Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft arme Menschen besonders hart. Bundesjustizminister Marco Buschmann will die Dauer deshalb halbieren. Einigen Experten geht das jedoch nicht weit genug.
Ein Polizist stellte auf TikTok als "Officer Denny" seinen Alltag als Polizist dar oder interviewte dort zum Beispiel Arafat Abou-Chaker zum Bushido-Prozess. Das darf er so aber nicht, entschied das OVG Berlin-Brandenburg.
Die Stadtkirche Wittenberg hat das Informationsschild zu dem umstrittenen "Judensau"-Relief angepasst. Es wurde um den Hinweis ergänzt, dass man sich von "Antisemitismus und Judenhass" distanziere.
Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.
Nach dem VG Köln bestätigt nun auch das VG München: Der Landesverfassungsschutz darf den Landesverband der AfD (vorerst) beobachten. Das Gericht wertete dazu mehrere tausend Seiten Material aus.
In einem Freizeitbad blieb der Badespaß für eine Besucherin aus. Nun musste sich ein Ex-Mitarbeiter vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten: Er soll Pause gemacht haben, während eine Frau in einer Rutsche festsaß.
Die Influencerin Tessa Bergmeier kritisierte auf Instagram eine Hamburger Designerin für die Verarbeitung von Leder. Sie sei eine "Mörderin" und ihre Shows "Leichenschauen". Die Designerin wehrte sich, nun entscheid das LG Hamburg.
Wegen fahrlässiger Tötung war gegen Airbus und Air France im Zusammenhang mit einem Flugzeugabsturz vor 14 Jahren ermittelt worden. Der Prozess, der nach langem Ringen vergangenes Jahr begann, endete nun aber ohne Verurteilung.