Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wird seit Dienstag eine Klage der Ukraine gegen Russland wegen der Vorgänge in der Ostukraine seit 2014 verhandelt. Die Ukraine wirft Russland Staatsterrorismus vor.
Nach einem Gesetzesentwurf des BMJ soll der BGH künftig Leitentscheidungen in Massenverfahren treffen können, auch wenn eine Revision bei ihm gar nicht mehr anhängig ist. Dadurch sollen Gerichte entlastet und Verfahren beschleunigt werden.
In Koblenz läuft derzeit der Mordprozess wegen des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren. Die Bundesanwaltschaft hat nun einen zweiten Verdächtigen festgenommen. Er soll den Haupttäter angespornt haben.
Eine Polizistin nimmt während ihrer Arbeitszeit einen Termin zur Corona-Impfung wahr. Kurze Zeit später muss sie aufgrund von Nebenwirkungen ärztlich behandelt werden. Ein Dienstunfall liege aber nicht vor, meint das VG Freiburg.
Auch wenn Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens ihre Zeit während Bahnfahrten zu und von Abholorten frei gestalten können, werden sie in ihrer Freiheit beschränkt, so das VG Lüneburg. Die Reisezeit mit der Bahn sei daher Arbeitszeit.
Zwar ist Russland nicht mehr Mitglied des Europarats, dennoch hat der EGMR nun entschieden, dass in Sachen des Oppositionellen Nawalny wegen fehlender Ermittlungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen wurde.
Weil der AfD-Politiker Björn Höcke den Ausruf "Alles für Deutschland!" auf einer Rede im Jahr 2021 verwendet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen ihn erhoben. Die Losung ist in Deutschland verboten.
Die polnische Justizreform aus dem Jahr 2019 verstößt gegen EU-Recht, die Unabhängigkeit der nationalen Richter sei weiterhin nicht gewährleistet, so der EuGH, der Polen in seiner Entscheidung vom Montag ordentlich rüffelt.