VG Berlin zur Bienenseuchenverordnung: Hobby-Imker muss seine Bie­nen­völker töten

05.12.2018

Ein Berliner Hobby-Imker muss seine Bienenvölker vernichten. Bei zwei Völkern wurde eine Seuche festgestellt – nach einer Entscheidung des VG Berlins müssen aber auch die anderen acht Völker dran glauben. 

Weil ein Teil seiner Bienen von einer Seuche betroffen ist, muss ein Berliner Hobby-Imker laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin alle seine Völker töten. Der Mann habe einer entsprechenden Anordnung des Amtstierarztes Folge zu leisten, teilte das Gericht am Mittwoch zu einer Eilentscheidung mit. Der Imker kann noch Beschwerde einlegen (Beschl. v. 24.11.2018, Az. 24 L 466.18).

Bei zwei von insgesamt zehn Völkern des Hobby-Imkers war im November die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Der Amtstierarzt ordnete daraufhin die Tötung aller Völker an. Der Mann hielt das jedoch für unverhältnismäßig: Er tötete nur die kranken Völker und wandte sich an das Gericht. 

Das VG half den Bienen aber auch nicht weiter. Nach der Bienenseuchenverordnung dürfe die zuständige Behörde grundsätzlich die Tötung seuchenkranker Bienenvölker anordnen. Sei die Amerikanische Faulbrut in einem Volk amtlich festgestellt, gälten alle Völker des Bienenstandes im Hinblick auf die Bekämpfungsmaßnahmen als seuchenkrank, so das VG. Wegen der geringen Distanz zwischen den Bienenbehausungen sei "eine Übertragung des Erregers nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich", hieß es. Ein milderes Mittel zur Bekämpfung der Seuche gebe es nicht.

Erwachsene Bienen sind gegen die Amerikanische Faulbrut resistent. Der Erreger, ein Bakterium, führt jedoch zum Tod infizierter Bienenlarven. Sterben zu viele Larven, kann auch das gesamte Volk eingehen. Bei einem Ausbruch der Seuche wird in der Regel ein Sperrbezirk um das befallene Volk eingerichtet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Im Sommer gab es solche Meldungen etwa aus den Berliner Stadtteilen Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf und Hermsdorf. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zur Bienenseuchenverordnung: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32545 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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