Wegen familiärer Probleme wollte ein Mann seinen Vor- und Nachnamen ändern, sogar seine Ärzte hatten den Schritt empfohlen. "James Bond" darf er aber aus mehreren Gründen nicht heißen, entschied das VG Koblenz.
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der seinen Namen in "James Bond" ändern wollte (Urt. v. 09.5.2017, Az. 1 K 616/16.KO). Der Mann hatte unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung beantragt. Er wolle James Bond heißen, sei aber auch aus einer Kombination dieses Namens mit seinem Vornamen einverstanden. Mehrere ihn behandelnde Ärzte hätten die Namensänderung befürwortet. Die Verbandsgemeinde lehnte die Namensänderung aber ab. Daraufhin erhob er nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.
Das VG wies seine Klage nun ab. Eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond sei, so die Koblenzer Richter, nicht wegen familiärer Probleme gerechtfertigt. Der Mann machte geltend, sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen. Dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten, habe er aber nicht nachvollziehbar dargelegt.
Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Namen stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden. Angesichts dessen könne diese gewünschte Namensänderung unabhängig davon, ob eine solche hier aus medizinischer Sicht indiziert wäre, nicht gewährt werden, entschied das Gericht.
acr/LTO-Redaktion
VG Koblenz zur Namensänderung: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22933 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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