Ein Anwalt, der mit einem Hochdruckluftgewehr auf ein Auto schoss, wurde zu einer hohen Haftstrafe verurteilt: Siebeneinhalb Jahre wegen versuchten Mordes.
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Wer Polizisten im Dienst anspuckt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Das hat das Amtsgericht in Waren klargestellt. Ein rabiater Fußballfan aus Magdeburg muss 1.600 Euro zahlen.
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Am Donnerstag hat der Bundestag das heftig umstrittene Asylpaket verabschiedet. Angela Merkel warb vor der Abstimmung noch einmal intensiv um Zustimmung. Das wäre allerdings nicht nötig gewesen: 475 Ja-Stimmen sprechen für sich.
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Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine "gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang" beschlossen. Nutzer müssten die freie Auswahl an Einwahlgeräten behalten. Die erklärte Absicht soll nun Gesetz werden.
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Es bleibt dabei: Das Ärzteempfehlungsportal "jameda" muss Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen bezahlt haben, deutlicher kennzeichnen. Jameda nahm die Berufung gegen ein Urteil des LG München I zurück.
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Werbung, die vor der eigentlichen Werbung geschaltet wird und mit einem kurzen Hinweis deutlich machen soll, dass es sich um Werbung handelt, verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, entschied das BVerwG.
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16 Monate warten sind zu lang: Das VG Osnabrück hat der Untätigkeitsklage eines Somaliers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stattgegeben. Es hat nun drei Monate Zeit, über seinen Antrag zu entscheiden.
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2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei will eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das VG entscheidet anders.
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