VG Gelsenkirchen: Wahlposse an Uni Duisburg-Essen geht in nächste Runde

19.12.2011

Mit einem am Montag zugestellten Beschluss hat das VG Gelsenkirchen dem stellvertretenden Vorsitzenden des AStA per einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine von ihm in Besitz genommene Wahlurne betreffend die Wahlen zum Studierendenparlament binnen 24 Stunden nach Zustellung dieses Beschlusses an den Vorsitzenden des Wahlausschusses herauszugeben.

Zur Begründung führte die Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen unter anderem aus, dass dem Wahlausschuss ein Anspruch auf Rückgabe der Wahlurne aufgrund der ihm durch die Wahlordnung übertragenen Rechte und Pflichten zusteht (Beschl. v. 19.12.2011, Az. 4 L 1305/11). Er habe einen Anspruch darauf, dass Störungen der Wahl beseitigt werden.

Eine solche Störung liege vor, weil der stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) gegen den Willen der anwesenden Mitglieder des Wahlausschusses bzw. der Wahlhelfer eine Wahlurne aus dem Wahllokal entfernt habe. Dadurch werde die aus der Wahlordnung folgende Pflicht des Wahlausschusses, die Urne sorgfältig zu verwahren und der Stimmauszählung zuzuführen, vereitelt.

Die Nichtrückgabe der Wahlurne würde nicht zu dem vom AStA verfolgten Ziel von neuen Wahlen, sondern dazu führen, dass die Wahlen trotz abgeschlossener Stimmabgabe nicht abgeschlossen werden können und somit auch eine Rechtmäßigkeitsüberprüfung in einem Wahlprüfungsverfahren verhindert werde.

Die Kammer hat offen gelassen, ob die Beanstandung der Wahl durch den AStA - Vorsitzenden zu einem Abbruch der Wahlen hätte führen müssen. Jedenfalls habe der stellvertretende AStA - Vorsitzende nicht "in Ausführung der Beanstandung des AStA-Vorsitzenden" die Wahlurne an sich nehmen dürfen. Es gehöre nicht zur Kompetenz des Vorsitzenden des AStA, seine Beanstandung im Falle der Nichtbefolgung wie auch immer zu "vollziehen".

Nach dem Hochschulgesetz habe der AStA - Vorsitzende für den Fall, dass auf seine Beanstandung keine Abhilfe geschaffen wird, das Präsidium davon zu unterrichten.

age/LTO-Redaktion

 

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VG Gelsenkirchen: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5137 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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