Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Oktober 2022: Ex-DFB-Chef Zwan­ziger kri­ti­siert Justiz / Neben­klage im Völ­ker­straf­recht? / Keine Aus­kunft über Beg­na­di­gungen

17.10.2022

Die Ex-Fußballfunktionäre Zwanziger und Schmidt fühlen sich ungerecht behandelt. Hamburg will Opfer von Kriegsverbrechen vor Gericht stärken. Der Bundespräsident muss keine Auskunft zu seiner Begnadigungspraxis geben.

Thema des Tages

Sommermärchen-Prozesse: Im Interview mit der Mo-FAZ (Christoph Becker/Michael Horeni) beklagen sich Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger und Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt über den Umgang der Schweizer und der deutschen Justiz mit ihnen. Das Schweizer Strafverfahren, das 2020 wegen Verjährung ohne Urteil endete, sei von Anfang an überflüssig gewesen, weil im Zusammenhang mit einer 6,7 Mio Euro-Zahlung im Umfeld der Vergabe der Fußball-WM 2006 an Deutschland bereits in Frankfurt/M. ermittelt wurde. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sei kriminell und schütze vor allem die Interessen der FIFA und von Qatar. Auch hinsichtlich des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt/M. hätten Zwanziger und Schmidt "längst freigesprochen sein" müssen, denn an den Beschuldigungen sei "nichts dran". Zwanziger beklagt, dass das Beschleunigungsgebot der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei. Zwanziger hat in dieser Sache Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gestellt. Zwanziger und Schmidt schildern sehr ausführlich Hintergründe der Vergabe der Fußball-WM an Deutschland. Dass dabei Gelder an bestimmte Verbände und ihre Funktionäre flossen, sei in solchen Verfahren üblich und müsse als Betriebsausgabe gewertet werden. 

Rechtspolitik

Völkerstrafrecht: LTO (Franziska Kring) berichtet über einen Vorstoß der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), die auch bei völkerstrafrechtlichen Verfahren eine Nebenklagemöglichkeit einführen will und dafür einen entsprechenden Beschluss bei der Justizministerkonferenz anregt. Der Bundesjustizminister soll danach aufgefordert werden, zu prüfen, wie durch Völkerstraftaten Verletzte in Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch effektiv beteiligt werden können.

Justizentlastung: Der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) wurde von der Mo-SZ (Wolfgang Janisch/Gianna Niewel) zu Möglichkeiten der Justizentlastung befragt. Poseck verweist auf die 477 neuen Stellen, die es für die hessische Justiz geben soll, fordert die Möglichkeit einer frühzeitigen Klärung von Grundsatzfragen durch den BGH bei Massenverfahren und eine Streichung des Schwarzfahrens als Straftatbestand. Außerdem erhofft er sich durch ein einfaches Onlineverfahren einen erleichterten Zugang zur Justiz.

Asylverfahren: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will laut Spiegel die Asylverfahren beschleunigen und dafür unter anderem auch ermöglichen, dass Grundsatzfragen durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt werden können. So komme es auf längere Sicht zu einer bundesweit einheitlichen Rechtsprechung, was die Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte mindere.

Chatkontrolle: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht in einem Gutachten die Pläne der EU-Kommission kritisch, zur Bekämpfung von Kinderpornografie unter bestimmten Umständen auf Anordnung die Kommunikation in Messengerdiensten von den Plattformen scannen zu lassen. Das geplante Vorgehen könne erheblich in das Recht auf Privatsphäre und in das Recht auf Datenschutz der EU-Grundrechtecharta eingreifen, zitiert netzpolitik.org (Anna Biselli/Andre Meister) aus dem Gutachten.

Whistleblowing: Rechtsanwalt Sören Seidel erläutert auf efarbeitsrecht.net, inwieweit bei der Einrichtung von verpflichtenden Hinweisgebersystemen, die das geplante Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, die Betriebsräte einbezogen sein müssen.

Gaspreisbremse/Verteilungsgerechtigkeit: Privatdozentin Sina Fontana konstatiert im Verfassungsblog eine mangelnde Resilienz des Staates im Hinblick auf Verteilungsfragen. Das Beispiel der Gaspreisbremse, die sich nicht auf Bedürftige konzentriere, zeige, dass der Staat in der Krise zu schnell reagieren muss, um Verteilungsprobleme ausreichend diskutieren zu können. Deshalb müsse der Staat entsprechende Konzepte frühzeitig erarbeiten und vorhalten, auch etwa für Klima- und Flüchtlingskrisen. 

Justiz

VG Berlin zu Begnadigungen des Bundespräsidenten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage des Transparenzportals fragdenstaat.de zurückgewiesen, mit der eine Auskunft zur Begnadigungspraxis des Bundespräsidenten erzwungen werden sollte, berichtet tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof). Bisher wurde die Öffentlichkeit nur teilweise über solche Entscheidungen informiert, das Portal wollte mit der Klage jedoch eine prinzipielle Transparenz dieser präsidialen Zuständigkeit erreichen. Die Gründe des VG-Urteils wurden zunächst nicht mitgeteilt.

In einem separaten Kommentar findet Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht überzeugend. Gnade korrigiere Recht, wenn Recht irgendwann ungerecht erscheine. Steinmeier werde jede einzelne Gnadenentscheidung gut begründen können, es gebe hier wohl Weniges, was man verheimlichen müsse.

EuGH zu Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft: Nun fasst auch die Sa-BadZ (Christian Rath) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einem betrieblichen Verbot religiöser Bekleidung zusammen. Der Beitrag betont, dass der EuGH die Hürden für die Rechtfertigung einer mittelbaren Diskriminierung erhöht hat,  in dem er nicht nur einen sachlichen Grund, sondern ein wirkliches Bedürfnis für ein Neutralitätskonzept verlangt. Zudem könnten nationale Gerichte den Wert der Religionsfreiheit in der Abwägung mit der unternehmerischen Freiheit höher ansetzen als der EuGH. Im kommenden März werde das Bundesarbeitsgericht einen entsprechenden Fall entscheiden. Die beiden deutschen Fälle, die im letzten Jahr vom EuGH entschieden wurden, führten nicht zu einer grundsätzlichen Klärung der deutschen Rechtslage. 

EGMR zu richterlicher Befangenheit: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner Kolumne auf spiegel.de einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Februar 2021 zur Möglichkeit der Befangenheit, wenn ein Richter frühere Entscheidungen wegen derselben Strafsache (gegen Mittäter) erlassen hat. Fischer weist darauf hin, dass unter diesem Aspekt die häufige Praxis der Justiz, Verfahren gegen mehrere Verfahrensbeteiligte in mehrere Einzelverfahren aufzuspalten und nacheinander abzuarbeiten, "hochgefährlich und risikoreich" sei. Die Entscheidung aus Straßburg müsse und werde Folgen für die Praxis haben, so Fischer. Richter, die sich von "Effizienz"-Argumenten und der Illusion treiben ließen, man dürfe nur ja keinen Schuldigen "davonkommen lassen", auch wenn dazu die Regeln einmal etwas großzügiger ausgelegt werden müssten, säßen ganz vorn an der Spitze des Astes, an welchem sie sägten.

BVerfG – Bundeswehr/Online-Dating: Über die Verfassungsbeschwerde der Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang, die sich gegen einen disziplinarischen Verweis wegen ihres promisken Profils auf der Dating-Plattform Tinder wehrt, berichten jetzt auch Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und taz.de (Christian Rath). Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasse auch das Recht auf Selbstdarstellung und Austausch auf Dating-Plattformen. Insbesondere für die Kontaktaufnahme unter sexuellen Minderheiten seien derartige Plattformen unverzichtbar.

BGH zu Schriftsatzübermittlung per beA: Bei der Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) reiche es nicht aus, wenn Rechtsanwälte nur überprüfen, ob ihre Übermittlung von Schriftsätzen den Status "erfolgreich" zeige, sie müssten auch sicherstellen, dass jede einzelne Anlage tatsächlich übermittelt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof laut LTO Ende September entschieden. Für eine Eingangsbestätigung sei erforderlich, dass gerade der Eingang des elektronischen Dokuments, das übermittelt werden soll – im konkreten Fall ging es um eine Berufungsbegründung – bestätigt werde. Die Bestätigung über die Versendung irgendeiner Nachricht oder irgendeines Schriftsatzes genüge nicht.

BVerwG zu Pausenzeiten: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Anerkennung der Pausenzeiten eines Polizisten als Arbeitszeit. Danach hat ein Beamter Anspruch auf Freizeitausgleich, wenn er in seiner Pause ständig damit rechnen müsse, zum Einsatz gerufen zu werden und deshalb nicht richtig entspannen könne.

BVerwG – Rosneft-Treuhand: Im Streit über die Treuhandverwaltung zweier seiner Töchterunternehmen hat der russische Rosneft-Konzern Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung lägen nicht vor, so Rosnefts Anwält:innen laut Sa-FAZ und LTO. Hintergrund der Übernahme der Kontrolle durch die Bundesregierung ist das geplante Öl-Embargo, durch das sich die Bundesrepublik ab Januar 2023 verpflichtet, auf russisches Pipeline-Öl zu verzichten.

OLG Dresden zu Gil Ofarim: Das Oberlandesgericht Dresden hat die Ablehnung der Befangenheitsanträge gegen einen Richter im Prozess gegen Gil Ofamin bestätigt. Der Musiker muss sich vor dem Landgericht Leipzig wegen Verleumdung verantworten, weil er dem Mitarbeiter eines Hotels antisemitisches Verhalten angedichet habe. Weil das Landgericht das Hauptverfahren bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung zu den Befangenheitsanträge eröffnet hatte, hat Ofarims Rechtsanwalt Alexander Stevens nun angekündigt, er wolle beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, die dem Landgericht Leipzig die mündliche Verhandlung des Falles untersagen soll. spiegel.de und zeit.de berichten.

LG München I – Alfons Schuhbeck: Wie spiegel.de berichtet, hat der wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht München I angeklagte Starkoch Alfons Schuhbeck sein Geständnis erweitert. Während er zunächst nur die Verantwortung für das Restaurant Orlando übernahm, gab er jetzt auch zu, Kassen in den Südtiroler Stuben manipuliert zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms zwischen 2009 und 2016 mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben.

LG Stuttgart – Geiselnahme und Vergewaltigung: Das Landgericht Stuttgart verhandelt derzeit gegen einen 36-jährigen Mann, der gestanden hat, eine Frau für fast 24 Stunden in eine Gartenhütte verschleppt und dort mehrfach vergewaltigt zu haben. Über das Verfahren berichtet spiegel.de.

AG Borna – Tagebaubesetzung: Für die Besetzung eines Tagebaus im Süden Leipzigs hat das Amtsgericht Borna eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 150 Euro wegen Hausfriedensbruches gegen die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel verhängt. Die Politikerin nahm nach eigenen Angaben an der Besetzung der Gruppe "Ende Gelände" auf dem nicht abgezäunten Tagebau als parlamentarische Beobachterin teil. Die Mo-taz (Michael Bartsch) berichtet.

Sitzblockaden der "Letzten Generation": Die Mo-taz (Christian Rath) analysiert, warum Gerichte die Aktivist:innen der "Letzten Generation", die mit Sitzblockaden vor dem drohenden Klimakollaps warnen, bisher nicht freisprechen. Eine rein symbolische Blockade wäre zwar nach der BVerfG-Rechtsprechung nicht verfwerflich gem. § 240 StGB. Allerdings seien Aktionen, die auf maximale Störungen zielen, zu wenig symbolisch. Auch ein rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB liege nicht vor, weil Sitzblockaden schon nicht geeignet seien, die Erderwärmung zu stoppen.

Psychische Erkrankungen von Angeklagten: Ronen Steinke (Sa-SZ) kritisiert in seiner Kolumne "Vor Gericht" die mangelnde Berücksichtigung "normaler" psychischer Erkrankungen bei Angeklagten und berichtet von einem Prozess, bei dem die Überforderung einer Angeklagten besonders deutlich wurde. Sie litt unter einer klinischen Depression und Angststörung und hatte deshalb zur Unterstützung im Alltag eine gesetzliche Betreuerin. Vor Gericht stand sie wegen Beförderungserschleichung.

Recht in der Welt

Ukraine – russische Annexionen: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) ordnet Rechtsprofessor Daniel-Erasmus Khan die jüngste UN-Resolution, mit der die Annexion ukrainischen Staatsgebietes verurteilt und Russland aufgefordert wird, die besetzten Gebiete zu räumen, rechtlich ein und erklärt, warum die Argumentation Russlands für diese Annexionen völkerrechtlich nicht tragfähig ist.

Ukraine – Völkerrecht: Zur Frage, warum die Staaten Afrikas und Asiens die westliche Ukraine-Solidarität gegen den russischen Angriff nur wenig unterstützen, äußert sich Rechtsprofessor Kai Ambos im Interview mit der Sa-taz (Tobias Schulze). Der Westen sei in Völkerrechtsfragen wegen eigener Verstöße - etwa bei gezielten Tötungen von al Qaida-Terroristen - nicht glaubwürdig, sondern vertrete eine Doppelmoral.

USA – Trump/Dokumente: Im Streit um von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Geheimunterlagen hat der Supreme Court der USA einen Antrag des früheren US-Präsidenten abgewiesen, die entsprechenden Papiere zunächst durch einen Sonderprüfer untersuchen zu lassen, der klären sollte, ob sie tatsächlich als Verschlusssachen gelten, berichtet nun auch LTO. Der Supreme Court habe keine Erklärung dazu abgegeben, warum er den Antrag ablehnte und ob alle neun Richter einer Meinung waren.

Spanien – Rechte der Natur: Ende September hat das spanische Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Lagune von Mar Menor eine Rechtspersönlichkeit verliehen wurde. Die spanischen Dozenten Blanca Soro Mateo und Santiago Alvarez beleuchten im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Argumente für und gegen eine Anerkennung von Eigenrechten der Natur.

Großbritannien – Unabhängigkeit Schottlands: Die Rechtsprofessorin Sionaidh Douglas-Scott analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) das derzeit in London verhandelte Gerichtsverfahren um die Frage, ob das schottische Parlament die Kompetenz hat, ohne britische Zustimmung ein neues Verfahren über ein Unabhängigkeitsreferendum einzuleiten.

Österreich – Berufsverbote: Nachdem ein 36-jähriger Soldat, der in einer SS-Uniform posiert und den Hitlergruß gezeigt hatte, zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt wurde, aber nicht aus dem Dienst entfernt, will laut spiegel.de die Regierung nun eine Rechtsänderung auf den Weg bringen, wonach jede Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz automatisch zum Rauswurf aus dem öffentlichen Dienst führen soll.  

Sonstiges

Geldwäsche: Rechtsanwalt Jacob Wende erläutert auf LTO die Schwierigkeiten, denen sich Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit den Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung gegenübersehen. Laut des im August veröffentlichten FATF-Berichtes bestehe bei den Rechtsberatern "ein mangelndes Bewusstsein, Missverständnisse bezüglich der Meldeschwelle, unzureichende Umsetzung von Präventivmaßnahmen und Verwirrung bezüglich der beruflichen Geheimhaltungspflichten". Der Autor plädiert für eine stärkere Berücksichtigung der Geldwäsche in der Ausbildung und auch eine intensivere Auseinandersetzung in der Praxis.

Manipulation im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sascha Wolf kritisiert im Verfassungsblog, dass das ZDF aus einer Laudatio, die der Rapper Danger Dan für den Pianisten Igor Levits hielt, eine Beschimpfung von AfD-Sympathisanten herausgeschnitten hat. Es gebe dafür keine juristische Rechtfertigung. Das ZDF dürfe politische Äußerungen von Dritten durchaus zeigen. 

Zensur: Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) erinnert an einen Rechtsstreit aus den 1960iger Jahren über einen aus der DDR stammenden Film, der an dem damaligen Importverbot vorbei in die Bundesrepublik eingeführt und hier öffentlich gezeigt werden sollte. Er beschreibt, wie sich das Bundesverfassungsgericht seinerzeit wand, um eine mit Art. 5 GG ("Es findet keine Zensur statt") konforme Auslegung des Importverbotes zu finden. Anschließend erläutert Steinbeis, warum auch die aktuelle Diskussion um die Gastprofessuren von zwei Mitgliedern des (Antisemitismus-Vorwürfen ausgesetzten) Ruangrupa-Künstlerkollektives nichts mit Zensur zu tun habe.

Opferschutz: swr.de (Lilly Fleischer/Alena Lagmöller) berichtet vom 6. Opferschutztag am 13. Oktober in Karlsruhe. Im Schwerpunkt ging es um Gewalt in Institutionen, etwa in der Kirche, in der Schule oder in Sportvereinen. Insbesondere ging es um die therapeutische Arbeit mit Betroffenen und die Prävention durch Gewaltschutzkonzepte.

Rezensionen – Bücher zum Grundgesetz: Rechtsprofessor Alexander Thiele hat für LTO den von Georg M. Oswald herausgegebenen literarischen Kommentar zum Grundgesetz gelesen. Obwohl er sich an vielen Stellen näher am juristischen Bedeutungsgehalt orientierte Erläuterungen gewünscht hätte, um so Missverständnissen vorzubeugen und verbreiteten Mythen entgegenzutreten, empfiehlt Thiele letztlich doch auch Jurist:innen das sich vornehmlich an Nichtjurist:innen wendende Buch zur Lektüre. Juristinnen und Juristen werde eine gänzlich andere Perspektive auf das Grundgesetz eröffnet, sie sollten die aus juristischer Sicht bisweilen befremdliche Wahrnehmung der Verfassung ein- und auf sich wirken lassen, empfiehlt Thiele.

Ebenfalls gemischt fällt das Urteil von René Schlott (Mo-SZ) aus: Manche der Essays seien wirklich ein großes Lesevergnügen und originell, Einzelheiten anderer Essays ließen sich dagegen kaum mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbaren. Schlott hat neben dem Buch von Oswald auch Dieter Grimms "Die Historiker und die Verfassung" rezensiert, das er als "wirklich hervorragende und beeindruckende Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes" lobt.

Netflix-Serie "Partner-Track": Die Doktorandin Katharina Reisch hat sich für LTO die neue Netflix-Serie "Partner-Track" über eine ehrgeizige amerikanische Junganwältin angeschaut, die Partnerin in einer Großkanzlei werden will. Die Autorin zeigt sich enttäuscht. Nach zehn Folgen bleibe nicht viel, wohl aber Frust über ein nur allzu oft im Versuch stecken gebliebenes Serienerlebnis. 

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Oktober 2022: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49900 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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