Studierende, die während einer Prüfung mit anderen in einer Chatgruppe austauschen, riskieren ihren Studienplatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hinweise richtig oder falsch sind, so das VG Berlin.
Tauschen sich Studierende während einer Online-Prüfung intensiv in einer Chat-Gruppe aus, können sie wegen Täuschung exmatrikuliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entschieden (Urt. v. 06.02.2023, Az. VG 12 K 52/2).
Dabei komme es nicht darauf an, ob der Austausch tatsächlich hilfreich war und richtige Antworten lieferte, so das Gericht. Damit blieb die Klage einer Studierenden im Bachelorstudiengang "Öffentliche Verwaltung" erfolglos, die wegen der besonderen Schwere der Täuschung exmatrikuliert worden war.
Laut Gericht hat die Studierende im Juli 2021 eine Online-Klausur geschrieben. Nach deren Korrektur wurden dem Prüfer Screenshots eines Chat-Verlaufs zugespielt, in dem sich zahlreiche Prüfungsteilnehmer austauschten. Die Hochschule leitete gegen diese Studierenden ein Prüfungsverfahren wegen des Verdachts der Täuschung ein. Dieses endete mit der Exmatrikulation. Zu Recht, so die Richterinnen und Richter. Nachdem es bei Online-Prüfungen zu einer Vielzahl von Täuschungen komme, habe die Hochschule eine Sanktion mit abschreckender Wirkung wählen dürfen, betonte das Gericht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa/cp/LTO-Redaktion
VG Berlin zu Chats während einer Klausur: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51399 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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