VG Koblenz zum polizeilichen Bewerbungsverfahren: Bewerber trotz Lak­tose-Unver­träg­lich­keit vor­läufig dienst­fähig

06.09.2019

Polizeidienst und Laktose-Unverträglichkeit: Das geht für einen Amtsarzt nicht zusammen, weswegen er einen Bewerber erst gar nicht zum Auswahlverfahren zuließ. Zu Unrecht, wie nun das VG Koblenz vorläufig entschied.

Ein Bewerber für die Polizei darf nicht grundsätzlich vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, weil er Laktose und Fruktose nicht verträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz nach Mitteilung vom Donnerstag in Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 23.08.2019, Az. 2 L 802/19.KO).

Ein Bewerber für die Bundespolizei leidet laut ärztlichem Entlassungsbrief an einer Unverträglichkeit von Laktose und Fruktose. Ein Polizeiarzt ließ ihn daher schon gar nicht mit dem Auswahlverfahren beginnen. Zur Begründung führte er an, die unzureichende Verdauung des Bewerbers stelle eine Krankheit dar, die den Polizeidienst behindern und besonders Einsätze, in denen Gemeinschaftsverpflegung gereicht wird, beeinträchtigen könne. Der Mann wurde deswegen erst gar nicht zum Bewerbungsverfahren zugelassen.

Zu Unrecht, wie nun die 2. Kammer des VG Koblenz entschied. Die Unverträglichkeiten des Bewerbers seien nicht ausdrücklich in der herangezogenen Vorschrift "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit" geregelt. Aktuell sei der Mann deswegen als uneingeschränkt dienstfähig anzusehen. Er habe nämlich ärztliche Befunde vorgelegt, wonach er Lebensmittel wie Joghurt, Quark und Käse problemlos vertrage. Außerdem habe er ohne Medikamenteinnahme seine "persönliche Toleranzschwelle" für Fruktose und Laktose gefunden.

Der Bewerber muss daher laut Gericht vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zum Auswahlverfahren zugelassen werden. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, ebenfalls in Koblenz, möglich.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Koblenz zum polizeilichen Bewerbungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37483 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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