VG Mainz zu Fahrtenbuchauflage: Nicht für den ganzen Fuhr­park

07.12.2015

Ein Fahrtenbuch für den gesamten Fuhrpark eines Betriebes erfordert, dass auch mit allen Fahrzeugen nicht aufzuklärende Verkehrsverstöße zu erwarten sind. Das stellte das VG Mainz klar.

Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug auferlegt werden, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Eine Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters ist nur dann zulässig, wenn nicht aufzuklärende Verkehrsverfehlungen auch mit den anderen Fahrzeugen zu befürchten sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (VG) entschieden (Beschl. v. 02.12.2015, Az. 3 L 1482/15).

Die Antragstellerin ist Inhaberin eines in Form einer GmbH organisierten Handwerksbetriebs und hält hierfür sechs Fahrzeuge. Mit einem dieser Betriebsfahrzeuge wurde eine erhebliche Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen. Als der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte, ordnete die Kreisverwaltung Mainz-Bingen für alle Fahrzeuge der Firma unter Anordnung der sofortigen Vollziehung das Führen eines Fahrtenbuchs für die Dauer von sechs Monaten an.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, nur die Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug, mit dem Abstandsvorschriften verletzt worden sei, sei rechtmäßig. Anhand des vorgelegten Lichtbildes oder von Geschäftsunterlagen hätte der Fahrer eingegrenzt oder ermittelt werden können, die Halterin habe aber nicht entsprechend mitgewirkt. 

Der Eilantrag sei jedoch hinsichtlich der Fahrtenbuchauflage für die übrigen Kraftfahrzeuge des Betriebs begründet. Eine derart weitreichende Maßnahme sei nur verhältnismäßig, wenn die Ordnungsbehörde Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks angestellt und darüber hinaus eine Abschätzung vorgenommen habe, ob zukünftig nicht aufzuklärende Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu erwarten seien.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Mainz zu Fahrtenbuchauflage: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17769 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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