Der Energieriese Eon muss im Streit um die mittlerweile begrabenen Pläne zur Erweiterung des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg den Anliegerkommunen einen Teil der Gerichtskosten erstatten. Dazu habe der Hessische VGH in Kassel den Konzern verpflichtet, berichtete die Stadt Hanau, eine der Anliegerkommunen, am Montag.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe das Verfahren mit Beschluss vom 11. Februar nun auch formal beendet. Zugleich wurde den Kommunen Hanau, Hainburg und Alzenau noch eine Erstattung von Teilen der Kosten zugesprochen. Über die Höhe der Kosten müsse noch entschieden werden.
Die drei Kommunen hatten jahrelang gegen die umstrittene Kraftwerkserweiterung geklagt. Ende 2012 hatte Eon seine Pläne für den Bau eines mehr als 1,2 Milliarden Euro kostenden Kohleblocks aufgegeben.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VGH Hessen gibt Kommunen Recht: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8171 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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