VG Karlsruhe zu Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt: Aus für den Stu­denten-Don­nerstag um Mit­ter­nacht?

01.08.2019

Wegen "lärmbedingter Gesundheitsgefahren" muss die Stadt Heidelberg neue Sperrzeiten für die Altstadt erlassen. Deshalb darf auch am studentischen Donnerstag nur noch bis Mitternacht gefeiert werden, entschied das VG Karlsruhe.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) hat die Stadt Heidelberg verurteilt, ihre Sperrzeitverordnung zu ändern (Urt. v. 31.07.2019, Az. 7 K 8944/18). Aus Sorge um die Bürger sei es aufgrund "lärmbedingter Gesundheitsgefahren" erforderlich, dass der Gaststättenbetrieb unter der Woche zukünftig um Mitternacht schließt, wie das Gericht am Donnerstag bekanntgab. Davon betroffen ist auch der sogenannte studentische Donnerstag.

Nach Auffassung des Gerichts haben die klagenden Anwohner einen Anspruch darauf, dass die aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendige Nachtruhe von mindestens sechs Stunden eingehalten wird. Dies sei aber nur gewährleistet, wenn unter der Woche um spätestens Mitternacht Feierabend ist, in den Nächten zum Samstag und Sonntag um spätestens 02.30 Uhr.

Die Maßgaben des Gerichts sind für die Stadt Heidelberg bindend, heißt es in der Mitteilung des VG. Lediglich den exakten Geltungsbereich der neuen Sperrzeiten könne der Gemeinderat im Rahmen der räumlichen Grenzen der Sperrzeitverordnung selbst bestimmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Brisanz des Sachverhaltes offenbar sehend, hat das VG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zugelassen.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Karlsruhe zu Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36821 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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