Die Kriterien für eine Neuwahl sollten im Grundgesetz stehen, fordert Linken-Politikerin Wawzyniak. Verfahren gegen Tönnies wegen Coronaausbruch wurde eingestellt. Jan Böhmermann veröffentlicht geheimen NSU-Bericht des Verfassungsschutzes.
Thema des Tages
Wahlprüfung: Die Linken-Politikerin Halina Wawzyniak fordert im Verfassungsblog eine grundgesetzliche Regelung der Kriterien, wann eine Bundestagswahl wiederholt werden muss. Derzeit beschränke sich das Grundgesetz in Art. 41 auf formale Regelungen: dass der Bundestag für die Wahlprüfung zuständig ist und dass gegen seine Entscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann. Damit falle bislang also allein dem BVerfG die Aufgabe zu, die entsprechenden Kriterien zu entwickeln und somit judikativ Recht zu setzen. Wawzyniak schlägt als Regelung vor, dass eine Wahl nur dann komplett wiederholt werden muss, wenn die Wahlfehler für eine zu bestimmende Mindestzahl an Mandaten relevant sind oder eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse möglich wäre. Wawzyniak will aber an der Zweistufigkeit der Wahlprüfung festhalten, um das BVerfG nicht zu überlasten. Allerdings müssten dem Bundestag zwingend Fristen gesetzt werden, damit dieser das Verfahren nicht aus Eigeninteresse unnötig in die Länge zieht. Falls die Zweistufigkeit aufgegeben wird, solle am Bundesverfassungsgericht ein Dritter Senat eingerichtet werden. Die Ex-Abgeordnete Wawzyniak ist Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestags.
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: In der aktuellen Debatte um eine mögliche Nachfolgeregelung der vom EuGH beanstandeten Vorratsdatenspeicherung fordert Rechtsprofessor Mattias G. Fischer im FAZ-Einspruch, die Schutzpflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern stärker in den Blick zu nehmen. Auf Mindestspeicherfristen gänzlich zu verzichten, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, meint der Autor. Sowohl EuGH als auch BVerfG hätten hier entsprechende Regelungsspielräume offengelassen, die zur Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten genutzt werden müssten. So habe der EuGH ausdrücklich eine Speicherung von IP-Adressen zugelassen. Das von Bundesjustizminister Buschmann vorgeschlagene "Quick Freeze"-Verfahren könne nicht als eine vergleichbar effektive Alternative angesehen werden.
Die Position von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die sich für eine solche IP-Adressen-Speicherung ausspricht, stelle einen klaren Bruch mit dem Koalitionsvertrag der selbsternannten "Fortschrittskoalition" dar, kommentiert dagegen Ingo Dachwitz (netzpolitik.org). Der Koalitionsvertrag schreibe explizit fest, dass eine Datenspeicherung "rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" erfolgen solle. Fortschrittlich wäre es, die bisherige Logik umzudrehen, so Dachwitz: "Statt erst mal das Maximum herauszuholen, das dann später von Gerichten auf das grundrechtlich gerade noch akzeptable Maß heruntergestutzt werden muss, könnte die Ampel den Quickfreeze-Versuch wagen". Wenn die Praxis zeige, dass damit nicht genug Daten verfügbar seien, könne sie immer noch nachbessern.
Volksverhetzung: Die in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossene Änderung des § 130 StGB könnte eine "besondere Bedeutung für Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter und TikTok" haben, stellt netzpolitik.org (Sebastian Meineck) fest. Denn diese Plattformen müssten Inhalte sperren oder löschen, wenn sie offensichtlich gegen diesen Paragrafen verstießen. Allerdings befürchten die befragten Expert:innen keine direkten Auswirkungen der Neuregelung, weil die Netzwerke ihre Sperrpolitik an eigenen Richtlinien ausrichten, die in der Regel strenger seien als das Gesetz.
In seiner Kolumne auf spiegel.de mahnt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer mehr Gelassenheit bei der Kritik an der Neuregelung an. Es handele sich, so Fischer, wie der Rechtsausschuss des Bundestags richtig erläutert habe, um eine (zügige) "Klarstellung", die wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland notwendig gewesen sei. Außerdem müsse tatbestandlich die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, eine solche "nach Abs. 1" sein und deshalb seien nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung gemeint.
Elternschaft: Neue Regeln zu Eizellenspende und Leihmutterschaft seien überfällig, werden aber dennoch wohl nicht so bald kommen, schreibt die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Zunächst soll eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden. Allerdings sei "Kommission" in der Politik oft ein Synonym für "Irgendwann". Nach welchen Regeln sich das Kinderkriegen in einer Welt vielfältiger Formen des Zusammenlebens vollzieht, werde deshalb womöglich nicht mehr in diese Legislaturperiode entschieden.
Frontex: Die Doktorandin Laura Salzano macht sich im Verfassungsblog Gedanken, wie die Kontrolle über die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) effektiviert werden kann. Der bisherige Mangel an Transparenz und an wirksamen Mechanismen brauche eine grundsätzliche Änderung der Strukturen. Eine verstärkte Aufsicht über die Agentur durch das Europäische Parlament, aber auch durch die nationalen Parlamente sei ein wichtiger Schritt, um die soziale und gerichtliche Rechenschaftspflicht der Agentur sicherzustellen, so Salzano.
Justiz
StA Bielefeld – Coronaausbruch bei Tönnies: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungen gegen den Fleischfabrikanten Clemens Tönnies wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatverdacht nach über zwei Jahren eingestellt. Das berichten spiegel.de und LTO. Das Verfahren waren eingeleitet worden, als nach einem starkem Corona-Ausbruch in seinen Betriebsstätten, bei dem sich 1400 Mitarbeiter:innen infiziert hatten, mehrere Anzeigen eingegangen waren.
EuGH zum Doppelbestrafungsverbot: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland einen in den USA gesuchten Serben nicht an die USA ausliefern darf, weil der Mann wegen derselben Tat – Computersabotage – bereits in Slowenien rechtskräftig verurteilt worden war und seine Strafe verbüßt hatte. Das Doppelbestrafungsverbot gelte auch für Nicht-EU-Bürger und auch dann, wenn ein Auslieferungsabkommen bestehe. LTO berichtet.
BVerfG – parteinahe Stiftungen: Seine Eindrücke aus der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur geforderten Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung fasst Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) zusammen. Der Senat fasse eine zu den anderen Parteien "chancengleiche Stiftungsfinanzierung“ ins Auge, so Steinbeis. Dem Autor scheint aber auch nicht ausgemacht, "dass sich nicht auch materielle Kriterien finden lassen, die eine Ungleichbehandlung der AfD und ihrer Stiftung solide rechtfertigen".
BVerfG – Klimastiftung MV: Die mecklenburg-vorpommersche Klimastiftung will mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus Nord Stream 2 beauftragten Firmen öffentlich werden. Das Oberlandesgericht Rostock hatte in einer Berufungsentscheidung angeordnet, dass die Stiftung auf der Grundlage des Landespressegesetzes Auskünfte erteilen müsse. Wegen ihrer Nähe zur Landesregierung sei die Stiftung als Behörde zu behandeln, hieß es dabei laut LTO zur Begründung.
BayObLG zu Israelkritik: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Mann wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB verurteilt, der eine Karikatur verbreitet hat, in der ein Vergleich von Israels Politik gegenüber den Palästinensern zu den Verbrechen der Nazis gezogen wurde. Es sei eine erstaunlich harte Entscheidung, die für die oft hitzigen Diskussionen um die israelische Politik hierzulande aufhorchen lasse, schreibt die Sa-SZ (Ronen Steinke) im Bayernteil. Die Vorinstanz hatte noch die Ansicht vertreten, dass die Karikatur von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das BayObLG meint nun dagegen, dass die "abwegige", bei Betrachtung der Karikatur ersichtlich werdende, Gleichsetzung des Verhaltens staatlicher Organe in Israel "mit Vorgängen in deutschen Konzentrationslagern während der NS-Zeit" eine "grobe Verzerrung der geschichtlichen Fakten", bedeute.
LG München I zu Alfons Schuhbeck: Der Spiegel (Maria Marquart) blickt noch einmal auf das Steuerstrafverfahren gegen Alfons Schuhbeck zurück, das am Donnerstag mit einer Verurteilung zu einer mehr als dreijährigen Haftstrafe endete. Es sei der tiefe Fall eines Mannes, der stets ein Liebling der Medien und des Publikums war. Und der darüber vergessen zu haben schien, dass Recht und Gesetz auch für einen Strahlemann wie ihn gelten.
Die Mo-SZ (Ronen Steinke) analysiert das gegen Schuhbeck verhängte Strafmaß und erläutert an diesem Beispiel den Schutz der verschiedenen Rechtsgüter im Strafrecht. Er stellt dabei fest: "Sobald das Rechtsgut Eigentum ins Spiel kommt, springen in Deutschland die Strafrahmen auffallend schnell in die Höhe". Das sei mit heutigenGerechtigkeitserwägungen kaum zu erklären, so der Autor, es gehe vielmehr zurück auf die Zeit, in der vor etwa 150 Jahren das geltende Strafgesetzbuch formuliert worden sei - in der Blütezeit des Kapitalismus.
LG Leipzig – "Kinderzimmer-Dealer": Der als "Kinderzimmer-Dealer" bekanntgewordene, wegen Onlinehandels mit Betäubungsmitteln 2015 verurteilte Maximilian S. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Wiederum soll der heute 27-Jährige, gemeinsam mit vier weiteren Angeklagten Drogen vertrieben haben. Wie spiegel.de berichtet, soll ab dem 2. Dezember mündlich verhandelt werden. Die erste Verurteilung von Maximilian S. bildete seinerzeit die Grundlage für die Netflix-Serie "How to sell drugs online (fast)".
LG Mönchengladbach – Mord durch 71-Jährige: Über den Prozess gegen eine 71 Jahre alte Frau, die ihre Lebenspartnerin getötet haben soll, berichtet ausführlich die FAS (Reiner Burger). Sie hatte das Opfer verdächtigt, mit einer anderen Frau "angebandelt" zu haben und hinter ihrem Rücken bis tief in die Nacht WhatsApp-Liebesnachrichten ausgetauscht zu haben.
AG München – Plakat "Hängt die Grünen": Im Strafverfahren wegen der im Bundestagswahlkampf 2021 aufgehängten Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" hat einer der beiden Verurteilten Rechtsmittel eingelegt, wie LTO berichtet. Das Amtsgericht München hatte am vergangenen Dienstag zwei Funktionäre der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" wegen Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag verurteilt. Welches Rechtsmittel konkret eingelegt wurde - Berufung oder Sprungrevision - sei noch unklar.
Klimaktivist:innen vor Gericht: Einen zu milden Umgang mit den Klimaaktivist:innen der "Letzten Generation" beklagt die WamS (Nathan Giwerzew/Martin Lutz). So sei ein absichtlich ausgelöster Fehlalarm im Bundestag bisher folgenlos geblieben, der Täter habe, anders als seinerzeit Besucher der AfD, die im November 2020 während der Debatte über das Infektionsschutzgesetz Abgeordnete im Reichstagsgebäude bedrängt, gefilmt und beleidigt hatten, nicht einmal ein Hausverbot bekommen. Bisher führe die Berliner Staatsanwaltschaft 729 Verfahren zur „Letzten Generation“, heißt es im Text weiter, die bisher höchste verhängte Strafe belaufe sich auf 600 Euro.
Skatgericht: Die Sa-SZ (Boris Herrmann) portraitiert in einer Seite-3-Reportage das deutsche Skatgericht in Altenburg: "Die Herren Richter sind keine ausgebildeten Juristen, sondern Skatspieler, Skatschiedsrichter und Skatexperten, die sich von einem Skatkongress in diese Position haben wählen lassen. Sie machen das ehrenamtlich und treffen sich alle paar Monate, um strittige Fälle zu schlichten. Etwa 350 bis 400 pro Jahr. Die Anwesenheit von Klägern, Zeugen und Angeklagten ist dabei nicht erforderlich, das machen die Richter mit sich und der Skatordnung aus."
Recht in der Welt
Ungarn Rechtsstaat und EU-Gelder: Im Interview mit dem Spiegel (Ralf Neukirch) spricht Rechtsprofessor András Jakab über den drohenden ungarischen Verlust von EU-Geldern. Bei den von Ungarn präsentierten Reformpaketen, mit denen die Regierung EU-Sanktionen abwehren will, solleman weniger auf die gesetzlichen Regelungen und mehr auf die Rechtskultur des Landes zu schauen. Es gebe bereits zahlreiche Gesetze gegen Korruption, das Problem sei die Art, wie diese Gesetze angewendet oder wie sie gerade nicht angewendet würden. Die EU-Kommission hätte Ungarn zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft drängen sollen.
USA – Datenschutz/Datentransfers: Rechtsanwalt Jens Nebel zweifelt, wie er auf LTO schreibt, ob der kürzlich vom amerikanischen Präsidenten Joe Biden verabschiedete Erlass zur Verbesserung des Schutzes europäischer Daten gegen Ausspähaktivitäten von US-Geheimdiensten die Bedenken des EuGH ausräumen kann. Die Luxemburger Richter hatten 2020 das damalige Privacy-Shield-Abkommen gekippt. Der seinerzeitige Kläger Max Schrems habe nun bereits eine nächste Klage in Aussicht gestellt, so dass der transatlantische Datentransfer erneut vor dem EuGH landen dürfte und für Unternehmen weiterhin Rechtsunsicherheit bestehe.
Juristische Ausbildung
Ausländische Abschlüsse: Dass es Juristen mit einem ausländischen Studienabschluss schwer haben, in Deutschland Fuß zu fassen, berichtet die Sa-FAZ (Sandro Paul Heidelbach) am Beispiel eines türkischen Strafrichters, der nun wieder als Erstsemester an einer Universität studiert. Er sei in seinem Bekanntenkreis der Einzige, der in der Türkei Richter war und jetzt in Deutschland wieder Jura studieren möchte, wird der Jurist zitiert.
Trinkprobe: Ronen Steinke erinnert sich in seiner Sa-SZ-Kolumne "Vor Gericht" an die "Trinkprobe", die im Rahmen seiner Referendarausbildung den künftigen Volljuristen vermitteln sollte, welchen Einfluss Alkohol auf die Schuldfähigkeit haben kann. Bis zu 2,0 Promille, die als grobe Grenze für eine verminderte Schuldunfähigkeit gelten, hätte es aber seinerzeit keiner der Probanden geschafft, so Steinke.
Sonstiges
NSU-Bericht des LfV Hessen: Der TV-Unterhalter Jan Böhmermann und das Portal "Frag den Staat" haben den bisher geheimen NSU-Untersuchungsbericht des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz veröffentlicht. Der Bericht wurde vor allem dadurch bekannt, dass das LfV ihn zunächst für 120 Jahre geheim halten wollte. Inzwischen wurde die Frist auf 30 Jahre verkürzt. Wie die Mo-SZ (Annette Ramelsberger) schreibt, zeigt der 2012 erstellte Bericht keine einst übersehenen Hinweise auf den NSU auf. Der Verfassungsschutz habe sich wohl eher geschämt, wie wenig er wusste. Außerdem sei deutlich geworden, wievielen Hinweisen auf andere bewaffnete Rechtsextremisten er nicht nachging.
Zur Frage, ob die Veröffentlichung des Berichts rechtmäßig war, verweist die Mo-SZ (Kerstin Lottritz/Gianna Niewel) auf § 353b Abs. 3a Strafgesetzbuch. Demnach handeln Journalist:innen nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" eines Dienstgeheimnisses beschränken. Ob dies aber die Veröffentlichung eines ganzen Berichts rechtfertige, sei offen. Die von der Mo-FAZ (Timo Steppat) befragten Rechtsprofessoren halten die Veröffentlichung für zulässig, da sie der Machtkritik diene.
Twitter: Der EU-Verordnung Digital Services Act werde bereits am Tage ihrer Verkündung eine "Nagelprobe" in Aussicht gestellt, schreibt Rechtsprofessor Rolf Schwartmann im FAZ-Einspruch angesichts der Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter durch Elon Mask. Ob in Europa "der blaue Vogel" tatsächlich nach europäischen Regeln fliege, wie es Industriekommissar Thierry Breton auf einen entsprechenden Tweet von Musk formuliert habe, bleibe zu hoffen.
Kommunale Friedenspolitik: In die Debatte um einen Beschluss der Stralsunder Bürgerschaft, die das Rathaus der Hansestadt für Friedensgespräche zwischen der Ukraine und Russland anbieten will, hat sich laut LTO nun das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern eingeschaltet. Es soll geprüft werden, ob der Beschluss wegen fehlender Verbandskompetenz rechtswidrig war.
Anwalt Eckart Seith: Heribert Prantl fordert in seiner Kolumne in der Sa-SZ das Bundesverdienstkreuz für den Stuttgarter Steueranwalt Eckart Seith, der den deutschen Cum-Ex-Strafprozessen mit Erkenntnissen von Informanten aus Schweizer Banken erst "so richtig Schwung" gegeben habe. In der Schweiz wurde gegen Seith in drei Instanzen wegen Wirtschaftsspionage ermittelt. Seith wurde jetzt von der Arnold-Freymuth-Gesellschaft für seine Verdienste um den Rechtsstaat ausgezeichnet.
Rüthers "Die unbegrenzte Auslegung": Auf LTO würdigt Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte die Habilitationsschrift von Berndt Rüthers zum Zivilrecht im Nationalsozialismus, die 1968 erstmals und kürzlich in 9. Auflage erschienen ist und die seinerzeit auf erheblichen Widerstand vieler damals tätiger Professoren mit eigener Nazivergangenheit stieß. Das Buch sei ein Klassiker und gehöre zu den wenigen Habilitationen, die wie "Täterschaft und Teilnahme" von Claus Roxin, "Kritik und Krise" von Reinhard Koselleck oder "Strukturwandel der Öffentlichkeit" von Jürgen Habermas große Auflagenzahlen erreicht hätten. Es seien ihm noch viele weitere Auflagen zu wünschen, so Felz.
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LTO/pf
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Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Oktober 2022: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50026 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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