Während die Hamas israelische Zivilisten massakriert, sollen in Berlin-Neukölln 65 Personen den Terror bejubelt haben. Die Polizei Berlin hat daraufhin Strafverfahren unter anderem wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) eingeleitet.
Kritik an dem Vorhaben kam von allen Seiten, nun hat das nordrhein-westfälische Justizministerium eingelenkt: Für die Cum-Ex-Verfahren wird es vorerst keine zweite Hauptabteilung bei der Kölner Staatsanwaltschaft geben.
Erneut erhebt die Unionsfraktion den Vorwurf, die Ampel-Regierung prügele Gesetze zu schnell durch den Bundestag, Abgeordnete könnten so kaum reagieren. Eine unbeantwortete parlamentarische Anfrage wird nun ein Fall für das BVerfG.
Ausreisepflichtige dürfen in bestimmten Härtefällen bleiben, wenn eine Kommission das empfiehlt. Gegen die Thüringer Härtefall-Verordnung zog die dortige AfD-Fraktion vor Gericht – und scheiterte. Auch das BVerfG ließ sie abblitzen.
Kündigen Verbraucher ein kostenloses Abo nicht innerhalb der Testphase, geht dieses oft automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Die Frage, ob dann noch ein Widerruf möglich ist, hat nun der EuGH entschieden.
Im Sommer entschied der BGH, dass Dieselkunden auch bei fahrlässig verbauter Abgaseinrichtung Schadensersatz zustehe. Das OLG Naumburg griff diese Entscheidung nun auf und gestand dem Käufer eines Wohnmobils 10 Prozent des Kaufpreises zu.
Nachtruhe vor Herdenschutz: Im ausgewiesenen Wolfsgebiet Oberbergisches Land dürfen die bellenden Herdenschutzhunde einer Landwirtin künftig nachts nicht mehr raus. Das hat das OVG Münster nun bestätigt.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ist durch einen Beschluss des VG Münster unter Druck geraten, der ihm manipulatives Verhalten bei der Besetzung einer Richterstelle vorwarf. In einer Sondersitzung setzte er sich nun zur Wehr.