Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2022: Doku­men­ta­tion im Straf­pro­zess? / WD kri­ti­siert BVerfG-Pres­se­ar­beit / VerfGH vor Berlin-Wahl-Urteil

14.11.2022

BMJ legte Referentenentwurf zur Aufzeichnung von Strafprozessen vor. Wissenschaftlicher Dienst des BT kritisiert Vorab-Informationen des BVerfG an Justizpressekonferenz. VerfGH Berlin entscheidet am Mittwoch über die Berlin-Wahl.

Thema des Tages

Dokumentation der Hauptverhandlung: Ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der sich bereits in der Ressortabstimmung befindet und über den die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, sieht eine verpflichtende Wort-Bild-Aufzeichnung von erstinstanzlichen Strafverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten vor. Von der Aufzeichnung solle ein Transkript hergestellt werden. Technik und Software sollen Kosten von rund 30.000 Euro pro Verhandlungssaal verursachen, bundesweit 20 Millionen Euro. Zur Umsetzung solle den Ländern allerdings eine großzügige Frist eingeräumt werden – bundesweit verbindlich solle die "digitale Inhaltsdokumentation" erst von 2030 an werden, in OLG-Verfahren ab 2026. Der Entwurf sehe Regeln zum Schutz von Persönlichkeitsrechten vor und enthalte zudem Strafvorschriften, damit die Aufnahmen aus dem Gerichtssaal nicht in falsche Hände geraten. Für und in der Revision solle die Dokumentation nicht genutzt werden dürfen, sie solle nur als "Hilfsmittel" für die Aufbereitung der Hauptverhandlung dienen. Allerdings solle die Dokumentation eingesetzt werden können, um bereits während der Hauptverhandlung Fragen zum Inhalt eines Vorgangs zu klären.

Rechtspolitik

Klimaprotest: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will prüfen, ob bei Angriffen gegen Kunstschätze der rechtliche Rahmen ausreicht. Das meldet Mo-FAZ (Heike Schmoll). Sollte er ein gesetzliches Defizit feststellen, werde er handeln, kündigte der Minister an.

"Härter bestrafen", das sei von allen politischen Ideen zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte die traditionell beschränkteste, kommentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) einen entsprechenden Antrag der Unionsfraktion im Bundestag. Überzeugungstätern mit "härteren Strafen" das Handwerk legen zu wollen, sei naiv, sie würden sich eher aufgewertet fühlen. Es wäre aber zu begrüßen, wenn das politische Sympathisantentum im Parlament sich von diesem Tun abgrenzen würde.

Hasskriminalität im Internet: Statt beim Kampf gegen Hass und Hetze in sozialen Netzwerken auf langwierige Strafverfahren zu setzen, sollte der Gesetzgeber ein "digitales Gewaltschutzgesetz" schaffen, fordert der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte Ulf Buermeyer in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ. Der Bundestag solle ein gerichtliches Verfahren einführen, mit dem Betroffene und Opferschutz-Organisationen wie Hate Aid zukünftig Sperren von Accounts, die für rechtswidrige Äußerungen missbraucht werden, beantragen können. Damit könnten Gerichte zeitweilige oder (insbesondere im Wiederholungsfall) dauerhafte Sperren gegen bestimmte Accounts verhängen. Ein solches gerichtliches Verfahren hätte viele Vorteile, so der Autor: Es sei schnell, es käme auf die Identität der Menschen, die im konkreten Fall einen Account nutzten, nicht mehr an und Betroffene könnten sich auch gegen diejenigen wehren, die sich im Netz anonym bewegten.

Asylverfahren: Mit der geplanten Gesetzesänderung, mit der das Bundesverwaltungsgericht künftig zum Erlass von Länderleitentscheidungen zur Beurteilung der Lage in Herkunftstaaten ermächtigt werden soll, bleibe das Problem bestehen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch die Gerichte in besonderem Umfang auf die Lageberichte des Auswärtigen Amtes zurückgriffen, die sich in der Vergangenheit teilweise als fehlerhaft erwiesen hätten, stellen die Juristinnen Vivian Kube und Hannah Vos von der NGO FragDenStaat im Verfassungsblog fest. Weil die Berichte als Verschlussache gelten, finde eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und möglichen Defiziten bisher kaum statt. Deshalb habe FragDenStaat eine Kampagne gestartet, mit der die Lageberichte zu den wichtigsten Herkunftsländern angefragt werden sollen, um sie so – wenigstens in teilgeschwärzter Fassung – einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Canabis: Die EU-Kommission wartet nach der Veröffentlichung der Eckpunkte für eine Canabislegalisierung noch auf die angekündigten Erläuterungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), um das Vorhaben europarechtlich prüfen zu können, schreibt LTO (Hasso Suliak). Die Säumnis könnte den ehrgeizigen Zeitplan des Ministers gefährden, nach dem im Falle einer positiven Reaktion der EU-Kommission "bereits im ersten Quartal des nächsten Jahres" ein Gesetzentwurf vorgelegt werden könnte und mit einer Legalisierung dann 2024 zu rechnen sei. Die EU-Kommission teilte auf Anfrage mit, dass es Sache der Mitgliedsstaaten sei, zu entscheiden, ob der "persönliche Gebrauch von Drogen, einschließlich Cannabis" kriminalisiert werden soll.

Fracking: Rechtsprofessor Matthias Schneider untersucht auf LTO die rechtliche Zulässigkeit des Frackings zur Erdgasgewinnung. Grundsätzlich zulässig sei dabei nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz das konventionelle Fracking, bei dem einzelne Gesteinsschichten durchbrochen werden, um an das so genannte tight gas heranzukommen. Für das unkonventionelle (und umstrittenere) Fracking seien gesetzlich nur vier begrenzte Erprobungsmaßnahmen vorgesehen, auf deren Basis dann eine präzise Rechtsgrundlage entwickelt werden solle. Allerdings sei bisher kein einziger Antrag auf Erprobung gestellt worden.

Parteinahe Stiftungen: Der Gesetzgeber solle beim Umgang mit parteinahen politischen Stiftungen mehr Fortschritt wagen, fordert die Doktorandin Katharina Leusch im Verfassungsblog. Vorbild könnte dabei das österreichische Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik, kurz Publizistikförderungsgesetz (PubFG), sein, das vorgestellt wird. Der Blick nach Österreich zeige, dass ein Gesetz zur Zuteilung staatlicher Mittel an politische Bildungseinrichtungen gesetzgeberisch möglich ist, das PubFG bleibe allerdings an wichtigen Stellen vage oder offenbare Regelungslücken und sei insoweit nicht der Weisheit letzter Schluss.

Bundestagswahl in Berlin/Wahlprüfung: Die Bundestagswahl 2021 soll wegen der zahlreichen Pannen in Berlin teilweise wiederholt werden, hat der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen. Betroffen seien 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke, schreibt LTO.

Wie die Mo-FAZ (Heike Schmoll) berichtet, wachsen indes im Parlament Zweifel am bisherigen Wahlprüfungsverfahren. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Johannes Fechner habe Beratungen darüber angekündigt, die Zuständigkeit für die Prüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit einer Bundestagswahl allein dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen.

Das wäre zu begrüßen, meint Heike Schmoll (Mo-FAZ) in einem separaten Kommentar, der politische Streit über die Wahlwiederholung habe viel Vertrauen gekostet. Die Entscheidung gehöre idealerweise in die Hände einer neutralen Instanz, deren Urteil nicht von Eigeninteresse getrübt ist.

Justiz

BVerfG – Pressearbeit: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein Gutachten vorgelegt, indem er sich kritisch zur Praxis des Bundesverfassungsgerichts äußert, den Mitgliedern der Justizpressekonferenz (JPK) bereits vor der Verkündung eines Urteils die entsprechende Pressemitteilung zukommen zu lassen. Das Vorgehen sei für die Journalist:innen, die der JPK nicht angehören, "besonders schwerwiegend" und das Kriterium der "Professionalität" mit dem das Gericht die Bevorzugung der JPK-Mitglieder rechtfertige, sei "sehr vage und unbestimmt". Das Gericht will mit dieser Praxis sicherstellen, dass über seine Urteile sorgfältig berichtet wird. Es schreiben tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) und bild.de (Lydia Rosenfelder).

VerfGH Berlin – Berlin-Wahl: Am Mittwoch will der Berliner Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung über eine mögliche Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten veröffentlichen. Die Richter:innen müssen über 30 Einsprüche gegen die Wahl entscheiden, sie gehen allerdings davon aus – das hatte eine Anhörung im September ergeben – dass sie die bekannten Fehler nur für "die Spitze des Eisbergs" halten. Die Sa-taz (Bert Schulz) fasst zusammen, worum es bei dem Verfahren geht.

Die Berliner Richter:innen zeigten Mut und trauten sich offenbar, angesichts eines bisher nie dagewesenen Chaos juristisches Neuland zu betreten, kommentiert Bert Schulz (Sa-taz) die zu erwartende Ungültigkeitserklärung der Wahl durch das Gericht. Ihnen könnte diese Entscheidung leichter fallen, weil die meisten eigentlich gar nicht mehr im Amt sein sollten: Sechs Richterpositionen hätte das Parlament bereits nachbesetzen müssen, es aber mit Rücksicht auf dieses wichtige Urteil zur Gültigkeit der Wahl nicht getan. 

EuGH zu Mitbestimmung: Rechtsanwalt Gerrit Forst analysiert im Hbl-Rechtsblog die EuGH-Entscheidung vom 18. Oktober zur Mitbestimmung. Die Luxemburger Richter hatten festgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte, die bei der Umwandlung einer deutschen AG in eine SE aufrechterhalten bleiben, auf sämtliche Arbeitnehmer der SE auszuweiten sind und damit vor allem auch für die nicht in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer gelten. Die Entscheidung weise weit über den Einzelfall hinaus und werde voraussichtlich auch auf europäischer Ebene zu neuen Debatten über die Mitbestimmung führen, so der Autor.

BVerfG zum Sorgerechtsentzug: Schon der erhebliche Verdacht einer Kindesmisshandlung reicht aus, um Eltern das Sorgerecht zu entziehen und ein Kind aus einer Familie herauszunehmen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar unterliege eine Trennung strengen Voraussetzungen, diese seien aber erfüllt, wenn "sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt". Dabei gelte der Grundsatz: Je schlimmer der zu befürchtende Schaden für das Kind, desto geringer die Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit. LTO berichtet.

VerfGH BaWü zu Gebühren für internationale Studierende: Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Studiengebühren, die Studierende aus Nicht-EU-Staaten bezahlen müssen, nicht gegen die Landesverfassung verstoßen. Zwar müsse der Gesetzgeber Studierenden gleichen und freien Zugang zu seinen Hochschulen gewähren, dies gelte jedoch nur gegenüber den eigenen Staatsangehörigen und Menschen, die darauf angewiesen seien, ihre Bildungschancen in der Bundesrepublik zu verwirklichen, so das Gericht laut spiegel.de. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das pauschal Gebühren von internationalen Studierenden verlangt.

BGH zu Prozessbefugnis der Eigentümergemeinschaft: Auch nach der Änderung des WEG können Wohnungseigentümergemeinschaften Ansprüche wegen Mängeln gerichtlich durchsetzen. Die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen ergebe sich unverändert aus der Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum sowie der im WEG geregelten Pflicht zu dessen Erhaltung, stellten die Karlsruher Richter fest. Sa-FAZ (Marcus Jung), spiegel.de und LTO berichten über die Entscheidung.

KG zu Mord an Georgier im Tiergarten: In seiner Kolumne "Vor Gericht" erinnert Ronen Steinke (Sa-SZ) an den Prozess um den so genannten Tiergartenmord, der vor einem Jahr mit der Verurteilung eines russischen Staatsbürgers endete, der mutmaßlich im Auftrag eines russischen Geheimdienstes einen Georgier getötet hatte. Der Autor lenkt dabei das Augenmerk insbesondere auf die Angehörigen des Opfers. Es sei hier am Ende um einen Menschen gegangen, der getötet worden war und der eine Familie hinterlassen habe. Mitunter vergesse man das in politischen Prozessen vor lauter Putin, "Ansehen Deutschlands", "diplomatischem Fallout" und so weiter.

OLG Frankfurt/M. zu Werbung mit "klimaneutral": Die Gefahr einer Irreführung des Verbrauchers sieht das Oberlandesgericht Frankfurt/M., wenn ein Produkt als "klimaneutral" beworben wird. Der Begriff sei erläuterungsbedürftig, so das Gericht, zum Beispiel dürften nicht – wie im zugrundeliegenden Fall – bestimmte Emissionsarten ausgeklammert werden. Der Verbraucher gehe bei dem streitgegenständlichen Logo davon aus, dass grundsätzlich alle wesentlichen Emissionen des Unternehmens vermieden oder kompensiert würden. LTO berichtet.

VGH BaWü zu Klimaschutzkonzept: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Stuttgarter Landesregierung dazu verurteilt, ein Konzept zum Klimaschutz zu beschließen. Die DUH hatte auf das baden-württembergische Klimaschutzgesetz verwiesen, in dem vorgesehen ist, dass die Landesregierung 2020 (und dann alle fünf Jahre) ein "integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept" beschließt. Dem war die Landesregierung nicht nachgekommen, weil sie eine Neuregelung des Gesetzes ohne Klimaschutzkonzept (aber mit Klimaschutzregister) plant. Über die Entscheidung berichten BadZ (Christian Rath) und LTO.

LG Osnabrück zu Durchsuchung des BMF: Auch die Anordnung einer Durchsuchung beim Bundesfinanzministerium vor der Bundestagswahl 2021 war rechtswidrig, hat jetzt das Landgericht Osnabrück festgestellt. Eine andere Kammer des LG Osnabrück hat bereits im Februar entschieden, dass die Anordnung der Durchsuchung des Bundesjustizministeriums rechtswidrig war. Hinter den Durchsuchungsanordnungen standen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Geldwäsche-Bekämpfungseinheit des Zolls FIU. Die Staatsanwaltschaft hätte das Finanzministerium zunächst um Herausgabe der Unterlagen ersuchen müssen, bevor es eine Durchsuchung beantragt, heißt es laut Sa-FAZ (Katja Gelinsky), spiegel.de und LTO  im jetzigen Beschluss. Es habe keinen Grund für die Annahme gegeben, dass das Ministerium diesem Ersuchen nicht nachgekommen wäre.

LG Frankfurt/M. zur Ermordung einer 100-Jährigen: Wie spiegel.de berichtet, hat das Landgericht Frankfurt/M. eine Altenpflegerin wegen Mordes an einer 100-jährigen Seniorin verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 42jährige Frau im Januar vergangenen Jahres ihr Opfer in dessen Bett mit einem Kissen erstickt hatte, um einen vorangegangenen Hausfriedensbruch und Diebstahlsversuch zu verdecken.

VG Potsdam – Hohenzollern: Rechtsprofessorin Sophie Schönberger erläutert in der FAS die Rechtsgrundlage zum Rechtsstreit um Entschädigungs- und Rückgabeforderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Land Brandenburg. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus "erheblichen Vorschub geleistet" hat, weil dann die Ansprüche seines Nachfahren gesetzlich ausgeschlossen sind. Beim "Vorschubleisten" handele es sich um einen eingespielten juristischen Begriff, der insbesondere im Entschädigungsrecht seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung definiert wird. Dabei erfordere ein Vorschubleisten insbesondere kurz nach der Machtergreifung nicht, dass jemand bereits die ganze Dimension des Unrechtsstaates vorhergesehen hat oder dass der NS-Staat ohne den Beitrag anders ausgesehen hätte.

Recht in der Welt

USA – Alec Baldwin: Nachdem durch eine fälschlicherweise scharf geladene Waffe die Kamerafrau Halyna Hutchins getötet wurde, hat jetzt Hollywood-Star Alec Baldwin Mitglieder der Filmcrew verklagt. Die Klage richte sich unter anderem gegen die Waffenmeisterin und einen Regieassistenten, der dem Schauspieler die tödliche Waffe gereicht habe, berichtet die Mo-SZ. Dem 64-Jährigen gehe es darum, seinen guten Ruf wiederherzustellen und er verlange eine Entschädigung, weil er wegen des Vorfalls von mehreren Jobs gefeuert und bei anderen übergangen worden war.

USA – Paul Haggis: Der kanadische Regisseur Paul Haggis (u.a  "LA-Crash", "Million Dollar Baby") wurde laut Sa-SZ in einem New Yorker Zivilverfahren zu einer Zahlung von mindestens 7,5 Millionen Dollar verurteilt. Die Jury sah es als erwiesen an, dass Haggis im Jahre 2013 eine Presseagentin sexuell genötigt und vergewaltigt hat. Haggis hatte im Prozess behauptet, dass alle Handlungen einvernehmlich gewesen seien.

Spanien – Katalonien-Konflikt: Die spanische Regierung will laut Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler) mit einer Strafrechtsreform den Katalonien-Konflikt entschärfen. Noch in diesem Jahr soll danach der Straftatbestand der Anstiftung zum Aufruhr verschwinden, der ursprünglich zum Ziel hatte, Militärputsche zu verhindern.

Sonstiges

Gewalt: Nicht alles, was als "Gewalt" bezeichnet werde, sei auch als Gewalt im strafrechtlichen Sinn zu verstehen, schreibt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de, insbesondere mit Blick auf den Begriff der "sexuellen" oder "sexualisierten Gewalt". Es sei wenig sinnvoll, im Bereich der Sexualstraftaten einen völlig anderen Begriff der "Gewalt" anzuwenden als bei Raub, Diebstahl, Nötigung, Körperverletzung oder Erpressung. Würde man den Begriff der Gewalt in dem uferlosen Sinn, wie er immer wieder im Bereich sexuell motivierter Übergriffigkeit benutzt und popularisiert werde, in das Strafrecht übernehmen, würde dessen Normsystem zusammenbrechen, so Fischer.

Klimaprotest/Präventivhaft in Bayern: Die in München verhängte 30-tägige Vorbeugehaft gegen Klimakleber sei unverhältnismäßig, findet Heribert Prantl (Sa-SZ) in seiner Kolumne. Die notwendigen politischen Auseinandersetzungen, der Dialog mit Klimaschützern, könne nicht mit solchen Sanktionen geführt werden; das rieche nach politischer Haft.

RA Chan-jo Jun : LTO-Karriere (Franziska Kring) stellt im Interview Rechtsanwalt Chan-jo Jun vor, der kürzlich für seine "anwaltliche Zivilcourage und die Aufklärung über "Quatschjura" mit dem "Facts Heroes Award" der Berliner Initiative "Der Goldene Aluhut" ausgezeichnet worden war.

RA und Insolvenzverwalter Jobst Wellensiek: Die Mo-FAZ (Bernd Freytag) würdigt in einem Nachruf Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Jobst Wellensiek, der im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Er sei über die Jahre zu einer Legende geworden und in über 900 Insolvenzverfahren beteiligt gewesen: unter anderem bei Maxhütte, Interflug, Klöckner-Werken, Bremer Vulkan, Expo 2000 und Praktiker. 

Kommunaljurist:innen: Die Tätigkeit von Jurist:innen bei der Stadtverwaltung stellt LTO-Karriere (Franziska Kring) am Beispiel des Leiters des Frankfurter Rechtsamtes Gerhard Budde und des stellvertretenden Leiters des Münchner Personal- und Organisationsreferates Stephan Westermaier vor.

Abmahnung Gabriele Krone-Schmalz: Die Journalistin Gabriele Krone-Schmalz, die gegen kritische Äußerungen der Historikerin Franziska Davies zwei Abmahnungen erteilt hatte, ist inzwischen weitgehend "zurückgerudert", berichtet ausführlich LTO (Felix W. Zimmermann). Die Historikerin hatte der früheren ARD-Korrespondentin vorgeworfen, sie verbreite Falschaussagen und stehe dem Kreml nah. Inzwischen hat Krone-Schmalz ihr Unterlassungsbegehren in elf von 14 Punkten aufgegeben.

Rechtsgeschichte – Deutsche Botschaft in Russland: Über die deutsche Botschaft in Moskau, die nach dem Beginn des ersten Weltkrieges zu einem Versicherungsfall wurde, schreibt Martin Rath auf LTO.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50158 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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