Am Dienstag steht der Bedienzuschlag für am Schalter gekaufte Bahnfahrkarten in Hessen auf dem Prüfstand. Der Hessische VGH in Kassel verhandelt die Berufung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen die Deutsche Bahn betreffend den Zuschlag für Nahverkehrsfahrkarten wie das "Schönes-Wochenende-Ticket", wenn sie am Schalter und nicht am Automaten gekauft wurden.
Das Regierungspräsidium hält den Bedienzuschlag für rechtswidrig und verbot ihn Ende 2009. Dagegen klagte die Bahn und bekam vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt in erster Instanz Recht. Die erwartete Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gilt nur für Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, das Urteil könnte aber bundesweit Signalwirkung haben.
VGH Hessen: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1449 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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