Nach Verhaftung im Gerichtssaal: Anwaltschaft zeigt sich solidarisch mit Strafverteidiger

28.06.2012

Nachdem ein Strafverteidiger während einer Gerichtsverhandlung am LG Münster festgenommen wurde, zeigen sich weite Teile der deutschen Anwaltschaft empört. Das Verhalten der verantwortlichen Staatsanwälte bezeichnen sie als skandalös und rechtsmissbräuchlich.

Das Vorgehen der Münsteraner Staatsanwaltschaft hat den Unmut weiter Teile der deutschen Anwaltschaft auf sich gezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Rechtsanwalt in einer Verhandlungspause festgenommen, da sie ihn für dringend verdächtig hielt, einen Zeugen zu einer unwahren Aussage zugunsten seines Mandanten bestochen zu haben. Am 22.06. wurde der Beschuldigte wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftbefehl ist inzwischen aufgehoben.

Mehrere regionale Vereinigungen von Strafverteidigern, darunter auch der Strafrechtsausschuss der Kölner Anwaltvereins (KAV), haben in einer gemeinsamen Pressererklärung ihre Empörung über das Verhalten der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gebracht. Das Vorgehen sei skandalös und rechtsmissbräuchlich. Es liege die Vermutung nahe, dass aus dem Lager der Staatsanwaltschaft anonyme Anrufe an verschiedene Medienstellen am Morgen der Verhandlung getätigt wurden, um auf die bevorstehende Verhaftung aufmerksam zu machen. Diese Art der medialen Exekution verletze die Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die Festnahme in einer eigens dafür beantragten Unterbrechung der Gerichtsverhandlung vor den Augen aller Anwesenden und der Presse erwecke den
Eindruck einer mediengerechten Inszenierung.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Verhaftung im Gerichtssaal: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6491 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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