Nachdem der Altenburger Oberbürgermeister einen Tweet in Bezug auf Höcke löschen musste, Griff dieser zu einem Trick, um den Tweet erneut ins Spiel bringen zu können. Das ließ das VG Gera kürzlich durchgehen.
Der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke ist im Streit um einen Tweet des Oberbürgermeisters der thüringischen Stadt Altenburg vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera unterlegen. "Es freut mich sehr, dass die Sache so ausgegangenen ist", sagte der Altenburger Oberbürgermeister André Neumann (CDU) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Es sei Höcke nicht gelungen, über Anwalt und Gerichte andere Meinungen zu unterdrücken. Das Gericht hatte mit Beschluss vom 25. September Höckes Antrag auf Löschung eines Tweets zurückgewiesen.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag hatte von Neumann verlangt, einen Tweet zu löschen, dem er den Screenshot eines Medienbeitrags angehängt hatte, mit dem über eine vorangegangene Auseinandersetzung zwischen den beiden Politikern berichtet worden war. Es ging um einen Eintrag des Oberbürgermeisters bei Facebook und Twitter im Vorfeld einer AfD-Demonstration in Altenburg. Dort hatte Neumann geschrieben: "Die Neutralität eines Oberbürgermeisters hört bei dem Besuch von zwei Nationalsozialisten auf." Und weiter: "Herr
Höcke, Herr Kalbitz, Sie sind in Altenburg nicht willkommen!"
Gegen diesen ursprünglichen Tweet war Höcke juristisch vorgegangen, das Verwaltungsgericht Gera hatte seinem Eilantrag auch stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts hatte Neumann mit dem ursprünglichen Tweet gegen das Neutralitätsgebot für Amtsinhaber verstoßen. Der entsprechenden Löschungsaufforderung Höckes kam Neumann auch nach.
Später aber bekräftigte er mit einem Kniff seine Position. Auf Twitter schrieb er: "Als Oberbürgermeister darf ich laut Gerichtsbeschluss über Höcke und Kalbitz nichts zu meinem Willkommensempfinden schreiben. Okay! Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, der auch auf alle Rechte aufpasst." Dazu teilte der Christdemokrat den Screenshot des Berichts über sein ursprüngliches Posting, wogegen sich Höcke in dem jetzigen Verfahren gewehrt hatte.
Das VG Gera begründeten ihren nun abweisenden Beschluss aber damit, dass sich Neumann nur durch die Verlinkung auf den Artikel seine ursprüngliche Äußerung nicht erneut zu eigen gemacht habe. Etwas anderes könne nur gelten, wenn er den Artikel positiv kommentiert hätte. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
VG Gera: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43050 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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