VG Magdeburg: Eil­an­trag gegen Ver­kür­zung des Gene­se­nen­status abge­lehnt

10.03.2022

Mehrere Gerichte hielten die Verkürzung des Genesenenstatus bereits für voraussichtlich verfassungswidrig. Das VG Magdeburg hat einen Eilantrag gegen die Regelung nun aber angesichts der kommenden Lockerungen abgewiesen.  

Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat einen Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Erkrankung abgelehnt. Dass ihm ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung besonders schwerwiegende Nachteile drohten, habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, teilte das Gericht am Donnerstag in Magdeburg mit (Beschl. v. 07.03.2022, Az 1 B 48/22 MD). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Antragsteller wollte den Angaben zufolge erreichen, dass sein Genesenenstatus über sechs Monate beibehalten und nicht auf 90 Tage verkürzt werde. Eine einstweilige Anordnung hätte dem Gericht zufolge aber nur dann erlassen werden können, wenn dem Kläger nicht hätte zugemutet werden können, die rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Eine solche Eilbedürftigkeit habe der Antragsteller aber nicht glaubhaft gemacht. Das Gericht verwies auch darauf, dass sich Bundes- und Landesregierungen bereits auf schrittweise Öffnungen verständigt hätten. Dabei sei davon auszugehen, dass ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen werden. Der Genesenennachweis des Antragstellers gelte aber - auch bei der verkürzten Dauer von 90 Tagen - bis über den 20. März hinaus. 

Auch der Umstand, dass verschiedene Gerichte bereits von der voraussichtlichen Verfassungswidrigkeit des verkürzten Genesenenstatus ausgegangen sind, könne eine besondere Dringlichkeit der Entscheidung nicht begründen, hieß es. Zuletzt hielt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung für voraussichtlich rechtswidrig. Als erstes Gericht entschied das  VG Osnabrück zu der Problematik Anfang Februar.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Magdeburg: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47788 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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