Auf einem niederbayerischen Gemüsehof steht die Ernte an, aber alle Helfer sind in Quarantäne. Wie das VG Regensburg entschied, dürfen auch negativ getestete Helfer nicht arbeiten.
Nach zahlreichen Corona-Fällen auf einem Gemüsehof im niederbayerischen Mamming ist der Landwirt vor Gericht mit seinem Begehren gescheitert, dass wenigstens die negativ auf Corona getesteten Erntehelfer wieder für ihn arbeiten dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg bestätigte am Mittwoch eine Entscheidung des Landratsamts Dingolfing-Landau, das eine vollständige häusliche Quarantäne aller Beschäftigten auf dem Hof als Schutzmaßnahme gegen eine weitere Verbreitung von Sars-CoV-2 angeordnet hatte. Den Antrag des Gemüsebauern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Gericht ab (Beschl. v. 04.08.2020, Az. RN 14 E 20.1311).
Der Landwirt hatte argumentiert, dass der Einsatz der negativ getesteten Erntehelfer dringlich sei, weil die Haupterntezeit von Einlegegurken nur bis Mitte August andauere. Ohne die Erntehelfer sei ein Totalausfall der diesjährigen Gurkenernte zu erwarten. Das wiederum sei für ihn existenzbedrohend.
Derzeit befinden sich den Angaben des Gerichts nach etwa 470 Menschen als Erntehelfer auf dem Anwesen. Bei einer ersten Reihentestung am 25. Juli waren bei 174 von ihnen positive Befunde festgestellt worden, fast 300 wurden negativ getestet. Bei einer zweiten Reihentestung am 31. Juli wiesen auch 52 der zunächst negativ getesteten Personen
positive Testergebnisse auf.
Das Gericht entschied am Dienstag, die behördliche Entscheidung sei "ermessensgerecht und verhältnismäßig". "Die vollständige Isolation der Erntehelfer sei insbesondere erforderlich, um die unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu stoppen", hieß es. "Sie sei trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für den Antragsteller auch angemessen, da von Sars-CoV-2 eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe ausgehe."
Gegen den Beschluss kann der Gemüsebauer noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Regensburg zu Corona auf dem Gemüsehof: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42411 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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