Der Versicherungskonzern Swiss Re muss nicht für Prozesskosten von Markus Braun aufkommen. Das Landgericht Düsseldorf weist eine Klage des ehemaligen Vorstandschefs von Wirecard ab.
Markus Braun, Ex-CEO von Wirecard, hat im Rechtsstreit mit seiner Manager-Haftpflichtversicherung eine Niederlage erlitten. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Düsseldorf wies am Donnerstag eine Klage (Az: 9a O 154/23) ab, mittels derer der 53-jährige Österreicher den Versicherer Swiss Re dazu verpflichten lassen wollte, für seine Prozesse die vereinbarte Deckungssumme von 10 Millionen Euro bereitzustellen. Braun kann gegen die Entscheidung allerdings noch Berufung einlegen.
Die Versicherung hatte sich geweigert, das Geld zur Verfügung zu stellen und sich dabei auf die im Vertrag enthaltene "Serienschadensklausel" gestützt. Ihr zufolge ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet, weil es um eine rechtliche Auseinandersetzung geht, die schon begonnen hatte, bevor die Managerhaftpflicht-Versicherung mit der Swiss Re abgeschlossen wurde. Das Gericht folgte der Argumentation der Swiss Re.
Die Kammer sah auch keinen Grund, im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung dem Kläger Markus Braun vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Eine besondere Dringlichkeit bestehe nicht, da die Swiss Re die Deckung der Verteidigungskosten schon im August 2020 und noch einmal November 2022 abgelehnt habe.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Managerhaftpflichtversicherung: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52241 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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