Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen Verstoßes gegen § 156 StGB. Der Prozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun beginnt am 8. Dezember. Erstmals verhandelte auch das BVerwG über Corona-Maßnahmen.
Thema des Tages
StA Köln – Kardinal Woelki: Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides Statt eingeleitet. Auslöser für die Ermittlungen war ein am Mittwoch veröffentlichtes Interview mit der ehemaligen Assistentin des Personalchefs im Erzbistum Köln, Hildegard Dahm. Darin hatte sie einer eidesstattlich versicherten Aussage Woelkis vor dem LG Köln in einem medienrechtlichen Verfahren widersprochen, wonach er erst in der vierten Juniwoche dieses Jahres mit dem Missbrauchsfall des Geistlichen Winfried Pilz befasst worden sein will. Dahm habe ihm aber schon Anfang 2015 eine Liste mit Missbrauchstätern zukommen lassen, auf der auch Pilz gestanden habe. Es berichten FAZ (Thomas Jansen), SZ, spiegel.de, bild.de (Nikolaus Harbusch) und focus.de.
Lucas Wiegelmann (Welt) sieht für Woelki nun das "Endspiel" eingeläutet. Bei seinen Äußerungen zu Missbrauchsfällen in der Kirche habe es viele Ungereimtheiten und Widersprüche gegeben und nun sei es an der Zeit für eine öffentliche und unabhängige Beweisaufnahme.
Auf LTO kritisiert Rechtsprofessor Holm Putzke, dass die StA Köln bei einer ähnlichen Strafanzeige im Oktober die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt habe. Ausführlich kritisiert er die aus seiner Sicht falschen Maßstäbe, die die Staatsanwaltschaft damals angelegt habe. So seien durchaus Vorermittlungen möglich, um den Sachverhalt aufzuklären. Auch die informatorische Befragung von Zeugen sei bereits vor Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens möglich. Zudem dürften Plausibilitätserwägungen angestellt werden. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der damalige Vorgang den Eindruck einer Sonderbehandlung der Kirche erweckte.
Rechtspolitik
Corona – Triage: An diesem Donnerstag wird der Bundestag über eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes entscheiden, die der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2021 Rechnung tragen soll. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, Menschen mit Behinderung bei knappen intensiv-medizinischen Kapazitäten vor Benachteiligungen zu schützen. Die hochumstrittene Ex-Post-Triage – eine Neubewertung nach bereits erfolgter Bettenzuteilung – ist in dem zur Abstimmung stehenden Entwurf nicht mehr vorgesehen - was von Mediziner:innen kritisiert wird, weil nur so die Zahl der Toten verringert werden könne. Behinderten-Verbände und das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisieren, dass die vorgesehene Sortierung nach Überlebenswahrscheinlichkeit nicht alle Menschenleben gleichbewerte. Die taz (Manuela Heim) geht deshalb von einer erneute Befassung des BVerfG mit dem Thema aus.
Auf LTO hält es der Doktorand Tjaberich F. Kramer für richtig, dass der Entwurf keine Ex-Post-Triage vorsieht. Eine derartige Regelung würde zu der irreführenden Annahme führen, dass das Leben des Geretteten in irgendeiner Weise erhaltungswürdiger sei als das aufgegebene Leben.
JuMiKo – Disziplinarrecht: Wie LTO (Markus Sehl) berichtet, steht bei der Justizministerkonferenz an diesem Donnerstag auch ein Beschlussvorschlag aus Sachsen zur Ausweitung von Fristen im Disziplinarrecht auf der Tagesordnung. Der Vorschlag zielt darauf ab, extremistische Vorgänge im öffentlichen Dienst länger berücksichtigen zu können, insbesondere im Rahmen von Gesamtbewertungen. Liegt die Frist für einen Verweis gegenwärtig bei zwei Jahren, so sollen es künftig fünf Jahre sein. Die Frist für Geldbußen und Kürzungen der Dienstbezüge soll von drei Jahre auf sieben Jahre erweitert werden und die Frist von Zurückstufungen von sieben Jahren auf zehn Jahre.
Präventivhaft in Bayern: Ronen Steinke (SZ) kritisiert im Feuilleton anlässlich des jüngst gegen Klimaaktivist:innen angeordneten 30-tägigen Unterbindungsgewahrsams die im bayerischen Polizeiaufgabengesetz normierte Präventivhaft. Bei der Einführung 2017 wollte die CSU einen zeitlich unbegrenzten Gewahrsam, nach Protesten wurde er auf 60 Tage begrenzt - "immer noch viel mehr als irgendwo sonst in der Republik". Die Langzeitpräventivhaft sei ursprünglich mit Verweis auf Terrorismusbekämpfung eingeführt worden, nicht zur Unterbindung friedlicher Demonstrationen. Wenn nun schon eine bloße Gefahrenprognose ausreiche, um Aktivist:innen einzusperren, dann seien in einem Staat schwierige Zeiten angebrochen. Der Gedanke der Abschreckung obliege eigentlich dem Strafrecht, auf das bei Klimaprotesten aber kaum Haftstrafen gestützt werden könnten.
Wahlrecht: Robert Roßmann (SZ) beklagt in einem Kommentar zu der an diesem Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin und zur Kommission, die ein neues Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestags erarbeiten soll, eine Gefahr der sinkenden Akzeptanz der Demokratie. Die Ampel-Fraktionen und die Union würden sich beharken, anstatt sich um eine ernsthafte Verständigung zu bemühen.
Klimaaktivist:innen: Nun stellt auch zdf.de (Jan Henrich) die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion vor, mit Blick auf die Straßenblockaden von Klimaaktivist:innen das Strafrecht zu verschärfen. Unter anderem wolle die Union neue besonders schwere Fälle der Nötigung und höhere Strafmaße normieren. Der Beitrag bezweifelt, ob dies abschreckende Wirkung hätte. So weist Rechtsprofessor Michael Kubiciel darauf hin, dass sich ideologisch gefestigte Straftäter:innen dadurch nur selten von ihren Taten abbringen ließen.
KI-Haftung: Auf beck-aktuell fragt Rechtsprofessor Gerhard Wagner, wofür es neben einer überarbeiteten Produkthaftungs-Richtlinie noch eine spezielle Richtlinie "über KI-Haftung" brauche. Für beides hatte die EU-Kommission im September Entwürfe vorgelegt. Jedenfalls bewege sich die EU mit dem Ansatz in die richtige Richtung, mit der KI-bedingten Verschiebung der Kontrollmöglichkeiten den Hersteller stärker in die Haftung zu nehmen.
Justiz
LG München I – Wirecard/Markus Braun: Ab dem 8. Dezember müssen sich der ehemalige Vorstandschef von Wirecard, Markus Braun, sowie der frühere Chefprokurist Stephan von Erffa und der Geschäftsführer eines Wirecard-Partnerunternehmens wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug, Bilanzfälschung, Untreue und Marktmanipulation vor dem Landgericht München I verantworten. Bis ins Jahr 2024 hinein sind 100 Verhandlungstage im Verhandlungssaal der JVA Stadelheim anberaumt. Das Trio soll systematisch darauf hingearbeitet haben, Wirecard als erfolgreiches Technologieunternehmen zu inszenieren, obwohl es viele der angeblichen Geschäfte gar nicht gab. Mit der Insolvenz von Wirecard verloren Zehntausende Aktionär:innen ihre Investition. Es berichten FAZ (Mark Fehr), spiegel.de und LTO.
BVerwG – Corona-Maßnahmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch erstmals über Corona-Maßnahmen verhandelt, wobei es um Verordnungen aus Sachsen und Bayern aus der Frühphase der Pandemie ging. Bei der sächsischen Verordnung wird die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben (verhältnismäßig laut OVG Sachsen) überprüft, bei der bayerischen Verordnung die sehr strengen Ausgangsbeschränkungen (unverhältnismäßig laut VGH Bayern). Zentral ist in beiden Fällen die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verordnungen gewesen ist. Die Entscheidung soll am 22. November verkündet werden. Es berichten Tsp (Jost Müller-Neuhof) und LTO.
BVerfG – Mutterschutzgesetz/Totgeburt: Im Interview mit spiegel.de (Verena Töpper) erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, warum er im Namen von vier Frauen, die Fehlgeburten erlitten haben, eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Ungleichbehandlung beim Mutterschutzgesetz eingereicht hat. Darin ist geregelt, dass eine Totgeburt bis zur 23. Woche als "Krankheit" gelte und danach als "Entbindung", wobei es nur im letzten Fall eine bis zu 18-wöchige Freistellung von der Arbeit gebe. Die Grenze sei willkürlich und verfassungswidrig.
BGH zur Überprüfung von Mülltrennung: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Vermieter:innen Kosten auf Mieter:innen umlegen, die durch (von Dienstleistern durchgeführte) Kontrollen der Mülltrennung entstehen. Die Kontrolle und auch das Nachsortieren des Mülls seien umlegbare Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Ebenso dürften Kosten für die regelmäßige Überprüfung von Rauchmeldern umgelegt werden, was ebenfalls Streitgegenstand war. LTO berichtet.
BayObLG – Jérôme Boateng: Jérôme Boateng will seine Verurteilung wegen Körperverletzung durch das Landgericht München I nicht hinnehmen und hat Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt. Das LG hatte Boateng vergangene Woche in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro – verhängt. Es berichten spiegel.de und LTO.
OLG München – tschetschenischer Auftragsmord: Die FAZ (Marlene Grunert) berichtet über den Prozess um einen vom Sicherheitsapparat des tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow in Auftrag gegebenen, letztlich aber nicht durchgeführten Mord am Oppositionellen Tumso Abdurachmanow vor dem Oberlandesgericht München. Angeklagt ist Walid D., der 2020 die Tat für den unmittelbaren Täter Tarmilan A. vorbereitet haben soll, der den Auftrag laut Bundesanwaltschaft aber wiederum nur zum Schein angenommen hatte. Walid D. soll zudem als V-Mann für den Verfassungsschutz von Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet haben und so die Adresse des Opfers bekommen haben. Dazu führt die Bundesanwaltschaft ein gesondertes Verfahren wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen.
LG Bielefeld zu Kindesmissbrauch: Die Zeit (Alexander Rupflin) berichtet ausführlich über einen Prozess vor dem Landgericht Bielefeld aus diesem Sommer, bei dem einer 49-jährigen Mutter vorgeworfen wurde, dass sie ihre beiden Kinder trotz Kenntnis des Jugendamts jahrelang missbraucht hat. Wegen der Taten in einer Nacht vor sieben Jahren wurde die Mutter zu sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldauflage von 1.500 Euro verurteilt. Weitere, von der Anklage auf rund 200 geschätzte, Missbrauchvorfälle seien jedoch nicht bestraft worden.
LG Kempten zur Vergewaltigung einer Soldatin: Das Landgericht Kempten hat einen 36-jährigen Feldjäger der Bundeswehr wegen der Vergewaltigung einer Kameradin beim Auslandseinsatz in Afghanistan zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Tat soll sich vor zwei Jahren im Feldlager Camp-Marmal nach einer Party ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsjährige Haftstrafe gefordert. spiegel.de berichtet.
LG Koblenz zur Tierhalterhaftung: Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz muss eine Reiterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro sowie die Arzt- und Anwaltskosten zahlen, weil ihr Pferd mit seinem Hinterteil im Mai 2021 eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat. LTO berichtet.
AG Chemnitz zu Holocaust-Leugnung durch Anwalt: Martin Kohlmann, Anwalt und Vorsitzender der rechtsextremen Partei "Freie Sachsen", ist vom Amtsgericht Chemnitz wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen. Bei einer Rede als Stadtrat im Oktober 2021 soll er bestritten haben, dass es auf dem Gebiet des Deutschen Reiches Gaskammern gegeben hat. Erst am Montag hatte er erfolglos versucht, gerichtlich eine Zuweisung eines rechtsextremen Referendars an ihn als Ausbilder zu erwirken. LTO berichtet.
Recht in der Welt
Iran - Revolutionsgerichte: spiegel.de (Gilda Sahebi) stellt die Arbeit der iranischen Revolutionsgerichte vor, die derzeit über Protestierende richten. An den meisten Verfahren ist Abolghassem Salavati, genannt der "Richter des Todes", beteiligt. Dabei ist nicht einmal bekannt, welche Ausbildung Salavati hat, ob er überhaupt Jurist ist. Den Angeklagten droht die Todesstrafe wegen "Krieg gegen Gott" und "Verdorbenheit auf Erden". Die Prozesse laufen nach Skripten ab. Die Angeklagten müssen gestehen. Filmausschnitte werden zur Abschreckung im Fernsehen gezeigt.
USA – Abtreibungsrecht: Parallel zu den Midterm-Wahlen fanden in fünf US-Bundesstaaten Referenden zum Abtreibungsrecht statt. In Vermont, Kalifornien und Michigan wird das Recht auf Abtreibung künftig in die Landesverfassung aufgenommen. In zwei weiteren Staaten wurde umgekehrt über eine Verschärfung abgestimmt: In Kentucky sollte in der Verfassung festgeschrieben werden, dass "menschliches Leben" geschützt werden müsse und die Verfassung daher kein Recht auf Abtreibung enthalte. In Montana sollten Abtreibungskliniken mit Strafen belegt werden, die nicht das Leben von Ungeborenen schützen. Beides wurde aber abgelehnt. Es berichten taz (Dorothea Hahn) und spiegel.de.
USA – Epstein/Dershowitz/Giuffre: Virginia Roberts Giuffre, die zu den Opfern von Jeffrey Epstein zählt, hat ihre Klage gegen den früheren Rechtsprofessor Alan Dershowitz, einen Freund Epsteins, zurückgezogen und beide haben erklärt, dass kein Geld geflossen sei. Ursprünglich hatte sie angegeben, als junge Frau mehrfach von ihm missbraucht worden zu sein. Sie habe bei der Identifizierung von Dershowitz "vielleicht einen Fehler" gemacht, erklärte sie nun. Es berichten FAZ und spiegel.de.
Schweiz – Brian K.: Kurz bevor Brian K., der als bekanntester Häftling der Schweiz gilt, aus dem Gefängnis entlassen werden sollte, hat das Strafmaßnahmengericht Zürich auf Antrag der Staatsanwaltschaft neue Untersuchungshaft angeordnet. Es geht um neue (Gewalt-)Delikte, die K. während der Haftzeit begangen haben soll. K. wurde als jugendlicher Intensivtäter bekannt. Wegen Delikten aus dem Jahr 2017 sitzt er bereits mehr als fünf Jahre in Untersuchungs- bzw. Sicherungshaft, mehr Zeit als ihm überhaupt an Freiheitsstrafe drohte. Die SZ (Isabell Pfaff) berichtet.
Russland – Brittney Griner: Die in Russland zu neun Jahren Haft verurteilte US-Basketballerin Brittney Griner ist in ein Straflager verlegt worden, wie ihre Anwälte mitteilten. Informationen über ihren genauen Aufenthaltsort gebe es aber nicht. Griner war im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch festgenommen worden. Es berichten SZ und Welt.
Sonstiges
Sicherheit und Kriminalität: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am Dienstag die Studie "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland" (SKiD) vorgestellt, an der 46.000 Menschen teilgenommen haben und die die bislang größte Dunkelfeldstudie in Deutschland ist. Es lasse sich eine deutliche Digitalisierung der Kriminalität beobachten, während "analoge" Delikte, die aber vergleichsweise häufiger angezeigt werden, zurückgegangen sind. LTO berichtet.
Nicole Opitz (taz) hebt die geschlechtsspezifischen Punkte der Studie hervor: Frauen sind deutlich häufiger von sexualisierter Gewalt und Partnerschaftsgewalt betroffen und fühlen sich in der Öffentlichkeit deutlich unsicherer. Sie fordert eine grundlegend andere Sozialisation der Geschlechter und eine rechtzeitige Hilfestellung für betroffene Frauen.
Kunstfreiheit: Die Zeit (Tobias Timm) berichtet über ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsprofessors Christoph Möllers zu der Frage, wie weit die Kunstfreiheit in einem Staat reicht, in dem die Kultur hauptsächlich vom Staat finanziert wird. Möllers entwickele "ein gutes Dutzend luzider Thesen, die zukünftig auch in anderen Problemlagen weiterhelfen könnten." So gehe er etwa davon aus, dass auch die politische Kunst der Kunstfreiheit unterliegt und dass auch Programmentwürfe und die Auswahl von Personalien vor jeglichem staatlichem Einfluss geschützt sind.
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LTO/tr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 10. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50128 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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