Außerhalb des Musterverfahrens wollte Volkswagen auch einzelne Kläger im Dieselskandal entschädigen. Zum Jahresende ist nun ein großer Teil der rund 55.000 Fälle abgearbeitet. Doch an anderen Stellen gibt es noch einige offene Fragen.
Die Schadensersatzzahlungen des VW-Konzerns an rund 55.000 einzelne Dieselkläger sind zum Jahreswechsel in knapp der Hälfte aller Fälle abgewickelt. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr, wurden in den separaten Verfahren außerhalb des großen Mustervergleichs inzwischen "insgesamt über 25.000" Vereinbarungen geschlossen. In diesen Fällen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit.
Noch nicht abschließend beigelegt sind damit etwa 30.000 Klagen - allerdings gebe es in diesen bereits gut 15.000 Vergleichsangebote, die den Kunden nun vorlägen, so der Autobauer.
Volkswagen hatte Klägern mit eigenen Prozessen Einmalzahlungen in Aussicht gestellt, die individuell berechnet werden sollen. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der Auslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren dürften. Dann könnte unter Umständen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbeitrags fließen. Die Kunden müssen den Wagen dann jedoch zurückgeben.
Auch Musterfeststellungsklage endete mit Vergleich
Anders als bei der Musterfeststellungsklage, die unter der Regie des Verbrauchzentralen-Bundesverbands (vzbv) geführt wurde, gibt es für Einzelkläger wegen der Vielfalt der möglichen Konstellationen keine einheitliche Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls etwa auf die Nutzungsdauer und das Alter an.
Im Mustervergleich hatten Juristen von vzbv und VW nach einigem Hin und Her für die teilnehmenden Kunden je nach Fahrzeug Summen zwischen 1.350 und 6.257 Euro vereinbart. So gut wie alle als berechtigt erachteten Ansprüche - etwa 245.000 Fälle - seien jetzt per Vergleich erledigt worden, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In "einigen wenigen Fällen" liefen noch Einzelprüfungen.
Im Musterverfahren ging es um den "Skandalmotor" EA 189. Zum neueren Antrieb EA 288, der laut VW keine unzulässige Abschalteinrichtung hat, gibt es ebenfalls Klagen - hierbei hätten Gerichte zu 99 Prozent zugunsten des Herstellers entschieden, wie rund 1200 Urteile zeigten. Etwa 5000 Klagen seien anhängig, Vergleiche würden nicht angeboten.
Beim EA 189 waren unabhängig von der Musterklage des vzbv etliche weitere Autobesitzer, die sich wegen gefälschter Abgaswerte von Volkswagen geprellt sahen, selbst vor Gericht gezogen - oft in Erwartung höherer Entschädigungen. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten war der erste solche Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH gelangt. Die obersten Zivilrichter entschieden in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle. Im Juli folgten dann weitere BGH-Urteile zu Grundsatzthemen wie Kaufzeitpunkt oder Deliktzinsen.
BGH nimmt Verjährung für Klagen nach 2018 an
Besonders strittig war bis zuletzt auch die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Mitte Dezember deutete der BGH anhand eines Beispielfalls an: Dieselkunden, die erst 2019 oder 2020 gegen VW klagten, dürften wohl in den meisten Fällen leer ausgehen. Denn im Herbst 2015, als der millionenfache Betrug mit illegaler Abgastechnik aufflog, sei das Thema schon genügend publik gewesen, um vor Gericht zu ziehen. Wer damals nachweislich wusste, dass auch sein Auto betroffen ist, hätte demnach bis spätestens Ende 2018 klagen müssen.
Die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Eine Ausnahme gibt es laut Rechtsprechung des BGH nur, wenn die damalige Rechtslage zunächst so unsicher und zweifelhaft erschien, dass die Erhebung einer Klage unzumutbar gewesen sei. Eine solche Situation sahen die Karlsruher Richter bei den VW-Dieseln aber nicht.
Nach Konzernangaben waren jüngst noch rund 9.000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Volkswagen geht jedoch nicht davon aus, dass all diese Klagen mit dem Dezember-Urteil schon vom Tisch sind. Anwältin Martina van Wijngaarden sagte: "In vielen Fällen ist die Frage, ob Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt, hingegen streitig." 2021 soll es weitere Verhandlungen dazu geben.
VW: Einige Kläger wollen betrügen
Etwa zwei Dutzend Mal fiel laut VW zudem auf, dass Kläger ihrerseits offenbar Kaufzeitpunkte manipulierten, um unter die Regelungen des Mustervergleichs zu fallen: Man gehe "konsequent gegen Personen vor, die beispielsweise durch das Fälschen von Zulassungsbescheinigungen versucht haben, sich Geld zu erschleichen". Das Unternehmen werde solche Betrugsabsichten bei den zuständigen Staatsanwaltschaften anzeigen, es handle sich um rückdatierte oder fingierte Kaufverträge.
Kritisch wird mittlerweile auch das Geschäftsgebaren mancher Rechtsdienstleister und Vermittler gesehen, die an den Abgasverfahren mitverdienen. Die Wettbewerbszentrale mahnte etwa das Vergleichsportal Check24 wegen irreführender Werbung ab: Das Unternehmen vermittle als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das Gefühl, in jedem Fall erfolgreich wegen des Dieselskandals klagen zu können. Es gebe etwa Werbeaussagen wie "bis zu 10.000 Euro Schadensersatz", "ohne Kostenrisiko" oder "sehr gute Erfolgsaussichten". Es gehe nicht darum, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu verneinen - aber die Praxis zeige, dass teils textbausteinartig verfasste Klagen zu Zehntausenden bei deutschen Gerichten eingereicht wurden.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
VW-Dieselgate: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43865 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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