Anstatt den Aufzug wieder betriebsbereit zu machen, ließ eine Vermieterin ihn komplett ausbauen. Dagegen klagte eine 81-jährige Mieterin - mit Erfolg. Das AG München verurteilte die Vermieterin zur Reinstallation eines Aufzuges.
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Die Spannungen zwischen der US-Regierung und der amerikanischen Tech-Branche haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Windows-Riese Microsoft klagt gegen das Justizministerium, es geht um das Interesse der Behörden an Nutzerdaten.
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Die Staatsanwaltschaft darf gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts ermitteln, die Bundesregierung hat die Ermächtigung dazu erteilt. § 103 StGB soll aufgehoben werden, die Vorschrift sei entbehrlich.
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Die Trendsportart Lasertag erfreut sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere beim jüngeren Publikum. Zumindest in Würzburg ist damit vorerst Schluss: Das Spiel sei jugendgefährdend und darf daher erst ab 16 gespielt werden, so das VG.
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Der Streit um die Existenz von Masernviren könnte bald den BGH beschäftigen. Ein Mediziner verlangt 100.000 Euro von einem Biologen, der diesen Betrag für den Nachweis der Viren versprochen hatte. Seiner Meinung nach hat er diesen erbracht.
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Dem Vater der 1981 getöteten Frederike steht kein eigener Schmerzensgeldanspruch zu. Er habe einen solchen Anspruch nicht hinreichend dargelegt, jedenfalls sei er aber auch verjährt, entschied das OLG Celle.
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Berliner Lehrer, Polizisten und Richter müssen im Dienst neutral sein. Symbole des Glaubens sind gesetzlich verboten. Eine muslimische Lehrerin zog dagegen vor Gericht – ihre Klage wurde nun abgewiesen.
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Für den Eintritt des Versicherungsfalls in der D&O-Versicherung ist die schriftliche Inanspruchnahme ausschlaggebend. Eine "Ernstlichkeit" der Inanspruchnahme muss der Versicherungsnehmer nicht darlegen, entschied der BGH.
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