen Miliz "Kosovo-Befreiungsarmee" wegen Kriegsverbrechen zu 26 Jahren Haft verurteilt. Er soll nach Auffassung des Gerichtes einen internen Geheimdienst der kosovo-albanischen Miliz geleitet haben und in einem Straflager bei Pristina mit seinen Untergebenen im April 1999 vermeintliche kosovo-albanische Kollaborateure grausam gefoltert haben. Das Sondergericht wurde 2015 errichtet. Es ist Teil des Justizsystems des Kosovo, aber mit internationalen Richter:innen und Ankläger:innen besetzt.
Polen – Justizreform: Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda hat ein Gesetzverfahren zur Justizorganisation gestoppt, weil er "das Gesetz für verfassungswidrig halte und nicht unterzeichnen werde", wie die Sa-FAZ (Reinhard Veser) berichtet. Ihn störe vor allem, dass der Gesetzesentwurf aus seiner Sicht die in der Verfassung vorgesehene Rolle des Präsidenten bei der Ernennung von Richtern einschränkt, heißt es im Text. Der Gesetzentwurf war auf den Weg gebracht worden, um eine weitere Blockade von EU-Geldern aus dem Corona-Aufbaufonds zu verhindern. Er setzte die von der EU-Kommission gestellten Anforderungen um, darunter gesetzliche Garantien für die Unabhängigkeit der Richter und die Rehabilitierung der von der Disziplinarkammer suspendierten Richter.
Spanien – Menstruationsfreistellung: Das in Spanien geplante Gesetz, mit dem Arbeitnehmerinnen, die unter Menstruationsschmerzen leiden, ein Anspruch auf Freistellung bei Lohnfortzahlung eingeräumt wird, hat eine erste Hürde genommen. Das spanische Unterhaus hat in erster Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, der jetzt im Oberhaus beraten wird. Spanien wäre das erste Land in Europa, das Frauen, die unter Regelschmerzen leiden, das Recht einräumt, zu Hause zu bleiben – und zwar so lange, wie die Schmerzen andauern. LTO berichtet.
Juristenausbildung
Examensergebnisse im Jurastudium: LTO-Karriere hat sich die Statistik der Examensergebnisse aus dem Jahr 2020 angeschaut. Es gab etwas mehr Prädikatsexamina als im Jahr zuvor, allerdings auch eine leicht höhere Durchfallquote. Die höchste Durchfallquote hatte Brandenburg mit knapp 46 Prozent, danach folgten mit großem Abstand Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils gut 31 Prozent. Die geringste Durchfallquote hatte Sachsen-Anhalt mit 11 Prozent.
Amokdrohung bei Examensprüfung: 3.000 Euro Belohnung hat der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke für Hinweise auf die Identität des Mannes ausgelobt, der im Herbst 2020 telefonisch einen Amoklauf auf die Halle angekündigt hatte, in der damals eine Examensprüfung stattfinden sollte. Der Aufruf, den der Rechtswissenschaftler im sozialen Netzwerk veröffentlichte, richtet sich nicht nur an Zeugen, denen Zeugenbeistand und Vertraulichkeit zugesichert wird, sondern auch an den Täter selbst. Putzke gehe es dabei nicht unbedingt um eine Verurteilung des Täters, sondern er will auch auf Fehlerquellen im Strafverfahren aufmerksam machen. Er hatte einen Mann verteidigt, der aufgrund von zwei Zeugenaussagen in der Sache zunächst angeklagt, dann aber freigesprochen wurde. LTO (Katharina Uharek) berichtet.
Sonstiges
Der Merkel-Fischer-Schmidt-Podcast: In drei Folgen des SWR-2-Podcasts "Sprechen wir über Mord" unterhalten sich der Journalist und Jurist Holger Schmidt und der Ex-Bundesrichter Thomas Fischer mit der Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel über Straftaten im Wagnerschen "Ring der Nibelungen". Richter Lorenz Leitmeier hat sich den Podcast für LTO vorab angehört und fand das Ganze "insgesamt ein kurzweiliges Gespräch, das natürlich Merkel dominiert".
"True crime" im 18. Jahrhundert: Martin Rath erzählt auf LTO vom französischen Juristen und Autor François Gayot de Pitaval, der mit seinen 1734 erschienen Fallgeschichten faktisch das Vorläufergenre zu "True crime" begründet hat.
Ziviler Ungehorsam: In einem ganzseitigen Beitrag in der Mo-FAZ analysiert Rechtsprofessor Michael Heinig die Einordnung des "zivilen Ungehorsams" in unser Rechtssystem und blickt dabei auch auf einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen zurück. Er beobachtet eine schleichende Verschiebung bei der rechtlichen Bewertung von Handlungen des zivilen Ungehorsams und einer dabei gegebenenfalls notwendigen Berücksichtigung das Staatsziels des Umweltschutzes als schützenswertem Rechtsgut. Gerichte agierten allerdings überschießend, wenn sie unter Beschwörung des apokalyptischen Bedrohungsszenarios des Klimawandels gar nicht mehr zu einer ernsthaften Abwägung konkret betroffener Rechtsfolgen und spezifischer Handlungen kämen. Angemessen reagiere der Rechtsstaat auf zivilen Ungehorsam nur mit Differenzierungen und Graduierungen. Manches Handeln erweise sich im Lichte grundrechtlicher Freiheiten als legal, auch wenn prima facie eine Norm des einfachen Rechts verletzt scheine, so Heinig.
Straffälligenhilfe: Über die Menschen, die sich ehrenamtlich in der katholischen Straffälligenhilfe in Freiburg engagieren, schreibt bewundernd Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht". Mit diesem Engagement dürfe man nicht auf Applaus hoffen – nicht in der Gesellschaft, auch nicht in den Medien, stellt er bedauernd fest.
VG Wort für Juristen: Dass sich die Geltendmachung von Verwertungsrechten über die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für Juristen, die eigene Beiträge – beispielweise in Fachzeitschriften – veröffentlichen, durchaus finanziell lohnt, erklärt LTO-Karriere (Sabine Olschner). Für Beiträge in Zeitschriften oder Büchern, die im Jahr 2021 erschien sind, werden zum Beispiel pro Normseite acht Euro ausgezahlt, Bücher mit 101 bis 300 Seiten Umfang – darunter fallen zum Beispiel viele Doktorarbeiten – wurden im Erscheinungsjahr 2021 mit 1.600 Euro vergütet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
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Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Dezember 2022: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50505 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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