Nach fehlerhafter Postenvergabe: Polizeipräsidenten räumen Büros

31.01.2014

23 Polizeipräsidenten und Stellvertreter haben am Freitag in Baden-Württemberg ihre Büros geräumt. Das baden-württembergische Innenministerium kam damit einem Beschluss des VG Karlsruhe nach. Dieses hatte Fehler bei der Besetzung der Führungsposten im Zuge der Polizeireform festgestellt.

Die 23 Stellen werden jetzt neu ausgeschrieben. Zwischenzeitlich werden die Präsidien von den Polizeipräsidenten und anderen Führungskräften geleitet, die nicht von der gerichtlichen Auseinandersetzung betroffen sind, teilte das Innenministerium mit. "Wir korrigieren ein Versäumnis im Auswahlverfahren", sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD).

Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, hatte den Rechtsstreit ins Rollen gebracht. Er hatte sich im Zuge der Polizeistrukturreform für Führungspositionen beworben, ging jedoch leer aus. Mit der Polizeireform, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, wurden vier Landespolizeidirektionen mit 37 Polizeidirektionen zu zwölf Großpräsidien im Südwesten verschmolzen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hatte auf den Antrag Lautensacks hin die Neubesetzung der Ämter der Polizeipräsidenten und ‑vizepräsidenten vorläufig gestoppt. Zur Begründung hatte die 2. Kammer angeführt, die Vergabe der Posten sei nicht auf Grundlage von förmlichen Kandidatenbeurteilungen erfolgt, sondern durch ein "Abstimmungsgespräch zwischen dem Innenminister und dem damaligen Landespolizeipräsidenten". Die Auswahlentscheidungen seien daher nicht nachvollziehbar. Das Gericht gab dem Ministerium auf, bis Ende Januar die Stellenbesetzungen rückgängig zu machen (Beschl. v. 14.01.2014, Az. 2 K 3565/13).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach fehlerhafter Postenvergabe: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10853 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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