An Bayerns Gerichten fanden im Jahr 2022 mehr als 12.000 Verhandlungen per Videokonferenz statt. Das Ziel, die Gerichte flächendeckend mit Videokonferenzanlagen auszustatten, habe man erreicht, so das Landesjustizministerium.
Bayerns Gerichte machen zunehmend Gebrauch von der in § 128a Zivilprozessordnung (ZPO) geregelten Möglichkeit, Verhandlungen digital durchzuführen, so das Justizministerium des Freistaats. Demnach haben mehr als 12.000 Verhandlungen im vergangenen Jahr per Videokonferenz stattgefunden. "Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital geführt. Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag in München. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheide die jeweilige Richterin bzw. der jeweilige Richter.
Eisenreich lobte die große Bereitschaft der bayerischen Justiz, sich auf – "viele Vorteile bietende" – digitale Möglichkeiten einzulassen. Die Digitalisierungsoffensive in den Gerichten habe im Freistaat dabei nicht erst mit der Corona-Pandemie begonnen. Seit 2018 seien bereits zentral mobile Videokonferenzanlagen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften beschafft worden. Im Jahr 2020 wurden demnach beispielsweise Online-Informationsveranstaltungen zum Ausprobieren neuer Technik vom LG München I zusammen mit der Rechtsanwaltskammer München angeboten, um der anfänglichen Zurückhaltung in der Anwaltschaft entgegenzuwirken.
1.407 Videokonferenz-Verfahren am LG Traunstein
Bayernweit Spitzenreiter unter den Gerichten ist das Landgericht Traunstein. Dort verhandelten die Richterinnen und Richter 2022 mehr als 1.407 Verfahren auf digitalem Weg. Bei Amtsgerichten führt das Amtsgericht München mit 643 Videoverhandlungen und -anhörungen.
Zum Ausbau der zeit- und kostensparenden Videoverhandlungen in den Gerichten setzt die bayerische Justiz auf ein sogenanntes Zwei-Säulen-Konzept: Zum einen wurden alle Gerichte des Freistaates mit mobilen Videokonferenzanlagen ausgestattet. Daneben setzt die Justiz auf das Videokonferenz-Tool Microsoft Teams. "Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Wir haben unser Ziel erreicht: Bereits seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage", so Eisenreich. Insgesamt seien 149 Videokonferenzanlagen beschafft worden. 21 weitere Anlagen würden bis Mitte Februar ausgeliefert.
Eisenreich sieht dringenden Reformbedarf hinsichtlich der Modernisierung des Zivilprozesses. Mit dieser Haltung steht er nicht allein.
dpa/lp/LTO-Redaktion
Videokonferenzen nach § 128a ZPO: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50991 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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