Falschparken wird gemeinhin nur als ärgerliche Bagatelle gesehen. Wenn man allerdings in einem Jahr über 150-mal falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, entschied das VG Berlin.
Eine Berlinerin sonnte sich oberkörperfrei und wurde von der Polizei aufgefordert, sich zu bedecken oder zu gehen. Darin sah sie eine Diskriminierung. Ihre Klage vor dem LG Berlin war jedoch erfolglos. Jetzt legte sie Berufung ein.
Ein weinhaltiges Getränk, das mit Bockbierwürze versetzt wurde, ist kein Glühwein, so das LG München I. Das Getränk habe einen deutlich zu hohen Wassergehalt. Die Bezeichnung als "Glühwein" sei daher irreführend für Verbraucher.
Wie der Gerichtssaal 600 damals aussah, als die Nürnberger Prozesse stattfanden, können Besucher heute nachvollziehen. Der Saal ist nun ein Ort für Erinnerung.
Die maßgeblich wegen Nord Stream 2 in der Kritik stehende "Klima-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern" zahlt offenbar lieber ein Zwangsgeld, als einen gerichtlich bereits zweifach festgestellten Auskuntsanspruch zu erfüllen.
Über Jahre hinweg habe ein mittlerweile entlassener Bundeswehr-Reserveoffizier Russland mit Dokumenten und Informationen versorgt. Nun wurde er wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.
Laut LG sei das Festhalten einer Lenkstange eines E-Scooters von einem betrunkenen Mitfahrer eine "Art Mittäterschaft". Daher können sowohl Fahrer als auch Mitfahrer die Führerscheine entzogen werden.
LTO berichtete über einen Polizisten, der einer Aktivisten "unfassbare Schmerzen" durch einen Griff androhte. Jetzt hat die Polizei das Vorgehen für rechtmäßig erklärt. Wir haben Verwaltungsrechtsprofessoren hierzu befragt: