Bei der Musterklage für fast eine halbe Millionen Dieselfahrer gegen VW sieht das Gericht Möglichkeiten zur Einigung. Er werde im weiteren Verfahrensverlauf Vergleichsgespräche anregen, kündigte der Vorsitzende Richter Michael Neef an.
Hunderttausende Dieselkunden dürfen auf eine schnellere Entscheidung im Musterprozess gegen Volkswagen hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, Michael Neef, forderte am Montag den VW-Konzern auf, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken. Bis Ende das Jahres sollen beide Partien mitteilen, ob grundsätzlich Gespräche über eine
Einigung in Betracht kommen.
Damit nimmt die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für rund 445.000 Dieselkunden, die von VW wegen manipulierter Abgaswerte Schadensersatz fordern, deutlich an Fahrt
auf. Der Verbraucherzentralenverband bekräftigte seine Bereitschaft, zu verhandeln. Ein VW-Sprecher sagte: "Bisher ist ein Vergleich kaum vorstellbar." Wenn Klarheit darüber herrsche, wer Ansprüche erhebe, werde das Unternehmen aber genau schauen, ob Gespräche praktikabel seien.
Tatsächlich steht die Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Verbraucher immer noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, teilte Richter Neef mit. Gleichzeitig lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor. Dabei könne es einzelne Erklärungen geben, in denen jeweils mehrere Tausend Verbraucher verzichten. Neef kündigte an, sich beim Bundesamt für eine schnelle
Klärung einzusetzen. Beide Partien betonten, dass der komplette Registerauszug wesentlich für sinnvolle Gespräche sei.
Keine Festlegung zur Frage sittenwidriger Schädigung
Inhaltlich ging es auch am zweiten Verhandlungstag um den Unterschied
zwischen vertraglichen Pflichtverletzungen und deliktischen Pflichtverletzungen. In der ersten Kategorie blieb der Senat bei der Auffassung, dass Schadensersatz-Ansprüche schwierig sein dürften, weil die meisten Kunden ihren Kaufvertrag nicht mit dem Konzern, sondern mit einzelnen Händlern abgeschlossen hätten. Richter Neef bekräftigte zudem seine Auffassung, dass klagende Kunden sich darauf einstellen müssten, dass bei einer Entschädigung die Nutzung des Autos verrechnet würde.
Beim Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen gefälschter Diesel-Abgaswerte positionierte sich das Gericht noch nicht. Die Tatsache, dass Neef aber über zahlreiche OLG-Urteile zugunsten der Verbraucher referierte, deuteten die Kläger als Erfolg. Für einen möglichen dritten Verhandlungstermin wird die Senatsposition zu einem möglichen Betrug daher mit Spannung erwartet.
Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests.
Viele Kunden fühlen sich geprellt und klagen entweder einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Ziel der beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereichten Klage ist die Feststellung, dass VW bei der Abgasreinigung unlauter gehandelt hat und auf Schadensersatz haftet. Kommt es nicht zu einem Vergleich, müssen die Geschädigten im Anschluss noch individuell auf Leistung klagen.
Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38755 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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