Im vergangenen April hat der EuGH entschieden, dass Verbraucherschutzverbände auch ohne Auftrag gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen können. Nun will der BGH wissen, ob das auch für Konkurrenten gilt.
Ein Vater, dessen Tochter missbraucht worden war, verlangte wegen der dadurch erlittenen psychischen Beeinträchtigungen Schmerzensgeld. Im Rahmen dieses Rechtstreits änderte der BGH seine Rechtsprechung zu sog. Schockschäden.
Berlins Bürgermeisterin Franziska Giffey hat nach den Krawallen an Silvester intensive Maßnahmen gegen Jugendgewalt angekündigt. Sie versprach Ausgaben für Sozialarbeit in Millionenhöhe und betonte eine konsequente Strafverfolung.
Sie stehen und liegen überall - momentan sind E-Scooter aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Die Stadt Köln setzte Sondernutzungsgebühren für die E-Scooter-Verleiher fest. Zu Recht, urteilte das VG Köln.
Während die Polizei in Lützerath bereits mit der Räumung begonnen hat, bleiben die Klimaaktivisten vor Gericht mit Eilanträgen weiterhin erfolglos. Auch versammlungsrechtlich sei das Verhalten unzulässig, so das VG Aachen.
Die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Ulrike Scharf kritisiert das Vorhaben der Grünen in Bayern, die Norm zum Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Das sei verfassungswidrig.
Gibt es im Straßenverkehr keine Vorfahrtsregelung, orientieren sich Autofahrer zumeist am Grundsatz "rechts vor links". Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel grundsätzlich aber nicht, bestätigte nun der BGH.
Ein angehender Polizeivollzugsbeamter war jahrelang Mitglied der Partei "Der III. Weg". Dass er vor Ausbildungsbeginn ausgetreten ist, reicht nicht. Er ist aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden und das zu Recht, so das VG Mainz.