Zwei Zehntklässler filmten ihren Lehrer, später tauchten beleidigende Videos im Internet auf. Deswegen durften die zwei vorläufig vom Unterricht suspendiert werden, so das VG Berlin. So ein Verhalten beeinträchtige das geordnete Schulleben.
Zwei Schüler einer zehnten Klasse einer integrierten Gesamtschule in Berlin durften vorläufig vom Unterricht suspendiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in zwei Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 07.06.2019, Az. 3 L 357.19 und 3 L 363.19). Die Schüler hatten heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen dritten Mitschüler, der eine öffentliche Seite über schulbezogene Inhalte betreibt, weitergeleitet. Dort verbreitete der Mitschüler die Aufnahmen und versah sie teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren.
Die Schulleiterin hatte die beiden filmenden Schüler vorläufig für neun Tage vom Unterricht suspendiert. Zu Recht, wie das VG nun entschied. Die Schulleiterin habe davon ausgehen dürfen, dass die beiden Schüler eine Weiterverbreitung des Materials sowie die beleidigenden Kommentare durch den anderen Mitschüler zumindest billigend in Kauf genommen haben. Laut VG ist es "lebensfremd anzunehmen, dass sie nicht gewusst hätten, was der Mitschüler mit dem Bild- und Videomaterial machen würde."
Die Weiterverbreitung der Aufnahmen in den sozialen Medien beeinträchtige das geordnete Schulleben und erschüttere das Vertrauen der Schülerschaft in einen regelgeleiteten und friedlichen schulischen Rahmen, so das VG. Das gelte in besonderem Maße, wenn die weiterverbreiteten Inhalte geeignet seien, die betroffenen Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Berlin zu heimlich gefilmten Lehrkräften: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35927 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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