Ein Papier aus dem Gesundheitsministerium offenbart Überlegungen zur Legalisierung von Cannabis. Das OLG München ermöglicht die Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspielen. Ein ehemaliger Vertrauter belastet Ex-ÖVP-Kanzler Kurz.
Thema des Tages
Cannabis: Ein kursierendes Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt einen ersten Einblick in die Diskussionen der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis - auch wenn es noch nicht das für Ende Oktober erwartete Eckpunktepapier ist. So soll der Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis künftig straffrei bleiben. Dabei soll der Anteil des Wirkstoffs THC entscheidend sein, der nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtmenge betragen darf und bei unter 21-Jährigen nicht mehr als zehn Prozent. Synthetisch hergestellte Cannabinoide sollen nicht angeboten werden. Der Besitz von Cannabis bei Minderjährigen ist straffrei, allerdings soll es eine Verpflichtung zu Präventionskursen geben. Der Verkauf im Umfeld von Schulen soll verboten sein. Werbung wäre ebenfalls verboten. Zum Verkauf durch Apotheken ist noch nichts Näheres festgehalten worden. Mit Blick auf EU-Recht könnte es kritisch sein, dass der gesamte Cannabisbedarf ausschließlich durch deutschen Anbau gedeckt werden soll, um die Lieferketten lückenlos überwachen zu können. Abgeordnete aus der Ampelkoalition halten das Papier für unnötig restriktiv, insbesondere bei den THC-Grenzen. So bleibe der Schwarzmarkt attraktiv. Es berichten FAZ (Christian Geinitz), SZ (Angelika Slavik), Hbl (Jürgen Klöckner), taz (Bernd Pickert/Tanja Tricarico), zeit.de und LTO.
Rainer Stadler (SZ) kommentiert mit Blick auf den Jugendschutz, dass sich die Wirksamkeit der Maßnahmen erst noch zeigen müsse, aber dass es ein ernst zu nehmender Versuch sei. Bernd Pickert (taz) fragt polemisch, was "die denn geraucht" haben und hält eine Begrenzung auf 15 Prozent THC für sinnlos, die Kontrolle sei nicht umsetzbar; der gängige THC-Gehalt liege zwischen 20 und 30 Prozent.
Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) weist Jugendrichter Andreas Müller darauf hin, dass es noch dauern könne, bis ein Cannabis-Kontrollgesetz in Kraft trete und er fordert, dass man nicht darauf warten solle. Täglich gebe es bis zu 500 Ermittlungsverfahren und viele Verurteilungen mit teilweise hohen Strafen, was schnell beendet werden müsse. Strafverteidiger:innen rät er, die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, um nach Änderung der Rechtslage eine Einstellung nach § 206b Strafprozessordnung zu erreichen.
Rechtspolitik
Sanktionen gegen Russland/Finanzkriminalität: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt den Referentenentwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II an die Länder verschickt. Es soll institutionelle Hemmnisse bei der Ermittlung und Überwachung eingefrorener Vermögenswerte beseitigen. So soll im Geschäftsbereich des BMF eine neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen werden, zunächst bei der Generalzolldirektion, später als eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Zudem soll es neue Befugnisse für die Vermögensermittlung und ein Register für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften geben. Es berichtet die FAZ (Manfred Schäfers).
Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Im Umwelt- und Verbraucherschutzministerium sieht man noch Hürden auf dem Weg zur Abhilfeklage, mit der Verbände künftig für eine Vielzahl von Verbraucher:innen Leistungen wie Schadenersatzansprüche direkt einklagen können sollen. Staatssekretärin Christiane Rohleder (Grüne) kritisierte auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) vor allem den im Referentenentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgesehenen Zeitraum für die Beteiligung von Verbraucher:innen, der mit dem Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung endet. Die Beteiligung müsse länger möglich sein. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.
Triage: In der Zeit diskutieren die Strafrechtsprofessor:innen Tatjana Hörnle und Tonio Walter über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Triage und insbesondere über das darin vorgesehene Verbot einer Ex-post-Triage. Hörnle lehnt das Verbot einer Neubewertung nach erfolgter Bettenzuteilung mit dem utilitaristischen Argument ab, dass der Staat danach streben sollte, so viele Menschenleben wie möglich zu retten. Walter sieht im Abschalten von Beatmungsgeräten ein verfassungswidriges aktives Tun und argumentiert, dass ein Leben nicht gegen ein anderes abgewogen werden dürfe.
Justiz
OLG München zu Kondiktion bei Online-Glücksspielen: Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts München können Personen, die ihr Geld bei illegalen Online-Anbietern verspielt haben, die Verluste auch dann zurückfordern, wenn sie um die Illegalität wussten. Hintergrund ist, dass Online-Gewinnspiele bis Juli 2021 durch § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag a.F. weitestgehend verboten waren, was Verlierer:innen dazu veranlasst hat, vor Gericht ihre Spieleinsätze zurückzufordern. Nicht geklärt war dabei bisher die Frage, ob bei Kenntnis der Illegalität die Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB greift. Dies hat das OLG nun durch eine teleologische Reduktion verneint, weil "die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade den leistenden Teil schützen sollen." Ansonsten würde der verspielte Einsatz dauerhaft beim illegalen Anbieter verbleiben, was das Verbot von Online-Glücksspielen unterlaufen würde. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. LTO (Markus Sehl) berichtet.
EGMR zu Racial Profiling: Nun berichtet auch die taz-Berlin (Christian Rath) über das Racial-Profiling-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland, wonach der Vorwurf einer polizeilichen Diskriminierung anhand der Hautfarbe unabhängig untersucht werden muss. Der Kläger Biplab Basu und seine Tochter waren in einem Zug als einzige dunkelhäutige Personen kontrolliert worden. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte eine Klage mangels Feststellungsinteresse als unzulässig abgelehnt, weil eine Ausweiskontrolle kein schwerwiegender Grundrechtseingriff sei.
Die taz-Berlin (Susanne Memarnia/Plutonia Plarre) portraitiert den 71-jährigen in Indien geborenen Kläger Biplab Basu, der in Berlin eine bekannte Figur im Kampf gegen institutionellen Rassismus sei. Er ist Mitbegründer von ReachOut, einer Beratungsstelle für Betroffene.
BAG zu betrieblicher Schwerbehindertenvertretung: Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben nicht vorzeitig, wenn die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter unter den in § 177 Abs. 1 S. 1 SGB IX festgelegten Schwellenwert von fünf herabsinkt. Damit widersprach das BAG dem LAG Köln, das als Vorinstanz einen entsprechenden Feststellungsantrag der Schwerbehindertenvertretung abgelehnt hatte. Es berichten beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO.
LAG Berlin zu Gorillas-Betriebsrat: Im Streit über Betriebsratswahlen beim Lebensmittellieferdienst Gorillas hat das Landesarbeitsgericht Berlin im Eilverfahren einen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin aufgehoben und angeordnet, dass eine für den gestrigen Mittwoch geplante Wahl im Warenlager Schöneberg abgebrochen werden muss, weil es bei der Zusammensetzung des Wahlvorstandes deutliche Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften gebe. Es berichten SZ und LTO.
OLG München – islamistische Attacke im ICE: Vor dem Oberlandesgericht München beginnt an diesem Donnerstag der Prozess gegen Abdalrahman A., dem die Bundesanwaltschaft drei Mordversuche aus islamistischen Beweggründen vorwirft. Er soll am 6. November 2021 in einem ICE zwischen Passau und Nürnberg mit einem Taschenmesser auf drei Passagiere eingestochen haben. Psychologische Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet.
LG Kaiserslautern – Polizistenmorde von Kusel: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet über die Aussage eines Mithäftlings des Angeklagten Andreas S. vor dem Landgericht Kaiserslautern. S. habe ihm detailliert den Tatablauf geschildert. Zudem habe S. ihm einen Zettel mit Namen von Zeug:innen gegeben und ihn gebeten, diese über Motorradclub-Kontakte einschüchtern zu lassen. Der Zettel war mit "CK" unterschrieben – seinem Spitznamen im Gefängnis: Copkiller.
LG München I – Jérôme Boateng: Vor dem Landgericht München I beginnt an diesem Donnerstag das Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts München aus dem September 2021, das den Fußballprofi Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin Sherin S. für schuldig befand und ihm eine Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro auferlegte. Die Anwälte machen geltend, dass "wichtige, Herrn Boateng entlastende Umstände nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt" worden seien. Die SZ (Patrick Bauer/Lena Kampf u.a.) berichtet.
LG Bayreuth – Elternmord: Vor dem Landgericht Bayreuth müssen sich eine zum Tatzeitpunkt Sechzehnjährige und ihr damals achtzehnjähriger Freund wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke verantworten. Er soll im Januar die Eltern des Mädchens mit einem Messer im Schlaf attackiert haben, während sie die Geschwister ablenkte und daran hinderte, Hilfe zu holen. Das Mädchen soll aus Hass auf ihre Eltern gehandelt haben. Die beiden wollten die Tat wie einen Einbruch aussehen lassen. Sie waren zum Tatzeitpunkt seit vier Monaten ein Paar und der Angeklagte wohnte seit kurzem bei der Familie. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es berichten FAZ (Karin Truscheit), SZ (Benedikt Warmbrunn) und spiegel.de.
LG Chemnitz zu vorgetäuschtem Brandanschlag: Nun berichtet auch die Zeit (Valerie Schönian) ausführlich über ein Urteil des Landgerichts Chemnitz von vergangener Woche, bei dem der ehemalige Eigentümer eines Restaurants, Ali T., wegen versuchtem 15-fachen Mord, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, besonders schwerer Brandstiftung und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde. Er soll im Oktober 2018 einen Brandanschlag auf sein eigenes Lokal veranlasst haben, wobei zunächst eine rechtsextreme Tat vermutet wurde.
VG Berlin zu Feuerwehrbewerber mit HIV: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dürfen Bewerber:innen bei Feuerwehren nicht allein wegen einer HIV-Infektion abgelehnt werden. Ein 28-Jähriger erhält wegen einer ungerechtfertigten Benachteiligung eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Höhe von 2.500 Euro. Das Gericht stützte sich auf einen Sachverständigen, der bei HIV-positiven Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befinden, weder eine prognostische Einschränkung der Leistungsfähigkeit noch eine Gefahr der Infektion von Kolleg:innen sah. Es berichten LTO und spiegel.de.
EuGH und Datenschutz: In der FAZ reagieren die Rechtsprofessoren Boris Paal, Rolf Schwartmann und Jürgen Kühling (letzterer ist Vorsitzender der Monopolkommission) auf einen FAZ-Artikel des EuGH-Richters Thomas von Danwitz von Anfang Oktober zum Beitrag des EuGHs bei der Schaffung eines wirksamen Datenschutzes. Sie merken kritisch an, dass gegenläufige Schutzinteressen vom EuGH nicht immer hinreichend berücksichtig würden. Datenschutz sei keineswegs ein "Super(grund)recht" und so verfolge etwa die DGSVO das gleichberechtigte Ziel, den freien Datenverkehr zu fördern.
Recht in der Welt
Österreich – Sebastian Kurz: Thomas Schmid, früherer Generalsekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium und einst enger Vertrauter des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP), hat diesen in den letzten Monaten in Aussagen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schwer belastet. Er bezeichnet Kurz als Kopf der Inseratenaffäre, aufgrund derer sich Kurz aus der Politik zurückziehen musste. Dabei ging es um parteipolitisch motivierte Umfragen, die durch das Finanzministerium direkt oder indirekt bezahlt worden sein sollen und Kurz politischen Aufstieg beförderten. Daneben wirft Schmid dem aktuellen Parlamentspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) und dem früheren Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) vor, im Finanzministerium bei Steuerfragen zugunsten von Unternehmern und Stiftungen interveniert zu haben. Schmid will im Verfahren gegen seine ehemaligen Parteifreunde als Kronzeuge aussagen und ohne eigene Haftstrafe davonkommen. Es berichten mit einem Seite-Drei-Artikel die SZ (Cathrin Kahlweit), FAZ (Stephan Löwenstein), taz (Ralf Leonhard), Welt, zeit.de und spiegel.de (Oliver Das Gupta/Timo Schober).
Russland – Kriegsrecht: Wladimir Putin hat in den vier kürzlich annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja den Kriegszustand verhängt. Damit gehen erweiterte Machtbefugnisse für die russischen Besatzungsverwaltungen in den Gebieten einher. Die Bewohner:innen können nun beispielsweise zur Arbeit in der Rüstungsindustrie gezwungen oder an Reisen gehindert werden. Auch die Einführung von Militärzensur und das Abhören privater Telefongespräche ist jetzt möglich. Bereits in großem Umfang begonnen hat eine "vorübergehende Aussiedlung von Bewohnern in sichere Gebiete." Es berichten SZ (Sebastian Gierke), FAZ, taz (Bernhard Clasen), Welt (Clemens Wergin), spiegel.de.
Reinhard Veser (FAZ) kommentiert, dass die Verhängung des Kriegsrechts vor allem symbolische Bedeutung habe, da angesichts der Schreckensherrschaft der Besatzer von Recht ohnehin keine Rede sein könne. Es sei vielmehr ein indirektes Eingeständnis Putins, dass seine Armee in der Defensive ist.
USA – Verfassung: Die Zeit (Kerstin Kohlenberg) zeichnet anlässlich der in drei Wochen anstehenden Kongresswahlen ausführlich die Geschichte und die Bedeutung der amerikanischen Verfassung nach. Dabei werden insbesondere die Entstehung und die Durchsetzung der Gewaltenteilung und des Wahlrechts beschrieben.
USA – Holcim/Terror in Syrien: Die Tochtergesellschaft Lafarge SA des Schweizer Zementkonzerns Holcim hat sich vor einem amerikanischen Gericht schuldig bekannt, bei früheren Geschäften in Syrien Terrororganisationen unterstützt zu haben. Insgesamt seien fast sechs Millionen Dollar an den IS und an die Al-Nusrah-Front geflossen. Nun zahlt das Unternehmen eine Strafe von 778 Millionen Dollar. Die FAZ (Johannes Ritter) berichtet.
Sonstiges
Kriegsbeitritt und Völkerrecht: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) legt dar, warum Deutschland durch seine Waffenlieferungen und Ausbildungen nicht zur Kriegspartei in der Ukraine wird. Unter Berufung auf Rechtsprofessor Claus Kreß heißt es, dass man erst dann in einen bewaffneten Konflikt eintritt, wenn man "eigene Soldaten in den Kampf schickt oder an fremden Kampfhandlungen unmittelbar teilnimmt oder wenn man, so wie die Ukraine selbst, angegriffen wird."
Wahlen in Berlin: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird an diesem Donnerstag eine Empfehlung an das Parlament aussprechen, die Bundestagswahl vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholen zu lassen. Diese Empfehlung soll der Bundestag dann am 10. oder 11. November beraten. Das teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer:innen der Ampel-Fraktionen, Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP), mit. Es berichten zeit.de (Lenz Jacobsen) und spiegel.de.
Parteiverbote: Die Zeit (Heinrich Wefing) skizziert anlässlich des 70-jährigen Jubiläumsjahres der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der SRP-Partei ausführlich die Geschichte und die gesellschaftliche Bedeutung von Parteiverboten in Deutschland.
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LTO/tr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2022: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49936 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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